Recht
URTEILE EU-GERICHTE
Niederlassungsfreiheit usw.
BGH 13. März 2003
BGH 30 März 2000
Bis vor wenigen Jahren war es innerhalb der Europäischen Union praktisch nicht möglich, zum Beispiel eine Limited in Deutschland zu nutzen. Ein Zuzug einer Limited nach Deutschland und eine damit einhergehende Eintragung dieser Limited ins Handelsregister wurde strickt verweigert und die Limited nicht als juristische Person anerkannt.
Vielmehr wurden die rein in Deutschland tätigen ausländischen Gesellschaften wie Personengesellschaften behandelt und eine beschränkte Haftung war somit gänzlich ausgeschlossen.
Nach mehreren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes, zuletzt im Jahre 2003, müssen auf Grund der in der gesamten Europäischen Union (EU) geltenden Niederlassungsfreiheit Gesellschaftsformen eines Mitgliedsstaates der EU von den anderen Mitgliedern auch dann anerkannt werden, wenn sie im Ausland lediglich gegründet werden, ihre eigentliche geschäftliche Tätigkeit jedoch in einem anderen Mitgliedsstaat entfalten.
Dies gilt sowohl für die deutsche GmbH als auch für die englische Limited (Ldt), die französische "S.A.R.L.", die niederländische "B.V.", die spanische ""S.L." bzw. "S.L.N.E." und weiterer Rechtsformen der Europäischen Union
Weitere Links
Grundsatzentscheidungen
Demnächst werden wir Ihnen hier weitere Links zu EU-Grundsatzentscheidungen und dazu passende nationale Entscheidungen zur Verfügung stellen.