Chiffre- Dienste
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Chiffre-Anzeigen
Diese Allgemeinen Chiffre- Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil von allen Geschäftsbeziehungen die zwischen IBC und Auftraggeber Gültigkeit erlangen.
Chiffre- AGBs der Firma
IBC Gründungskanzlei OOD
im Folgenden kurz IBC genannt. Sie haben die allgemeinen Berufsgrundsätze der Unternehmensberater zum Grundsatz.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Chiffre-Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirkung der übrigen Bestimmungen nicht.
§ 1. Geltungsbereich
Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Interessenten und IBC gelten immer diese Allgemeinen Chiffre- Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Diese Allgemeinen Chiffre- Geschäftsbedingungen sind gleichzeitig Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IBC, welche immer ergänzend zu den Allgemeinen Chiffre- Geschäftsbedingungen Gültigkeit erlangen.
§ 2. Vertragsteilnehmer (Inserenten)
IBC schließt mit a) natürlichen Personen die unbeschränkt geschäftsfähig sind sowie mindestens 18 Jahre alt sind und mit b) juristischen Personen, deren Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland oder einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist Verträge ab. Soweit das Angebot eines Teilnehmers außerhalb Europas von IBC angenommen wurde, ist IBC berechtigt, binnen einer angemessenen Prüfungs- Frist den Rücktritt vom Auftrag gegenüber dem Inserenten zu erklären.
§ 3. Vertragsgegenstand
IBC erbringt ihre Dienstleistungen nach Angebotsannahme. Sollte IBC nachträglich erkennen, dass sich bei IBC ein Fehler eingeschlichen hat oder wenn sich das Angebot von IBC zwischen Auftragsanfrage und Auftragsbestätigung verändert hat, wird IBC den Inserenten hiervon umgehend informieren. Dieser kann dann den Auftrag zurückziehen oder unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen.
§ 4. Vertragsabschluß
Der Vertrag kommt durch Annahme der Auftragsanfrage/Bestellung durch IBC zustande. Der Inserent verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung. Über den Vertragsabschluss wird der Inserent entweder von IBC durch eine Bestätigung unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Dienstleistung in Kenntnis gesetzt.
5. Auftragserfüllung / Zahlung
Die Lieferung erfolgt für alle Dienstleistungen nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages auf ein Konto von IBC. Mit der Einstellung seiner Daten in die Datenbank von IBC akzeptiert der Inserent diese AGB als verbindlichen Vertragsbestandteil.
§ 6. Inhalte
Der Inserent darf seine von IBC erhaltene e-Mail-Adresse oder Webadresse nicht mit folgenden Inhalten belegen oder diese in Anzeigen in Verbindung bringen:
- Inhalte, die nach deutschem Recht eine Straftat, Ordnungswidrigkeit, oder sonstig zu ahndenden behördliche oder privatrechtliche Verfolgung und/oder Ahndung nach sich ziehen kann
- Inhalte, die auf rechtsnationales Gesinnungsgut schließen, auch wenn es vom Recht der Meinungsfreiheit gedeckt ist
- Inhalte, die jugendgefährdender Natur sind
- Bewerbung von Telefonmehrwertdiensten jeglicher Art
- Inhalte, die dazu geeignet sind, eine Minderheit zu beleidigen oder herabzusetzen
- Inhalte, die sich auf den Bereich eines Firmenangebotes beziehen, sind unter Wahrung der allgemein als rechtlich geltenden Wortwahl erlaubt.
Der Inserent ist dementsprechend für die von ihm präsentierten Inhalte alleine verantwortlich. Im Zweifel empfiehlt der Betreiber, sich rechtlich von dazu befugter Stelle beraten zu lassen.
§ 7. Entgelt
Sollte sich bei IBC ein Fehler oder eine Unvollständigkeit bei Produktangaben oder bei Preisen eingeschlichen haben, behalten wir uns ein Recht zur Korrektur vor. IBC wird in einem solchen Fall den Inserenten umgehend nach Erkennen des Fehlers bzw. der Änderung über die neuen Angaben informieren. Der Kunde kann dann entweder den Auftrag nochmals bestätigen oder IBC kann vom Vertrag zurücktreten. Alle Preisangaben auf unserer Homepage / Flyern / Handzettel und Prospekten verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
§ 8. Haftung
Bei einer schuldhaften Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter von IBC begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden. Mittelbare Schäden sind ausgeschlossen. Im Falle von Datenverlust an der Hardware des Inserenten haftet IBC nicht. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen seine Datenbestände ausreichend auf einem geeigneten Speichermedium zu sichern. Die vorstehenden Regelungen geben den vollständigen Haftungsumfang von IBC wieder. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen. Der Betreiber stellt sein Angebot auf einem angemieteten Webserver zur Verfügung, der in der letzten Zeit eine Onlineverfügbarkeit im Mittel von XXX bis XXX % aufgewiesen hat. Der Betreiber haftet nicht für Ausfälle der Domain. Das betrifft neben dem Provider sämtliche Vorgänge, die zu einer Beeinträchtigung des Internetdatenverkehrs führt, außer der Betreiber handelt grob fahrlässig oder schuldhaft. Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf das Doppelte des Nutzungsentgelts begrenzt. Der Inserent stellt den Betreiber von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die durch eine missbräuchliche Nutzung des Angebotes entsteht. Der Inserent haftet und kommt für alle Kosten auf, die dem Betreiber durch nicht rechtskonforme Nutzung des Angebotes durch den Inserenten entstehen. Zu diesen zählt auch der zeitliche Aufwand, den der Betreiber aufbringen muss, um Schaden abzuwenden. Als Aufwandsentschädigung gilt pro angefangene Stunde ein Aufwandsersatz von 75,-- EUR.
§ 9. Datenschutz
IBC gewährleistet, dass sie die anlässlich von Bestellungen anfallenden Inserenten Daten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erhebt, bearbeitet, speichert und nutzt. IBC wird Inserenten-Daten nicht an Dritte weitergeben. Soweit der Kunde eine Datennutzung für interne Zwecke von IBC nicht möchte, ist der Kunde berechtigt, dieser Nutzung jederzeit durch Sendung einer entsprechenden e-Mail an cc@xdracom oder per Post an IBC zu wiederrufen.
Bei Nutzung des IBC Chiffredienstes willigt der Auftraggeber ein:
... dass sämtliche für die Herstellung, Durchführung und Nachverfolgung aufzuzeichnen personenbezogenen Inserenten Daten in Papier- wie elektronischer Form dauerhaft im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert und archiviert werden.
... dass die Übermittlung von Daten an Dritte sofern nicht aufgrund Gesetz - insbesondere des deutschen BDSG - erlaubt ist, soweit dies erforderlich ist, personenbezogene Daten an Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten übermittelt werden darf.
... dass bei Verdacht auf Verletzung von Urheber-, Leistungs- oder sonstiger Schutzrechte personenbezogene Daten an den Inhaber von Rechten oder dessen Verwertungsgesellschaft weiterleiten darf.
... dass der Betreiber die personenbezogenen Kontaktdaten für Marketingmaßnahmen von eigenen Angeboten oder dem Präsentieren von Angeboten von Verbundpartnern nutzen darf, ohne dass dabei der Verbundpartner ohne weitere Einwilligung Zugriff auf die Personendaten hat.
Weiterhin gibt der Kunde mit der Einwilligung ausdrücklich kund, dass ihm bekannt ist, dass er diese Einwilligung zu jeder Zeit ganz oder teilweise widersprechen kann, sofern nicht die Speicherung und Weitergabe durch gesetzliche Aufbewahrungsregelungen anderweitig geregelt ist, sowie dass er die nachfolgenden Erläuterungen zur Kenntnis genommen hat.
"Datenschutz" - Erläuterungen
Personenbezogene Daten speichert der Betreiber langfristig auf Medien, die dem fremden Zugriff über Internetverbindungen verschlossen sind. Im Rahmen der Vertragsdurchführung bleibt es allerdings unabdingbar, dass die zur Durchführung benötigten Daten zeitweise auf Medien gespeichert sind, die im zeitweisen Kontakt mit dem Internet stehen. Für die Sicherheit verwendet der Betreiber alle gängigen Methoden, wie Firewall, Antivirus- und Antihackvorrichtungen, um die Daten vor fremden Zugriff zu schützen.
Aus Kostengründen verwenden wir für die Übermittlung von Daten keine Verschlüsselungstechnologien - prinzipiell kann also jede an uns übermittelte Dateneinheit wie jede frei durch das Internet übermittelte Dateneinheit von Dritter Seite gelesen werden. Aus gleichem Grund bietet der Betreiber kein Lastschriftangebot an und behandelt Inserenten-Zahlungen ausschließlich per Überweisung oder PayPal
Sofern kein konkreter Vertrag zu Stande kommt, sammeln die Webseiten des Betreibers keine Personen zu zuordnen baren Daten. Auch bei Vertragsbeziehungen werden keine ansonsten anonymisiert erhobenen Daten dem Inserenten zugeordnet.
Der Betreiber setzt Cookies nur dann ein, wenn diese zur Ermittlung von Statistiken des Gebrauchs der eigenen Seiten notwendig sind. Sofern das Angebot des Betreibers es nicht zwingend notwendig macht, werden gesetzte Cookies nach dem Verlassen der Seite wieder gelöscht.
§ 10. Rechtswahl
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen IBC und Inserenten sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet bulgarisches Recht Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Firma IBC oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl von IBC, soweit der Inserent ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
§ 11. Vorzeitige Beendigung
IBC sowie dem Inserenten steht jederzeit ein außerordentliches Beendigungsrecht zu. Eine Rückvergütung findet nicht statt, das Nutzungsentgelt wird jeweils nicht für das Angebot an sich, sondern die Einrichtung des Angebots erhoben. Auf Wunsch des Inserenten kann Webspeicherplatz und eMail-Adresse deaktiviert werden. In diesem Fall ist das Webangebot nicht mehr verfügbar, auf die eMail-Adresse eingehende Mails werden vom Server wie bei einem nicht existenten Konto zurückgewiesen. Eine gewünschte Wiedereinrichtung im Rahmen der Vertragslaufzeit erfordert die erneute Zahlung des Monatsnutzungsentgeltes. IBC steht ein vorzeitiges Beendigungsrecht zu, wenn er von Dritten auf Unterlassung des jeweiligen Angebots oder des Gesamtangebots in Anspruch genommen wird. Ist eine Unterlassung gegen das Gesamtangebot gerichtet, wird anteilig der Nutzungsdauer das Nutzungsentgelt erstattet.
§ 12. Verschiedenes
Ein Recht des Inserenten zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist rechtskräftig gerichtlich festgestellt. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
§ 13. Geschäftsführung
Die Geschäftsleitung wird jeweils vom Geschäftsführer laut Gültiger Impressumangaben der IBC alleinverantwortlich ausgeführt.
§ 14. Rechte
www.xdracom.com © 2008 sind eingetragen bei der Denic auf Namen der Geschäftsleitung, die hierfür alle Rechte in Anspruch nimmt. Hierzu zählen auch sämtliche e-Mail Adressen soweit sie die Endung xdracom.com aufweisen.
§ 15. Richtlinien und verbindliche Grundlagen für Chiffreanzeigen
1. Chiffre- Anzeigen
Bei diesen Anzeigen, die auch Ziffernanzeigen genannt werden, handelt es sich um Inserate, deren Auftraggeber in der Anzeige nicht namentlich genannt wird noch aufgrund anderer Angaben (z.B. Telefonnummer) direkt von Interessenten angesprochen werden kann. Bei der Anzeigenannahme ordnet IBC dem Inserenten eine Chiffre- Ziffer zu, die statt eines Namens oder einer Adresse in der Anzeige abgedruckt wird. Interessenten wenden sich nun unter Angabe der Chiffre- Ziffer an IBC, IBC leitet daraufhin die Online-Zuschriften an den Inserenten weiterleitet.
Die Chiffre- Anzeige wird im von IBC vorgegebenen Gestaltungsrahmen veröffentlicht Umfang und Inhalt sind in einem Anzeigenformular vorgegeben.
Das IBC Anzeigenformular ist Grundsätzlich zu verwenden. Sollten Anzeigenaufträge bei IBC eingehen die nicht nach Vorlage des Anzeigenformulares einzurichten sind, behält sich IBC die Rückweisung und nicht Veröffendlichung vor.
Die Chiffre-Anzeige ermöglicht es dem Inserenten, bis zur konkreten Kaufabsicht eines Interessenten anonym zu bleiben. Oft wird diese Vorgehensweise auch genutzt um sich vor Belästigungen zum Beispiel von reinen Informationsjägern oder sonstigen unangenehmen Ansinnen zu schützen.
2. Chiffrebuch
Um seine Vermittlungstätigkeit ausüben zu können, führt IBC ein Chiffrebuch, d.h. ein Verzeichnis, aus dem hervorgeht, welche Chiffre welchem Auftraggeber zugeordnet ist. Darin werden auch noch mit eintragen, wie viele Zuschriften zu den einzelnen Anzeigen eingegangen sind.
3. Chiffregebühr
Da der Chiffredienst mit erhöhtem Verwaltungsaufwand verbunden ist, erhebt IBC neben dem Online- Anzeigenpreis eine zusätzliche Gebühr um die Mehrkosten der Chiffre- Verwaltung zu decken.
4. Chiffregeheimnis
IBC ist laut AGB verpflichtet, keinem Dritten die Identität des unter Chiffre inserierenden Auftraggebers zu offenbaren, es sei denn, es liegt eine gerichtliche Anordnung eines zuständigen Gerichtes vor.
5. Öffnung von Online- Zuschriften durch IBC
Laut AGB kann IBC vom Auftraggeber einzelvertraglich ermächtigt werden, Zuschriften zu öffnen, um beispielsweise unerwünschte Angebote auszufiltern oder Sperrvermerke zu erkennen.
6. Weiterleitungsauftrag mit Sperrvermerk
Online- Zuschriften können mit einem solchen Vermerk versehen sein, daher mit einem Hinweis versehen sein, an wen die Online- Zuschrift nicht weitergeleitet werden soll. Bei einem Angebot von Vorratsgesellschaften oder Auftragsgründung unter Chiffre mag der Interessent oder Anbieter ein Interesse daran haben, dass seine Online- Zuschrift nicht an den Anbieter, oder umgekehrt, weitergeleitet wird.
Solche Vermerke werden von IBC grundsätzlich eingehalten.
IBC sendet bei Online-Zusendungen mit „Sperrvermerk“ daraufhin die Online-Zuschrift mit der Angabe „es besteht ein Sperrvermerk“ zurück. Dieses erfolgt neutral und online an die Online- Absenderadresse des Einsenders. Es wird in keinem Falle der Interessenten oder Anbieter Name oder umgekehrt weitergeleitet.
Bei Postzusendungen wird nur eine Rücksendung erfolgen wenn ein Rücksendeumschlag mit ausreichender Frankierung beigefügt wurde.
7. Weiterleitung
Bei Chiffreanzeigen wendet IBC für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an.
Online- Zuschriften auf IBC Chiffreanzeigen leitet IBC gemäß den AGB immer an die jeweils vereinbarte Online- Adresse, es sei denn, der Auftraggeber übernimmt die Kosten für eine andere Art der Weiterleitung.
IBC haftet auf keinen Fall für in Verlust geratene Einsendungen. Auftraggeber von Chiffreanzeigen sind für die rechtzeitige und vollständige Rücksendung der den Chiffrebriefen (auch Online) beigeschlossenen Unterlagen verantwortlich. Einsender, die den IBC- Chiffredienst missbrauchen, können mit Weiterleitung des diesbezüglichen Schriftgutes nicht rechnen.
Eingelangte Chiffresendungen werden nur innerhalb des Erscheinens der Anzeige und nach Beendigung nur noch 8 Tage lang weitergeleitet. Die nach dieser Zeitspanne eingetroffenen Zuschriften sowie Sendungen ohne Weiterleitungsgebühr werden vernichtet.
Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet wenn entsprechende Gebühren entweder vom Auftraggeber oder Interessenten geleistet werden. IBC kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Zusendungen anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen, sind von der Weiterleitung grundsätzlich ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
8. Gewerbliche Angebote unter Chiffre
Es muss aus der Anzeige hervorgehen, dass es sich um einen gewerblichen Anbieter handelt. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen die IBC- AGBs vor. Für Deutsche Anbieter könnte ein Verstoß gegen § 3 UWG eintreten.
9. IBC ist nicht verpflichtet, im Chiffredienst Zuschriften von Mitbewerbern auf dem Print-/Online-Anzeigenmarkt weiterzuleiten.
10. Für Anzeigen, die inhaltlich auf weitere Informationen im Internet hinweisen, behält sich IBC vor, einen Aufschlag zu erheben.
11. IBC ist berechtigt, Anzeigenaufträge im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten gegebenenfalls auch in anderen Onlinediensten und Portalen zu veröffentlichen.
12. Der Anzeigenauftraggeber hat vor einer digitalen Übermittlung von Text und Bildvorlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt IBC auf einer ihr übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Auftraggeber oder Einsender hieraus Ansprüche geltend machen könnte. IBC behält sich zudem vor, den Auftraggeber oder Einsender auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Auftraggeber oder Einsender infiltrierten Computerviren IBC Schäden entstanden sind.
13. Digitale Druckvorlagen sind solche, welche per Datenträger (z. B. Disketten, Cartridges, CD-ROM) direkt oder indirekt per Fernübertragung, email (z. B. ISDN) an IBC papierlos übermittelt werden.
Für die Übertragung von digital übermittelten Druckvorlagen dürfen nur geschlossene Dateien verwendet werden, also solche Dateien, an denen IBC inhaltlich keine Möglichkeit der Veränderung hat. Offene Dateien kann IBC ablehnen. IBC kann bei offenen Dateien für die inhaltliche Richtigkeit nicht in Anspruch genommen werden.
Bei Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Auftraggeber oder Einsender dafür Sorge zu tragen, dass diese Dateien innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden.
Werden digital übermittelte Druckvorlagen per Datenträger an IBC übermittelt, werden diese nur auf besonderen Wunsch an den Auftraggeber oder Einsender digital zurückgesendet.
Der IBC sendet nur auf Anforderung, auf ein vom Auftraggeber verbindlich zu benennende email Adresse, einen Korrekturabzug der von IBC digital gespeicherten und digital übermittelten Text und Bildvorlage zur Überprüfung. Nennt der Auftraggeber IBC keine email Adresse oder auch kein spezielles Telefaxgerät, so sendet IBC nur, wenn und soweit ihm eine anderweitige email Adresse oder Telefaxnummer des Auftraggebers bekannt ist. Scheitert eine email- oder Telefaxübertragung wegen technischer Probleme, ist IBC nicht verpflichtet, die Text und Bildvorlage dem Auftraggeber auf eine andere Weise zukommen zu lassen. Der IBC empfiehlt seinen Kunden, diese Text und Bild Korrekturabzüge gründlich zu prüfen und ggf. einen Fehler unverzüglich, insbesondere aber vor dem für die Anzeige geltenden Anzeigenstart, IBC zur Korrektur zu melden. Erhält IBC keine Fehlermeldung bis zum vorgesehenen Anzeigenstart, und es werden Fehler vom Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt, entfällt jeglicher Anspruch auf Preisminderung oder anderweitige Ansprüche, wie z. B. Schadenersatz, Ansprüche auf Erstattung von Anwalts- und Gerichtskosten und Ordnungsgelder.
Die übermittelten Text und Bildvorlagen werden grundsätzlich dem Anzeigen-Format von IBC angepasst.
§ 15 Verantwortlichkeit für den Inhalt von Internet-Anzeigen
Der Kunde gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Internet- Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Kunde trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der zur Verfügung gestellten Text-und Bildunterlagen. Er stellt IBC und das Webmedium im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner werden IBC und das Webmedium von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Kunde ist verpflichtet, IBC und das Webmedium nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Kunde überträgt IBC und dem Webmedium sämtliche für die Nutzung der Werbung in Web- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.
§ 15. Gerichtsstand
Sitz der Gesellschaft IBC
§ 16. Widerrufsrecht
Für Dienstleistungen die bei IBC bestellt wurden gilt ein 14 tägiges Widerrufsrecht. Hiervon ausgeschlossen ist: Wenn die Leistung auf Verlangen des Inserenten vor Ablauf des 14 tägigen Widerrufs rechts erbracht wurde, also eine Veröffentlichung des Inserates erfolgt ist.
Der Widerruf ist zu richten an IBC Chiffreverwaltung:
Der Widerruf kann via Brief, Fax oder Email erfolgen. Der Widerruf wird nur gültig bei rechtzeitigem eintreffen bei IBC.
Stand 01.01.2019
IBC Gründungskanzlei OOD