Das finden Sie bei IBC
Gründerauftragsbesprechung
In den Unterseiten finden Sie unsere Sofortangebote für Vorratsgründungen, Auftragsgründungen sowie Treuhandgründungen. Für Spanien zum Beispiel mit den Standorten auf den Kanaren und den Balearen. Selbstverständlich können wir Ihnen auch andere Firmensitz-Standorte wie Barcelona, Madrid oder Ihren Wunschort anbieten. Grundsätzlich ist jede spanische Firma berechtigt in der ganzen EU tätig zu werden oder sich niederzulassen. Eine Handelsregister-Eintragung einer spanischen SL in Deutschland wird von uns auf Wunsch gerne übernommen. Egal welchen Ort Sie in der BRD wünschen. Auch eine SL & Co KG mit Wunschstandort in der BRD ist kein Problem für uns. Eine SL eignet sich zur idealen und seriösen Haftungsbegrenzung (auf 3006,--€) einer schon bestehenden deutschen KG mit persönlichen Hafter oder einer GmbH & Co KG. Allein durch Austausch des Komplementärs
(als Vollhafter) einer KG oder GmbH & Co KG, wandeln Sie diese in eine SL & Co KG um.
Gerne informieren wir Sie über diese nicht unerheblichen Vorteile.
Klienten und Kundenstruktur |
Ein Vertrauensbeweis
Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsanwälte nutzen und nutzten schon lange vor der Gründung der IBC
die Leistungen der Gründer von IBC.
Die schnelle und professionelle Gründungstätigkeit wurde schon seit Jahren bei anstehendem Bedarf Ihrer Klienten und Kunden bei den nationalen Partnern von IBC genutzt.
Unternehmer und mittelständische Unternehmen nutzen unser Angebot von Treuhand oder Vorratsgesellschaften.
Für Kleinunternehmer und Freiberufler sind wir in einem stetig steigendem Maße als Auftragsgründer tätig.
Für viele Unternehmer wurden die IBC- Gründer in aller Regel nicht nur als einmaliger Auftragsgründer,
sondern als langjähriger Domizil- Vertreter in nahezu allen Standortfragen und der Firmenbetreuung tätig.
In den folgenden Seiten werden sicher auch Sie ein gutes Angebot finden.
Unsere beliebten Paketpreise finden Sie hier
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Unsere Competence Center
auf den Kanaren oder den Balearen sowie Bulgarien und Deutschland,
stehen Ihnen nach Besuchsanmeldung gerne innerhalb der Bürozeiten offen.
Einen Anreiseplan stellen wir Ihnen gerne bei Ihrer Besuchs-Anmeldung zur Verfügung.
Auch holen wir Sie vom Flughafen oder Hotel in Spanien oder Bulgarien ab.
Extra Hotline für Deutschland-Interessenten: Wir möchten Ihnen hier die Möglichkeit geben mit uns sofort in Kontakt treten zu können.
Für deutsche Interessenten stehen zu normalen Bürozeiten drei Möglichkeiten zur Verfügung.
Normales Inlandsgespräch DE über : (0049) 029213499494
Direktkontakt Bulgarien über: 00359878595796 Bulgaria: Ansprechperson spricht Deutsch
Competence Center Palma de Mallorca: Ansprechperson spricht Deutsch E-07610 Can Pastilla Tel. 0034-634322040
Unsere Competence Center
auf den Kanaren oder den Balearen sowie Bulgarien und Deutschland,
stehen Ihnen nach Besuchsanmeldung gerne innerhalb der Bürozeiten offen.
Einen Anreiseplan stellen wir Ihnen gerne bei Ihrer Besuchs-Anmeldung zur Verfügung.
Auch holen wir Sie vom Flughafen oder Hotel in Spanien oder Bulgarien ab.
Fragen & Antworten rund um eine S.L. Gründung
" Das Mindeststammkapital beträgt 3.006 Euro. In der Regel legen wir den Betrag vor und nehmen ihn nach endgültiger Gründung wieder heraus.
" Nein, es darf für jeden Zweck verbraucht werden. Auch die Gründungskosten selbst können damit bezahlt werden.
" Nach § 125 des spanischen GmbH-Gesetzes muss mindestens ein Gesellschafter vorhanden sein (Ein-Mann-Gesellschaft), ansonsten können es beliebig viele sein. Bitte beachten Sie, bei mehr als 2 Gesellschaftern wird ein Aufpreis für die höheren Notarkosten fällig.
" Im Prinzip ja. Beim Gesellschafter gibt es keine Einschränkungen. Nur wenn Sie selbst Geschäftsführer der Firma sein möchten, und Ausländer sind, brauchen Sie neuerdings eine NIE. Die Registrierung dieser Nummer wird durch die Nationalpolizei vorgenommen. Die Erteilung der NIE erfolgt nach ca. 4 Wochen. Mit der NIE kann dann der notarielle Vertrag abgeschlossen werden. Da wir die spanische SL praktisch immer zunächst mit einem unserer Angestellten gründen, und erst danach auf den eigentlichen Gründer bzw. Erwerber überschreiben, ist das Procedere rein technischer Natur, und beeinflusst die Gründung kaum.
" Ja, man kann einen Spanien-Residenten die Gründung einer S.L. vornehmen lassen. Danach überträgt der Gründer die Gesellschaftsanteile erst an denjenigen, wen die über uns beantragte NIE- Nummer erteilt wurde. . Die Übertragung muss nicht ins HR eingetragen werden, wenn kein Wechsel von Ein-Mann-Gesellschaft auf Mehrgesellschafter stattfindet und umgekehrt.
" Ja. Die häufigste Möglichkeit ist die Bestellung eines Treuhandgesellschafters bzw. die Gestellung eines Treuhandgeschäftsführers mittels entsprechender Verträge sowie die Ausstellung einer Generalvollmacht. Sie können auch eine Gründung über unsere Treuhänder vornehmen lassen und sich dann zwei notarielle Vollmachten vom Gründer ausstellen lassen. Eine Vollmacht lautet über die uneingeschränkte Verfügung über die Gesellschaftsanteile, die nicht ins Handelsregister eingetragen wird. Eine weitere Vollmacht lautet über die alleinige Verfügung der Bankkonten. Damit erscheint der Name des wahren Eigentümers S. L. nirgendwo, er bleibt völlig anonym.
" Sie müssen uns leserliche Kopie Ihres Ausweises oder Ihres Passes für den Notar überlassen, damit Ihre Daten korrekt in die Vollmacht aufgenommen werden können. Ansonsten dient diese Kopie nur der Aktenablage beim Notar. Der wirkliche Gründer der GmbH (i.R. ein Mitarbeiter unseres Büros) lässt diese beiden Urkunden beim Notar anfertigen (einseitige Willenserklärungen). Ihre Anwesenheit in Spanien ist dazu nicht erforderlich, wäre aber wünschenswert, da bei dieser Gelegenheit auch die Kontokarten bei der oder den Banken von Ihnen gezeichnet werden können.
" Ja, das ist überhaupt kein Problem. Sie bestellen unsere "Treuhand-GmbH" und können damit arbeiten ohne dass vorhandene Vollstreckungen, Bankschulden, Scheidungsansprüche etc. gegen Sie geltend gemacht werden können. Im Paket enthalten sind die Bestellung eines Treuhandgesellschafters bzw. die Gestellung eines Treuhandgeschäftsführers mittels entsprechender Verträge sowie die Ausstellung einer Generalvollmacht. Dadurch können Sie endlich ohne Altlasten neu beginnen!!
" Nein, die spanischen Banken sind an das Bankgeheimnis gebunden. Und geben keine Auskünfte. Übrigens garantieren wir bei jeder von uns gegründeten SL ein bereits geöffnetes, Internetfähiges Bankkonto (deutsche Sprache), auf Wunsch mit Kreditkarte. Dies ist bei anderen Firmentypen wie z.B. der engl. Ltd. durchaus nicht immer gewährleistet. Und was nützt die schönste Firma ohne Konto?
" Nein, weder für die Gründung noch für die Vollmachten bei der Treuhandgründung müssen Sie anreisen. Aber: Die Mehrheit unserer Kunden kommt für 1/2 Tag nach Mallorca, um mit uns gemeinsam den Notartermin wahrzunehmen. Warum nicht ein langes Wochenende kombinieren, bei Flügen ab 29€ lohnt sich dies allemal..... Nach dem Notartermin machen wir Sie mit der Bank bekannt und Sie können dort Ihre Unterschriftenprobe abgeben. Gleichzeitig können Sie so ganz nebenbei auch unsere Büros kennen lernen, um sicher sein zu können, dass bei uns korrekt und seriös abgewickelt wird. Im Zeitalter der "Virtuellen Internet Welt" sicher zu empfehlen, denn es gibt einfach zu viele Scharlatane, die in Wirklichkeit gar nicht existieren, oder Ihre Beratungen in Hotel-Hallen durchführen.
" Dieser kann an jedem beliebigen Ort in Spanien sein. Es empfiehlt sich, insbesondere für die Überwachung und Einhaltung der Steuertermine, diesen an den Ort und Sitz seines Steuerberaters zu legen. Bei uns auf den Kanaren oder Balearen ist dies automatisch der Fall.
" Ja, sie können in jedem EU-Land mit der Gesellschaft arbeiten. Sie können Zweigniederlassungen und Repräsentanzen einrichten. Sie haben eine Steuernummer und auch eine EU-MwSt.-Nummer. Wenn Sie allerdings eine spanische GmbH auch für die Haltung eines Immobiliengrundsitzes verwenden wollen, sollten Sie wegen möglicher Risiken damit keine anderen Geschäfte tätigen.
" Nein, es gibt keine Vorgesellschaft, aber auch in einigen Fällen die Haftung für Geschäfte vor der Eintragung. Allerdings liefern wir alle Vorratsfirmen ohnehin mit bereits erfolgter HR-Eintragung, und auch bei der Auftragsgründung kann das persönliche Risiko durch korrekte Abwicklung ausgeschaltet werden. Damit gibt es kein persönliches Risiko, weder des Geschäftsführers noch der Gesellschafter.
" Es gibt nach dem spanischen GmbH- und Handelsrecht keine Durchgriffshaftung, aber natürlich gibt es strafrechtlichen Bestimmungen für den Geschäftsführer, wie auch im deutschen GmbH-Gesetz verankert. Es können weder unbezahlte Lohnsteuer noch Sozialabgaben auf den Geschäftsführer abgewälzt werden, und das macht die spanische GmbH wesentlich sicherer.
Man kann die Immobilie einmal vor dem Zugriff von Dritten schützen (z.B. deutsche Gläubiger, Banken etc.) indem man diese auf eine Spanien S.L. überträgt, oder am besten gleich damit kauft. Diese S.L. muss aber mit Treuhandgesellschaftern bestellt werden. So ist sichergestellt, dass bei Anfragen an das Grundbuchamt der wahre Besitzer nicht erkennbar ist. Auch steuerliche Anfragen erhalten so nur die S.L. als Eigentümer, und so kann keine private Veranlagung des Besitzers erfolgen. Darüber hinaus hat die Spanien S.L. noch weitere steuerliche Vorteile, lesen Sie mehr darüber in unserer Spezial-Info "Immobilien S.L.
" Ja. Sie können alle handwerklichen Tätigkeiten auch in Deutschland ausführen. Nach EU-Recht braucht die spanische Firma dabei keinen Meister gemäß deutschen Bestimmungen. In manchen Fällen wird allerdings ein Nachweis verlangt, dass die S.L. über ausreichende Fachkenntnisse verfügt, und dass die Gesellschaft schon mindestens sechs Jahre in Spanien tätig ist. Bitte fragen Sie uns wie die Bestimmungen für Ihr Handwerk lauten.
" Beide haben als Basis eine komplette Spanien S.L. Der Unterschied liegt darin, dass diese bei der Europa-GmbH durch die Anmeldung einer Niederlassung in Deutschland oder einem anderen EU-Land erweitert wird. Einfach ausgedrückt: Europa-GmbH = Spanien S.L. plus Niederlassung plus erweiterte EU-Beratung. lesen Sie mehr darüber in unserer Spezial-Info "Immobilien S.L."
Wir bitten Sie dann diese Fragen per E-Mail an unser Competence Center zu senden oder direkt anzurufen.
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Aus diesem Grunde können sich Rückmeldungen –sofern erwünscht- des zuständigen Sachbearbeiters verzögern.
Wir bitten unsere Interessenten daher um etwas Geduld.
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