Bulgarien

Bulgarien Flagge

Bulgarien (bulg. България [bəlg'arija]) ist eine Republik in Südosteuropa, die an Griechenland, Mazedonien, Rumänien, Serbien sowie an die Türkei grenzt. Der am Schwarzen Meer liegende Staat ist seit 1. Januar 2007 Mitglied der Europäischen Union

Die wichtigsten rechtlichen Besonderheiten schildern sich wie folgt:

Ausländer haben grundsätzlich das Recht, in Bulgarien Immobilen zu erwerben. Allerdings dürfen Privatpersonen kein Land kaufen. Dazu bedarf es der Gründung einer bulgarischen Firma, die sich mehrheitlich auch im Besitz eines Ausländers befinden darf.

Problemlos auch ohne Aufenthaltsgenehmigung oder Firmengründung ist für Privatpersonen in aller Regel der Kauf von Wohnungen mit den entsprechenden Nutzungsrechten.

Die Gründung einer bulgarischen Firma (GmbH) zum Zweck des Kaufs einer Immobilie mit Grundbesitz erfolgt mithilfe eines bulgarischen Anwalts. Damit dieser die Immobilie treuhänderisch im Namen der Firma erwerben kann, eröffnet er, nach Erledigung der entsprechenden amtlichen Präliminarien zur Firmengründung, ein Firmenkonto mit einer Mindesteinlage von 2.600 Euro. Diese Einlage verbleibt auf dem Firmenkonto bis zur endgültigen Firmenregistrierung (i.d.R. nach 10 bis 14 Tagen) und kann dann durchaus zur Bezahlung der Immobilie verwendet werden. Die Kosten für dieses Verfahren, für das insgesamt ca. 30 Tage zu veranschlagen sind, sind einheitlich von IBC auf 2.600,- Euro festgelegt.

Wer ein weiterreichendes finanzielles Engagement in Bulgarien beabsichtigt, kann auch ein Joint Venture mit einer bestehenden bulgarischen Firma begründen oder ein Portfolio-Investment in bulgarischer Währung tätigen. Die Bedingungen hierfür sind in Bulgarien derzeit günstig.

Wichtig zu wissen: Verkäufer von Immobilien in Bulgarien streben üblicherweise an, dass in der Übertragungsurkunde nicht der echte Verkaufspreis genannt wird, sondern ein behördlich festgelegter „Steuerwert“. Nach diesem (deutlich unter dem wahren Preis liegenden) Wert wird der Verkauf besteuert – ein Vorteil also für den Verkäufer. Wer aber plant, die Immobilie weiterzuverkaufen, sollte hier vorsichtig sein: Wenn der echte Wiederverkaufspreis dann deutlich über dem (unechten) Steuerwert liegt, eine erneute Unterverbriefung aber nicht möglich ist, ergeben sich steuerliche Nachteile: Auf den gesamten Gewinn aus dem Wiederverkauf werden 10 Prozent Steuer erhoben.

Die Zahlung des Kaufpreises einer Immobilie erfolgt bei Bestandsobjekten in der Regel in zwei Raten: 10 Prozent werden beim Vorvertrag fällig, die restlichen 90 Prozent bei Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Bei Off-Plan-Projekten werden ebenfalls bis zu 10 Prozent beim Vorvertrag verlangt; die weitere Zahlung erfolgt dann in meistens vier Raten je nach Baufortschritt.

Die üblichen Nebenkosten sind: Anwaltskosten 3 Prozent des Kaufpreises (aber nicht weniger als 500 Euro); Grunderwerbsteuer inkl. Gerichts und Notarkosten: 3 bis 3,5 Prozent; jährliche Grundsteuer ca. 200 Euro.

Zur Frage des Immobilienkaufs durch Ausländer hat das bulgarische Parlament eigens eine Verfassungsänderung beschlossen. Ihr zufolge ist es den Bürgern aller EU Staaten sowie Norwegens, Islands und Lichtensteins erlaubt, Landbesitz auch als Privatperson zu erwerben, wenn sie im Besitz einer Daueraufenthaltsgenehmigung sind und in Bulgarien nicht ihren Zweitwohnsitz haben. Diese Regelung ist gültig bis 31.12.2011 für Wohngrundstücke und bis 31. 12. 2013 für Land- und forstwirtschaftliche Flächen. Nach Ablauf dieser Übergangsfristen können alle Firmenaktiva an Immobilien (Land oder Häuser) an die Gründer- und Privatperson übertragen werden.

Nachstehend einige wichtige Daten zu Bulgarien

Steuer Info

Die Körperschaftssteuer von zehn Prozent lässt Bulgarien zu attraktivem Investitionsstandort aufsteigen
Der Beschluss der Regierung zur Senkung der Körperschaftssteuer auf zehn Prozent, der auch bereits vom Parlament gebilligt wurde, hat sehr durchgreifenden Charakter. Er betrifft sowohl einheimische, als auch ausländische Firmen am bulgarischen Markt und lässt unser Land zu einem der interessantesten Investitionsstandorte Europas aufsteigen. Erste Kommentare belegen, dass die Senkung der Steuerlast von bulgarischen und ausländischen Businessvertretern überaus positiv aufgenommen wird.


Steuern

Wer sich über ein halbes Jahr in Bulgarien aufhält, muss auch seinen Verdienst dort versteuern.
Sozialabgaben werden nach wie vor von der Steuer abgesetzt.

Neue Steuergesetze seit 01.01. 2008

Seit 01.01.2008 gelten die folgenden Änderungen in der Steuergesetzgebung:

I. Steuerbelastung der natürlichen Personen

1. Einkommenssteuer

Die Einkommen aller Steuerzahler werden mit dem 10% Einheitssteuersatz belegt.

Das Ziel der Regierung ist:

Steigerung des Wirtschaftswachstum und parallel damit, die Einkommen der natürlichen Personen Nach einer Analyse erhalten ca. 1,6 Mio. Arbeiter ein Monatsgehalt unter 400,00 Leva und nur 19 000 ab ca. 1500,00 Leva, dieses soll durch die neue Steuergesetzgebung erheblich gesteigert werden.

2. Streichung von Steuerprivilegien

Die Vorschriften über einige Steuerbegünstigungen wie die Steuererleichterung für Kinder, direkte Schenkungen an natürliche Personen, sowie auch das steuerfreie Minimum, wurden gestrichen.

3. Besteuerung des Einzelkaufmann

Der Geschäftsgewinn vom Einzelkaufmann wird jetzt mit einem 15% Steuersatz belegt.

Die Gründe dafür sind: Erreichung von der Steuerbelastungsgleichstellung zwischen den Einkommen aus wirtschaftlicher Tätigkeit von Einzelkaufleuten und den Einkommen von der Teilnahme an Gesellschaften.

II. Besteuerung der juristischen Personen

1. Dividendensteuer

Die Dividendensteuer ist um 2% gesenkt. Der effektive Steuersatz, mit der der Gewinn vor Ausschüttung an natürliche Personen /Gesellschafter, Aktionäre/ besteuern wird, liegt bei 14,5% Die Körperschaftssteuer bei 10% und Dividendensteuer bei 5%. Die kleinen Unternehmen mit Einnahmen bis zu 200.000,00 Leva netto sind von den Vorschusszahlungen befreit. Weit mehr als 150 000 Unternehmen nutzen diese Zahlungserleichterung der Steuergesetze aus.

2. Die Nullgewinnsteuer - Möglichkeit

Weitere Steuerbegünstigungen wurden eingeführt, die eine Nullgewinnsteuer für die Unternehmen regeln, die eine Betriebstätigkeit in den Regionen mit höherer Arbeitslosigkeit errichten. Es ist darüber hinaus auch ein Investitionssteuerkredit vorgesehen.

Sozialversicherung

Die Staaten der Europäischen Union

und des Europäischen Wirtschaftsraumes haben sich auf die Einhaltung bestimmter Regeln verständigt, mit denen die Beibehaltung und Übertragung von Rechten im Bereich der sozialen Sicherheit garantiert wird. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen. Die Verordnungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu (Suchbegriff "EUlisses").

Krankenversicherung der Ausländer

Für gesetzlich Versicherte Ausländer reicht die Vorlage der europäischen Krankenversicherungskarte aus, um sich im europäischen Ausland bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung medizinisch behandeln zu lassen. Die Europäische Krankenversicherungskarte ist in allen EU-Staaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Privat Versicherte sollten mit ihrer Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, die dann in der Regel zwölf Monate gültig ist und mit einem Einmalbetrag abgegolten wird.

Arbeiten in Bulgarien (auch als Geschäftsführer einer Bulgarischen EOOD (Einmann GmbH)

Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben auch als Geschäftsführer einer eigenen Bulgarischen EOOD, unterliegen Sie dem nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Für die Versicherung gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt. Vom so genannten Beschäftigungs- beziehungsweise Tätigkeitslandprinzip gibt es allerdings auch Ausnahmen. Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber für einen befristeten Zeitraum in einen anderen Mitgliedstaat entsandt wird, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleibt dieser Arbeitnehmer zunächst in seinem Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.

Arbeitsrecht

Ein Arbeitsvertrag sollte wie in Deutschland schriftlich abgeschlossen werden. Generell sollten man darauf achten, das er folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub und Sondervereinbarungen.

Eine Probezeit von bis zu sechs Monaten ist möglich, wenn nichts anderes vereinbart ist, können in dieser Zeit beide Parteien das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen. Danach gilt: In gegenseitigem Einvernehmen kann ein Vertrag jederzeit aufgelöst werden, ansonsten gelten bei einem unbefristeten Vertrag 30 Tage Kündigungsfrist, für einen Vertrag, der eine Probezeit enthielt, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Die Arbeitszeit beträgt bei öffentlichen Arbeitgebern 40 Stunden pro Woche an fünf Tagen; in privaten Unternehmen wird meist sechs Tage die Woche gearbeitet und mehr als 40 Stunden. Überstunden werden meist mit zusätzlichem Entgelt oder in Freizeit ausgeglichen; sie sind gesetzlich auf 30 Stunden im Monat beschränkt. Jugendliche, Schwangere und Mütter von Kindern bis zu sechs Jahren dürfen keine Überstunden leisten. Nachtarbeiter haben eine 35-Stunden-Woche.

Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 20 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr. Der Urlaub kann auch bis zur Mitte des folgenden Jahres genommen werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Hinzu kommen 11 gesetzliche Feiertage.

Bei Krankheit erhalten Beschäftigte 80 Prozent ihres Gehalts weiterbezahlt (90 Prozent bei beruflich bedingter Erkrankung). Voraussetzung ist, dass zuvor mindestens sechs Monate lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Arbeitslose, die in den letzten 15 Monaten mindestens 9 Monate Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, bekommen Arbeitslosengeld. Es beträgt 60 Prozent des Verdienstes der letzten Monate, jedoch mindestens 46 € und höchstens 82 € im Monat. Je nach Länge der Vorversicherungszeit wird es zwischen 4 und 12 Monate lang ausbezahlt.

Bei Konflikten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern wird meist das General Labour Inspectorate angerufen.

Lebenshaltungskosten

Generell liegen die Kosten in Bulgarien weit unter denen in Deutschland! Importierte Waren und hochwertige Wohnungen sowie ein deutschsprachiger Schulunterricht können die Kosten allerdings deutlich steigern. Die Preise in Sofia und an Touristenorten in der Saison liegen deutlich über denen in kleineren Orten. Internationale Ketten wie, Praktiker, Metro oder Billa sind in vielen größeren Orten vertreten, ihre Waren kosten überall das gleiche. Mit durchschnittlich 180 € im Monat liegt Bulgarien ganz am Ende der Lohnskala aller EU-Länder. Der gesetzliche Mindestlohn für einen Vollzeitjob liegt bei ca. 100 € im Monat. In privaten Unternehmen können Arbeiter auf über 500 € im Monat kommen. Es gibt auch Kollektivverträge, die aber nicht bindend sind. Viele Westeuropäer sind allerdings von Unternehmen oder Regierungen nach Bulgarien entsandt und verdienen nach den Konditionen des Heimatlandes. Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatsentgelts ist in Bulgarien üblich. In der Privatwirtschaft haben viele Unternehmen Bonussysteme eingeführt. Große Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber stellen auch häufiger Dienstwagen oder Mobiltelefone, besonders für Führungskräfte oder Mitarbeiter im Außendienst.

Lohnbeispiele

Ärzte - € 200-280, Elektriker - € 150-230, IT-Spezialisten - € 615, Bürokräfte - € 100-170 Handelsvertreter - € 400-800, Krankenschwester - € 100-190, angestellte Führungskräfte € 200-350 Angestellte Verkäufer -€ 100-200.

Von den Löhnen werden Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt. Sie betragen für den Arbeitnehmer ca. 13 Prozent des Verdienstes (Rentenversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung; die Unfallversicherung zahlt nur der Arbeitgeber).

Firmengründung in Bulgarien und Rechtsformen

Gründungsagenturen

Ausländische Markteinsteiger und Firmengründer in Bulgarien bedienen sich immer öfter den auf Firmengründung spezialisierten Gründungsagenturen. Diese bestehen oft aus einheimischen professionellen Netzwerken mit Anwälten, Unternehmensberatern und Steuerberatern. Solche Gründungsagenturen werden meistens von deutsch/englisch sprechenden Bulgaren oder Ausländern vertreten. Sehr oft werden diese sogenannten Vorratsgesellschaften oder Auftragsgründungen von deutschen Gründungsagenten oder Agenturen angeboten. Im Internet werden neuerdings solche Vorrats- oder Auftragsgründungen auch auf spezialisierten Portalen per Inserat angeboten. Als besonders gerne werden in Deutschland genau wie die englische LTD jetzt vermehrt die bulgarische EOOD/OOD als Vollhaftender Komplementär eingesetzt, also einer EOOD & Co KG gegründet. Dieses verwundert nicht, da das Stammkapital nur € 2600,-- beträgt und die Folgekosten der EOOD in Bulgarien zu den niedrigsten in Europa zählen.

Wichtige Rechtsformen

Rechtsformen

GmbH OOD Druschestvo ogranitschena otgovornos

Einmann – GmbH EOOD Ednolitschno Druschestvo ogranitschena otgovornost

AG AD Aktionierno drushestwo

KG KD Komanditno drushestwo

KGAG KDA Komanditno drushestwo s akzii

OHG
SD Sabiratelno drushestwo

GmbH (OOD) Druschestvo ogranitschena otgovornos

Die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist in Bulgarien ähnlich wie in Deutschland ohne große Probleme möglich. Die Organe sind wie in Deutschland die Gesellschafterversammlung und der/die Geschäftsführer. Ein Aufsichtsrat ist nicht vorgesehen Im Gründungsvertrag werden meist nur die gesetzlichen Mindesterfordernisse aufgenommen. Weitere Einzelheiten werden üblicherweise in einer internen Geschäftsordnung festgelegt. Das Mindeststammkapital für eine GmbH beträgt derzeit Leva 5.000,00 das sind umgerechnet rund EUR 2.600,00. Mindestens 70% des Stammkapitals muss bei der Gründung eingezahlt sein. Die Bewertung von Sacheinlagen erfolgt durch drei gerichtlich bestellte Sachverständige. Der Gründungsvertrag ist nicht notariatspflichtig, die Schriftform allein genügt. Die Musterzeichnung des Geschäftsführers muss jedoch notariell beglaubigt werden. Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Höhe ihrer Anteile am Stammkapital beschränkt.

Erklärungen:

Einmann – GmbH (EOOD) Ednolitschno Druschestvo ogranitschena otgovornost

Es besteht auch die Möglichkeit der Gründung einer so genannten (Einmann) Einpersonen-GmbH, wobei hundert Prozent des Stammkapitals im Eigentum des ausländischen Firmengründers bleiben können. In diesem Fall wird der bulgarischen Bezeichnung für GmbH, "OOD" (= Druschestvo ogranitschena otgovornost), ein "E" (= Ednolitschno - für "Einmann") vorangestellt. Der Gründungsvertrag wird bei einer EOOD durch einen Gründungsakt ersetzt. Auch dieser ist nicht notariatspflichtig. Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung können bei der EOOD in einem "geschäftsführenden Gesellschafter" vereinigt sein. Mit Eintragung in das Handelsregister erlangt eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung Rechtspersönlichkeit.

Aktiengesellschaft (AD) Aktionierno drushestwo

Das Mindestkapital der Aktiengesellschaft beträgt Leva 50.000,- (ca. EUR 25.000,-). Für Banken-, Versicherungs- und Krankenversicherungs-Aktiengesellschaften wird das Mindestkapital in einem gesonderten Gesetz festgesetzt. Mindestens 25 Prozent des Grundkapitals muss bei der Registrierung eingezahlt sein. Die Gründung von Einmann-Aktiengesellschaften („EAD“) ist erlaubt. Die Satzung ist nicht Notariatsaktspflichtig. Bei Gründung mit Sacheinlagen (Immobilien) ist eine notariell beglaubigte Zustimmungserklärung des Einlegenden samt Beschreibung der Sacheinlage notwendig. Die besonderen Bedingungen für das Entstehen und die Tätigkeit einer Publikumsaktiengesellschaft sind in Art. 110ff. des Gesetzes über das öffentliche Angebot von Wertpapieren (GBl. 114/99 idF 105/22.12.2006) geregelt. Die Organe einer Aktiengesellschaft bestehen aus der Generalversammlung und im Unterschied zu Österreich wahlweise einstufig nur aus einem Direktorenrat oder zweistufig aus Aufsichtsrat und Verwaltungsrat (Art. 219).
Für die Gründungs- und Registrierungsformalitäten und auch für die Erstellung der Statuten empfiehlt sich unbedingt die Einschaltung eines versierten Rechtsanwaltes, bzw. für das Rechnungswesen und die Bilanzerstellung die Einschaltung eines Steuerberaters. Mit Eintragung in das Handelsregister erlangt eine Aktiengesellschaft Rechtspersönlichkeit.

Kommanditgesellschaft (KD) Komanditno drushestwo und weitere Rechtsformen

Das Recht der Handelsgesellschaften ist im dritten Teil des Zweiten Buches des Handelsgesetzes geregelt. Aufgrund der Inländergleichbehandlung gilt auch für ausländische Firmengründungen in Bulgarien bulgarisches Handelsrecht. Gemäß Art. 64 Abs 2 Handelsgesetz dürfen nur diese Arten von Handelsgesellschaften errichtet werden. Ein Konsortium von Kaufleuten kann aber auch in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet werden. Im Unterschied zum österreichischen Recht sind alle Formen von Handelsgesellschaften juristische Personen (Art. 63 Abs 3 Handelsgesetz) und unterliegen der Körperschaftssteuer.

Die für ausländische Investoren mögliche Niederlassungsform als Einzelkaufmann (Voraussetzung: in Bulgarien niedergelassene geschäftsfähige Person) ist im Art. 56 des Handelsgesetzes geregelt.

Die Deutsche Spezialität der GmbH als Komplementär, nämlich die "GmbH & Co KG", ist im bulgarischen Handelsrecht nicht vorgesehen, eine Eintragung wäre nicht ausgeschlossen, aber wegen der Körperschaftssteuerpflicht der KG wenig zielführend. Stattdessen gibt es die Möglichkeit einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, bei der die Anteile der Kommanditisten in Form von Aktien ausgegeben werden. Im Allgemeinen ist die Niederlassung als Personenfirma (Einzelkaufmann, Offene Handels-Gesellschaft, Kommanditgesellschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktien) nicht üblich und mit vielen Risiken und sonstigen Nachteilen verbunden. Der allgemein übliche Weg ist: Gründung einer GmbH (OOD) oder Akteingesellschaft (AD)

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