Premium Paket einer spanischen S.L. Auftragsgründung!
Beantragung und Zertifikat für Firmenname im Zentralregister Madrid
Ein Nominal-Stammkapital von Euro 3.000,- muss vom Auftraggeber zur Gründung bereitgestellt werden.
Auf Wunsch Gestellung des Residenten als Firmengründer, wenn noch keine eigene NIE Nr. zur Gründung vorliegt.
Erstellung der Statuten und Gründung der Firma beim Notar
Notariell errichtete Gründungsurkunde
Handelsregisterauszug
Beantragung der vorläufigen Steuernummer C.I.F.
Beantragung der EU-Ust-Ident-Nr.
Eröffnungsbilanz
Notarielle Beurkundung der Gesellschaftsanteile auf Käufer
Inklusive Notarkosten, Inklusive Gerichtskosten
Inklusive Handelsregistereintragung
Inklusive staatlicher Gebühren und Steuern
Inklusive aller Honorare
Post-Weiterleitungsservice (für Postversand werden separat nach Aufwand abgerechnet)
Inklusive Beantragung der zwingend erforderlichen NIE-Nummer, (ist für GS und GF erforderlich)
für zukünftigen Gesellschafter und/oder Geschäftsführer
Gesamt-Preis 2.499 € Euro plus Stammkapital (muss bei Auftrag bereitgestellt werden)
Sie haben noch Fragen!?
Nachstehend finden Sie die meisten an uns gerichteten Fragen rund um eine Auslandsgründung! |
Fragen & Antworten rund um eine S.L. Gründung
" Das Mindeststammkapital beträgt 3.006 Euro. In der Regel legen wir den Betrag vor und nehmen ihn nach endgültiger Gründung wieder heraus.
" Nein, es darf für jeden Zweck verbraucht werden. Auch die Gründungskosten selbst können damit bezahlt werden.
" Nach § 125 des spanischen GmbH-Gesetzes muss mindestens ein Gesellschafter vorhanden sein (Ein-Mann-Gesellschaft), ansonsten können es beliebig viele sein. Bitte beachten Sie, bei mehr als 2 Gesellschaftern wird ein Aufpreis für die höheren Notarkosten fällig.
" Im Prinzip ja. Beim Gesellschafter gibt es keine Einschränkungen. Nur wenn Sie selbst Geschäftsführer der Firma sein möchten, und Ausländer sind, brauchen Sie neuerdings eine NIE. Die Registrierung dieser Nummer wird durch die Nationalpolizei vorgenommen. Die Erteilung der NIE erfolgt nach ca. 4 Wochen. Mit der NIE kann dann der notarielle Vertrag abgeschlossen werden. Da wir die spanische SL praktisch immer zunächst mit einem unserer Angestellten gründen, und erst danach auf den eigentlichen Gründer bzw. Erwerber überschreiben, ist das Procedere rein technischer Natur, und beeinflusst die Gründung kaum.
" Ja, man kann einen Spanien-Residenten die Gründung einer S.L. vornehmen lassen. Danach überträgt der Gründer die Gesellschaftsanteile erst an denjenigen, wen die über uns beantragte NIE- Nummer erteilt wurde. . Die Übertragung muss nicht ins HR eingetragen werden, wenn kein Wechsel von Ein-Mann-Gesellschaft auf Mehrgesellschafter stattfindet und umgekehrt.
" Ja. Die häufigste Möglichkeit ist die Bestellung eines Treuhandgesellschafters bzw. die Gestellung eines Treuhandgeschäftsführers mittels entsprechender Verträge sowie die Ausstellung einer Generalvollmacht. Sie können auch eine Gründung über unsere Treuhänder vornehmen lassen und sich dann zwei notarielle Vollmachten vom Gründer ausstellen lassen. Eine Vollmacht lautet über die uneingeschränkte Verfügung über die Gesellschaftsanteile, die nicht ins Handelsregister eingetragen wird. Eine weitere Vollmacht lautet über die alleinige Verfügung der Bankkonten. Damit erscheint der Name des wahren Eigentümers S. L. nirgendwo, er bleibt völlig anonym.
" Sie müssen uns leserliche Kopie Ihres Ausweises oder Ihres Passes für den Notar überlassen, damit Ihre Daten korrekt in die Vollmacht aufgenommen werden können. Ansonsten dient diese Kopie nur der Aktenablage beim Notar. Der wirkliche Gründer der GmbH (i.R. ein Mitarbeiter unseres Büros) lässt diese beiden Urkunden beim Notar anfertigen (einseitige Willenserklärungen). Ihre Anwesenheit in Spanien ist dazu nicht erforderlich, wäre aber wünschenswert, da bei dieser Gelegenheit auch die Kontokarten bei der oder den Banken von Ihnen gezeichnet werden können.
" Ja, das ist überhaupt kein Problem. Sie bestellen unsere "Treuhand-GmbH" und können damit arbeiten ohne dass vorhandene Vollstreckungen, Bankschulden, Scheidungsansprüche etc. gegen Sie geltend gemacht werden können. Im Paket enthalten sind die Bestellung eines Treuhandgesellschafters bzw. die Gestellung eines Treuhandgeschäftsführers mittels entsprechender Verträge sowie die Ausstellung einer Generalvollmacht. Dadurch können Sie endlich ohne Altlasten neu beginnen!!
" Nein, die spanischen Banken sind an das Bankgeheimnis gebunden. Und geben keine Auskünfte. Übrigens garantieren wir bei jeder von uns gegründeten SL ein bereits geöffnetes, Internetfähiges Bankkonto (deutsche Sprache), auf Wunsch mit Kreditkarte. Dies ist bei anderen Firmentypen wie z.B. der engl. Ltd. durchaus nicht immer gewährleistet. Und was nützt die schönste Firma ohne Konto?
" Nein, weder für die Gründung noch für die Vollmachten bei der Treuhandgründung müssen Sie anreisen. Aber: Die Mehrheit unserer Kunden kommt für 1/2 Tag nach Mallorca, um mit uns gemeinsam den Notartermin wahrzunehmen. Warum nicht ein langes Wochenende kombinieren, bei Flügen ab 39€ lohnt sich dies allemal..... Nach dem Notartermin machen wir Sie mit der Bank bekannt und Sie können dort Ihre Unterschriftenprobe abgeben. Gleichzeitig können Sie so ganz nebenbei auch unsere Büros kennen lernen, um sicher sein zu können, dass bei uns korrekt und seriös abgewickelt wird. Im Zeitalter der "Virtuellen Internet Welt" sicher zu empfehlen, denn es gibt einfach zu viele Scharlatane, die in Wirklichkeit gar nicht existieren, oder Ihre Beratungen in Hotel-Hallen durchführen.
" Dieser kann an jedem beliebigen Ort in Spanien sein. Es empfiehlt sich, insbesondere für die Überwachung und Einhaltung der Steuertermine, diesen an den Ort und Sitz seines Steuerberaters zu legen. Bei uns auf den Kanaren oder Balearen ist dies automatisch der Fall.
" Ja, sie können in jedem EU-Land mit der Gesellschaft arbeiten. Sie können Zweigniederlassungen und Repräsentanzen einrichten. Sie haben eine Steuernummer und auch eine EU-MwSt.-Nummer. Wenn Sie allerdings eine spanische GmbH auch für die Haltung eines Immobiliengrundsitzes verwenden wollen, sollten Sie wegen möglicher Risiken damit keine anderen Geschäfte tätigen.
" Nein, es gibt keine Vorgesellschaft, aber auch in einigen Fällen die Haftung für Geschäfte vor der Eintragung. Allerdings liefern wir alle Vorratsfirmen ohnehin mit bereits erfolgter HR-Eintragung, und auch bei der Auftragsgründung kann das persönliche Risiko durch korrekte Abwicklung ausgeschaltet werden. Damit gibt es kein persönliches Risiko, weder des Geschäftsführers noch der Gesellschafter.
" Es gibt nach dem spanischen GmbH- und Handelsrecht keine Durchgriffshaftung, aber natürlich gibt es strafrechtlichen Bestimmungen für den Geschäftsführer, wie auch im deutschen GmbH-Gesetz verankert. Es können weder unbezahlte Lohnsteuer noch Sozialabgaben auf den Geschäftsführer abgewälzt werden, und das macht die spanische GmbH wesentlich sicherer.
Man kann die Immobilie einmal vor dem Zugriff von Dritten schützen (z.B. deutsche Gläubiger, Banken etc.) indem man diese auf eine Spanien S.L. überträgt, oder am besten gleich damit kauft. Diese S.L. muss aber mit Treuhandgesellschaftern bestellt werden. So ist sichergestellt, dass bei Anfragen an das Grundbuchamt der wahre Besitzer nicht erkennbar ist. Auch steuerliche Anfragen erhalten so nur die S.L. als Eigentümer, und so kann keine private Veranlagung des Besitzers erfolgen. Darüber hinaus hat die Spanien S.L. noch weitere steuerliche Vorteile, lesen Sie mehr darüber in unserer Spezial-Info "Immobilien S.L.
" Ja. Sie können alle handwerklichen Tätigkeiten auch in Deutschland ausführen. Nach EU-Recht braucht die spanische Firma dabei keinen Meister gemäß deutschen Bestimmungen. In manchen Fällen wird allerdings ein Nachweis verlangt, dass die S.L. über ausreichende Fachkenntnisse verfügt, und dass die Gesellschaft schon mindestens sechs Jahre in Spanien tätig ist. Bitte fragen Sie uns wie die Bestimmungen für Ihr Handwerk lauten.
" Beide haben als Basis eine komplette Spanien S.L. Der Unterschied liegt darin, dass diese bei der Europa-GmbH durch die Anmeldung einer Niederlassung in Deutschland oder einem anderen EU-Land erweitert wird. Einfach ausgedrückt: Europa-GmbH = Spanien S.L. plus Niederlassung plus erweiterte EU-Beratung. lesen Sie mehr darüber in unserer Spezial-Info "Immobilien S.L."
Wir bitten Sie dann diese Fragen per E-Mail an unser Competence Center zu senden oder direkt anzurufen.
Ca. Folgekosten einer Spanischen S.L.
Folgekosten einer Gesellschaft
Welche Folgekosten eine Gesellschaft verursacht unterliegt sicher dem Geschäftsbetrieb.
Aber es gibt auch Folgekosten die selbst bei einem inaktiven Geschäftsbetrieb anfallen.
Eine Spanische S.L. ist davon auch nicht ausgenommen!
Wichtiger Hinweis zu der spanischen S.L. Gründung
Wir weisen darauf hin dass auf Grund der sich sehr veränderten Verhältnisse die Gründung einer spanischen Gesellschaft Sociedad de responsabilidad limitada nicht mehr ohne Anreise des zukünftigen Gesellschafters und Geschäftsführers durchführen lässt (Ausgenommen davon bleibt die Treuhand-Gründung)
Auch ist es nicht mehr möglich Vorratsgesellschaften ohne aktuellen Stammkapitalnachweis auf einen neuen Gesellschafter zu übertragen.
Von der Gründung bis zur Eintragung können je nach Jahreszeit und Kapazität und Belastung der entsprechenden Behörde zwischen 4 und 8 Wochen oder auch mehr verstreichen. In diesem Zeitraum ist das Stammkapital blockiert. Die S.L. ist jedoch in gewissem Rahmen juristisch bereits handlungsfähig, es besteht eine Gründungsgesellschaft, die sogenannte S.L. en constitución oder kurz S.L. e.c.
Das Stammkapital für Neugründungen ist ebenfalls grundsätzlich durch den Auftraggeber einer Neugründung zur Bank-Zertifizierung bereitzustellen.
Ausländer, die eine Firma/Gesellschaft gründen oder in Spanien wirtschaftliche, berufliche oder soziale Interessen pflegen wollen, brauchen eine Ausländeridentitätsnummer, Número de Identidad de Extranjero oder umgangssprachlich auch einfach nur "NIE" genannt.
Diese NIE ist fortlaufend, persönlich und unübertragbar und wird im spanischen Ausländerzentralregister von der Generaldirektion der Polizei und der Guardia Civil erteilt.
Die NIE dient ausländischen, d.h. nicht spanischen, Staatsangehörigen zugleich als Steuernummer, Número de Identificación Fiscal (NIF). Die NIE ist bei allen Anträgen, Erklärungen und Formalitäten gegenüber spanischen Behörden immer anzugeben.
Diese sich in den letzten Jahren sehr hinderlichen Gründungsvorgaben haben uns veranlasst nur noch sehr wenige spanische Vorratsgesellschaften vorzuhalten.
Auch werden wir bei Spanischen Auftragsgründungen nur noch tätig bei einer vollständigen Vorkasse plus Bereitstellung des erforderlichen Stammkapitals.
Hinzu kommt das sich unsere Klienten von Jahr zu Jahr auf Bulgarien als geeigneten Standort für eine Neugründung konzentriert haben.
Nicht nur wegen der Körperschafts-Steuer-Flatrate von 10% und einer Dividenden Besteuerung von 5% sondern wegen der erheblich besseren Rahmenbedingen der Administration und Standortvorteile auch im Geschäftsbetrieb mit den Deutschsprachigen EU-Ländern.
Wir bitten dies vor eine Gründungswahl zu beachten.
DIE SPANIEN SL
Wappen von Spanien
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Die spanische SL (GmbH) ist eine vollwertige EU-Firma. Sie kann auch als Komplementär einer deutschen KG (GmbH & Co KG) zur Haftungsbegrenzung (auf nur 3006,--€) genutzt werden.
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Sie können mit einer S.L. nach EU-Recht eine Niederlassung in Deutschland oder jedem anderen EU-Land führen, genau so wie eine deutsche GmbH, aber zu einem Bruchteil der Kosten.
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Sie können bei der Niederlassung zwischen Repräsentanz, unselbständiger oder selbständiger Zweigstelle wählen und damit die Steuern optimieren. Sie kann als Komplementär einer deutschen KG tätig werden und die Haftung dadurch auf 3006,-- begrenzen.
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Das Stamm-Kapital der spanischen SL beträgt nur 3.006,--
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in Spanien gibt es keine Geschäftsführer-Durchgriffshaftung!
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Schlechte Schufa oder OE kein Problem mehr!
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Ihre Spanien-SL kommt mit bereits eröffnetem Bankkonto und Kreditkarte!
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Die EU-UST-ID-Nummer beantragen wir auf Wunsch gleich mit!
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Niedrige Steuern: Im Vergleich zu Deutschland ist Spanien noch ein Steuerparadies. Die Steuerbehörden sind wesentlich umgänglicher und großzügiger.
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Kein Meisterbrief erforderlich! Der Inhaber einer spanischen Handwerks-GmbH braucht keinen Meisterbrief vorzuweisen, auch wenn er Arbeiten in Deutschland ausführt.
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Wettbewerbsverbot: Das gilt nicht für eine Spanien-GmbH! Schluss mit Abmahnungen und Gängelei, gestalten Sie Ihre Anzeigen so wie Sie wollen!!
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Wir gründen auf Wunsch jede Gesellschaft anonym (mit Treuhand-GF und Treuhandgesellschafter)
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Wir vermitteln auf Wunsch Treuhänder für die Beantragung von Maklerschein §34, Transportgenehmigungen und ähnlichen Gewerbelizenzen!
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Immobilienerwerb: Sparen Sie Steuern durch die Gründung einer spanischen Immobilien-GmbH (SL)
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Sie brauchen sich in Spanien um nichts zu kümmern, das erledigen wir alles für Sie!
Bestellung des Paketes
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Sie erhalten dann sofort eine Auftragsbestätigung und Liste welche Daten wir für den Auftragabwicklung brauchen.
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