Belgien- Informationen
Seit der Unabhängigkeit 1830 ist Belgien eine parlamentarische Monarchie. Die Mehrsprachigkeit des Landes mit niederländisch sprachigem Norden, französischsprachigem Süden, zweisprachiger Hauptstadt Brüssel im Zentrum und einem kleinen deutschsprachigen Gebiet im Osten bildet eine moderne kulturelle Symbiose. Seit den 70er Jahren wird dies durch die Dezentralisierung der Staatsorganisation gefördert. 1993 wurde Belgien in einen Bundesstaat umgewandelt.
Allgemein
"C'est impossible, mais c'est belge, et on peut bien vivre avec ca."
(“Das ist unmöglich, aber das ist (typisch) belgisch, und man kann ganz gut damit leben.”)
Dieser Spruch, trifft bestens auf einige der folgenden Hinweise zu. Ob schlafende Verkäufer,
gesetzloser Autoverkehr, Brüsseler Kleinstaaterei oder der Sprachenstreit: Es trifft in’s Schwarze.
Obwohl immer wieder von hoher Kriminalitätsrate in Brüssel berichtet wird und die Polizeipräsenz oft eher beunruhigend hoch ist, ist Brüssel nicht viel gefährlicher als andere westeuropäische Metropolen der Größe. Vorsichtig sollte man immer sein. Brüsseler zahlen mit Karte. Und zwar leidenschaftlich gern und fast überall. Mit Kreditkarten, EC-Karten, oder, in Belgien sehr polulär, mit dem Geldkartenchip auf der Bankkarte. Reicht man der Kassiererin seine EC-Karte anstatt sie selber durchzuziehen, wird die Kassiererin zuerst versuchen, die Geldkartenfunktion zu nutzen. Dafür wird die Karte nicht durchgezogen (Magnetstreifen), sondern eingesteckt, um den Chip zu lesen. Wenige Deutsche nutzen jedoch die Geldkarte, und wenn sie nicht aufgeladen ist, kann man damit auch nicht bezahlen. Brüssel gilt als sehr teures Pflaster. Das ist aber wieder ein absolutes Touristen-Vorurteil. Im Vergleich zu anderen großen europäischen Hauptstädten bietet Brüssel überaus humane Preise. Das Preis-Leistungsverhältnis ist hervorragend. Klar gibt es edelste Viertel und Boulevards, Geschäfte, Lokale, Restaurants, Veranstaltungsorte, Hotels. Das fällt auf. Aber: Die Stadt ist nicht überteuert. In einer beliebten Frittenbude an der Börse bekommt man ein unglaublich üppiges Stück Baguette, gefüllt mit Würstchen oder Fleisch, geschmorten Zwiebeln, Salat, Pommes und Sauce für 3€. Auf der Chaussee de Gand bekommt man, falls es mal regnen sollte, für 2,50€ einen wirklich robusten, praktischen und winzig zusammenklappbaren Regenschirm. In welcher anderen Touristenstadt kommt man schon so günstig weg? Belgier sind freundliche Menschen. Verkäufer und Türsteher möchten nett gegrüßt werden; man wünscht sich einen ‘Guten Tag’, verabschiedet sich mit ‘Auf Wiedersehen, schönen Tag, Abend, Montag - Freitag, Samstag, Sonntag, Wochenende, Feiertag...’, benutzt oft und gerne die Wörter ‘Bitte’, ‘Danke’ und ‘gern geschehen’. Beherrscht ihr das alles nicht auf Französisch, ist auch Englisch in Ordnung. Einfach losplappern in der Muttersprache ist nicht OK, das gilt als sehr unhöflich. Ich frage immer auf Französisch: ‘Guten Tag, sprechen sie Englisch oder Deutsch?’ So wird einem immer freundlich weitergeholfen.
Steuern & Sozialabgaben
Steuern
Obwohl Belgien den Ruf eines Steuerparadieses für reiche Müßiggänger genießt, leiden die gewöhnlichen Arbeiter in Belgien unter einer der höchsten Steuerraten der Welt. Die Einkommenssteuer und die Sozialversicherungsbeiträge einberechnet, kommen manche Belgier auf Abgaben, die 65% ihres monatlichen Bruttolohnes betragen. Der Einkommenssteuerhöchstsatz ist ein Riesenbetrag von 50%. Das Steuerjahr entspricht in Belgien dem Kalenderjahr und geht somit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Wie in vielen anderen Ländern wird die Einkommenssteuer (oft auch Lohnsteuer genannt) direkt an der Quelle besteuert, also durch den Arbeitgeber. Das Finanzministerium veröffentlicht auf seiner Website sehr umfassende Informationen zur Einkommenssteuer, meist sowohl in Englisch als auch in den lokalen Sprachen. Auf der belgischen Website (www.minfin.fgov.be) gibt es einen Link, der zu einer Steuerübersicht führt, die aktualisiert wird, sobald sich diesbezügliche Gesetze ändern. Bei den örtlichen Finanzämtern (die Adresse können Sie im Rathaus erfragen) gibt es ebenfalls einige Broschüren. Außerdem werden dort Ihre Fragen persönlich beantwortet. Seit einigen Jahren können Sie Ihre Steuererklärung auch online einreichen: www.taxonweb.be.
Selbstständige müssen vierteljährlich einen geschätzten Einkommenssteuerbetrag vorausbezahlen, der auf der Basis der Vorjahressteuern festegelegt wird. Wenn Sie diese Zahlungen nicht oder zu spät leisten, drohen harte Konventionalstrafen.
Das Einkommen aus beweglichem Anlagevermögen bezieht sich hauptsächlich auf Dividenden und Zinsen von verschiedenen Sparkonten und Kapitalanlagen. Für die meisten belgischen Wertpapiere gilt, dass Sie für alle Zinsen und Dividenden, die Sie dafür erhalten, keine Steuern bezahlen müssen. Jedoch müssen Sie all das, was Sie im Ausland verdient haben, angeben. Dazu gehört jedes Einkommen aus dem Ausland, das dem Doppelbesteuerungsabkommen unterliegt (wofür Sie möglicherweise später eine Steuergutschrift oder einen Abschlag erhalten werden), Einkommen aus normalen Sparkonten und Kapitalanlagen, die nicht steuerfrei sind, Annuitäten und andere Mieteinkünfte (nicht solche aus Immobilienvermietung). Zinsen von Sparkonten sind bis zu einem Betrag von € 600 pro Person steuerfrei. Dieser Wert ändert sich allerdings von Jahr zu Jahr, was auf verschiedene Investitionsförderungsprogramme der Regierung zurückzuführen ist.
Sozialversicherung
Alle Arbeitnehmer und Selbstständigen müssen in Belgien Beiträge für die Krankenkasse (mutualité/ziekenfonds) bezahlen, dies ist Teil des belgischen Sozialversicherungssystems. Manche Kassen sind aus historischen Gründen Mitgliedern bestimmter Religionen, politischen Organisationen oder Berufsvereinigungen vorbehalten. Die meisten sind allerdings für alle offen. Alle Kassen verlangen denselben Grundbeitrag und bieten die gleichen Leistungen an, wobei allerdings bei manchen die Rückerstattung länger dauert. Die Beiträge werden von Ihrem Arbeitgeber direkt an die Krankenkasse bezahlt. Diese betragen 7,35% Ihres Bruttolohnes, wobei 3,55% von Ihrem Lohn einbehalten und die restlichen 3,8% vom Arbeitgeber beigesteuert werden. Wenn Sie selbstständig tätig sind, bezahlen Sie vierteljährlich Ihre Sozialversicherungsbeiträge, unter anderem die vollen 7,35% für die Krankenversicherung. Die Familienmitglieder, die von Ihnen abhängig sind, also Ehepartner (wenn sie kein eigenes Einkommen haben) und Kinder unter 18 Jahren, sind automatisch mitversichert.
Wenn Sie einer belgischen Krankenversicherung beitreten, dürfen Sie in den ersten sechs Monaten keine Ansprüche geltend machen. Auf diese Wartezeit wird allerdings verzichtet, wenn Sie mindestes sechs Monate vorher schon bei einer anderen Person mitversichert waren oder wenn Sie für mindestens die letzten sechs Monate vor Ihrer Ankunft in Belgien in der staatlichen Krankenversicherung eines anderen EU-Landes versichert waren.
Firmengründung in Belgien
Verträge
Wichtige Rechtsformen
GmbH SPRL Sociéte Privée á Responsablité Limitée
BVBA Besloten Vennootschap met Beperkte Aansprakelijkheid
Gründung einer Gesellschaft
Für die Gründung einer GmbH sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Grundsätzlich mindestens drei Gesellschafter, die auch eine juristische Person sein können. Aber auch eine Ein-Mann-Gesellschaft ist möglich. Ein Mindestkapital von EUR 18.550, das voll gezeichnet und zu mindestens EUR 6.200 (=1/3) effektiv eingezahlt werden muss. Im Fall einer Ein-Mann-Gesellschaft muss das Kapital voll eingezahlt werden. Bei Erhöhung müssen die Baranteile zu 1/5, Sachanteile jedoch zu 100 % eingezahlt werden.
Die Organe der GmbH sind:
Die Generalversammlung der Gesellschafter: Dieses oberste Organ besteht aus der Gesamtheit der Gesellschafter. Ihr obliegt u.a. die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer, sie beschließt Kapitalerhöhungen bzw. Herabsetzungen sowie andere Statutenänderungen.
Verwalter (Geschäftsführer): Die GmbH wird von einem oder mehreren Geschäftsführern geleitet, die auf bestimmte oder unbestimmte Zeit bestellt werden. Diese müssen weder Gesellschafter noch Angestellte und können auch juristische Personen sein. Sieht die Satzung der Gesellschaft nichts anderes vor, vertritt jeder Geschäftsführer die Gesellschaft alleine sowohl gerichtlich und als auch außergerichtlich.
Hat eine Gesellschaft bis 100 Beschäftigte (Vollzeitbeschäftigungen im Jahresdurchschnitt) oder wenn mehr als nur eines der folgenden Kriterien erfüllt ist, 50 Beschäftigte oder EUR 7,3 Mio. oder EUR 3,625 Mio., kostet sie die Bilanz ca. EUR 200. Eine GmbH, die über diesen Schwellenwerten liegt, muss analog zur AG auch einen Rechnungsprüfer bestellen und die Bilanz kostet sie EUR 500. Muss kein Rechnungsprüfer bestellt werden, obliegt jedem Gesellschafter die Kontrollfunktion, wobei ein Steuerberater als Vertreter bestellt werden kann.Die GmbH entsteht wie die AG mit Hinterlegung des notariellen Gründungsvertrages beim Handelsgericht. Sie kann auf unbestimmte Dauer ausgelegt sein.