Premium Paket einer spanischen S.L. Auftragsgründung!

Beantragung und Zertifikat für Firmenname im Zentralregister Madrid

Ein Nominal-Stammkapital von Euro 3.000,- muss vom Auftraggeber zur Gründung bereitgestellt werden.
Auf Wunsch Gestellung des Residenten als Firmengründer, wenn noch keine eigene NIE Nr. zur Gründung vorliegt.
Erstellung der Statuten und Gründung der Firma beim Notar
Notariell errichtete Gründungsurkunde
Handelsregisterauszug
Beantragung der vorläufigen Steuernummer C.I.F.

Beantragung der EU-Ust-Ident-Nr.
Eröffnungsbilanz

Notarielle Beurkundung der Gesellschaftsanteile auf Käufer
Inklusive Notarkosten, Inklusive Gerichtskosten
Inklusive Handelsregistereintragung
Inklusive staatlicher Gebühren und Steuern
Inklusive aller Honorare
Post-Weiterleitungsservice (für Postversand werden separat nach Aufwand abgerechnet)

Inklusive Beantragung der zwingend erforderlichen NIE-Nummer, (ist für GS und GF erforderlich)
für zukünftigen Gesellschafter und/oder Geschäftsführer

Gesamt-Preis 2.499 € Euro plus Stammkapital (muss bei Auftrag bereitgestellt werden)

Sie haben noch Fragen!?

Nachstehend finden Sie die meisten an uns gerichteten Fragen rund um eine Auslandsgründung!

Fragen & Antworten rund um eine S.L. Gründung

" Wie hoch ist das Mindeststammkapital der spanischen GmbH (S.L.)
" Muss das Mindestkapital ständig zur Verfügung stehen?
" Wie viele Gesellschafter muss die spanische GmbH haben?
" Kann jeder Ausländer eine spanische GmbH gründen?
" Kann ich auch ohne NIE eine S.L. gründen?
" Kann ich auch eine S.L. gründen, ohne selbst in Erscheinung zu treten?
" Welche Unterlagen muss ich für die Ausstellung dieser Vollmachten beibringen?
" Kann ich auch bei schlechter Schufa, nach Konkurs oder nach Offenbarungseid noch eine Spanien S.L. gründen?
" Geben spanische Banken Auskünfte über ein Bankkonto der S. L.?
" Muss ich für die Treuhand-Gründung nach Spanien reisen?
" Wo muss der Sitz der Gesellschaft sein?
" Ich möchte mit der Gesellschaft auch (oder nur) in Deutschland arbeiten. Ist das zulässig?
" Gibt es in Spanien vor der endgültigen Eintragung in das Handelsregister auch die Form der Vorgesellschaft einer GmbH (in Gründung) wie in Deutschland mit persönlicher Haftung der Gründer?
" Gibt es in Spanien auch die Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer?
" Wie kann ich meine Immobilie in Spanien mit einer SL schützen? Man
" Kann eine spanische GmbH handwerkliche Tätigkeiten in Deutschland ausführen?
" Worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen einer Spanien S.L. und einer Europa-GmbH?
Sie haben noch weitere Fragen?

Ca. Folgekosten einer Spanischen S.L.

Folgekosten einer Gesellschaft

Welche Folgekosten eine Gesellschaft verursacht unterliegt sicher dem Geschäftsbetrieb.

Aber es gibt auch Folgekosten die selbst bei einem inaktiven Geschäftsbetrieb anfallen.


Eine Spanische S.L. ist davon auch nicht ausgenommen!

Wichtiger Hinweis zu der spanischen S.L. Gründung

Wir weisen darauf hin dass auf Grund der sich sehr veränderten Verhältnisse die Gründung einer spanischen Gesellschaft Sociedad de responsabilidad limitada nicht mehr ohne Anreise des zukünftigen Gesellschafters und Geschäftsführers durchführen lässt (Ausgenommen davon bleibt die Treuhand-Gründung)

Auch ist es nicht mehr möglich Vorratsgesellschaften ohne aktuellen Stammkapitalnachweis auf einen neuen Gesellschafter zu übertragen.

Von der Gründung bis zur Eintragung können je nach Jahreszeit und Kapazität und Belastung der entsprechenden Behörde zwischen 4 und 8 Wochen oder auch mehr verstreichen. In diesem Zeitraum ist das Stammkapital blockiert. Die S.L. ist jedoch in gewissem Rahmen juristisch bereits handlungsfähig, es besteht eine Gründungsgesellschaft, die sogenannte S.L. en constitución oder kurz S.L. e.c.

Das Stammkapital für Neugründungen ist ebenfalls grundsätzlich durch den Auftraggeber einer Neugründung zur Bank-Zertifizierung bereitzustellen.

Ausländer, die eine Firma/Gesellschaft gründen oder in Spanien wirtschaftliche, berufliche oder soziale Interessen pflegen wollen, brauchen eine Ausländeridentitätsnummer, Número de Identidad de Extranjero oder umgangssprachlich auch einfach nur "NIE" genannt.

Diese NIE ist fortlaufend, persönlich und unübertragbar und wird im spanischen Ausländerzentralregister von der Generaldirektion der Polizei und der Guardia Civil erteilt.

Die NIE dient ausländischen, d.h. nicht spanischen, Staatsangehörigen zugleich als Steuernummer, Número de Identificación Fiscal (NIF). Die NIE ist bei allen Anträgen, Erklärungen und Formalitäten gegenüber spanischen Behörden immer anzugeben.

Diese sich in den letzten Jahren sehr hinderlichen Gründungsvorgaben haben uns veranlasst nur noch sehr wenige spanische Vorratsgesellschaften vorzuhalten.

Auch werden wir bei Spanischen Auftragsgründungen nur noch tätig bei einer vollständigen Vorkasse plus Bereitstellung des erforderlichen Stammkapitals.

Hinzu kommt das sich unsere Klienten von Jahr zu Jahr auf Bulgarien als geeigneten Standort für eine Neugründung konzentriert haben.

Nicht nur wegen der Körperschafts-Steuer-Flatrate von 10% und einer Dividenden Besteuerung von 5% sondern wegen der erheblich besseren Rahmenbedingen der Administration und Standortvorteile auch im Geschäftsbetrieb mit den Deutschsprachigen EU-Ländern.

Wir bitten dies vor eine Gründungswahl zu beachten.

DIE SPANIEN SL

Wappen von Spanien

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Sie erhalten dann sofort eine Auftragsbestätigung und Liste welche Daten wir für den Auftragabwicklung brauchen.

IBC Gründerkanzlei bietet nicht nur professionelle Gesellschaftsgründungen, sondern auch über das externe Kanzlei Netzwerk, vom Firmendomizil über Office bis buchhalterische Dienstleistungen, alles was eine Startup Firma braucht. Alle angebotenen Leistungen unterliegen den jeweils aktuellen gültigen AGBs, der IBC Gründerkanzlei EOOD & ext. Partner. Informieren Sie sich stets darüber.