Länderinfo Malta
Maltas Wirtschaft gestaltet sich im Vergleich zu den anderen im Jahr 2004 der EU neu beigetretenen Mitgliedstaaten relativ positiv. Die zwei traditionellen Wirtschaftszweige sind Landwirtschaft und Fischerei. Dabei wird die Landwirtschaft hauptsächlich auf Gozo betrieben. Obwohl die Umweltbedingungen (wenig Regen, geringer Abfluss, kalkiger Untergrund und heißes Klima) keine guten Voraussetzungen für die agrarische Nutzung bieten, werden bei verschiedenen Gemüse- und Getreidearten hohe Erträge erzielt, auch der Weinbau ist rentabel. Trotzdem erzeugt Malta nur 20 % des Eigenbedarfs an Nahrungsmitteln. Der größte Arbeitgeber des Landes sind die Malta Drydocks, die zweitgrößte Werft Europas. Der Tourismus spielt eine große Rolle (40% des Bruttosozialprodukts), und auch finanzielle Dienste (11%). Die meisten Urlauber kommen aus Großbritannien, Deutschland und Italien. Von 1965 bis heute hat sich die Zahl der Touristen etwa verzehnfacht. Heute sind es über eine Million Touristen jährlich, die vor allem die Strände, die historischen Städte und die Felsenlandschaft genießen oder einen Sprachkurs in Englisch belegen. Bekleidungs- und Textilindustrie sind weitere wichtige Wirtschaftszweige. 1992 wurde auf Malta eine eigene Börse gegründet. Das Land verfügt, abgesehen von Kalkstein, der im Bauwesen verwendet wird, über keine mineralische Bodenschätze und ist stark auf Importe angewiesen. Außerdem verfügt der Kleinstaat über keinerlei natürliche Energiereserven. Europäische Firmen werden schon seit den 1970er Jahren mit Steuervorteilen gelockt. So produzieren etwa 55 deutsche Unternehmen für den Export, unter anderem die Firmen Playmobil, und Lloyd-Schuhe. Auch eine Elektronikbauteilfirma hat einen großen Erzeugungsstandort. Seit der Mitgliedschaft in der EU sind diese Steuervorteile nicht mehr gegeben. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) beträgt 4,24 Mrd Euro (Stand 2004). Im Vergleich mit dem BIP der EU ausgedrückt in Kaufkraftstandards erreicht Malta einen Index von 69,3 (EU-25:100) (2005).
Steuern & Sozialversicherung
Steuern
Entscheidend für den Umfang der Steuerpflicht ist der Status als „ordinarily resident“ bzw. „domiciled“. Für diese gilt eine Steuerpflicht des Welteinkommens, worunter auch sog. capital gains fallen. Der Einkommensteuertarif ist progressiv; ein Lediger bezahlt bei einem zu versteuernden Einkommen von DM 150.000,- den Höchststeuersatz von 35 %. Für zwar als „resident“ aber nicht als „ordinarily resident“ bzw. „not domiciled“ eingestufte Personen besteht nach dem Territorialitätsprinzip eine Steuerpflicht nach den allgemeinen Grundsätzen für inländische Einkünfte. Ausländische Einkünfte, die nach Malta überwiesen werden, unterliegen einer Steuer von 15%. Der Rest ist steuerfrei. Es gibt keine Vermögens-, Grund- und Veräusserungsgewinnsteuern. Keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer, dafür aber 3,5 – 7% Verwaltungsabgabe. Dividenden werden wie Einkommen behandelt. Die Steuer selbst kann vom Einkommen abgezogen werden. Exportunternehmen sind für 10 Jahre steuerfrei. Handelsunternehmen werden mit 5% besteuert. Unternehmen für Immobilien- und Vermögensverwaltung sind steuerfrei. Die Gründung einer Limited Company ist zur Erlangung der Niederlassungsgenehmigung unumgänglich. Dabei müssen mindestens zwei Anteilseigner ein Kapital von 500 Pfund (Ansässige) bzw. 5.000 Pfund (Nichtansässige) aufbringen, wovon mindestens 20% einbezahlt sein müssen. Nichthandelsgesellschaften sind steuerfrei, Trusts werden niedrig besteuert. Stempelgebühren fallen keine an.
Sozialversicherung
Auf Malta gibt es zwei verschiedene Sozialversicherungssysteme: Das beitragsbezogene und das nicht beitragsbezogene System. Die gesetzliche Rentenversicherung Maltas gehört zum beitragsbezogenen System und garantiert einkommensbezogene Renten bei Invalidität, im Alter und bei Tod. Beitragsbezogenes System Von diesem System werden alle Arbeitnehmer, einschließlich der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, sowie die Selbständigen erfasst. Es sieht die Gewährungverschiedener Leistungen vor, unter anderem Renten, Waisengelder und Abfindungen bei Wiederheirat, Leistungen wegen Arbeitslosigkeit, Krankheit und Arbeitsunfall sowie Heiratszuwendungen. Zudem werden auch Kinder- und Mutterschaftsgelder aus dem beitragsbezogenen System finanziert, obwohl dies keine beitragsbezogenen Leistungen sind. Nicht beitragsbezogenes System Leistungen aus dem nicht beitragsbezogenen System erhalten Sie als Einwohner Maltas, wenn Sie bestimmte Kriterien der Bedürftigkeit erfüllen. Unterschieden wird zwischen Altersrenten und Zusatzbeihilfen. Zusatzbeihilfen sind unter anderem Leistungen an Sehbehinderte, Leistungen an Schwerbehinderte, Leistungen der Sozial- und Nothilfe, Leistungen wegen Tuberkulose und Lepra sowie freie Heilfürsorge. Die medizinische Versorgung ist für alle Einwohner Maltas grundsätzlich nicht von der Entrichtung von Beiträgen abhängig und damit kostenlos.
Werden Sie vom maltesischen Rentensystem erfasst, müssen Sie zwischen Ihrem 16. und 65. Lebensjahr grundsätzlich einen gesetzlich festgelegten Wochenbeitrag entrichten. Es gibt zwei Beitragsklassen. Die tatsächliche Höhe der zu zahlenden Beiträge ist auch von der Höhe des erzielten Einkommens abhängig und kann innerhalb einer Beitragsklasse differieren. Mit den Beiträgen werden nicht nur Rentenleistungen, sondern auch die Leistungen wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfall sowie die Familienleistungen finanziert.
Firmengründungen auf Malta
Gründungsvorraussetzung
ITC - International Trading Company Eine ITC ist eine in Malta eingetragene Gesellschaft, deren Operationen sich auf internationale Handelsaktivitäten beschränkt. Eine ITC ist also nur berechtigt reine Handelsaktivitäten von Malta aus, jedoch nicht innerhalb Maltas zu tätigen; somit nur mit ausländischen Personen oder Firmen. Jedoch gibt es auch hier folgende Ausnahmen:
> der Ankauf in Malta hergestellter Waren für den Export oder von Waren
die in Malta zusammengesetzt oder verarbeitet wurden unter
Voraussetzung, dass diese Ankäufe nicht von einer Person getätigt
werden, die direkt oder indirekt mehr als 15% des Share-Kapitals der
besagten ITC hält;
> der Handel mit anderen ITC;
Das Steuereinzugssystem Maltas und die Steuererstattung machen eine ITC zu einer enorm wirksamen Struktur für ausländische Teilhaber. Der normale Steuersatz für eine ITC beträgt zur Zeit 35%. Ausländische (Firmen-)Teilhaber, die von einer ITC Dividende erhalten, bzw. lokale Unternehmen, die zu 100% im ausländischen Besitz stehen, werden wie folgt besteuert:
> mit einem Einheitssatz von 27,5% auf den Bruttobetrag der Dividende
und erhalten den Steuerbetrag rückerstattet, der von der Gesellschaft
auf die ausgeschütteten Gewinne bereits gezahlt wurde;
> sind berechtigt, 2/3 der Steuern gemäß den Vorschriften des
Einkommensteuererlass erstattet zu bekommen, welche die Gesellschaft
auf die gleichen Gewinne gezahlt hat;
> die Steuerbelastung, unter Bezug auf die vorherigen Punkte,
beträgt 4,17%
IHC - International Holding Company
Eine maltesische Holding Gesellschaft ist befähigt, eine Teilhaberschaft (Participating Holding) an einer ausländischen Gesellschaft zu halten. "Participating Holding" setzt die Teilhabe von mindestens 10% des Stammkapitals an einer gebietsfremden Firma mit Sitz auf Malta voraus. Bei einer Unterschreitung dieses Prozentsatzes qualifizieren sich seine Teilhaber dennoch als "Participating Holding", wenn:
> der Wert der Anteile Lm 500.000,-- (ca. € 1.210.000) übersteigt oder der Gegenwert in
einer anderen Währung äquivalent zu Lm 500.000,-- ist
> der juristische maltesische Teilhaber berechtigt ist, in der Leitung der
ausländischen Gesellschaft vertreten zu sein
> der juristische maltesische Teilhaber berechtigt ist, nach seiner Wahl
Anteile (Shares) zu erwerben oder das Recht hat, der ausländischen Gesellschaft
eine Verfügung über die Differenz der Anteile zu verweigern
> die Anteile zur Geschäftsförderung der maltesischen Gesellschaft bei der
ausländischen Gesellschaft verbleiben
Ausländische Teilhaber einer maltesischen Holding Gesellschaft, die eine "Participating Holding" in einer nichtansässigen Gesellschaft unterhalten, sind zur vollen Rückerstattung der maltesischen Steuer berechtigt, die von der maltesischen Gesellschaft auf Einkommen gezahlt wurde, das aus diesen ausländischen Holdings resultiert.
Firmenformierung und Service
Das Minimum an ausgewiesenem Kapital zur Gründung einer ITC/IHC beträgt Lm 500,--. In der Regel sind zwei Teilhaber erforderlich. Einzelfirmen sind nach dem "Companies Act 1995" möglich. "Nominee Shareholding", sowie die Nominierung von Direktor und "Company Secretary" ist über den Service unserer lizenzierten "Nominee Company" möglich. Jede auf Malta angemeldete Firma ist verpflichtet ein Büro auf Malta zu unterhalten, das auf Wunsch innerhalb unserer "Nominee Company" auf Malta registriert werden kann, bis eine Alternativadresse gestellt wird.