Andere Rechtsformen als Paketangebot
Auf Grund der Vielzahl von weiteren Gesellschaftsformen, die allerdings neben der beliebten und allgegenwertigen GmbH/EOOD, also „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ nur in geringeren Anzahlen angefragt wurden und werden.
Haben wir uns trotzdem entschlossen auch für diese Gesellschaftsformen auf Grundlage von bisher durchgeführten Gründungsaufträgen der letzten 10 Jahre, einen Durchschnitts Paketpreis zur Orientierung hier ab 2025 mit einzustellen.
Diese ca. Paketpreise sind dafür gedacht um eine Orientierung zu geben, was eine Gründung der verschiedenen Gesellschaftsformen über uns beauftragt, an Kosten für den Gründer bedeuten könnte.
Wir orientieren uns dabei an sogenannte rechtliche Einheiten, also Unternehmen nach Rechtsformen in Bulgarien.
Das bedeutet eine rechtliche Einheit ist dabei auch eine natürliche Person, die wirtschaftlich tätig ist.
Darunter fallen zum Beispiel die sogenannten Freelancer, der Einzelkaufmann. oder auch der Freibeberufler.
Damit werden wir in der Auflistung beginnen.
Hier ein ganz wichtiger Hinweis,
alle Gründungsdokumente für jede Gesellschafts-Gründung muss in der bulgarischen Sprache erfolgen.
Daher der Hinweis, unsere Kanzlei erstellt die Gründungsdokumente zweisprachig, immer mit einer Zweitsprache des Auftraggebers versehen. Wie sonst könnte ein Gründer lesen was er unterschreibt, es sei denn er versteht bulgarisch in Wort und Schrift.
Das Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen in Bulgarien verkörpert eine einzigartige Form des Handelssubjekts:
Durch die Eintragung im bulgarischen Handelsregister (BHR) erhältst du als Einzelunternehmer/In nämlich eine Rechtspersönlichkeit, ohne dass dabei ein eigenes Rechtssubjekt entsteht.
In diesem Sinne ist es deutlich einfacher und unkomplizierter, ein Einzelunternehmen in Bulgarien zu gründen als eine andere Rechtsform.
Die einzige Bedingung für die Eröffnung eines Einzelunternehmens ist, dass Sie eine handlungsfähige natürliche Person mit festem Wohnsitz in Bulgarien sind, unabhängig von deiner Staatsbürgerschaft.
Allerdings solltest Sie nicht außer acht lassen, dass Sie in dieser Rechtsform persönlich mit Ihrem gesamten Eigentum für geschäftliche Verbindlichkeiten haftet.
Daher gleich ein ganz wichtiger Rat.
Wer den Weg in die Selbstständigkeit wagt, der hat einige Hürden zu nehmen, es gilt Vorschriften und Regelungen zu beachten, jede Menge Organisation steht auf dem Plan und dazu gehört auch die Eröffnung eines Geschäftskontos.
Vorgeschrieben ist ein Geschäftskonto für Selbstständige zwar nicht,
aber aus Gründen der Transparenz und einfachen Übersicht wird es unbedingt empfohlen.
Privatkonto und Geschäftskonto sind daher unbedingt zu trennen.
Der Grund, warum Selbstständige auf ein Geschäftskonto verzichten wollen, liegt nicht selten an den Gebühren und Kosten, die dafür anfallen.
Wir raten, lieber zusätzliche Geschäftskontogebühren zahlen.
Warum ein separates Geschäftskonto Sinn macht
Geschäft ist Geschäft und Privat ist Privat – Geschäftliche und private Dinge zu trennen, ist für die meisten Selbstständige ohnehin eine wichtige Regel.
Bei den Finanzen zeigt sich dieser Spruch noch bedeutender, denn die Vermischung von geschäftlichen und privaten Posten auf dem Girokonto erschwert eine ordnungsgemäße Buchhaltung, da Zuordnungen immer mit Aufwand verbunden sind und der klare Blick auf die Finanzbereiche fehlt.
So kann die eine oder andere Transaktion mal übersehen werden oder Posten müssen mühsam auseinander dividiert werden.
Insgesamt ist eine solche Vermischung weder für einen transparenten Finanzstatus noch für die Steuerunterlagen förderlich, eher im Gegenteil.
Gerade Existenzgründer sollten sich mit dem Thema Geschäftskonto bereits in der Gründungsphase auseinandersetzen, denn auch hier fallen oftmals schon Ausgaben im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit an, die über ein Geschäftskonto transparent abgewickelt werden können.
So mancher Steuerprüfer hat betriebliche Ausgaben, belegt auf dem Privatkonto nicht anerkannt.
Dank des exponentiellen Wachstums des digitalen Marktes in Bulgarien und der mit ihm verbundenen Tätigkeiten gewann im Laufe der letzten Jahre die freie Mitarbeit an Popularität.
Auch und ganz besonders in Bulgarien.
Die freien Mitarbeiter (auch "unabhängige Auftragnehmer") genießen gewisse Freiheiten, besonders wenn es um E-Commerce, Software-Design, Programmierung etc. geht. Das Internet und der ständige Bedarf an Spezialisten in diesem Gebiet haben als Folge die Bildung einer besonderen Gesellschaft, die die Freiheit hat, sowohl frei und ungebunden von den traditionellen Grenzen eines Staates zu arbeiten, als auch ein gewisses Maß an finanzieller Sicherheit zu haben - eine Kombination, die solche Leute dazu verleitet, neue Wege zur Maximierung der Ergebnisse ihrer Tätigkeit und ihrer Aktivitäten zu suchen. Immer meht in Bulgarien.Einer dieser Wege ist der Umzug nach Bulgarien.
Derzeit überarbeiten wir dafür ein Gründungspaket zur Etablierung und Registrierung eines Einzelunternehmens. Also für Freelancer, Freiberufler und Kaufleute.
Die OHG
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die OHG in Bulgarien ist eine Vereinigung von zwei oder mehr Personen, die gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben. Die Gesellschafter übernehmen dabei die volle Verantwortung mit unbeschränkter Haftung. Um eine offene Handelsgesellschaft in Bulgarien zu gründen, müssen Sie mit einem Partner einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen, in dem die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern sowie die materiellen und immateriellen Rechte und Pflichten der Beteiligten festgehalten werden. Dieser Vertrag muss anschließend notariell beglaubigt werden, bevor die Eintragung im Handelsregister passiert.
Auch hier ist die Hinzuziehung unserer Gründungsabteilung zu empfehlen, da auch hier eine Ferngründung dann möglich wird.
Die KG
Die Kommanditgesellschaft (KG)
Die bulgarische Kommanditgesellschaft (KG) ist eine spezifische Form einer Personengesellschaft nach bulgarischem Recht. Im Gegensatz zu einer Offenen Handelsgesellschaft besteht die bulgarische KG aus Komplementären (mit unbeschränkter Haftung) und Kommanditisten (mit beschränkter Haftung). Um die persönliche Haftung der Komplementäre zu verdeutlichen, muss der Firmenwortlaut der KG den Namen eines oder mehrerer Komplementäre enthalten.
Genau wie bei der OHG erfordert auch die KG einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag und eine Eintragung im Handelsregister. Die Besonderheit der KG ist, dass sich die Kommanditisten zwar nicht in Geschäftsangelegenheiten einmischen dürfen, jedoch das Recht auf Gewinnanteile haben.
EOOD/OOD/GmbH
Die GmbH ist die weit verbreitete Kapitalgesellschaft in Bulgarien und wird vor Ort als EOOD oder OOD bezeichnet.
Diese bulgarische Gesellschaftsform ist die Kopie der deutschen GmbH und bietet eine klare und flexible Struktur, sie eignet sich auch für kleinere und mittlere Unternehmen, die eine beschränkte Haftung und eine einfache Organisationsstruktur bevorzugen.
Auch hier ist die Hinzuziehung unserer Gründungsabteilung zu empfehlen, da auch hier eine Ferngründung dann möglich wird.
Ohne Anreise in Bulgarien.
Die bulgarische EOOD/OOD die wir auch als EUROPA-GmbH bezeichnen ist dabei, einige andere bekannte ausländische Rechtsformen mehr und mehr zu verdrängen.
Nicht nur wegen dem Brexit der Engländer.
Vor Einführung der UG im Jahr 2008 und dem Brexit im Januar 2020 war die Gründung einer Limited noch attraktiv.
Da nun die Hauptverwaltung in England sein muss, wenn man in den Genuss der beschränkten Haftung der Gesellschafter kommen will, ist eine Limited bei Neugründungen nicht mehr sinnvoll. Was sich in unserer Kanzlei seit Jahren durch steigende Gründungszahlen festzustellen ist.
Die bulgarische EOOD/OOD ist eine absolute Kopie der deutschen oder Österreichischen GmbH.
Und wegen der Rechtsform und der klaren Struktur als Einmann- oder Ein Frau GmbH
Die Bulgarische EOOD/OOD/GmbH braucht auch keinen kostentreibenden Verwaltungsapparat einer Ltd:
Gesellschafter (Shareholder) Vorstand (Board of Directors) Schriftführer (Company Secretary) Registered Office (Anschrift im Vereinigten Königreich) usw.
Im Gegensatz zu einer UG in Deutschland muss nicht nach Gründung ein Stammkapital auf 25.000,-€ angespart werden.
Die Ausschüttung der Gewinne ist daher anfangsbegrenzt in der UG, bis ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist.
Sacheinlagen als Rücklage wie Maschinen, Patente oder Gebäude sind nicht möglich.
Mit einer bulgarischen EOOD/OOD/GmbH/ ist ganz easy entweder von Bulgarien aus oder mit einer einfachen unselbstständigen oder selbstständigen Niederlassung direkt in Deutschland oder Osterreich zu arbeiten.
Unsere 3 Paketpreise sind seit Jahren stabil und erfreuen sich bester Beliebtheit.
Das Basis Paket -- Das Profi Paket -- Das Allinklusive Premium Paket
Genau wie die KG und die OHG erfordert die EOOD/GmbH einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag, der nicht notariell beurkundet werden muss.
Im Gegensatz zur Gründung einer deutschen GmbH kann das Stammkapital hier fast auf 0 nämlich auf 2,-BGN (ca. 1 EUR) begrenzt werden.
Ein wichtiges Merkmal der EOOD/GmbH ist, dass die Gesellschaftsanteile auch übertragen, ver.- oder geerbt und aufgeteilt werden können.
Auch hier ist die Hinzuziehung unserer Gründungsabteilung dringend zu empfehlen, da auch hier eine Ferngründung dann möglich wird.
Die AG
Die Aktiengesellschaft (AG)
Die bulgarische Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft mit Aktionären, die durch den Erwerb von Aktien am Unternehmen beteiligt werden. Die Gründer müssen eine Gründungsversammlung abhalten, eine Satzung verabschieden und einen Vorstand oder Aufsichtsrat ernennen. In Bulgarien haftet die AG mit dem Gesellschaftsvermögen, während die Aktionäre selbst der beschränkten Haftung unterliegen.
Wenn Sie sich für eine der Rechtsformen entschieden haben, sind die Schritte zur Gründung relativ unkompliziert.
Dennoch kann es sich lohnen, die Gründung einem Rechtsanwalt unserer Kanzlei zu überlassen.
Wenn Sie die Firmierung für Ihre Firma ausgewählt haben und reserviert ist sowie das Mindestkapital auf ein Stammkapital eingezahlt und zertifiziert ist, müssen wir Ihr Unternehmen nur noch bei den zuständigen staatlichen Stellen registrieren lassen.
Dazu erstellen wir in Ihrem Auftrag alle ca. 12 bis 18 Gründungs-Dokumente zweisprachig.
Das wichtigste, wenn Sie uns beauftragen, müssen Sie gar nicht in Bulgarien anreisen.
Sie zeichnen dann zuhause ganz bequem die Gründungsdokumente und senden sie uns einfach zu.
Gerne stehen wir bereit Ihnen unser Gründungspaket, zum Festpreis zu unterbreiten.
Die aktuellste Information
Gründung einer ЕОИИ (EWIV)
Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist in Bulgarien eine Europäische noch selten anzutreffende Rechtsform. Gem. Art. 280a des bulgarischen Handelsgesetzes ist die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (In Bulgarien ЕОИИ EOII / EWIV) eine juristische Person, die darauf zielt, die Wirtschaftstätigkeit ihrer Gesellschafter zu erleichtern und zu entwickeln.
Die EWIV ist eine besondere supranationale Rechtsform, die es Unternehmern ermöglicht, grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten, ohne diese Zusammenarbeit dem nationalen Recht eines der beteiligten Länder zu stark zu unterwerfen.
Die EWIV ist mit Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 des Rates vom 25. Juli 1985 über die Schaffung einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) entstanden und wurde auf deutscher Seite durch das EWIV-Ausführungsgesetz (EWIV-AG) begleitet. Gemäß § 1 EWIV-AG gilt die EWIV als Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuchs; es finden die für eine offene Handelsgesellschaft geltenden Vorschriften Anwendung.
Der Zweck der EWIV besteht allein darin, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder, die im Übrigen aus mindestens zwei verschiedenen Mitgliedsstaaten stammen müssen, zu erleichtern oder zu entwickeln, um es ihnen zu ermöglichen, ihre eigenen Ergebnisse zu steigern. Insoweit ist die EWIV lediglich als Hilfsinstrument für eine grenzüberschreitende Kooperation ihrer Mitglieder konzipiert (z. B. gemeinsame Vertriebsbüros, Einkaufsverbund, Personalaustausch, gemeinsame Weiterbildung, Zusammenarbeit bei Forschung und Entwicklung, bei der Abwicklung von Transporten oder bei der Werbung). Sie hat nicht den Zweck, Gewinn zu erzielen, sondern lediglich Aufwendungen ihrer Mitglieder zu reduzieren.
Das ist auch im weitesten Sinn der bulgarische Kontext.
Wenn Sie sich für diese Rechtsform einer Bulgarien ЕОИИ EOII / EWIV interessieren, sind wir gerne Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Sei es das Sie ein Mitglied einer ЕОИИ EOII / EWIV werden wollen,
oder schlicht selbst mit Geschäftspartnern eine ЕОИИ EOII / EWIV gründen wollen, um die Vorteile nutzen zu können.
Steuerliche Behandlung der / EOII (EWIV)
Die Steuerliche Behandlung der / EOII (EWIV) in Bulgarien
Ein allgemein geltender Grundsatz der ЕОИИ Vereinigung in Bezug auf die Bulgarische steuerliche Behandlung ist unter Artikel 40 der Verordnung vorgesehen. Nämlich, dass das das Ergebnis der Tätigkeit der Vereinigung nur bei ihren Mitgliedern der ЕОИИ besteuert wird und nicht etwa der Gewinn der Vereinigung selbst.
Unter Art. 3 von dem bulgarischen Körperschaftsteuergesetz, werden diese Vereinigungen als körperschaftsteuerpflichtigen Personen ausgeschlossen.
Daher unterliegen die Einkünfte dieser Vereinigung keiner Körperschaftssteuer. Diese Vorschrift bezweckt die Körperschaftsteuerpflicht, von der ЕОИИ EOII die lediglich eine Hilfstätigkeit ausübende Vereinigung ist, von der ЕОИИ EOII auf die Mitglieder zu verlegen. Daher sind in den entsprechenden Mitgliedstaaten die Gewinne der Mitglieder und nicht etwa der Vereinigung mit Körperschaftsteuer zu besteuern.
Sollte die Vereinigung ЕОИИ EOII Dividenden zugunsten eines Gesellschafters eines ЕОИИ EOII Mitgliedes ausschütten, sind das Einnahmen des entsprechenden Gesellschafters und diese sind ordnungsgemäß bei ihm zu besteuern.
Gleiches gilt für die Einlagen eines Mitglieds zugunsten der ЕОИИ EOII Vereinigung, die als steuerlich anerkannte Kosten für den entsprechenden Gesellschafter etwa gewinnmindernd wirken.
Hier ist zu vermerken, dass die beschränkte steuerliche Erfassung im Sinne der Verordnung lediglich den Gewinn der Vereinigung ЕОИИ EOII umfass.
Alle weiteren Steuern und Abgaben wie zum Beispiel Umsatzsteuer oder Pflichtversicherungsbeiträge für Beschäftigte der ЕОИИ EOII, sind von dieser Beschränkung nicht umfasst und das bedeutet, dass für die ЕОИИ EOII Vereinigung in dieser Hinsicht natürlich die allgemeingeltenden bulgarischen Regelungen gelten.
Das ist auch im weitesten Sinn der bulgarische steuerliche Kontext.
Wenn Sie sich für diese Rechtsform einer Bulgarien ЕОИИ EOII / EWIV interessieren, sind wir gerne Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Sei es das Sie ein Mitglied einer ЕОИИ EOII / EWIV werden wollen,
oder schlicht selbst mit Geschäftspartnern eine ЕОИИ EOII / EWIV gründen wollen, um die Vorteile nutzen zu können.
Gründung
Eine EWIV kann von Gesellschaften und anderen Einheiten des öffentlichen oder des Privatrechts nach dem nationalen Recht eines EU-Landes gebildet werden.
Sie kann von natürlichen Personen gegründet werden, die eine gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche, landwirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit in der EU ausüben oder dort andere Dienstleistungen erbringen.
Eine EWIV muss aus mindestens zwei Mitgliedern aus verschiedenen EU-Ländern bestehen.
Der Gründungsvertrag einer EWIV muss den Namen, den Sitz, den Unternehmensgegenstand und gegebenenfalls den Namen, die Nummer und den Ort der Registereintragung eines jeden Mitglieds der Vereinigung sowie die Dauer der Vereinigung, sofern sie nicht unbegrenzt ist, enthalten. Dieser Vertrag muss in das von den einzelnen Mitgliedstaaten dafür vorgesehene Register eingetragen werden. Die Eintragung verleiht der EWIV in der gesamten EU die volle Rechtsfähigkeit.
Eine EWIV darf sich nicht öffentlich an den Kapitalmarkt wenden.
Eine EWIV muss nicht unbedingt mit Kapital gegründet werden.
Den Mitgliedern steht es frei, alternative Finanzierungsmethoden zu nutzen.
Sofort-Kontakt
Extra Hotline für Deutschland-Interessenten: Wir möchten Ihnen hier die Möglichkeit geben mit uns sofort in Kontakt treten zu können. <<< Per Telefon oder per Mail >>>>> [email protected] |