Informationen Polen


Polens Wirtschaft hat seit 1990 eine eindrucksvolle Entwicklung durchlaufen. Die heutige Wirtschaftsstruktur reflektiert Polens Fortschritte und nähert sich der Wirtschaftsstruktur der alten EU-15-Mitgliedsstaaten an. Die Bruttowertschöpfung erfolgt inzwischen zu mehr als 57% im Dienstleistungssektor und nur noch zu 22-25% in der Industrie; knapp 6% entstehen in der Bauwirtschaft und 4% in der Landwirtschaft. Mehr als 60% der Wertschöpfung entfallen auf den Privatsektor, der fast 70% der Arbeitskräfte beschäftigt. Polens Konjunkturlage hat sich 2007 weiter verbessert. Die Wachstumsrate des BIP erreichte beachtliche 6,5%. Neben der Investitionsnachfrage erweist sich die Nachfrage der privaten Haushalte als Haupttriebfeder des Wachstums. Aufgrund weltweiter Konjunktureintrübung, verstärkten Fachkräftemangels und weiter bestehenden Aufwertungstendenzen dürfte sich das Wachstum 2008 auf ca. 5,3% abschwächen. Der Außenbeitrag bleibt negativ: der Anstieg der Exporte mit rund 15 % blieb hinter dem Zuwachs der Importe, der bei rund 19 % lag, merklich zurück. Der verschlechterte Handelsbilanzsaldo ist mit -2,5% des BIP aber nicht Besorgnis erregend, zumal die Finanzierung über aus dem Ausland zufließende Direktinvestitionen und EU-Mittel gesichert ist. Im Jahr 2007 stieg die jahresdurchschnittliche Inflationsrate von 1,3% auf 2,3% an, wobei der Zloty immer noch zu den stabilsten Währungen der EU zählt. Aufgrund des starken Zuwachses an Beschäftigung und der erwarteten hohen Lohnsteigerungen wird für 2008 allerdings ein deutlicher Anstieg auf etwa 3,8% erwartet. Den anziehenden Preisen ist die polnische Notenbank seit Ende April 2007 mit mehreren Zinserhöhungen entgegengetreten. Die öffentlichen Kassen profitierten in erheblicher Weise von der guten Wirtschaftslage. Das Budgetdefizit wird sich 2007 auf etwa 2,6% des BIP belaufen (2006 noch 3,7% des BIP). Die Verschuldung des Staates betrug 2007 etwa 46% des BIP (2006 47,6%). Damit hat Polen erstmals die Konvergenzkriterien zur Einführung des Euros (Maastrichter Kriterien) eingehalten. Arbeitslosigkeit Begleitet wird das Wachstum von einem signifikanten Rückgang der Arbeitslosigkeit von 15% zu Jahresanfang auf nunmehr rund 11,5%, wobei regionale Unterschiede bestehen. Durch den Abbau der Arbeitslosigkeit wird ein zunehmender Mangel an qualifizierten Arbeitskräften spürbar, der nicht ohne Auswirkungen auf die Lohnentwicklung bleibt (ca. 11,5% Steigerung in Industrie). 2008 wird ein weiterer Rückgang der Arbeitslosigkeit auf etwa 10% erwartet. Wichtige polnische Wirtschaftszweige mit langer Tradition sind die Lebensmittelindustrie, die Energieversorgung, der Bergbau und die Hüttenindustrie, gefolgt von Maschinenbau, Elektrotechnik/Elektronik, Fahrzeugbau sowie der Textil- und Bekleidungsindustrie. In den letzten Jahren entwickelten sich aber auch die Computerindustrie (Hard- und Software) und der Dienstleistungssektor. Polen ist seit Mitte der 90er Jahre Anziehungspunkt für ausländische Investoren, die seit dem EU-Beitritt am 1. Mai 2004 zudem von der EU-Mitgliedschaft profitieren. 2007 beliefen sich die Auslandsinvestitionen auf rund 12 Mrd. Euro (ohne Transitkapital), darunter etwa ein Fünftel aus Deutschland. Damit liegt Deutschland im Hinblick auf die Höhe der Direktinvestitionen auf dem ersten Platz. 2008 wird eine weitere leichte Steigerung der Auslandsinvestitionen erwartet.

Steuern & Soziales

Das Steuersystem in der Republik Polen ist einheitlich. Bei den örtlichen Steuern kommt es nur zu geringfügigen Unterschieden. Im Allgemeinen zahlen ausländische Gesellschaften und Personen dieselben Steuern wie polnische juristische oder natürliche Personen. Ausnahmen zu dieser Regel betreffen Geschäftsfälle, bei denen die Besteuerung durch internationale, von Polen unterzeichnete Abkommen geregelt wird (Doppelbesteuerungsabkommen). Die wichtigsten polnischen Steuern sind: die Körperschaftsteuer (CIT), die Einkommensteuer (PIT), die Umsatzsteuer (VAT), die Verbrauchsteuer, die Stempelgebühr / Steuer auf zivilrechtliche Handlungen.
Alle Gesellschaften, die geschäftliche Aktivitäten entfalten wollen, erhalten eine steuerliche Identifikationsnummer (NIP), nachdem sie sich beim zuständigen Finanzamt haben registrieren lassen. Steuerpflichtige haben nach dem Gesetz Buch zu führen und ihre Steuer selbst zu berechnen.
Alle Steuern werden in Polen durch die Regierung in Steuergesetzen festgelegt, aus denen sich die Regeln der Steuererhebung, die Steuersätze, die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Steuerpflichtigen ergeben. Der Finanzminister kann ermächtigt werden, Verordnungen zu erlassen. Die ganze Steuergesetzgebung wird in staatlichen Publikationen veröffentlicht [im Polnischen Gesetzblatt (Dziennik Ustaw) und im Polnischen Amtsblatt (Monitor Polski)]. Die Abgabenordnung enthält die allgemeinen steuerlichen Regelungen und legt fest: den Aufbau der Steuerverwaltung, allgemeine Regeln der Besteuerung, z.B. Zahlungsfristen und Steuerrückstände, Zahlungspflichten von Dritten, die steuerliche Information, das Steuerverfahren, den Vertraulichkeitsgrundsatz. Die Finanzämter Behörden, die die Erhebung der Steuern in ihrem Gebiet beaufsichtigen. Auch erlassen sie Verwaltungsakte in Steuersachen. Darüber hinaus bestehen Behörden der Finanzkontrolle, die Finanzberichte in Hinblick auf Besteuerung und Verfahren überprüfen; Finanzkammern die die Finanzämter beaufsichtigen und ermächtigt sind, die Verwaltungsakte von Finanzämtern und Behörden der Finanzkontrolle zu überprüfen; Der Finanzminister der für die polnische Finanzpolitik verantwortlich ist und das gesamte Steuersystem beaufsichtigt.
Die Besteuerung von Dividenden Einkünfte (Einkommen) aus der Gewinnverteilung einer Kapitalgesellschaft mit registriertem Büro in Polen einschließlich von Dividendeneinkommen (außerdem der Rückkauf von Anteilen, Liquidationserlöse, Einkommen / ergänzendes Kapital, das den Gesellschaftsanteilen zugewiesen wird etc.) wird mit einem Satz von 19% besteuert. Diese Steuer wird einbehalten und durch die Gesellschaft bei Auszahlung der Dividenden überwiesen. Eine Ausnahme zur einbehaltenen Steuer auf Einkünfte (Einkommen) aus Gewinnen einer Kapitalgesellschaft, die durch EU-Gesellschaften erzielt wurde, ist seit dem 1. Mai 2004 anwendbar. Um diese Ausnahme in Anspruch nehmen zu können, muss der Empfänger der Dividende folgende Bedingungen erf üllen: Aufnahme und Durchführung von Geschäften in Polen, er verfügt über kein registriertes Büro in Polen und der Vorstand befindet sich nicht in Polen, er unterliegt der unbegrenzten Steuerpflicht in einem Mitgliedstaat der EU (d.h. ist dort körperschaftsteuerpflichtig mit seinem Welteinkommen), er besitzt wenigstens 10% der Anteile einer polnischen Gesellschaft, die seit wenigstens zwei Jahren ununterbrochen Dividenden zahlt.

Sozialversicherung

Das heutige Sozial- und Gesundheitssystem in Polen besteht aus: Sozialversicherung • Arbeitslosenfond • Krankenversicherung. Der Versicherungsträger ist die Sozialversicherungsanstalt ZUS. Hier werden sämtliche Daten und Versicherungsbeiträge gesammelt, bearbeitet und weiter an die zuständigen Stellen übertragen. Unternehmer und Arbeitgeber müssen monatlich als Beitragsschuldner der Gesamtsozialversicherungsbeträge die Beiträge für die Arbeitnehmer und sich selbst errechnen und den Beitragsnachweis für die Versicherungsanstalt und für die Arbeitnehmer erstellen. Arbeitgeber führen 45% der Bruttolohn- und – gehaltssumme an die Sozialversicherung ab. Die Sozialversicherung umfasst die Pensionsversicherung, Rentenversicherung, Versicherung im Falle der Arbeitsunfähigkeit und die Unfallversicherung. Die Beiträge zur Pensions- und Rentenversicherung bezahlen je zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer während die Beiträge zur Unfallversicherung und zum Arbeitslosenfonds nur vom Arbeitgeber entrichtet werden. Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung (Krankengeld) muss der Arbeitnehmer bezahlen.

Die staatlichen Renten werden nach dem Umlageverfahren finanziert. Das polnische Rentensystem setzt sich aus drei Säulen zusammen. Zum einen müssen alle Beschäftigten einen obligatorischen Beitrag an die Zentralversicherungsanstalt (ZUS) abführen. Daneben bestehen offene Pensionsfonds, denen jeder nach 1969 geborene Versicherungspflichtige beitreten muss. Die dritte Säule besteht aus einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge. Männer können offiziell ab dem 65. und Frauen ab dem 60. Lebensjahr Rente beanspruchen. Die Auszahlungen bestehen aus einer Grundrente und einem einkommensabhängigen Betrag. Arbeitsunfähigkeitsversicherung – Krankengeld: Tritt ein Entgeltausfall infolge einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit z. B. durch Krankheit ein, so übernimmt die Sozialversicherungsanstalt die Auszahlung von Krankengeld. Diese erfolgt ab dem 36. Tag der eingetretenen Arbeitsunfähigkeit. Für die ersten 35 Tage (bezogen auf das gesamte Kalenderjahr) muss der Arbeitgeber aufkommen, wobei das Krankengeld nicht weniger als 80% des unter normalen Bedingungen ausgezahlten Lohnes betragen darf. In einigen im Gesetz zugelassenen Fällen kann das Krankengeld auch 100% der Bemessungsgrundlage betragen. Das 100%-Krankengeld wird in folgenden Fällen bezahlt: Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls in der Arbeit, auf dem Weg zur/von der Arbeit bzw. infolge einer Berufskrankheit, während der Schwangerschaft, für die Zeit nach dem 91. Tag der ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit. Finanziert wird das Krankengeld aus Mitteln des Sozialversicherungsfonds und aus Betriebsmitteln. Im Rahmen der Unfallversicherung haben alle Versicherten Anspruch auf Krankengeld, Rehabilitationsleistungen, Vergütungsgeld, einmalige Entschädigungen, Sterbegeld, Arbeitsunfähigkeitsrente, Umschulungsrente bzw. Hinterbliebenenrente. Arbeitslosenversicherung: Das Gesetz über Beschäftigung und Wirkungsmaßnahmen gegen Arbeitslosigkeit sieht unterschiedliche Maßnahmen zur Bewältigung der Arbeitslosigkeit und der Minderung ihrer Folgen vor, u.a.: • Schulungen, • Arbeiten für kommunale Einrichtungen, • Darlehen für Arbeitgeber zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsstellen, • Darlehen für Arbeitslose zur Aufnahme einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit • Berufspraktikum für Absolventen und andere spezielle Programme (aktivierende Formen), die aus Geldern des Arbeitsfonds finanziert. Die Einnahmen des Arbeitsfonds setzen sich hierbei aus Beiträgen der Arbeitgeber (2,8% des Arbeitnehmerlohnes) und Staatshaushaltszuschüssen zusammen. Als passive Formen werden das ausgezahlte Arbeitslosengeld sowie andere finanzielle Beihilfen und Leistungen angerechnet, die von der Arbeitslosenversicherung bezahlt werden. Die Beiträge dazu werden vom Arbeitgeber entrichtet und sind in Arbeitslosenfond und Garantieleistungsfonds der Arbeiter gegliedert. Die Auszahlung der Arbeitslosenunterstützung beträgt nur wenige hundert Złoty und wird überdies nur eine relativ kurze Zeitspanne lang gewährt. Der Betrag und die Bezugslänge des Arbeitslosengeldes ist regional unterschiedlich, beträgt aber zumeist nur sechs Monate.

Rechtsformen und Firmengründung

Wichtige Rechtsformen

GmbH Sp. z o.o. Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością

Die GmbH Sp. z o.o. (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością) verfügt über Rechtspersönlichkeit und wird durch ihren Vorstand vertreten. Das minimale Stammkapital beträgt 50 000 PLN. Der minimale Nominalwert der Anteile beträgt 50 PLN. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach polnischem Recht (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością - Abkürzung: Sp. z o.o.) ist rechtlich sowie steuerrechtlich als Gesellschaft handlungsfähig wenn die üblichen Handlungen durchgeführt worden sind. Der Gesellschaftsvertrag einer polnischen GmbH ist in der Form einer notariellen Urkunde anzufertigen. Um den Gesellschaftsvertrag zu unterzeichnen, ist es jedoch nicht notwendig, persönlich nach Polen zu reisen. Es ist zulässig, hierzu eine entsprechende Vollmacht (in der Form einer notariellen Urkunde) zu erteilen. Mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages entsteht die sog. GmbH in Gründung (Sp. z o.o. w organizacji), die im eigenen Namen Rechte erwerben kann, darunter Grundstücke und andere Sachenrechte, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden kann. Mit dem Zeitpunkt der Eintragung ins Landesgerichtsregister tritt die GmbH in die Rechte und Pflichten der GmbH in Gründung ein. Der Gesellschaftsvertrag muss u. a. Angaben über die Firma und den Sitz der Gesellschaft, die Höhe des Stammkapitals, die Angabe, ob ein Gesellschafter einen oder mehrere Anteile übernehmen darf, die Zahl und den Nominalwert der Anteile, die von den einzelnen Gesellschaftern übernommen werden und den Zeitraum des Bestehens der Gesellschaft enthalten, wenn die Gesellschaft nicht für unbestimmte Zeit errichtet werden soll. Zu beachten ist hier, dass eine GmbH zwar durch eine Einzelperson, aber nicht durch eine andere Einmann-GmbH gegründet werden darf. Mit dem Gesellschaftsvertrag sowie mit der REGON-Nummer kann die GmbH in Gründung ein Bankkonto eröffnen. Dies ist erforderlich, um das Stammkapital der Gesellschaft einzuzahlen. Nach der Einzahlung müssen die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft eine Erklärung abgeben, dass die Einlagen auf das Stammkapital vollständig erbracht wurden, die dem Antrag auf Eintragung der Gesellschaft ins Landesgerichtsregister beizufügen ist. Nachdem die GmbH in Gründung die REGON-Nummer erhalten hat, den Miet- bzw. einen anderen Vertrag über ein Lokal abgeschlossen hat und das Stammkapital auf das Konto der Gesellschaft eingezahlt wurde, kann dieser Antrag beim Landesgerichtsregister1 (bei einer Gesellschaftsgründung in Warschau: Sąd Rejonowy dla Miasta Stołecznego, Wydział Gospodarczy Krajowego Rejestru Sądowego, ul. Barska 28/30) gestellt werden. Die Eintragung wird daraufhin im „Monitor Sądowy i Gospodarczy"2 veröffentlicht. Die Eintragung der Gesellschaft ins Landesgerichtsregister dauert derzeit ca. vier Wochen. Mit dem Zeitpunkt der Eintragung erlangt die Gesellschaft die Rechtspersönlichkeit. Gleichzeitig mit dem Antrag auf Eintragung der Gesellschaft ins Landesgerichtsregister kann der Antrag auf Erteilung der NIP-Nummer und auf Registrierung der Gesellschaft in Gründung als Mehrwertsteuerzahler (VAT-Zahler) beim für den Sitz der Gesellschaft zuständigen Finanzamt gestellt werden. Werden innergemeinschaftliche Warenlieferungen bzw. Dienstleistungserbringung beabsichtigt, so sind zwei Anmeldungen für die Mehrwertsteuer zu stellen: die gewöhnliche VAT-R- Anmeldung und die VAT-R-UE-Anmeldung für die innergemeinschaftliche Mehrwertsteuerverrechnung. Die Erteilung der NIP-Nummer ist kostenlos.

Niederlassungsfreiheit

Recht

Die Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 - 48 EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (1957) erlaubt es (natürlichen) Personen oder Gesellschaften, sich in einem Mitgliedstaat der EU niederzulassen, solange mit einer dauerhaften und stabilen Eingliederung in die Volkswirtschaft des jeweiligen Staates zu rechnen ist. Auf juristische Personen ist dieses Recht anwendbar, wenn die juristische Person nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates gegründet worden ist und die eingetragene Hauptniederlassung sich ebenfalls in einem Mitgliedstaat befindet.

Sie könnten also in Deutschland …

…. eine selbstständige Zweigniederlassung (Repräsentanz) eröffnen

…. sofort (neu) mit Ihren Geschäften starten

…. ein „Mischgesellschaft“ z. B.
Sp.z o.o. & Co. KG neu gründen, die nach

deutschen / österreichischem Recht geführt wird

…. ein Handwerk ohne Meisterzwang ausüben . . . . .


Sonstiges

Hauptstadt:Warschau
Geographie
Kontinent:Europa
Lage:Zentrales Europa, östlich von Deutschland
Größe:312.678 km⊃2;
Koordinaten:52 00 Nord, 20 00 Ost
Höhe:niedrigster Punkt: near Raczki Elblaskie -2 m
höchster Punkt: Rysy 2.499 m
Bevölkerung
Einwohnerzahl:38.626.349 (Juli 2004, geschätzt)
Sprache(n):Polnisch
Wirtschaft
Währung:Zloty (PLN)
Währungskennzeichen:PLN
Diverses
Autokennzeichen:PL
Internetzeichen:.pl

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