Fragen & Antworten zur Spain S.L.

30 Fragen-Block zur Spanien S.L. Gründung

  • Frage 1
  • Antwort

" Wie hoch ist das Mindeststammkapital der spanischen GmbH (S.L.)

" Das Mindeststammkapital beträgt 3.000 Euro.
In der Regel legen wir den Betrag gegen eine Vorkassegebühr bei einer Vorratsgründung von 600,-€ vor und nehmen ihn nach endgültiger Gründung wieder heraus,
zum Zeitpunkt der Übertragung auf einen Paketkauf einer Vorratsgründung.
Bei einer Auftragsgründung mit Vorortgründung muss das Stammkapitak in voller höhe vom Gründer bereitgestellt werden.
Dierekt auf ein Stammkapitalkonto eingezahlt werden mit einem Testat über die Einzahlung.

Muss das Stammkapital eingezahlt werden?
Nein. Seit neustem, muss das Stammkapital nicht mehr eingezahlt werden, es besteht jedoch die Haftungsverpflichtung der Gesellschafter über das angegebene Stammkapital.

  • Frage 2
  • Antwort

" Muss das Mindestkapital ständig zur Verfügung stehen?

" Nein, es darf für jeden Zweck verbraucht werden.
Auch die Gründungskosten selbst können damit nach Eintragung im Register an den Gründer bezahlt werden.

  • Frage 3
  • Antwort

" Wie viele Gesellschafter muss die spanische GmbH haben?

" Nach § 125 des spanischen GmbH-Gesetzes muss mindestens ein Gesellschafter vorhanden sein (Ein-Mann-Gesellschaft),
ansonsten können es beliebig viele sein.
Bitte beachten Sie, bei mehr als 2 Gesellschaftern wird ein Aufpreis für die höheren Notarkosten fällig.

  • Frage 4
  • Antwort

" Kann jeder Ausländer eine spanische GmbH gründen?

" Im Prinzip ja. Beim Gesellschafter gibt es keine Einschränkungen.
Wenn Sie selbst Gesellschafter und Geschäftsführer der Firma sein möchten, und Ausländer sind, brauchen Sie eine NIE.

Die Registrierung dieser Nummer wird durch die Nationalpolizei vorgenommen.
Die Erteilung der NIE erfolgt nach ca. 4 Wochen.
Oder wird von uns bei der Gründingsvorbereitung Vorort mit Ihnen beantragt.
Mit der NIE kann dann der notarielle Vertrag abgeschlossen werden.
Da wir die spanische Vorrats SL praktisch immer zunächst mit einem unserer Kanzlei gründen, und erst danach auf den eigentlichen Gründer bzw. Erwerber überschreiben, ist das Procedere rein technischer Natur, und beeinflusst die Vorratsgründung kaum.

Bei eine Vorortgründung planen wir die Beantragung der NIE. dann mit ein und sorgen in Palma de Mallorca für den Antragstermin genauso wie den Bank-Termin für die Stammkapitaleinzahlung.

  • Frage 5
  • Antwort

" Kann ich auch ohne NIE eine S.L. gründen?

" Ja, man kann einen Spanien-Residenten die Gründung einer S.L. vornehmen lassen, genauso wie wir unsere Vorratsgründungen Gründen.

Danach überträgt der Gründer die Gesellschaftsanteile erst an denjenigen, wenn die über uns beantragte NIE- Nummer erteilt wurde. .
Die Übertragung muss neuerdings ins HR eingetragen werden, auch wenn kein Wechsel von Ein-Mann-Gesellschaft auf Mehrgesellschafter stattfindet und umgekehrt.
Das verteuert aber die Gründung da kosten der zusätzlichen Übertragung anfallen.

  • Frage 6
  • Antwort

" Kann ich auch eine S.L. gründen, ohne selbst in Erscheinung zu treten?

" Ja. Die häufigste Möglichkeit ist die Bestellung eines Treuhandgesellschafters bzw. die Gestellung eines Treuhandgeschäftsführers mittels entsprechender Verträge sowie die Ausstellung einer Generalvollmacht.

Sie können auch eine Gründung über unsere Treuhänder vornehmen lassen und sich dann zwei notarielle Vollmachten vom Gründer ausstellen lassen.

Eine Vollmacht lautet über die uneingeschränkte Verfügung über die Gesellschaftsanteile, die nicht ins Handelsregister eingetragen wird.
Eine weitere Vollmacht lautet über die alleinige Verfügung der Bankkonten.
Damit erscheint der Name des wahren Eigentümers S. L. nirgendwo, er bleibt anonym.

  • Frage 7
  • Antwort

" Welche Unterlagen muss ich für die Ausstellung von Vollmachten beibringen?

" Sie müssen uns eine leserliche Kopie Ihres gültigen Ausweises oder Ihres Passes für den Notar überlassen, damit Ihre Daten korrekt in die Vollmacht aufgenommen werden können.
Ansonsten dient diese Kopie nur der Aktenablage beim Notar.
Der wirkliche Gründer der GmbH (i.R. ein Mitarbeiter unseres Büros oder eine Person die Sie bereitstellen) lässt diese beiden Urkunden beim Notar anfertigen (einseitige Willenserklärungen).
Ihre Anwesenheit in Spanien ist dazu nicht erforderlich, wäre aber wünschenswert, da bei dieser Gelegenheit auch die Kontokarten bei der oder den Banken von Ihnen bestellu und gezeichnet werden können.

  • Frage 8
  • Antwort

" Kann ich auch bei schlechter Schufa, nach Konkurs oder nach Offenbarungseid noch eine Spanien S.L. gründen?

" Ja, das ist überhaupt kein Problem.
Sie bestellen unsere "Treuhand-GmbH" und können damit arbeiten ohne dass vorhandene Vollstreckungen, Bankschulden, Scheidungsansprüche etc. gegen Sie geltend gemacht werden können.
Im Paket enthalten sind die Bestellung eines Treuhandgesellschafters bzw. die Gestellung eines Treuhandgeschäftsführers mittels entsprechender Verträge sowie die Ausstellung einer Generalvollmacht.
Dadurch können Sie endlich ohne Altlasten neu beginnen!
Das geht natürlich auch mit einer bulgarischen steuerspar EOOD/GmbH

  • Frage 9
  • Antwort

" Muss ich für die Treuhand-Gründung nach Spanien reisen?

" Nein, weder für die Gründung noch für die Vollmachten bei einer Treuhandgründung müssen Sie anreisen.
Aber: Die Mehrheit unserer Kunden kommt für 1-2 Tage nach Mallorca, um mit uns gemeinsam den Notartermin wahrzunehmen.
Warum nicht ein langes Wochenende kombinieren, bei Flügen ab 50,-€ lohnt sich dies allemal.
Nach dem Notartermin machen wir Sie mit der Bank bekannt und Sie können dort Ihre Unterschriftenprobe abgeben.
Gleichzeitig können Sie so ganz nebenbei auch unsere Büros kennen lernen, um sicher sein zu können, dass bei uns korrekt und seriös abgewickelt wird. Im Zeitalter der "Virtuellen Internet Welt" sicher zu empfehlen, denn es gibt einfach zu viele Scharlatane, die in Wirklichkeit gar nicht existieren.

Der Ablauf ist da auch bei einer bulgarischen steuerspar EOOD/GmbH genauso.

  • Frage 10
  • Antwort

" Wo muss der Sitz der Gesellschaft sein?

" Dieser kann an jedem beliebigen Ort in Spanien sein.
Es empfiehlt sich, insbesondere für die Überwachung und Einhaltung der Steuertermine, diesen an den Ort und Sitz seines Steuerberaters zu legen.
Bei uns für die spanische SL auf den Kanaren oder Balearen
und für bulgarische zum Beispiel Sofia oder im Raum Warna und Burgas.
Dies ist automatisch der Fall wenn ein Domizil für die Firma bei uns mitbestellt wird.

  • Frage 11
  • Antwort

" Ich möchte mit der Gesellschaft auch (oder nur) in Deutschland arbeiten. Ist das zulässig?

" Ja, sie können in jedem EU-Land mit der spanischen SL oder einer bulgarischen EOOD/GmbH Gesellschaft arbeiten.
Sie können Zweigniederlassungen und Repräsentanzen einrichten.
Sie haben eine Steuernummer und auch eine EU-MwSt.-Nummer.
Wenn Sie allerdings eine spanische GmbH auch für die Haltung eines Immobiliengrundsitzes verwenden wollen, sollten Sie wegen möglicher Risiken damit keine anderen Geschäfte tätigen.
Das empfehlen wir auch für eine bulgarische Steuerspargesellschaft.

  • Frage 12
  • Antwort

Gibt es in Spanien vor der endgültigen Eintragung in das Handelsregister auch die Form der Vorgesellschaft einer GmbH (in Gründung) wie in Deutschland mit persönlicher Haftung der Gründer?

" Nein, es gibt keine Vorgesellschaft, aber auch in einigen Fällen die Haftung für Geschäfte vor der Eintragung.

Allerdings liefern wir alle Vorratsfirmen ohnehin mit bereits erfolgter HR-Eintragung, und auch bei der Auftragsgründung kann das persönliche Risiko durch korrekte Abwicklung ausgeschaltet werden.
Damit gibt es kein persönliches Risiko, weder des Geschäftsführers noch der Gesellschafter.

Dieser Fakt trifft auch auf die bulgarische Gesellschaftsgründung zu.

  • Frage 13
  • Antwort

" Gibt es in Spanien auch die Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer?

" Es gibt nach dem spanischen GmbH- und Handelsrecht keine Durchgriffshaftung,
aber natürlich gibt es strafrechtlichen Bestimmungen für den Geschäftsführer, wie auch im deutschen GmbH-Gesetz verankert.

Es können weder unbezahlte Lohnsteuer noch Sozialabgaben auf den Geschäftsführer abgewälzt werden,
und das macht die spanische GmbH wesentlich sicherer bei Insolvenzproblemen.


Die Gesellschaft haftet mit Ihrem Stammkapital, das in der Regel 3000,-Euro beträgt.
Es besteht Haftungs- bzw. Risikoschutz für Gesellschafter und Geschäftsführer.

Die Handlungen eines Unternehmens werden von dem oder den Administratoren entschieden, der oder die daher für die Ergebnisse dieser Aktionen verantwortlich sind. Das Gesetz sieht vor, dass die Administratoren, die wissend und mit Absicht Schäden am Unternehmen Gläubigern Gesellschaftern durch gesetzeswidrige Handlungen wie z. B. Betrug verursacht haben, dafür gesamtschuldnerisch haften.

  • Frage 14
  • Antwort

" Wie kann ich eine Immobilie in Spanien mit einer SL schützen?

Man kann eine Immobilie einmal vor dem Zugriff von Dritten schützen (z.B. deutsche Gläubiger, Banken etc.) indem man diese auf eine Spanien S.L. überträgt, oder am besten gleich damit kauft.

Diese S.L. könnte auch mit Treuhandgesellschaftern bestellt werden.
So ist sichergestellt, dass bei Anfragen an das Grundbuchamt der wahre Besitzer nicht erkennbar ist.
Auch steuerliche Anfragen erhalten so nur die S.L. als Eigentümer.
Darüber hinaus hat die Spanien S.L. noch weitere steuerliche Vorteile, lesen Sie mehr darüber in unserer Spezial-Info "Immobilien S.L.
Immobilien für Zwecke der Ferienvermietung in Spanien oder Bulgarien sollten als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden.

Die Haftung
Wer sein Unternehmen in der Rechtsform einer Einzelfirma oder einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft betreibt, haftet nicht nur mit seinen Geschäftsaktiven, sondern auch mit seinem ganzen Privatvermögen.
Zudem unterliegt der Unternehmer der Betreibung auf Konkurs und nicht nur der Betreibung auf Pfändung – dies gilt auch für private Schulden.
Viele gewerbliche Tätigkeiten beinhalten kleinere oder grössere Haftungsrisiken.
Wer sich und sein Privatvermögen vor solchen Haftungsrisiken schützen will, ist sehr gut beraten, die gewerbliche Tätigkeit über die Rechtsform einer AG oder GmbH auszuüben.
Es können auch hier nicht unbedingt sämtliche Haftungsfälle ausgeschlossen werden (z.B. Organhaftungen), aber die Geltendmachung der Ansprüche von Geschädigten ist viel schwieriger und nur auf Umwegen zu erreichen.
Im Konkursfall (Insolvenz) verliert der Aktionär oder GmbH-Anteilsinhaber in der Regel «nur» das in der Firma vorhandene Eigenkapital.

Auch aus haftungsrechtlichen Gründen ist daher anzuraten, die im Unternehmen nicht mehr benötigten Gewinne der Gesellschaft laufend auszuschütten und so in das Privatvermögen zu überführen.
Ebenfalls aus diesen Gründen werden Immobilien (Betriebs- oder Kapitalanlageliegenschaften) vielfach über separate Gesellschaften gehalten (als Mutter- oder Schwestergesellschaft).

  • Frage 15
  • Antwort

" Kann eine spanische GmbH handwerkliche Tätigkeiten in Deutschland ausführen?

" Ja. Sie können alle handwerklichen Tätigkeiten auch in Deutschland ausführen.

Nach EU-Recht braucht die spanische Firma dabei keinen Meister gemäß deutschen Bestimmungen.
In manchen Fällen wird allerdings ein Nachweis verlangt, dass die S.L. über ausreichende Fachkenntnisse verfügt, und dass die Gesellschaft schon mindestens sechs Jahre in Spanien tätig ist.
Bitte fragen Sie uns wie die Bestimmungen für Ihr Handwerk lauten.

Da kommen dann sicher oft ältere Vorratsgesellschaften ins Spiel.

Diese Situation betreffen auch auf die bulgarische Gesellschaften zu.

  • Frage 16
  • Antwort

" Worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen einer Spanien S.L. und einer Europa-GmbH?

" Beide haben als Basis eine komplette Spanien S.L.

Der Unterschied liegt darin, dass diese bei der Europa-GmbH durch die Anmeldung einer Niederlassung in Deutschland oder einem anderen EU-Land erweitert wird.
Einfach ausgedrückt: Europa-GmbH = Spanien S.L. plus Niederlassung plus erweiterte EU-Beratung.
lesen Sie mehr darüber in unserer Spezial-Info "Immobilien S.L."

  • Frage 17
  • Antwort

Benötige ich in Spanien einen Steuerberater

Für die Bilanz dringend zu empfehlen.

In Spanien ist es üblich, dass Unternehmen einen Steuerberater oder einen Fachmann Buchhalter) für Rechnungswesen und Steuern engagieren, um die Bilanz und steuerliche Angelegenheiten zu bearbeiten.

Jeder Unternehmer sollte es wissen.
Die Gründung einer Firma ist meist schnell erledigt, aber der tägliche Aufwand mit Buchhaltung und Steuern verschlingt unnötig Zeit, welche der Unternehmer/in besser in die Weiterentwicklung Ihrer Firma stecken sollten.

Gerade in Spanien, wo sich steuerliche Formalitäten stark von den gewohnten Abläufen in Deutschland unterscheiden,
ist eine steuerliche Beratung von einem Experten essenziell wichtig.
Damit auch Sie sich auf das Wesentliche Ihrer neu gegründeten Firma in Spanien konzentriert können, erhalten Sie bei uns die besten Steuerberater und Buchhalter zu erschwinglichen Jahresgebühren direkt über ein Servicepaket aus einer Hand.

Gemeinsam mit Ihnen werden alle notwendigen Formalitäten zur steuerlichen Erfassung in Spanien erledigt und alle notwendigen Erklärungen fristgemäß erstellt und eingereicht.

  • Frage 18
  • Antwort

Welche Steuern werden für eine SL (vergleichbar mit der deutschen GmbH) fällig?

Für eine spanische Sociedad Limitada (SL), die mit einer deutschen GmbH vergleichbar ist, sind folgende Steuern zu beachten:

Gesellschaftssteuern:

I
mpuesto de Sociedades (Körperschaftssteuer): Die SL ist verpflichtet, Körperschaftssteuer auf ihren Gewinn zu zahlen. Der Satz der Körperschaftsteuer beträgt derzeit 25 %.
Umsatzsteuern:

Impuesto sobre el Valor Añadido (IVA, Mehrwertsteuer):
Die SL muss die Umsatzsteuer auf den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen erheben und an das spanische Finanzamt abführen. Der IVA-Satz variiert je nach Art der Waren oder Dienstleistungen und kann zwischen 4 %, 10 % und 21 % liegen.
Lohn- und Sozialversicherungsabgaben:

Seguridad Social: Wenn die SL Mitarbeiter beschäftigt, müssen Lohn- und Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden. Diese umfassen Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.
Steuern auf Immobilien und Vermögenswerte:

Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI, Grundsteuer): Wenn die SL Eigentümerin von Immobilien ist, fällt die Grundsteuer an.
Impuesto sobre el Patrimonio (Vermögensteuer): Falls das Vermögen der SL einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, kann die Vermögenssteuer anfallen.
Unsere Steuerprofis besprechen mit Ihnen gerne, welche Steuern Sie zu entrichten haben und optimieren diese für Sie für eine möglichst geringe Steuerlast.

  • Frage 19
  • Antwort

Wie erhalte ich eine NIE-Nummer und benötige ich diese überhaupt?

Die NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero) ist eine Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien,
die benötigt wird, um bestimmte rechtliche und steuerliche Verpflichtungen zu erfüllen.

Hier sind einige Informationen dazu:

Warum brauche ich eine NIE-Nummer?

Die NIE-Nummer wird benötigt, um in Spanien verschiedene rechtliche und steuerliche Angelegenheiten zu regeln, wie z.B. den Kauf von Immobilien, die Eröffnung eines Bankkontos, die Beantragung einer Arbeitserlaubnis oder die Zahlung von Steuern.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die NIE-Nummer nicht dasselbe ist wie die spanische Steueridentifikationsnummer (NIF), die für spanische Staatsbürger verwendet wird.

Wie bekomme ich eine NIE-Nummer?

Um eine NIE-Nummer zu erhalten, müssen Sie sich an die zuständige Behörde in Spanien wenden, normalerweise das Nationale Polizeiamt (Oficina de Extranjería) oder die spanische Botschaft oder das Konsulat in Ihrem Heimatland.

Die genauen Anforderungen und Verfahren können je nach Standort und Situation variieren, daher ist es ratsam, sich im voraus über die spezifischen Anforderungen und erforderlichen Unterlagen zu informieren.


Welche Unterlagen werden für die Beantragung benötigt?

In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt: ein ausgefülltes Antragsformular, ein gültiger Reisepass, ein Nachweis des Zwecks der Anfrage (z.B. Kaufvertrag, Arbeitsvertrag usw.) und gegebenenfalls zusätzliche Dokumente, die von der zuständigen Behörde verlangt werden.
Mit unserem Gründungservice zur Firmengründung in Mallorca kümmern wir uns selbstverständlich auch um die Beantragung Ihrer NIE-Nummer für Sie und auch bei Bedarf der für Ihre Familienmitglieder.

  • Frage 20
  • Antwort

Was für Beschränkungen gibt es bei der Namensgebung?

Prinzipiell gibt es keine Beschränkungen, der Name kann frei gewählt werden.

Es dürfen auch ausländische Namen verwendet werden.
Allerdings darf im Gesellschaftsname kein Zusatz in Deutsch wie Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaft verwendet werden.
Es müssen fünf Namensvorschläge eingereicht werden.
In Madrid wird dann überprüft, welcher Name noch frei und verfügbar ist.

  • Frage 21
  • Antwort

Was für Beschränkungen gibt es bei der Namensgebung?

Ja, wir bieten unseren Kunden bereits vor gegründete, sogenannte Vorratsgesellschaften an.
Es handelt sich hierbei um bereits gegründete, nicht aktive Gesellschaften, die vollkommen unbenutzt sind. D.h. der Käufer kann bereits innerhalb von Stunden über eine geschäftsfähige S.L. verfügen.
Auf Anfrage senden wir Interessenten gerne eine Liste der aktuell vorrätigen Gesellschaften zu.

Was ist mit dem Stammkapital einer Vorratsgesellschaft?
Das Stammkapital wurde von uns bereits eingezahlt und abgewickelt.
Der Kontostand der Firma beträgt bei Übergabe 0.-€.

  • Frage 22
  • Antwort

Was ist eine ruhende S.L. Gesellschaft?

Eine S.L., die keine Geschäftstätigkeit hat, also inaktiv ist, nennt man ruhende Gesellschaft.

Besitzt eine ruhende Gesellschaft eine Immobilie oder sonstige Vermögenswerte spricht man von einer sogenannten passiven Vermögensgesellschaft (sociedad patriomonial) wird umgangssprachlich in Spanien auch Holding genannt.

Ist eine ruhende Gesellschaft auch zu Buchführung und Bilanzierung verpflichtet?
Ja. Eine ruhende Gesellschaft muss zweimal jährlich eine Abschlusserklärung vorlegen, jedoch in vereinfachter Form.

Mit einer Holding, die die eigene private Immobilie besitzt d.h. wo man aus Eigenbedarf Lebt, Wohnt, sollte aus Risikoschutz auf keinen Fall andere Geschäfte tätigen.

  • Frage 23
  • Antwort

Wie löst man eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf, die Schulden hat?
Im Allgemeinen ist es der Administrator des Unternehmens, d.h. er führt eine Insolvenz mittels eines Steuerberaters durch. Der Administrator ist Verantwortliche für die Liquidation aller Vermögenswerte des Unternehmens, sowie für die Auflösung der Gesellschaft.

Im Allgemeinen ist es der Administrator des Unternehmens, d.h. er führt eine Insolvenz mittels eines Steuerberaters durch.

Der Administrator ist Verantwortliche für die Liquidation aller Vermögenswerte des Unternehmens, sowie für die Auflösung der Gesellschaft.

  • Frage 25
  • Antwort

Wer zahlt die Schulden einer Gesellschaft?

Dies ist eines der besten Merkmale, es ist so, dass das persönliche Vermögen der Gesellschafter durch das Vermögen des Unternehmens geschützt wird.

Dies bedeutet, dass Gläubiger im Falle einer Insolvenz des Unternehmens nur auf das Vermögen des Unternehmens zugreifen können, da die juristische Person als Schutzschild für das persönliche Vermögen fungiert.

Das Trifft natürlich auch für die bulgarische Steuersparende EOOD/GmnH zu.

  • Frage 26
  • Antwort

bringt der Kauf einer Immobilie über eine S.L. noch Vorteile?

Früher brachte das sogenannte Halten von Immobilien in einer Gesellschaft in Spanien einige steuerliche Vorteile und Schutz vor Gläubiger, diese wurden aber durch eine Gesetzesänderung am 01.01.2007 abgeschafft.

Steuerlich ist im Augenblick nur noch in Einzelfällen das Halten von Immobilien über eine Gesellschaft vorteilhaft, gegebenenfalls, wenn weitere Immobilien zum Bestand der Gesellschaft gehören oder einer gewerblichen Tätigkeit wie der “Vermietung“ nachgegangen wird.

Wir raten die Thematik stets unter Bezug auf den Einzelfall mit einem kompetenten Experten wie Steuerberater oder Anwalt abzuklären.

Beispielweise war, und es ist immer noch üblich um den tatsächlichen Eigentümer einer Immobilie im“Hintergrund“ zu halten quasi zu „Verbergen“ den Kauf durch eine SL (In diesem Fall, eine durch andere Personen vor gegründete Gesellschaft) zu tätigen um im “Rosenkrieg“ den Forderungen der oder des “Verflossenen“ dadurch zu entgehen. Wie? Kauft eine Privatperson eine Immobilie so stehen im Grundbuch alle persönlichen Daten wie der Name des Käufers, Personalausweisnummer, persönliche Anschrift, Bankkonten sowie der Kaufpreis. Kauft wiederum die SL die Immobilie ist im Grundbuch als Eigentümer der Name der Gesellschaft, die Registernummer, Steuernummer der SL, sowie die ursprünglichen Gründer eingetragen.

Nicht eingetragen ist die „Private Person“ der Gesellschaft, also der tatsächliche Eigentümer. Dies hat jedoch vor einer Behördlichen Prüfung kein Bestand.

  • Frage 27
  • Antwort

Ist es wichtig erst die Firma oder Immobilie zu kaufen?

Es ist dringend zu empfehlen, erst die S.L. zu erwerben und mit dieser dann den Kauf zu tätigen.

Erstens ist es entscheidend, dass die Immobilie von einer Firma und nicht von Ihnen als Privatperson gekauft wurde. Ansonsten stehen Sie als Eigentümer im Grundbuch. Zweitens fallen bei späterer Einbringung einer Immobilie in eine S.L. zusätzliche erhebliche Transaktionskosten sprich Übertragungskosten an.

  • Frage 28
  • Antwort

Bei Verkauf einer Immobilie durch nichtresidenten Besitzer.

Achtung es ist richtig und zu beachten, dass bei einem Verkauf einer Immobilie von einem nichtresidenten Besitzer in Spanien, nur 97 % der Verkaufssumme an den Verkäufer ausgezahlt werden darf.

Fakt:
ist der Verkäufer in Spanien nicht resident, so muss 3 % Steuern IMPUESTO SOBRE LA RENTA DE NO RESIDENTES(IRNR) der Kaufsumme direkt an das spanische Finanzamt abgeführt werden. Der Käufer ist verpflichtet, 3 % des Verkaufswerts einzubehalten und diese innerhalb eines Monats nach Verkaufsdatum, Übertragung und Unterzeichnung an die Finanzbehörde zu zahlen. Diese Summe wird vom Finanzamt zur Deckung der Steuer und eventueller bestehenden Steuerlasten einbehalten. Anschließen wird geprüft, welchen genauen Betrag der Verkäufer zu bezahlen hat und je nachdem bekommt der Verkäufer Geld zurückbezahlt oder muss eventuell noch nachzahlen.

  • Frage 29
  • Antwort

Wie sieht es mit der Grunderwerbsteuer aus, wenn statt der Immobilie die S.L. verkauft wird?
Bei einem Immobilienverkauf muss der Käufer je nach Provinz 6 % bzw. 11 % Grunderwerbsteuer an das Finanzamt bezahlen. Diese Steuer zahlt auch eine S.L. beim kauf einer Immobilie.

Bei einem Immobilienverkauf muss der Käufer je nach Provinz 6 % bzw. 11 % Grunderwerbsteuer an das Finanzamt bezahlen.

Diese Steuer zahlt auch eine S.L. beim kauf einer Immobilie.

  • Frage 30
  • Antwort

Ist es nicht riskant, eine spanische Mantelgesellschaft zu kaufen?

Eindeutig Ja!

Die Übernahme einer spanischen Gesellschaft ist mit Risiken verbunden, wenn man die Historie der Firma nicht kennt.

Generell sollten keine Gesellschaften erworben werden, die bereits operativ waren!

Denn es ist in Spanien fast unmöglich, bestehende Altlasten (Schulden gegenüber Dritten, abgeschlossene Verträge. oder sonstige Verpflichtungen usw.) von ehemals operativen Gesellschaften zu ermitteln.

Darum bieten wir nur ausschließlich Vorratsgesellschaften aus Spanien an, die von unserer Kanzlei selbst gegründet wurden!
Wir garantieren 100 % Lastenfreiheit!

Das betrifft ausdrücklich Spanische Gesellschaften aus unserer Gestoria für Vorratsgesellschaften.