Bei einer Bestellung
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, Verträge mit IBC Gründerkanzlei EOOD Sofia oder verbundenen Erfüllungspartnern. Mit der schriftlichen Erteilung des Auftrages (per Fax, e-mail, Post, Internet u. ä. Medien) erkennt der Besteller/Auftraggeber die nachstehenden Bedingungen verbindlich an. Unsere AGB gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis für künftige Angebote, Lieferungen und Leistungen an den Besteller/Auftraggeber.
Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit mit IBC
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil von allen Geschäftsbeziehungen die zwischen IBC und Auftraggeber Gültigkeit erlangen.
der Firma
IBC Gründungskanzlei EOOD
im Folgenden kurz IBC genannt. Sie haben die allgemeinen Berufsgrundsätze der Unternehmensberater zum Grundsatz.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirkung der übrigen Bestimmungen nicht.
Präambel
Soweit für einen Vertragsschluss sowie für alle Lieferungen und Leistungen von IBC Gründungskanzlei EOOD (nachfolgend IBC genannt) das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet, gelten die nachstehenden Vertragsbedingungen als vereinbart und ausdrücklich anerkannt. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1998 ist ausgeschlossen. Das gesamte Leistungsangebot dieser Seiten sowie sämtliche Infobroschüren, Newsletter und Vertragsunterlagen unterliegen dem erweiterten Urheberrecht. Sie sind Eigentum von IBC und dürfen nur im Rahmen des jeweiligen Vertragsschlusses oder mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von IBC genutzt werden. IBC behält sich ausdrücklich vor, Zuwiderhandlungen straf- und zivilrechtlich zu verfolgen. IBC weist ausdrücklich darauf hin, dass das Leistungsangebot von IBC, wie auch Newsletter, Infobroschüren, Vertragsunterlagen ausschließlich dem Endverbraucher bzw. den direkten Firmengründern oder autorisierten Kooperationspartnern zur Verfügung steht. Die Anforderung der Leistungen von IBC von Zwischenhändlern, Vermittlern oder sonstigen Drittpersonen oder Drittunternehmen, die die Leistungen von IBC nicht in Eigeninteresse erfragen, ist ausgeschlossen. Die mittelbare oder unmittelbare Leistungsanforderung durch Mitbewerber oder ihnen direkt oder indirekt angeschlossenen Unternehmen ist ebenfalls ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung wird eine Konventionalstrafe in Höhe von Euro 15.000 fällig, die an IBC zu leisten ist. Die Strafe ist unabhängig von einem tatsächlich entstandenen Schaden an IBC zu leisten. Eventuelle weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 1 Geltungsbereich
1. Vertragsgrundlage ist das jeweils gültige Fernabsatzgestz / FernAbsG.), sofern dies greift, sowie in der weiteren Fortführung das EU-Recht. Online getätigte Bestellungen sind ebenso bindend wie schriftliche oder mündliche Bestellungen. Kaufrücktritt ist gegebenenfalls nur nach geltendem Kosumentenschutzgesetz möglich, sofern der Besteller Konsument im Sinne des Gesetzes ist. Der Besteller ist auf jeden Fall für bereits geleistete Teilleistungen zahlungspflichtig, soweit diese nicht zurückgenommen werden können, weil sie, z.B. bei Firmengründungen, mit den speziellen Daten des Kunden durchgeführt wurden oder ähnliche Hindernisse eine Rücknahme vereiteln. Wenn eine Gesellschaft wegen eines Rücktritts vom Vertrag wieder gelöscht werden muss, ist der Besteller auch zur Zahlung des üblichen Preises für die Löschung verpflichtet.
2. Bereits bei der Nutzung von Informationsgesprächen, E-Mail Anfragen und Informationen gelten diese IBC AGBs
3. Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss mit der IBC und Unternehmen sowie Verbrauchern (Vertragspartner) im Rahmen des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, auch für zukünftige, sind - falls keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart worden sind - ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner erkennt IBC nicht an, es sei denn IBC hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Es gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. IBC weist ausdrücklich darauf hin, dass das Leistungsangebot von IBC, wie auch Newsletter, Infobroschüren, Vertragsunterlagen ausschließlich dem Endverbraucher bzw. den direkten Firmengründer oder auch autorisierten Kooperationspartnern zur Verfügung steht. Die Leistungsanforderung von Zwischenhändlern, Vermittlern oder sonstigen Drittpersonen oder Drittunternehmen, die die Leistungen von IBC nicht in Eigeninteresse erfragen bzw. insbesondere von Mitbewerbern, ist ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung wird eine Strafe in Höhe von Euro 15.000 pro Einzelfall fällig, die an IBC zu leisten ist. Die Strafe ist unabhängig von einem tatsächlich entstandenen Schaden an IBC zu leisten. Eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. IBC und deren Generalbevollmächtigte sind ausschließlich für die Gründung und Betreuung der Vorratsgründungen zuständig. Es werden weder Rechts- noch Steuerberatung durchgeführt. Steuerliche Angelegenheiten fallen somit nicht unter den Zuständigkeitsbereich und werden auch nicht angeboten.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass IBC einen Antrag des Interessenten schriftlich, per Fax oder mittels Computer und Datenleitung, insbesondere E-Mail, durch eine Auftragsbestätigung annimmt. Wenn Verträge vorbehaltlich schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens von IBC maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Der Vertrag kommt auch dadurch verbindlich zustande dass der Interessent/Auftraggeber das Auftragsangebot von IBC durch Zahlung der Auftragsauslösende Vorkasse bestätigt. Mit Eingang der Zahlung an IBC ist der Auftrag verbindlich vom Interessent/Auftraggeber an IBC erteilt.
§ 3 Zahlung
1. Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung vor Lieferungen von Leistungen durch IBC ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Bei Gründungspaketen ist grundsätzlich eine Vorkasse in Höhe von 50% des Paketpreises laut Angebot fällig und vor Leistungsbeginn zu zahlen. Die Auftragsauslösung der Bestellten Paketangebote beginnt erst mit Eingang der Zahlung der Vorkasse laut Auftragsangebot. Projektpauschalen und Tagessätze werden vor Auftragsbeginn fällig. Für kostenpflichtige Leistungen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in der Auftragsbestätigung genannten Preise bzw. Paketpreise.
2. Bei Leistungsstörungen wird der Kaufpreis sofort fällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung des Kaufpreises endgültig verweigert. Dieselbe Rechtsfolge tritt ein, wenn der Vertragspartner bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einem eine Rate übersteigenden Betrag in Verzug ist und wenn der rückständige Betrag mindestens 10% des gesamten Kaufpreises ausmacht. IBC kann im Falle der endgültigen Verweigerung der Zahlung des Kaufpreises auch ohne Setzung einer Nachfrist die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigung für Wertminderung verlangen. IBC kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen und Lieferungen von Vorauszahlungen oder Leistung einer Sicherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse des Vertragspartners oder bei ihm eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt.
§ 4 Durchführung von Beratungsaufträgen
1. IBC führt den Beratungsauftrag auch durch Sachverständige, unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder auch teilweise) durch. Die Mitarbeit spezialisierter externer Vertragspartner ist separat schriftlich zu vereinbaren.
2. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass IBC auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratung des IBC Mitarbeiters bekannt werden. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und IBC bedingt, dass der Berater über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen - auch auf anderen Fachgebieten - umfassend informiert wird.
3. Es werden weder Rechts- noch Steuerberatung durchgeführt. Steuerliche Angelegenheiten fallen somit nicht unter den Zuständigkeitsbereich und werden auch nicht angeboten. Der Kunde hat persönlich dafür Sorge zu tragen, dass seine Bilanzen, BWA, Steuererklärungen, etc. ordnungsgemäß erstellt und pünktlich bei den zuständigen Behörden (Handelsregister, Finanzamt) eingereicht werden.
§ 5 Sicherung der Unabhängigkeit
1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
2. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter von IBC zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
§ 6 Berichterstattung
1. IBC verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die ihrer Kooperationspartner schriftlich Bericht zu erstatten.
2. Der Auftraggeber und IBC stimmen überein, dass für den Beratungsauftrag eine dem Arbeitsfortschritt entsprechende laufende/einmalige Berichterstattung als vereinbart gilt.
3. Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit (2-4 Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages) nach Abschluss des Auftrages.
§ 7 Schutz des geistigen Eigentums der IBC/Urheberrecht/Nutzung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages von IBC, ihren Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art von IBC an Dritte deren schriftliche Zustimmung. Eine Haftung von IBC der Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.
2. Die Verwendung beruflicher Äußerungen von IBC zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt die IBC zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.
3. IBC verbleibt an ihren Leistungen das Urheberrecht. Im Hinblick darauf, dass die erstellten Beratungsleistungen geistiges Eigentum von IBC sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist volle Genugtuung zu leisten.
§8 Haftung
Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird.
Die Firma IBC haftet nur für Schäden, sofern ihr bzw. ihrem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Im Falle einer leichten fahrlässigen Verletzung von Hauptpflichten oder Kardinalpflichten ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt, höchstens allerdings bis zu einem Schaden in Höhe der Hälfte von der vereinbarten und bezahlten Projektpauschale / Gesamtpreis der Waren und Dienstleistung die durch IBC in der Auftragsbestätigung genannt wurden. Bei Computer-Software sowie Datenübertragung über World Wide Web können nach dem aktuellen Stand der Technik Fehler auftreten. Die Firma IBC kann deshalb einen absoluten fehlerfreien Ablauf nicht sicherstellen. Die Firma IBC haftet daher nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel Leistungen nicht oder nicht vollständig verfügbar sind. Dies gilt insbesondere für mögliche Fehler bei Datenübertragungen oder fehlerhafter Übertragung von E-Mails. Ausgenommen hiervon ist vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens IBC.
§ 9 Mängelbeseitigung und Gewährleistung
1. IBC haftet nicht für Aussagen die durch den Gesetzgeber durch neue Verordnungen, Gesetze, etc. hinfällig werden. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass das Gesellschaftsrecht oder Steuerrecht sowohl von der deutschen aber auch europäischen Rechtsprechung regelmäßig geändert und/oder angepasst wird.
2. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose
Beseitigung von Mängeln, sofern diese von IBC zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung durch IBC.
3. Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung oder - falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist - das Recht der Wandlung. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gelten die Bestimmungen des § 10.
§ 10 Schadensersatzansprüche und Nachbesserung
1. IBC Dienstleistungen werden professionell und nach Vorgabe der Vertragspartner ausgeführt. Sollte dennoch ein Grund zur Beanstandung seitens des Vertragspartners bestehen, so ist die Firma IBC zur Nachbesserung berechtigt.
2. IBC und ihre Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Dienstleistungen oder Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Sie haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene externe Kollegen. Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch 1 Jahr nach dem Anspruch begründeten Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
3. Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten, z. B. eines Kooperationspartners eines datenverarbeitenden Unternehmens, eines Wirtschaftstreuhänders oder eines Rechtsanwaltes, durchgeführt und der Auftraggeber hiervon benachrichtigt, so gelten nach Gesetz und den Bedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen den Dritten als auf den Auftraggeber abgetreten.
§ 11 Verpflichtung zur Verschwiegenheit
1. IBC, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
2. IBC darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
3. Die Schweigepflicht von IBC, ihrer Mitarbeiter und der beigezogenen externen Kollegen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
4. IBC ist befugt, ihre anvertrauten personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Liefer- oder Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. IBC gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. Der IBC überlassenes Material (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen, Programme, etc.) sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich dem Auftraggeber zurückgegeben.
§12. Kündigung
Der Vertrag und Auftrag wird für die in der Auftragsbestätigung genannte Zeit für beide Parteien geschlossen. Ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen.
Nach Beginn der Auftragsausführung durch IBC ist eine Kündigung oder Rücktritt durch den Auftraggeber nur aus wichtigen Grund möglich. Die Stornogebühr/Rücktrittsgebühr für nicht begonnene aber erteilte Aufträge beträgt 20% des Angebotspreises laut Auftragsangebot. Nach tätigkeitsbeginn des Auftrages beträgt bei Kündigung die Stornogebühr/Rücktrittsgebühr 50% des Angebotspreises laut Auftragsangebot. Bei Kündigung von Ferngründungsaufträgen beträgt die Stornogebühr grundsätzlich 50% des Angebotspreises auch dann wenn die Gründungsdokumente noch nicht an den Auftraggeber versendet wurden, oder nur elektronisch bzw. auf dem Postwege versendet wurden. Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages liegt für die IBC insbesondere dann vor, wenn der Vertragspartner trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtungen zur Zahlung nicht nachkommt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt ferner vor, wenn der Vertragspartner Dienstleistungen verlangt, die gegen die guten Sitten verstoßen. IBC leistet auch keine Beratung zur Steuerhinterziehung. IBC ist berechtigt jederzeit den Vertrag, insbesondere den Verwaltungssitz und/oder den Verwaltungssekretär Sitz- Service sowie anderen Dienstleistungen/Waren zu kündigen, wenn IBC darüber Erkenntnis erlangt, dass der Vertragspartner Geschäften nachgeht die zumindest in einem Land der Europäischen Union untersagt sind oder Geschäfte betreibt, die gegen die guten Sitten zumindest in einem Land der Europäischen Union verstoßen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass IBC keinen Nachweis darüber zu erbringen hat, dass dieses Verdachtsmoment tatsächlich begründet ist. Für die Kündigung des bedarf es keinen besonderen Grund und ist daher jederzeit durch IBC möglich. Sollte IBC bzw. ein Lieferant für IBC den Verwaltungssekretär stellen, und tritt dieser ohne Angaben von Gründen und ohne Fristen zurück, ist der Vertragspartner berechtigt für den bereits bezahlten Sekretär Service 50% des geleisteten Betrages zurück zu verlangen. Das geltend machen von höheren Ansprüchen ist nicht möglich, da der Vertragspartner vor Abschluss des Vertrages informiert wurde, dass die Kündigung seitens IBC hinsichtlich u. a. des registrierten Verwaltungssitzes, Verwaltungssekretärs sowie grundsätzlich weiteren Dienstleistungen möglich ist.
§13 Nutzungsbedingungen der IBC Website
1. Der Inhalt der von IBC betriebenen Website dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er hat nicht die rechtliche oder steuerliche Beratung zu Zweck. Eine solche Beratung erfolgt ausschließlich durch vertraglich gebundene und zur rechtlichen und steuerlichen Beratung zugelassene Personen.
Alle veröffentlichten Angebote über die Leistungserbringung sind freibleibend. Für fehlerhafte oder unvollständige Informationen übernimmt IBC keinerlei Haftung.
Für unverlangt übermittelte, fehlerhafte oder unvollständige Daten übernimmt IBC keine Verantwortung und behält sich das Recht vor, diese Daten zu vernichten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
Änderung des Inhaltes und Irrtum bleiben vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Jegliche kommerzielle Verwendung des Inhaltes der Seiten - auch auszugsweise - bedarf der schriftlichen Zustimmung der Inhaberin. IBC behält sich das Recht vor, Verstöße ohne Ankündigung zivil- und strafrechtlich zu verfolgen.
Der Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen von IBC betriebenen Website erstreckt sich nicht auf die verlinkten Seiten. Bitte informieren Sie sich dort über die jeweiligen Nutzungsbedingungen und die Einhaltung des Datenschutzes.
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§ 14 Honoraranspruch und Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware / Dienstleistung bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die IBC aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner gegen diesen hat oder künftig erwirbt, Eigentum von IBC. IBC ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt.
2. IBC hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Dienst-, Vermittlungs-oder Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber.
3. Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber verhindert (z. B. wegen Kündigung), so gebührt IBC gleichwohl das vereinbarte Honorar.
4. Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die seitens IBC einen wichtigen Grund darstellen, so hat IBC nur Anspruch auf den ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung ihre bisherigen Leistungen für den Auftraggeber verwertbar sind. IBC kann die Fertigstellung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten von IBC berechtigen, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht nur Zurückhaltung der ihr zustehenden Vergütungen.
§ 15 Höhe der Vergütung
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, orientiert sich die Höhe der Vergütung und Honorare nach den zur Zeit der Erstellung der Vergütung oder Honorare geltenden allgemeinen "Honorarrichtlinien für Unternehmensberater der BRD"
Bei Pauschalangeboten von Gründungspaketen gilt grundsätzlich der in einem von IBC schriftlich mitgeteilten Pauschalpreis und ist die Grundlage der Vergütung, welches durch Bestellung bzw. durch Auftragsauslösung mit entsprechender Auftragsauslösender Bezahlung durch den Auftraggeber anerkannt und bestätigt wurde.
§ 16. Lieferung
IBC ist berechtigt auch Teillieferungen zu erbringen, wen dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Vertragspartner diese innerhalb einer angemessenen Frist abzurufen.
Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände - auch bei Lieferanten von IBC - unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird IBC für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Von dem Eintritt solcher Ereignisse wird IBC den Vertragspartner unverzüglich unterrichten. Diese Ereignisse berechtigen IBC auch, vom Vertrage zurückzutreten. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung von IBC seitens ihrer Vorlieferanten ist IBC von ihren Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr zu liefernden Waren/Dienstleistungen getroffen hat und ihre Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Keinesfalls kann die IBC für eine Eintragung ins englische Handelsregister garantieren. Daraus entstehende Folgeschäden für den Auftraggeber können gegenüber IBC nicht geltend gemacht werden. Die Firmenlieferung innerhalb von 24 Std. ist keine Garantie oder feste Zusage, dass die bestellte Firma auch tatsächlich innerhalb dieses Zeitraumes geliefert wird. Keinesfalls ist IBC, für die vom Handelsregister in Deutschland variierend gewünschten Unterlagen verpflichtet, diese dem Vertragspartner zur Verfügung zu stellen. Die Angebote und die darin enthaltenen Unterlagen der IBC entsprechen Erfahrungswerten, der zur Handelsregistereintragung in Deutschland erforderlichen Unterlagen. Die Firma IBC ist keinesfalls verpflichtet ergänzend gewünschte Unterlagen seitens des Handelsregisters in Deutschland kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner ist jedoch berechtigt, ergänzend die gewünschten Unterlagen kostenpflichtig bei IBC in Auftrag zu geben.
en. IBC hat das Recht – nach vorheriger Ankündigung – den Verwaltungssitz (Domizil Office) zu verlegen. Die Verlegung muss dem Vertragspartner eine Woche vorher angekündigt werden. Der Vertragspartner kann die Verlegung zustimmen oder verweigern. Verweigert er die Verlegung, so wird der Vertragspartner sich selbst um einen neuen Verwaltungssitz bemühen. IBC kann in diesem Falle nicht haftbar gemacht werden und rechtlich belangt werden.
§ 17 Chiffre Angebote
1. IBC Chiffre-Angebote unterliegen und werden in einer gesonderten Chiffre- AGB geregelt. Bei Bekundung von Interesse solcher Chiffre- Angebote werden diese Chiffre- AGB grundsätzlich angewendet.
§18 Firmen Auftragsgründungen sowie Vorratsgründungen
1. Allgemeine Grundsätze: Die Leistungserbringung erfolgt generell nach Zahlungseingang. Erteilte Aufträge sind verbindlich und binnen 14 Tagen ab Rechnungsstellung zu bezahlen. Tritt bei fortlaufenden Serviceangeboten ein Zahlungsverzug ein, behält sich IBC das Recht vor, Leistungen ganz oder teilweise einzustellen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche. Alle Leistungen sind von einem Umtausch oder einer Rückgabe ausgeschlossen, da sie speziell für den Auftraggeber erstellt werden. Alle genannten Preise gelten vorbehaltlich eines Irrtums oder Druckfehlers und können jederzeit ohne gesonderte Mitteilung geändert werden. Für die Rechnungsstellung ist der tatsächliche Preis am Tag der Auftragserteilung entscheidend. IBC ist auch zur Teilerfüllung von Aufträgen berechtigt. Sollten Leistungen sich durch Veränderungen bei Partnerunternehmen oder durch Gesetzesänderungen umgestalten oder komplett wegfallen, so ist IBC berechtigt die entsprechenden Dienste einzustellen oder in einer gewandelten Weise weiter zu betreiben. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht die fortlaufende Leistung zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sowie Einrichtungspauschalen bleiben zahlbar. IBC behält sich das Recht vor Zahlungen per Kreditkarte abzulehnen. Zeitangaben sind generelle Angaben, Tagesangaben beziehen sich auf reine Werktage, Montag bis Freitags. Verzögerungen berechtigen nicht zu Widerruf oder Rücktritt. Der Auftraggeber ist berechtigt die gelieferte Firma zu nutzen sobald ihm die Unterlagen zugestellt wurden. IBC haftet nicht für Rechtsgeschäfte des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt IBC ausdrücklich von jeglichen Schadensersatzansprüchen frei welche aus einem Auftrag oder aus der Nutzung einer gelieferten Gesellschaft entstehen könnten. Der Auftraggeber ist für die korrekte Übermittlung und Aktualität seiner Angaben, insbesondere Personendaten verantwortlich. Alle Angaben, Daten und Bilder auf den Seiten von IBC unterliegen dem Urheber- und Copyright von IBC. Eine Weiterverwendung ist nur mit schriftlicher Genehmigung von IBC zugelassen. Irrtümer und Druckfehler oder Fehlaussagen bleiben vorbehalten.
2. Alle Dienstleistungen in Spanien, Bulgarien und Deutschland werden durch IBC selbst erbracht. Im Bereich der ausländischen Firmengründungen und anderer Dienstleistungen tritt IBC lediglich als Vermittler auf, eine Rechtsberatung findet nicht statt. Die Rechtsberatungen und Firmengründungen finden durch unsere Kooperationspartner in den jeweiligen Ländern statt, dieses sind allgemein Rechtsanwälte und/oder Steuerberater in den entsprechenden Ländern. Ein Vertrag zur Gründung Firma oder Lieferung einer ausländischen Vorratsgesellschaft wird in keinem Falle IBC und dem Kunden abgeschlossen, sondern immer zwischen dem Kunden und unseren Kooperationspartnern in den einzelnen Ländern. IBC tritt bei der Vertragsschließung als Vermittler und Koordinator auf. IBC ist Zahlungs-Empfänger und leistet an den Kooperationslieferanten weiter.
3. Kontogründungen werden immer zwischen dem Kunden und der Bank abgeschlossen. IBC tritt hierbei ausschließlich als Vermittler auf. IBC vermittelt dabei den Kontakt zu einem renommierten Bankhaus im gewünschten Land, welches die im Angebot genannten Leistungen offeriert. Der Aufbau einer Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Bank ist von einer Antragsprüfung abhängig. Je nach Land kann die Bank vor der Freischaltung des Kontos eine Einzahlung fordern. Diese ist im Angebotspreis von IBC nicht enthalten.
Verweigert eine Bank einem vom Auftraggeber bevollmächtigten eine Kontoeröffnung oder die Umwandlung eines Stammkapitalkontos in ein Geschäftskonto innerhalb eines erteiltem Auftrags oder Gründungsverfahrens, auch ohne Angabe von Gründen oder wegen Gründen die in der Person des Auftraggebers (Gesellschafter und/oder Geschäftsführer) bestehen, so ist IBC nur noch ein weiteres Mal verpflichtet zur Auftragserfüllung eine weitere Bank zur Eröffnung eines Geschäftskontos zu beauftragen. Sollte auch dieser zweite Antrag nicht zum Erfolg führen, ist IBC berechtigt von diesem Teil des Auftrags zur Erfüllung zu Lasten des Auftraggebers zurückzutreten und der Auftraggeber verzichtet auf die Erfüllung dieses Teils der bestellten Leistung zu seinen Lasten.
4. IBC als Dienstleister oder Dienstleistungsvermittler und seine Vertriebspartner sind keine Banken, Kreditkartenorganisationen, kreditgewährende Unternehmen, Kreditvermittler oder ähnliches. Sie wickeln keine Geldgeschäfte ab und üben kein Gewerbe im Sinne eines Bankwesen Gesetzes oder E-Geld-Gesetzes aus. Die Aktivitäten des Dienstleistungsvermittlers und seiner Vertriebspartner sind reine Vermittlungstätigkeiten für eine Plastikkarte mit Datenträger sowie Firmengründungsgesellschaften in den jeweiligen Gründungsländern. Der Vertrieb der Debit Karten, Bankkonten usw. erfolgt ausschließlich als eigene Dienstleistung /Vermittlungstätigkeit für die/im Namen der durch die jeweilige(n) Kartenorganisation(en) (bzw. den Card-Processor als Lizenz- und Markeninhaber) autorisierten weltweiten Ausgabestellen (Banken, Post u.a.). IBC als Betreiber dieser Website ist keine direkt von den Markeninhaber beauftragte Ausgabestelle für Debit Karten, Bankkonten usw., sondern leitet lediglich die Bestellungen der Kunden an die dafür berechtigten Stellen weiter und fungiert als Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer/Betreiber. Die Geschäftsabschlüsse erfolgen ausschließlich im Firmensitzland des jeweiligen Betreibers der Programme oder am Niederlassungssitz der IBC
5. Es ist auch hier zu beachten die von IBC gebotenen Dienstleistungen werden ohne Termingarantie geliefert. Die veröffentlichten Terminangaben sind rein zielorientiert und hängen von vielen Faktoren ab, zum Teil auch ohne Einfluss von IBC, wie z.B. Handelsregister, Finanzämter etc. Die Dauer der Bearbeitung kann deshalb in keinem Falle Grund für eine Auftragsstornierung und/oder Schadenersatzleistungen sein.
6. Da bei Firmengründungen auch externe behördliche Stellen wie Registergerichte, zum Teil auch Ministerien eine Gründung begleiten und umsetzen oder genehmigen müssen besteht die Gefahr auch einer Ablehnung oder Rückweisung eine Gesellschaft einzutragen oder zu genehmigen. Dadurch können Änderungen in verschiedenen Dokumenten oder Erklärungen dieser externen Behörden, Handelsregister oder Ministerien verlangt werden die nicht im Vorfeld des Gründungsauftrags erkennbar sind. IBC ist dann nur verpflichtet entsprechende Heilung in Absprache mit dem Auftraggeber zu betreiben, soweit dies möglich ist. Eine weitere Zurückweisung oder Ablehnung zur Eintragung der Firmengründung führt dann zum Abbruch des Auftrags zu Lasten des Auftragsgebers. Ein weiterer Heilungsversuch würde nur nach weiterer Kostenvereinbarung zwischen Auftraggeber und IBC möglich.
Erfolgt eine Ablehnung einer Behörde, dem Registergericht einem Ministerium oder der der Justiz zur Eintragung, die in der/den Personen (Gesellschafter/Geschäftsführer) an der Gründung beteiligten begründet sind, ist IBC berechtigt den erteilten Auftrag zu Lasten des Auftraggebers ohne Anspruch auf Erfüllung des Auftrags abzubrechen. In einem solchen Fall steht IBC die volle vereinbarte Auftragssumme zu.
§19 Juristische Ausführungen und Aussagen
Sofern juristische Ausführungen auf dieser Homepage und/oder einer anderen Homepage von IBC getroffen werden, sind diese Ausführungen von den Kooperations-Partner-Anwälten in den jeweiligen Ländern formuliert und lediglich von uns übernommen worden. Für die Richtigkeit dieser Ausführungen sind IBC oder seine Mitarbeiter in keinem Falle verantwortlich.
2. Bei Nutzung der Telefonhotline oder E-Mail durch Interessenten gilt grundsätzlich, es werden keine Rechts oder Steuerberatungen gegeben.
Es werden weder Rechts- noch Steuerberatung durchgeführt. Steuerliche oder rechtliche Angelegenheiten fallen somit nicht unter den IBC- Beratungsbereich und werden auch nicht angeboten. Sollten von IBC Mitarbeitern auf Fragen des Interessenten gültige Gesetze, Vorschriften oder Publikationen genannt oder aus deren Inhalt zitiert werden ist dieses keine ersetzende Rechts- oder Steuerberatung sondern nur Hinweise auf zu beachtende Grundlagen im Zusammenhang einer Firmengründung oder Kauf einer solchen.
§20 Vorbehalte seitens IBC bei Firmengründungen
1. IBC behält sich das Recht vor, bei illegal anmutenden Aktivitäten des Auftraggebers den Gründungs- oder Lieferauftrag zu kündigen oder abzulehnen. IBC behält sich vor, bei illegal anmutenden Aktivitäten des Auftraggebers Treuhandverhältnisse zu kündigen sowie Verwaltungstätigkeiten einzustellen. Dem Auftraggeber obliegt die Verpflichtung IBC über Kontaktmöglichkeiten und Wohnsitzänderungen zu informieren. Auch bei anonym gegründeten Gesellschaften ist der Auftraggeber für die rechtzeitige Erstellung von Steuererklärungen sowie für die Zahlung der Steuern allein verantwortlich. Die jährlichen Verwaltungsgebühren werden im Turnus von 12 Monaten, beginnend mit dem Tag der Auftragserteilung fällig. Wird die Gesellschaft vor einem neuen Fälligkeitstag gelöscht, fallen die Verwaltungsgebühren nicht an. Eine Firmenlöschung kostet 890,- Euro. Sollte ein Wunschname bereits vergeben oder aus sonstigen Gründen nicht genehmigungsfähig sein, ist der Auftraggeber verpflichtet IBC mindestens 3 alternative Namen zu übermitteln. Der Auftrag bleibt weiter bestehen. Es entstehen keine Mehrkosten für den Auftraggeber.
2. Bei Büroservice durch IBC behält sich IBC das Recht vor, bei illegal anmutenden Aktivitäten des Auftraggebers Büroserviceleistungen einzustellen. Dem Auftraggeber obliegt die Verpflichtung IBC über Kontaktmöglichkeiten und Wohnsitzänderungen zu informieren. IBC haftet nicht für ein- oder ausgehende Nachrichten oder Sendungen. Serviceleistungen im Bereich Domizil, Post oder Telefon werden grundsätzlich nur durch Vorauszahlungen einer Pauschale geleistet. Die Höhe ist vor Vertragsabschluss festzulegen. Bei Überschreiten der festgelegten Leistungen ist eine Nachberechnung innerhalb von 14 Tagen zu leisten ansonsten IBC sich vorbehält die Serviceleistungen sofort einzustellen.
3. Ist der Auftraggeber mit der Zahlung der Jahresgebühren in anhaltendem Zahlungsverzug, so ist IBC berechtigt, Ihre Leistungen einzustellen (z.B. Post nicht länger weiterzusenden, den Services oder eine andere auf Kosten der von IBC bestellte Gesellschaft abzuberufen sowie die Verwaltungsvereinbarung zu kündigen und dies jeweils dem zuständigen Handelsregister mitzuteilen). Hierfür entstehende Kosten werden dem Auftraggeber berechnet und erhöhen die offene Gesamtforderung entsprechend. Das zuständige Handelsregister wird auf die Mitteilung und Abberufung von Treuhandgeschäftsführenden und die Kündigung des Verwaltungssitzes in der Regel mit der Eröffnung eines Verfahrens bis hin zur Firmenlöschung reagieren. Die IBC übernimmt keine Verantwortung für dadurch entstehenden finanziellen Schaden des säumigen Schuldners, z.B. durch die entstehende persönliche Haftung nach Auflösung der Gesellschaft.
4. Bei Auftraggebern, die bei Fälligkeit der erforderlichen Jahresmeldungen laut den Ihnen ausgehändigten Unterlagen nicht mehr erreichbar sind oder schlicht die notwendigen Informationen zur Durchführung der Meldungen nicht übermitteln, erklären Ihr Einverständnis, dass eine eventuell im Servicevertrag schon im Voraus bezahlte Meldung zur Abberufung eines Treuhänders zur Geschäftsführung etc. (siehe oben) genutzt wird bzw. müssen die Kosten für diese letzte erforderliche Jahresmeldung vor Beendigung des Vertragsverhältnisses tragen.
§21 Verlässlichkeit von Dokumenten
IBC verlässt sich, bei vom Auftraggeber erteilten Auskünften und ausgehändigten Dokumenten, auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Der Auftraggeber stellt IBC von sämtlichen, ggf. aus der Unrichtigkeit von Angaben resultierenden Ansprüchen frei.
In keinem Fall haftet IBC wegen in ihren Konzeptionen oder Webeaussagen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt IBC bereits jetzt von jeglicher diesbezüglichen Haftung frei, dies gilt auch hinsichtlich etwaiger IBC entstehenden Schadenersatzverbindlichkeiten und Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung.
Sollte in Dokumenten die vom Auftraggeber bereitzustellen sind, insbesondere in Dokumenten der mitwirkenden Gesellschafter oder Geschäftsführer zu einer Beanstandung durch Behörden, Ministerien oder der Justiz führen ist IBC berechtigt den erteilten und bestätigten Auftrag zu Lasten des Auftraggebers abzubrechen und IBC auf offene Zahlung der Auftragssumme Anspruch hat.
§ 22. Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort
1.Für alle Rechtsbeziehungen zwischen IBC und dem Kunden/Vertragspartner gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht von Bulgarien unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 und vergleichbarer internationaler Regelungen. Bei Exportgeschäften gelten zusätzlich die internationalen Regeln über die Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln (Incoterms). Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren nach Überleitung in das streitige Verfahren, ist Bulgarien. Darüber hinaus ist IBC berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitz sowie die Vertragspartner auch am Ort Ihrer ordnungsgemäßen Niederlassung zu verklagen. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt auch, wenn der Kunde keinen Gerichtsstand in Bulgarien hat oder Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort Bulgarien. IBC kann den Gerichtsstand auch an den Ort ausländischer Niederlassungen innerhalb der EU Mitgliedsstaaten verlegen und vereinbaren.
§ 23 Klarstellung über Beratungsinhalt über Hotline oder E-Mail
1. Bei Nutzung der Telefonhotline oder E-Mail durch Interessenten gilt grundsätzlich, es werden keine Rechts oder Steuerberatungen gegeben.
Es werden weder Rechts- noch Steuerberatung durchgeführt. Steuerliche oder rechtliche Angelegenheiten fallen somit nicht unter den IBC- Beratungsbereich und werden auch nicht angeboten. Sollten von IBC Mitarbeitern auf Fragen des Interessenten gültige Gesetze, Vorschriften oder Publikationen genannt oder aus deren Inhalt zitiert werden sind dieses keine ersetzende Rechts- oder Steuerberatung, sondern nur Hinweise auf zu beachtende Grundlagen im Zusammenhang einer Firmengründung oder Kauf einer solchen.
§ 23 Salvatorische Klausel.
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind sich einig, dass unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen sind, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.
2. Ergänzend gelten für vermittelte Lieferungen und Leistungen die Bestell- und Lieferbedingungen des jeweiligen Anbieters in der jeweils aktuellen Fassung. Auf Wunsch des Kunden bemühen wir uns, diese in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung zu stellen.
3. Die in den AGBs enthaltenden Inhalte der Paragrafen sind teilweise mehrfach und überschneidend eingesetzt oder geregelt um größere Klarheit zu erreichen. Jeder Paragraf behält jedoch seine einzelne Bestimmung und Wirksamkeit, ansonsten die Regelung zu § 23 zu 1. zur Anwendung kommt.
Stand 01.03.2019
IBC Gründerkanzlei EOOD
Unsere AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen und der Infrastruktur, welche von IBC EOOD gegenüber ihren Vertragspartnern erbracht werden, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.
Beachten Sie das wir Bestellungen die sich auf zurückliegende Zeiträume vor Aktualisierung unserer jeweils aktuellen AGB beziehen nicht akzeptieren können.
Das betrifft insbesondere Gründungs-Paketangebote.
IBC Gründerkanzlei bietet nicht nur professionelle Gesellschaftsgründungen, sondern auch über das externe Kanzlei Netzwerk, vom Firmendomizil über Office bis buchhalterische Dienstleistungen, alles was eine Startup Firma braucht. Alle angebotenen Leistungen unterliegen den jeweils aktuellen gültigen AGBs, der IBC Gründerkanzlei EOOD & ext. Partner. Informieren Sie sich stets darüber.