Recht

URTEILE EU-GERICHTE

Niederlassungsfreiheit usw.

BGH
13. März 2003

BGH 30 März 2000


Bis vor wenigen Jahren war es innerhalb der Europäischen Union praktisch nicht möglich, zum Beispiel eine Limited in Deutschland zu nutzen. Ein Zuzug einer Limited nach Deutschland und eine damit einhergehende Eintragung dieser Limited ins Handelsregister wurde strickt verweigert und die Limited nicht als juristische Person anerkannt.

Vielmehr wurden die rein in Deutschland tätigen ausländischen Gesellschaften wie Personengesellschaften behandelt und eine beschränkte Haftung war somit gänzlich ausgeschlossen.

Nach mehreren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes, zuletzt im Jahre 2003, müssen auf Grund der in der gesamten Europäischen Union (EU) geltenden Niederlassungsfreiheit Gesellschaftsformen eines Mitgliedsstaates der EU von den anderen Mitgliedern auch dann anerkannt werden, wenn sie im Ausland lediglich gegründet werden, ihre eigentliche geschäftliche Tätigkeit jedoch in einem anderen Mitgliedsstaat entfalten.

Dies gilt sowohl für die deutsche GmbH als auch für die englische Limited (Ldt), die französische "S.A.R.L.", die niederländische "B.V.", die spanische ""S.L." bzw. "S.L.N.E." und weiterer Rechtsformen der Europäischen Union


Weitere Links

Hier weitere interessante Links zur Niederlassungsfreiheit einer EU- Gesellschaft

Die Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 - 48 EGV


Leitfaden für die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften zu den Artikeln 43 ff. EG-Vertrag (früher Art. 52 ff.) Stand: 1.1.97, Herausgegeben von der Europäischen Kommission


Die Niederlassungsfreiheit – Einführung Darüber hinaus ist die Niederlassungsfreiheit von EuGH und h.L. zu einem Beschränkungsverbot ausgebaut worden.


Quelle Deutsches Notarinstitut ZPO § 50; EG-Vertrag Art. 43, Art. 48 BGH-Entscheidung zu Überseering


Nunmehr hat der BGH mit Urteil vom 13. März 2003 ( VII ZR 370/98E) in Anlehnung an "Überseering" entschieden, dass im Ausland gegründete Kapitalgesellschaften in Deutschland rechtsfähig sind und im Falle einer ausländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung auch die Haftungsbeschränkung nach dem Recht des Gründungsstaates anerkannt wird.


Gesellschaftsrecht: EuGH bestätigt "Überseering"-Rechtsprechung durch das Urteil "Inspire-Art" (Rechtssache C-167/01)

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