Unsere Kernkompetenzen

Nachfolgend möchten wir Ihnen einige Informationen zu den Themen rund um die Tätigkeitsschwerpunkte und Kernkompetenzen von IBC geben:
Wie jede gute Gründungskanzlei, können auch wir nicht behaupten, in allen Rechtsgebieten der europäischen Firmengründung "die Besten" zu sein.
Allerdings können Sie davon ausgehen, dass wir in unseren Tätigkeitsschwerpunkten absolut kompetent und fachlich immer auf dem neuesten Stand sind!
Es gelten dabei grundsätzlich unsere auf dieser Website eingestellten AGB´s

Vorratsgesellschaft

Zu unseren Vorratsgründungen nachstehende Info

So genannte Vorratsgründungen sind juristisch und handelsrechtlich vollständig eingetragene
auf Vorrat gegründete Firmen. Mit dem Ziel der späteren Verwendung.
Der Name Vorratsgründung besagt treffend den Grund der Firmengründung.
Die Gesellschaftsbezeichnung zum Beispiel GmbH oder AG macht kenntlich um
welche Art von Gesellschaftsform es sich handelt.
Die Vorratsgründung ist nicht eine Erfindung jüngeren Datums, sondern wurde schon immer
von weitsichtigen Unternehmern selbst angewendet und genutzt.

Oft wurden so Unternehmenskonzepte mit einer auf Vorrat gegründeten Gesellschaft getestet,
ohne die bestehende alte und bekannte Firma in ein Abenteuer zu schicken.

So genannte Projektfirmen wurden von großen Bauherren und Konzernen oder Handelsfirmen auf Vorrat gegründet.

Bekannte Handelsunternehmen gründen für jede Neueröffnung eines Ladengeschäftes eine eigene Firma
oder trennen die Geschäftssparten in unabhängige Unternehmungen.
Eine für die Immobilien, eine für den Einkauf, eine für den Verkauf usw.
Um sehr schnell in der Expansion ihrer Unternehmen zu sein oder einen neuen Standort sofort besetzen zu können
werden schon mal etliche Vorratsgesellschaften gegründet.

In den letzten 50 Jahren haben sich viele Unternehmer erst um die Geschäftsidee und deren Umsetzungsmöglichkeiten gekümmert und ganz zum Schluss eine Firma dazu gegründet.
Oft auch mit fatalen Folgen die sich aus einer in Gründung befindlichen Firma für die Gründer persönlich ergab.
Bekanntlich haften die Gründer persönlich bei einer noch in Gründung befindlichen Gesellschaft, wenn diese vor der rechtlich
gültigen Handelsregistereintragung geschäftlich tätig wird oder wurde.
Diese bekannte Durchgriffshaftung wurde schon oft auch bei einer späteren Insolvenz der Firma noch für die Gründungsgesellschafter zum Verhängnis. Insolvenzverwalter sind diesbezüglich unnachgiebig.

Bei vielen Geschäften spielt die Zeit eine wichtige Rolle, und es bleibt keine Zeit für eine aufwändige und lange Gründungszeit,
eine Vorratsgesellschaft ist daher oft für alle Beteiligten die richtige Wahl um unübersehbare
und unkalkulierbare Risiken zu vermeiden.

In den letzten 10 Jahren sollen in Deutschland allein von Gründungsagenturen über 100 Tausend Vorratsgesellschaften
gegründet und geliefert worden sein.

Was also für Großunternehmen normale Tagesordnung ist haben sich zunehmend auch die kleinen und
mittelständischen Unternehmer zu Nutze gemacht.
Die Haftungsbegrenzung während der Gründungszeit ist nur einer der Gründe.

Doch seitdem die Europäische Niederlassungsfreiheit für alle EU- Unternehmen innerhalb der EU- Staaten
nicht nur auf dem Papier steht ist eine wahre Niederlassungs-Flut von Auslandsgesellschaften
über Deutschland hereingebrochen.

Täglich werden vollkommen legal von deutschen Unternehmern und Firmengründern ausländische
EU-Firmengründungen genutzt um in Deutschland die hohen Stammkapitalvorgaben zu vermeiden.

Aber auch weitere Vorteile sollten in einem vertraulichem Informationsgespräch bei Bedarf erörtert werden
Zwischenzeitlich kennt wohl jeder Firmengründer die geringen Stammkapitalvorgaben in
England, Spanien, Frankreich oder Bulgarien.
Diese Unternehmerfreundliche Art der Haftungsbegrenzung wird zu recht von vielen klein und
mittelständischen Unternehmern in Deutschland genutzt.

Die Auftragsgründung

Kurz und knapp:

Auftragsgründungen sind Firmengründungen die ausschließlich im Klienten- Auftrag
von IBC durchgeführt werden.
Bei einer solchen Auftragsgründung wird festgelegt ob IBC im Auftrage
die Gründungsvorbereitungen im Namen des Auftraggebers
oder im Namen von IBC vorbereitet.

Vor einer solchen Auftragsgründung durch IBC steht ein ausführliches Informationsgespräch
und eine Gründungsablaufberatung zwischen Auftraggeber und einem IBC- Mitarbeiter.

Es wird grundsätzlich festgelegt ob der Auftraggeber selbst oder IBC als Firmengründer vor dem
Notar handeln soll oder ein bestellter Vorortresidend unserer Kanzlei tätig wird.

Das wir noch Vorratsgründungen im Angebot haben ist nicht der Schnelligkeit geschuldet.

Den Neugründungen sind schneller zu gründen als eine Übertragung einer Vorratsgründung braucht.
Zumal eine Neugründung keine Änderungen braucht, sonder absolut nach den Vorstellungen des Gründers gegründet wird.

Anonymus-Gründung

Die Anonymus-Gründung

Seid Jahrhunderten gibt es Vermögensverwalter und Treuhänder die schon ganze Königreiche verwalteten.

Es war nur ein logischer Schritt das schon im letzen Jahrhunderten Firmensachverwalter
und Treuhänder für Firmen und Unternehmen eingesetzt wurden.
In den letzten 50 Jahren sind Treuhänder für die Firmenverwaltung und Führung
zur täglichen Praxis geworden.
In vielen Ländern wurde die Tätigkeitsbezeichnung zur ehrbaren Berufsbezeichnung erhoben
und durch Gesetze geregelt.
Dieser Beruf oder die Tätigkeit als Treuhänder ist eine legale und durch Gesetze geregelte Tätigkeit sowie Grundlage für den freien Willen einen Treuhänder einsetzen zu wollen.
Der sogenannte Treugeber überträgt durch einen Treuhandvertrag in der Regel die Verwaltung von Vermögen auf einen Treuhänder.
Seid vielen vielen Jahren ist es auch an der Tagesordnung Firmen durch Treuhänder führen zu lassen.

Aber auch der Wunsch Anonym zu bleiben ist fast schon der Hauptgrund eine Treuhandgesellschaft zu gründen.

Wir haben daher dieses Thema mit unserem Angebot der Anonymus-Gründung einen Namen gegeben.


Diese völlig legale Möglichkeit auch als kleiner oder großer Unternehmer so eine Inlands-/Auslandsfirma zu erwerben oder zu gründen ist in den Augen einiger Kritiker noch immer unseriös.
Sie sprechen gerne von Strohmännern oder unterstellen undurchsichtige Machenschaften.
Wer die faktische Geschäftsführung ist, ist zugegebener Weise für außenstehende oft nicht festzustellen.

Doch nun zu unterstellen dies sei illegal geht völlig an der Sachlage der gesetzlichen Zulässigkeit vorbei.
Ein bekannter Wirtschaftsfachmann erklärte mal, jede Inhaberaktie einer Aktiengesellschaft sei ein geheimer Treuhandvertrag.
Die Satzung und der Gesellschaftszweck einer AG regelt die Grundlagen.

Der Aufsichtsrat vertritt die Gesellschafter, die er bei einer Inhaberaktie meist nicht mal kennt.
Aber so das Vermögen eines anonymen Aktionärs/ Treugebers verwaltet, oder sollten wir sagen ein stiller Gesellschafter ohne als Person in einem Handelsregister eingetragen zu sein.
Ja das ist völlig legal.

In der Regel wird in den Treuhandverträgen genau so geregelt wie und wer die Geschäfte führt, wer wirtschaftlicher und begünstigter Inhaber der treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsanteile ist.
Die Verschwiegenheitspflicht von Treuhändern ist in vielen Ländern gesetzlich garantiert und geregelt.
Der Berufsstand ist sehr häufig auch an Berufsausbildung und Sachkenntnis gebunden. Doch auch Leien können treuhänderisch Vermögen und Geschäftsführungen übernehmen.
Da gibt es Familienbetriebe deren Gesellschafter oder Geschäftsführer seit Jahren nicht mehr die agierenden im Unternemen tätig sind.
Manchmal aus Gründen die hier jetzt nicht Thema sind.

Es versteht sich von selbst das strafrechtlich relevante Tatbestände auch strafrechtlich verfolgt werden können,
und zur Offenlegung von Treuhandverhältnissen führt.
Die unterschiedlichen Meinungen und Gesetze der Länder zur Treuhänderverschwiegenheit sind natürlich Zankapfel der Kritiker und Strafverfolger.
Was in dem einem Land strafrechtlich ist, ist in einem anderen Land gesetzeskonform und straffrei.
Die Globalisierung ist hier noch sehr weit von einer Gleichbehandlung unter den Ländern entfernt.

Fakt ist, wer in Deutschland zum Beispiel bei einer sogenannten Eidesstattlichen Versicherung,
oder bei der Steuererklärung Auslandsvermögen oder Einkommen verschweigt
macht sich nach verschiedenen deutschen Gesetzen strafbar.

IBC kennt auch die Unternehmer die ihre zweite Chance mit einer Treuhandgesellschaft suchen.
Gerne wenn es Seriös gemeint ist.

Das IBC Angebot einer Anonymus-Gründung richtet sich ausschließlich an den seriösen Unternehmer.
Die verschiedenen von IBC angebotenen Nominee Gesellschafter und Geschäftsführer regeln in ihren Anonymusverträgen klar die Grundlagen für eine sofortige Auflösung von Anonymusverträgen bei Verdacht des Missbrauches zu strafrechtlich relevanter Nutzung einer Anonymus-Gesellschaft..
Diese Verträge sind unterschiedlich je nach Standort der Gesellschaft.

Stammkapital-Konto

Bankverbindung durch kompetente Vernetzung,
für das Stammkapitalkonto mit Zertifikat.

Gründungen von Kapitagesellschaften setzen voraus, das ein Stammkapital von einer Bank zertifiziert sein muss.

Ohne Stammkapitalkonto ist keine Gründung zum Beispiel in Bulgarien oder Spanien möglich.
Jedenfalls nicht wenn es eine 1 € Gesellschaft werden soll.

Da spielen die Banken seit Jahren mit Verhinderungsstrategien nicht mehr mit.

Das ist zwischenzeitlich eine sehr geschätzte Kernkompetens wie wir wissen,
von den teuren international tätigen Kanzleien die das teuer als zusatzleistung anbieten.
Wir hören von 800,- bis 1.500,- und mehr für diese Dienstleistung.

Toll, bei uns gehört das Stammkabitalkonto zertifiziert grundsätzlich zu einer Basis Paketgründung von 1.559,-€ dazu.

Vieleicht sollten wir Konten-Pakete mit eine zusätzlichen Gesellschaft anbieten.

OK wir wissen das viele Banken tage und Wochen Anträge kostenpflichtig prüfen,
und heufig von ihrem Recht, ohne angaben von Gründen eine Bankverbindung verweigern.

Auftragsdienste rund um die S.L.

Hier bieten wir Ihnen die Möglichkeit schnell und problemlos einen Namenscheck, Handelsregisterauszug oder eine Nie-Nr. bestellen zu können. Unsere Dienstleistungen ermöglichen Ihnen zum Beispiel die erforderliche Nie-Nr. schnell und ohne anreisen zu müssen zu bestellen.
Hier können Sie kostengünstige weiterführende Beratungen bestellen:

Beachten Sie bitte den Hinweis in eigener Sache:

Ein offener Hinweis an neue Interessenten

Gerade bei Auslandskonstruktionen ist oft die kompetente Beratung durch Hochspezialisierte Fachleute von entscheidender Bedeutung. I.d.R. kann die Mehrheit der deutschen Steuerberater (gleiches gilt für StB in anderen Ländern) eine solche Beratung nicht optimal leisten, da Spezialwissen im internationalen Steuerrecht sowie Recht des Sitzstaates der Gesellschaft und, oder ergänzendes EU-Recht mit Kenntnissen im Rahmen der aktuellen Urteile des EuGHs erforderlich sind.
Steuerkanzleien für internationales Steuerrecht verlangen dabei für eine steuerliche Beratung Stundensätze ab 150,00 Euro/Std oder Tagessätze von mindestens 1.200,00 Euro (pro Person & Tag), welches durchaus angemessen ist und im internationalen Vergleich eher eine niedrige Honorars-Note darstellt. Unsere Interessenten sollten sich darüber im Klaren sein, dass die eigentliche Firmengründung im Ausland das wohl kleinste Problem ist. Wir gründen in Serie und wissen genau, entscheidend ist die richtige steuerliche Gestaltung, damit z.B. die ausländische Betriebsstätte auch als solche anerkannt wird.
Deutsche Steuergesetze zur Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs wie z.B. 42 AO werden oft in den Strategien zur möglichst steuerfreien Vereinnahmung der Ausschüttungen/Dividenden und vieles mehr übersehen.

Es versteht sich wohl von selbst,
dass Interessenten derartiges Spezialwissen nicht zum Nulltarif abfragen können.


Beachten Sie: bei Bedarf macht eine steuerliche Beratung oft mehr aus als eine Gründung einer Gesellschaft kostet.

Daher bieten wir unsere Premium- Beratung oder Individualberatung an und sind sicher hiermit einen sehr günstigen Beitrag
zur individuellen Beratung anzubieten.

Unseren Klienten nützt keine Schnellschuss- Konstruktion, die nach kurzer Zeit in sich zusammenbricht und sicher noch schwerwiegende Konsequenzen nach sich zieht.

Bedenken Sie: jeder Finanzbeamte lernt im ersten Ausbildungsjahr den sogenannten mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauch
einer Firmen- Auslandskonstruktion zu formulieren.

Verstehen Sie uns, wir erwarten für eine Beratung eine angemessene Vergütung und bieten daher unseren Premium- Service
zu äußerst günstigen Honorarsätzen an, die darüber hinaus beim Kauf einer Gesellschaft oder Bestellung einer Auftragsgründung bis zu 100% angerechnet und verrechnet werden.


Sehen Sie dazu unsere Prämien- Beratungsangebote. Hier

NIE-Nr.

Es gibt viele Geschäftstätigkeiten die ohne NIE nicht möglich sind.

Die viel diskutierte Tarjeta de Residencia wurde zum März 2007 abgeschafft. EU-Bürger, die sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten wollen, müssen sich lediglich in ein zentrales „Ausländerregister“ eintragen lassen. Das zuständige Ausländeramt stellt dann ein Zertifikat (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión) aus, in dem Registrierungsdatum, Name, Nationalität, Geburtsdatum und -Ort, Adresse und NIE-Nummer des Antragsstellers aufgeführt sind. Da das Zertifikat kein Lichtbild enthält, dient es nicht der Identifizierung. Es ist zusätzlich ein Ausweis mitzuführen.

In der Praxis führt diese Änderung zu diversen Problemen, da sich die Neuerung noch nicht herumgesprochen hat und noch immer die alte Tarjeta verlangt wird. Ein anderes Problem ist die Pflicht zur Beantragung bereits nach 3 Monaten.

Es wird empfohlen, zunächst lediglich eine NIE zu beantragen. Diese indiziert keine steuerliche Ansässigkeit, sondern dient lediglich der Identifizierung von Ausländern. Sie ist zwingend erforderlich wenn ein Arbeitsverhältnis (Geschäftsführer einer S.L)
in Spanien eingegangen werden soll.

Bitte beachten Sie, dass z.B. eine Berufung zum Geschäftsführer oder Kauf einer spanischen Gesellschaft auf eine Person oder auch durch eine Person ohne NIE nicht möglich ist


Mit einem Formular können Sie bei uns Ihre benötigte spanische Steuernummer NIE) bestellen. Die Kosten belaufen sich auf 150,- €. Die Zahlungsweise erfolgt per Banküberweisung. Geben Sie bitte an, ob Sie die Zahlung auf unser spanische Konto vornehmen möchten oder über Western Union. Wir senden Ihnen dann per Mail die entsprechende Kontoverbindung. Sobald der Betrag bei uns eingegangen ist, senden wir Ihnen die bereits von uns ausgefüllten Formulare und Vorgaben zur Beantragung per Mail zu. Sie müssen nur noch an den gekennzeichneten Stellen unterzeichnen, dazu benötigen wir 3 beglaubigte Kopien Ihres Personalausweises oder Reisepasses. Wenn alles erfüllt ist senden Sie uns die Unterlagen per Post zu. Die Bearbeitungszeit bei der Behörde beträgt bis zu 4 Wochen.

Hier geht´s zum Bestellformular der NIE-Nr. [120 KB]

Namens-Check oder Bestellung

Sehr oft wird bei einer Firmengründung der zukünftige Name der Firma vergessen oder ganz zum Schluss wird so ein Name festgelegt der leider schon belegt oder nicht genehmigt wird.

Wir empfehlen daher schon frühzeitig einen Namens-Check zu machen um den Wunschnamen auf Verfügbarkeit hin zu prüfen.

Um einen Firmennamen für Sie abchecken zu können bedarf es einer genauen Namensangabe des gewünschten Namens durch Sie:

Wir haben dafür ein Formular mit welchem wir einen Namen abchecken oder auch bestellen können.
Bitte tragen Sie darum den gewünschten Namen in das Feld „1. Namenswunsch“ ein!

Wir empfehlen zur Sicherheit, Sie sollten zwei weitere Alternativnamen mit angeben, da es vorkommt
dass ähnlich klingende Firmennamen vorhanden sind und eine spätere Zulassung bzw. Genehmigung von
den Registergerichten oft ohne Angaben von Gründen wegen Verwechselungsgefahr verweigert wird.
Benutzen Sie dazu bitte die Felder 2. und 3. für Namenswünsche!



Hier geht es zum Auftragsformular: Namens-Check oder Bestellung [163 KB]

Wohnsitz & Firmensitz


Hier bieten wir einen Klienten-Service an der sich nur an jene richtet die durch Kauf oder Bestellung einer Auftragsgründung Bedarf an einem aktiven Firmensitz oder auch als Gesellschafter/Geschäftsführer einen persönlichen Wohnsitz wünschen.

In den Ländern in welchen wir selbst als Firmengründungskanzlei tätig sind beschaffen wir schnell und unproblematisch einen Firmen- und/oder Wohnsitz. Bitte beachten Sie dabei diese sind nicht virtuell oder als Briefkastenadresse gemeint sondern für aktive Nutzung konzipiert.

Die Kosten sind daher nicht mit Angeboten von reinen Briefkastenadressen zu vergleichen.

Der persönliche Anspruch an Räume und Ausstattung oder die Nutzung sind bei der Preisfindung ausschlaggebend.

Unser Angebot reicht von landestypischen einfachen Gemeinschaftsräumen für Büros oder Wohngemeinschaften bis zu exklusiven Luxusobjekten zur allein Nutzung.

In Spanien oder Bulgarien zum Beispiel werden Sie bei der Wohnsitznahme als ordentlicher Resident registriert und gemeldet.
Die Beschaffung entsprechender Meldebescheinigungen oder auch eine persönliche Kennkarte gehören dazu.

Die steuerlichen Aspekte einer solchen Wohnsitznahme sind je nach Land sicher sehr interessant und sicher lohnend.

Grundsätzlich sollte jedoch vor so einem persönlichen Ausflaggen eine steuerliche Beratung erfolgen.

In Ländern in denen wir nicht selbst aktiv tätig sind werden unsere Kooperationspartner für Sie tätig.

Steueransässigkeit in Bulgarien erlangen

Unser Service zur Erlangung der Steueransässigkeit!
> persönlicher Wohnsitz in Bulgarien

> Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für 5 Jahre

> Steueranmeldung & Steueransässigkeitsbescheinigung

> Sozial- und Krankenversicherung in Bulgarien

> Europäische Krankenversicherungskarte

Die obergenannten Dienstleistungen, Genehmigungen und Bescheinigungen können wir nur für EU-Bürgers leisten und besorgen.

Wenn Sie alleine oder mit Ihrer Familien zusammen, nach Bulgarien umziehen möchten, sind wir bereit die obigen Schritte mit Ihnen durchzuführen.

Prämium- Beratung

IBC hat in ihrer Grundkalkulation auch den Informationsaufwand der beim Anbieten von Vorratsgesellschaften oder Auftragsgründungen entsteht berücksichtigt.

Grundsätzlich sind die IBC Angebotsinformationen und Informationsgespräche für den Interessenten kostenfrei.


IBC bietet eine kostenlose Angebotsinformation, die darüberhinaus eine Angebotsberatung beinhaltet
um ein IBC Angebot verstehen und nachvollziehen zu können.

Es liegt nicht nur in unserem Interesse das wir Interessenten im Rahmen der Angebotsberatung auch
über Steuer- und Rechtsvorschriften, die mit der Gründung im Zusammenhang stehen, informieren.

Interessenten die eine weitaus tiefere Beratung wünschen bieten wir hier drei Beratungsangebote an.


Diese drei Beratungsangebote finden Sie hier:

Handelsregister-Service Bulgarien

Wir bieten Handelsregisterauszüge aus Bulgarien mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille aus Bulgarien schnell und unkompliziert als PDF-Datei per E-Mail.

Handelsregister Bulgariens - Търговски регистър - ist ein öffentliches Register aller juristischen Personen, Einzelunternehmen, ausländischen Unternehmen und Niederlassungen. Das Handelsregister wird vom Ministerium für Justiz in elektronischer Form geführt.

Das Handelsregister wurde 1989 gegründet, 2008 wurde es umgestaltet. Sämtliche Register der Kreisgerichte wurden in eine einzige, zentrale elektronische Datenbank überführt, die alle eintragungspflichtigen Angaben über ein Unternehmen enthält. Alle Unternehmen mussten sich bis zum 31. Dezember 2011 neu registrieren lassen.

Die Datenbank des Unternehmensregisters ist öffentlich.

Dienstleistung Preise
Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Bulgarien ab 23,80 €
Preis für einen erweiterten Handelsregisterauszug aus Bulgarien ab 119,00 €
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Bulgarien ab 59,50 €
Preis für einen zweisprachigen Handelsregisterauszug aus Bulgarien mit Apostille ohne internationalen Versand ab 297,50 €