Das SL Basis Paket Auftragsgründung

Basis Paket einer spanischen S.L. Auftragsgründung!

Beantragung und Zertifikat für Firmenname im Zentralregister Madrid

Ein Nominal-Stammkapital von Euro 3.000,- muss vom Auftraggeber zur Gründung bereitgestellt werden.
Erstellung der Statuten und Gründung der Firma beim Notar
Notariell errichtete Gründungsurkunde
einfacher Handelsregisterauszug
Beantragung der vorläufigen Steuernummer C.I.F.

Eröffnungsbilanz

Notarielle Beurkundung der Gesellschaftsanteile auf Käufer
Inklusive Notarkosten, Inklusive Gerichtskosten
Inklusive Handelsregistereintragung
Inklusive staatlicher Gebühren und Steuern
Inklusive aller Honorare
Domizilsitz für Gründungszeit inklusive
Post-Weiterleitungsservice (für Postversand werden separat nach Aufwand abgerechnet)

Gesamt-Preis 1.299,- € Euro
Plus Stammkapital
(3000,-€ muss auf das Stammkapitalkonto eingezahlt werden)

DIE SPANIEN SL

Wappen von Spanien
Wappen von Spanien
  • Die spanische SL (GmbH) ist eine vollwertige EU-Firma. Sie kann auch als Komplementär einer deutschen KG (GmbH & Co KG) zur Haftungsbegrenzung (auf nur 3006,--€) genutzt werden.
  • Sie können mit einer S.L. nach EU-Recht eine Niederlassung in Deutschland oder jedem anderen EU-Land führen, genau so wie eine deutsche GmbH, aber mit eimem geringeren Stammkapial .
  • Sie können bei der Niederlassung zwischen Repräsentanz, unselbständiger oder selbständiger Zweigstelle wählen und damit die Steuern optimieren.
  • Sie kann als Komplementär einer deutschen KG tätig werden und die Haftung dadurch auf 3006,-€ begrenzen.
  • Das Stamm-Kapital der spanischen SL beträgt also nur 3.006,--
  • in Spanien gibt es keine Geschäftsführer-Durchgriffshaftung!
  • Schlechte Schufa oder OE kein Problem mehr!
  • Die EU-UST-ID-Nummer beantragen wir auf Wunsch gleich mit!
  • Niedrige Steuern: Im Vergleich zu Deutschland ist Spanien noch Moderat.
  • Kein Meisterbrief erforderlich! Der Inhaber einer spanischen Handwerks-GmbH braucht keinen Meisterbrief vorzuweisen, auch wenn er Arbeiten in Deutschland ausführt.
  • Wettbewerbsverbot: Das gilt nicht für eine Spanien-S.L. / GmbH! Schluss mit Abmahnungen und Gängelei, gestalten Sie Ihre Anzeigen so wie Sie wollen!!
  • Wir gründen auf Wunsch jede Gesellschaft anonym (mit Treuhand-GF und Treuhandgesellschafter)
  • Wir vermitteln auf Wunsch Treuhänder für die Beantragung von Maklerschein §34, Transportgenehmigungen und ähnlichen Gewerbelizenzen!
  • Immobilienerwerb: Sparen Sie Steuern durch die Gründung einer spanischen Immobilien-S.L. /GmbH
  • Sie brauchen sich in Spanien um nichts zu kümmern, das erledigen wir alles für Sie!
  • Trotzdem müssen Sie zu uns nach Palma de Malloca für 2-3 Werktage anreisen.

Die Vorteile einer Sociedad Limitada (S.L.)

Die Fakten zu einer Sociedad Limitada

Freie Wahl des Firmennamens.
Bestens geeignete für kleine und mittlere Unternehmen.
Da das Rechtssystem wesentlich flexibler, anders ist, als das von Aktiengesellschaften.
Die Haftung der Gesellschafter für Unternehmensschulden ist auf die Kapitaleinlagen beschränkt (Durchgriffshaftung).
Es ist keine Höchstgrenze an Gesellschaftern festgelegt.

Der Eintritt von Fremden in die Gesellschaft kann kontrolliert werden (Schutz vor einer “Kalten Übernahme“ durch Vorkaufsrecht der Gesellschafter).
Ermöglicht die unbefristete Ernennung eines Administrators (Geschäftsführer/s).
Es bietet die Möglichkeit, die Verwaltung der Gesellschaft auf unterschiedliche Weise zu organisieren, ohne die Satzung zu ändern.
Flexiblere Freiheit von Vereinbarungen und Vertragsabschlüssen im Vergleich zu einer Aktiengesellschaft.
Sehr geringes Mindeststammkapital und keine maximale Kapitalpflicht. Die Einzahlung ist nicht erforderlich.
Es gibt keinen minimale oder maximalen Prozentsatz des Kapitals pro Gesellschafter.

Eine S.L. kann als Repräsentanz oder unselbstständige Zweigstelle in Deutschland arbeiten.

Eine S.L. ist EU – weit zugelassen und voll geschäftsfähig sowie genießt weltweit Akzeptanz.
Das Stammkapital der spanischen GmbH beträgt nur einen Bruchteil im Vergleich zu einer deutschen GmbH.
Eine freizügige Absetzung von Betriebsausgaben
Jede spanische Gesellschaft kann als Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle nach Deutschland verlegt werden.
Die Besteuerung ist niedriger und die Absetzbarkeit von Betriebsausgaben ist vergleichen wesentlich großzügiger als bei einer deutschen GmbH

Es ist keine Meisterbriefe erforderlich!
Teilnahme an der Ausschüttung von Dividenden.
Es bietet die Möglichkeit, zusätzlich zur Gewinnbeteiligung ein Gehalt für die Gesellschafter festzusetzen.
Ab einem Gewinnvolumen von über 40.000 € pro Jahr, ist es in Spanien vorteilhafter, sich mit einer Sociedad Limitada zu etablieren anstatt als Selbständiger.
Da die Einkommensteuer progressiv ist und je nach Einkommen 48 % betragen kann, während die Körperschaftsteuer einer Gesellschaft im Vergleich nur zwischen 20 % bis 25 % beträgt.


Gegenüber aber in Bulgarien nur 10% Körperschaftsteuer als Flat besteht.
Was immer zu der Frage führt.
Muss es Spanien werden?

Premium Paket einer spanischen S.L.

Beantragung und Zertifikat für Firmenname im Zentralregister Madrid

Ein Nominal-Stammkapital von Euro 3.006,- muss vom Auftraggeber zur Gründung bereitgestellt werden.
Inklusive Beantragung der zwingend erforderlichen NIE-Nummer, (ist für GS und GF erforderlich)
Erstellung der Statuten und Gründung der Firma beim Notar
Notariell errichtete Gründungsurkunde
Handelsregisterauszug
Beantragung der vorläufigen Steuernummer C.I.F.

Beantragung der EU-Ust-Ident-Nr.
Eröffnungsbilanz

Notarielle Beurkundung der Gesellschaftsanteile auf Käufer
Inklusive Notarkosten, Inklusive Gerichtskosten
Inklusive Handelsregistereintragung
Inklusive staatlicher Gebühren und Steuern
Inklusive aller Honorare
Post-Weiterleitungsservice (für Postversand werden separat nach Aufwand abgerechnet)


Inklusive Begleitung zum Migrationsamt.
Inklusive Begleitung zu einer Vorortbank zur Stammkapital Einzahlung und Zertifizierung.
für zukünftigen Gesellschafter.

Gesamt-Preis 2.499 € Euro
plus Stammkapital
(3.000,-€ muss beim Einzahlung bei der Bank bereitgestellt werden)

Welche Steuerverpflichtungen hat die S.L.

Vor Beginn der wirtschaftlichen Tätigkeit und Beginn der Rechnungsstellung ist es obligatorisch, das Unternehmen über das Formular Modello 036 im Finanzamt (FA) zu registrieren und anzumelden.
Das Modello 036, ist das Modell, mit dem juristische Personen beim Fianzamt verwaltet werden.

Die Wirtschaftssteuer?

ATIB. Abkürzung für das Finanzamt auf den Balearen (Palma de Mallorca) "Agència Tributària de les Illes Baleares"

Jede Gesellschaft oder Person, die in Spanien eine berufliche, geschäftliche oder künstlerische Tätigkeit ausübt, ist verpflichtet, sich beim FA anzumelden.

Die Steuerpflichten einer S.L. lassen sich in vier Hauptsteuern zusammenfassen:

1
Körperschaftsteuer,
(impuesto de sociedades, kurz IS) Formular Modelo 220 Diese Steuer gilt für alle Unternehmen mit Sitz in Spanien. Der im Laufe des Jahres erzielte Nettogewinn wird erfasst. Dies ist das Hauptergebnis der Subtraktion der Ausgaben von den erzielten Bruttogewinnen, 20 % – 25 %, was bei hohen Abrechnungen ein wichtiger Steuervorteil sein kann.
2
Einkommenssteuer (IRPF= Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas)
Formular Modelo 100: Kleine Unternehmen müssen diese Steuern vierteljährlich und große Unternehmen monatlich beim FA einreichen. Der allgemeine Steuersatz, der für die meisten kleine und mittlere Unternehmen derzeit gilt, ist *20 % bis 25 %. Bei neu gegründeten Unternehmen 15 % (Ist Zeitlich begrenzt, auf maximal 2 Jahre) für Genossenschaften – Cooperativa (20 %), Verbände – Asociación (10 %). Ebenso gibt es eine Steuerentschädigung für Kleinstunternehmen, bei der die Steuer auf *19,20 % gesenkt werden kann. Gesellschaften mit Arbeitern, Angestellte oder die Aufträge an Selbständige vergeben, sind zusätzlich dazu verpflichtet, die jeweilige Einkommenssteuer einzubehalten und an das Finanzamt weiterleiten bzw. abzuführen.
3
Mehrwertsteuer (MwSt.)
– (impuesto sobre el valor añadido wird auch impuesto sobre el valor agregado genannt, kuz IVA) Formular Model 303: Während seiner Tätigkeit ist jede natürliche oder juristische Person verpflichtet, die Vor- und Ausgangssteuer anzugeben bzw. vorlegen zur Bemessung des Gesamtbetrages der Mehrwertsteuer und Quoten für das Jahr. In Spanien werden Produkte sowie Dienstleistungen mit der Mehrwertsteuer besteuert.
4
Gewerbesteuer
–(Impuesto sobre Actividades Económicas = IAE) Formular Modelo 840 – 848: Diese Steuer hängt von den jeweiligen lokalen Behörden ab und es besteht keine Verpflichtung, sie vorzulegen, wenn das Geschäftsvolumen von 1.000.000 € nicht überschritten wird. Gilt nur für diejenigen Unternehmen die Jährlich mehr als 1 Million in Rechnung stellen.
5
Sonstige Steuern:
Zusätzlich zu den oben genannten ist anzumerken, dass in einigen Fällen andere Steuern bzw. Nebensteuern gezahlt werden müssen, wie z. B. Grundsteuer – Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI). Sonstige Verpflichtungen: Alle Personen und Organisationen, die eine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausüben müssen dies durch das Model 036 oder 037 anmelden. Diese Verpflichtung ist unabhängig von der Tatsache, dass das Unternehmen zusätzlich und gegebenenfalls zur Zahlung der Steuer auf wirtschaftliche Aktivitäten verpflichtet sein kann und die entsprechenden IAE-Erklärungen vorlegen muss.

Wir raten Ihnen, die Dienste eines Experten wie beispielsweise eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, der von Anfang an zuständig für die Steuerplanung ist, das ist das beste.
Auf diese Weise vermeiden und sparen Sie sich, viele Unannehmlichkeiten und zusätzliche Kosten

Wir empfehlen gerne unsere angeschlossenen Partner auf den Balearen

Wer jedoch sich steuerlich aus Deutschland oder Osterreich komment wirklich verbessern möchte und ein legales Steuerpradies sucht ist dann im Vergleich zu Spanien besser in Bulgarien aufgehoben.

Muss es Spanien werden?

Gegenüber Spanien besteht aber in Bulgarien nur eine 10% Körperschaftsteuer als Flat.
Was immer zu der Frage führt.

Muss es Spanien werden?

Wichtiger Hinweis zu der spanischen S.L. Gründung

Wir weisen darauf hin dass auf Grund der sich sehr veränderten Verhältnisse die Gründung einer spanischen Gesellschaft Sociedad de responsabilidad limitada nicht mehr ohne Anreise des zukünftigen Gesellschafters und Geschäftsführers durchführen lässt (Ausgenommen davon bleibt die Treuhand-Gründung)

Auch ist es nicht mehr möglich Vorratsgesellschaften ohne aktuellen Stammkapitalnachweis auf einen neuen Gesellschafter zu übertragen.

Von der Gründung bis zur Eintragung können je nach Jahreszeit und Kapazität und Belastung der entsprechenden Behörde zwischen 4 und 8 Wochen oder auch mehr verstreichen. In diesem Zeitraum ist das Stammkapital blockiert.
Die S.L. ist jedoch in gewissem Rahmen juristisch bereits handlungsfähig, es besteht eine Gründungsgesellschaft, die sogenannte S.L. en constitución oder kurz S.L. e.c.

Das Stammkapital für Neugründungen ist ebenfalls grundsätzlich durch den Auftraggeber einer Neugründung zur Bank-Zertifizierung bereitzustellen.

Ausländer, die eine Firma/Gesellschaft gründen oder in Spanien wirtschaftliche, berufliche oder soziale Interessen pflegen wollen, brauchen eine Ausländeridentitätsnummer, Número de Identidad de Extranjero oder umgangssprachlich auch einfach nur "NIE" genannt.

Diese NIE ist fortlaufend, persönlich und unübertragbar und wird im spanischen Ausländerzentralregister von der Generaldirektion der Polizei und der Guardia Civil erteilt.

Die NIE dient ausländischen, d.h. nicht spanischen, Staatsangehörigen zugleich als Steuernummer, Número de Identificación Fiscal (NIF). Die NIE ist bei allen Anträgen, Erklärungen und Formalitäten gegenüber spanischen Behörden immer anzugeben.

Diese sich in den letzten Jahren sehr hinderliche Gründungsvorgabe, und haben uns veranlasst nur noch sehr wenige maximal 3 Vorratsgesellschaften vorzuhalten.

Auch werden wir bei Spanischen Auftragsgründungen nur noch tätig bei einer vollständigen Vorkasse plus Bereitstellung des erforderlichen Stammkapitals.

Hinzu kommt das sich unsere Klienten von Jahr zu Jahr auf Bulgarien als geeigneten Standort für eine Neugründung konzentriert haben.

Nicht nur wegen der Körperschafts-Steuer-Flatrate von 10% und einer Dividenden Besteuerung von 5% sondern wegen der erheblich besseren Rahmenbedingen der Administration und Standortvorteile auch im Geschäftsbetrieb mit den Deutschsprachigen EU-Ländern.

Wir bitten dies vor eine Gründungswahl zu beachten.

EINE BULGARISCHE EOOD ODER SPANIEN SL

  • Die spanische SL oder bulgarische EOOD (GmbH) ist eine vollwertige EU-Firma.
  • Sie können beide (S:L: & EOOD) auch als Komplementär einer deutschen KG (GmbH & Co KG) zur Haftungsbegrenzung ( S.L. auf nur 3006,--€) (EOOD auf sogar 100,-€) genutzt werden.
  • Sie können mit einer S.L. oder EOOD nach EU-Recht eine Niederlassung in Deutschland oder jedem anderen EU-Land führen, genau so wie eine deutsche GmbH, aber zu einem Bruchteil der Kosten.
  • Sie können bei der Niederlassung zwischen Repräsentanz, unselbständiger oder selbständiger Zweigstelle wählen und damit die Steuern optimieren.
  • Sie kann als Komplementär einer deutschen KG tätig werden und die Haftung dadurch auf 3006,--€ begrenzen, mit einer EOOD auf 50,-€.
  • Das Stamm-Kapital der spanischen SL beträgt nur 3.006,--€ und wird von uns zur Gründung ausgelegt.
  • Im Paketpreis der EOOD ist es enthaltenin
  • Spanien gibt es keine Geschäftsführer-Durchgriffshaftung!
  • Schlechte Schufa oder OE kein Problem mehr!
  • Ihre Spanien-SL kommt mit bereits eröffnetem Bankkonto und Kreditkarte!
  • Die EU-UST-ID-Nummer beantragen wir auf Wunsch gleich mit!
  • Niedrige Steuern: Im Vergleich zu Deutschland ist Spanien noch Kein Steuerparadies. da die Körpersachtsteuer 24% beträgt. (ausgenommen im Gründungsjahr 15%
  • Der Quellensteuersatz auf Dividenden und Gewinnausschüttungen aus spanischen Quellen beträgt derzeit derzeit 18 % (in Bulgarien nur 5%) auf den Bruttobetrag.
  • Kein Meisterbrief erforderlich! Der Inhaber einer spanischen Handwerks-GmbH braucht keinen Meisterbrief vorzuweisen, auch wenn er Arbeiten in Deutschland ausführt. Trifft auch auf Bulgarien zu.
  • Wettbewerbsverbot: Das gilt nicht für eine Spanien-GmbH! Schluss mit Abmahnungen und Gängelei, gestalten Sie Ihre Anzeigen so wie Sie wollen!!
  • Wir gründen auf Wunsch jede Gesellschaft anonym (mit Treuhand-GF und Treuhandgesellschafter)
  • Wir vermitteln auf Wunsch Treuhänder für die Beantragung von Maklerschein §34, Transportgenehmigungen und ähnlichen Gewerbelizenzen!
  • Immobilienerwerb: Sparen Sie Steuern durch die Gründung einer spanischen Immobilien-GmbH (SL)
  • Sie brauchen sich in Spanien um nichts zu kümmern, das erledigen wir alles für Sie!

Sofort-Kontakt

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