Allgemeine Infos
Frankreich ist ein Land der Kontraste mit einer Vielzahl von Landschaftsformen, vom Hochgebirge bis zur Tiefebene. Diese landschaftlichen Reize und natürlich der weltberühmte Rotwein sind neben interessanten alten und neuen Bauten und Kunstwerken Jahr für Jahr das Ziel zahlloser Touristen nach dem Motto: "Leben wie Gott in Frankreich". Regionale Sprachen sind Elsässisch, Baskisch, Bretonisch, Katalanisch, Okzitanisch und Korsisch. Über vier Fünftel der Bevölkerung Frankreichs gehören der römisch-katholischen Kirche an. Der Islam bildet mit ungefähr fünf Millionen Gläubigen die zweitgrößte Religion des Landes. Das Wirtschaftswachstum schwankte in den letzten Jahren zwischen einem und zwei Prozent, für 2007 wird es auf zwei Prozent geschätzt. Die wirtschaftliche Macht, verbunden mit einem Großteil der hoch qualifizierten Arbeitsplätze, konzentriert sich im Großraum Paris, wo über ein Fünftel aller Franzosen lebt. In den vergangenen Jahrzehnten wurde das Land durch politischen Druck jedoch stärker dezentralisiert, sodass kleine regionale Kompetenzzentren entstanden. Schlüsselbranchen der französischen Wirtschaft sind Luft- und Raumfahrt, Informatik, Telekommunikation sowie Fahrzeug- und Maschinenbau. Ausrüstungsgüter und Konsumgüter weisen ebenfalls konstante Zuwachsraten auf. Frankreich ist hinter den USA zweitgrößter Dienstleistungsexporteur der Welt. Aktuelle Wirtschaftslage: Das Wirtschaftswachstum blieb in Frankreich im Jahre 2007 mit ca. 1,9% unter der amtlichen Zielprojektion. Der Staatshaushalt 2008 ist auf eine Rate von mindestens 2,25% aufgebaut; Anfang 2008 hat das staatliche Statistikinstitut (INSEE) allerdings seine Prognose für das laufende Jahr auf 1,7% abgesenkt. Die Arbeitslosigkeit ist weiter rückläufig und erreichte im Sommer 2007 mit 8,0% den niedrigsten Stand seit Jahren. Problematisch ist in Frankreich die mit 19,1% weiterhin sehr hohe Jugendarbeitslosigkeit. Die Inflation hielt sich über das Gesamtjahr 2007 gesehen im Rahmen der Vorgaben der Euro-Zone bei 1,5%. Allerdings lag sie im Dezember bei 2,6%. Eine Besserung ist für das laufende Jahr noch nicht in Sicht.
Bezüglich der Staatsverschuldung und der Nettokreditaufnahme wird Frankreich voraussichtlich nicht die EU-Vorgaben aus dem Stabilitätsprogramm einhalten können. Ende 2007 konnte die Verschuldung leicht über 64% des BIP gehalten werden. Die Neuverschuldung lag nach IWF-Berechnungen bei 2,4%. Die derzeitige Konjunkturlage, das wirtschafts- und finanzpolitische Umfeld in Frankreich und die Unsicherheiten auf den internationalen Finanz- und Energiemärkten lassen nicht die Hoffnung zu, dass das Land bis 2010 einen ausgeglichenen Staatshaushalt vorlegen und die Schuldenquote unter 60% des BIP senken kann; diese Resultate sind selbst bis zum Jahr 2012 eine ehrgeizige Zielvorgabe. Im Außenhandel verzeichnete Frankreich im Jahr 2007 ein Defizit von über 39 Mrd. Euro vor allem wegen der Exportschwäche der französischen Industrie. Die stärksten Exportbranchen sind die Hochtechnologie, die Metall- sowie die pharmazeutische Industrie, Luxusgüter (Textilien Accessoires), Kosmetik, Agrarprodukte. 2007 gingen ca. 50% der französischen Exporte in die Eurozone sowie 66% in die EU-27. Darunter erwirtschafteten vor allem Deutschland, Benelux und Irland erhebliche Überschüsse, während Frankreich besonders gut im Handel mit Spanien und Großbritannien dasteht. Das französische Handelsdefizit mit den EU-27 lag 2007 bei 15,9 Mrd Euro. Deutschland ist weiterhin der mit Abstand wichtigste Handelspartner Frankreichs. Das bilaterale Handelsvolumen erreichte 2007 über 130 Mrd. Euro. Der Saldo ist aus französischer Sicht defizitär und erreichte mit fast 18 Mrd. Euro im Jahr 2007 einen neuen Rekordstand. Die weiteren wichtigen Handelspartner sind Italien, Belgien/Luxemburg, Spanien, Großbritannien, USA und China.
Steuern & Sozialversicherung
Das französische Finanzamt bietet eine kostenlose und anonyme Simulation der zu zahlenden Steuer an: http://www3.finances.gouv.fr/calcul_impot/2008/simplifie/index.htm. Die Steuer entrichten französische Arbeitnehmer selbst, d.h. sie müssen für das zurückliegende Jahr eine Steuererklärung anfertigen. Dies gilt für Ausländer allerdings erst ab dem zweiten Jahr Ihres Aufenthaltes. Monatliche Abzüge, so wie in Deutschland üblich, sind in Frankreich als Grenzgänger unüblich. Man bekommt erst mal sein komplettes Bruttogehalt abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge überwiesen und muß sich selbst die Steuern zurück legen, denn die werden irgendwann fällig. Ein Ablauf sieht normalerweise so aus: 1. Jahr Irgendwann zwischen Januar und Dezember erfolgt der Umzug nach Frankreich 2. Jahr Februar/März kommt die Aufforderung, die Steuererklärung in Frankreich abzugeben. Die muß dann bis zu einem Stichtag abgegeben werden. (Falls die Aufforderung nicht automatisch kommt, sollte man sich die Unterlagen selbst beim Finanzamt abholen!) Juli/August kommt der Steuerbescheid mit der Aufforderung, die kompletten Steuern für's Vorjahr bis zu einem Stichtag zu bezahlen (normalerweise bis irgendwann im September/Oktober) Oktober kommt der Bescheid für die Wohnsteuer, die dann bis November bezahlt werden muß. November kommt der Bescheid für die Grundsteuer (falls fällig), die dann bis Dezember bezahlt werden muß. 3. Jahr Läuft genauso wie im 2. Jahr, aber die Steuern für's Vorjahr werden nicht mehr in einem Rutsch sondern in drei Raten bezahlt. 1/3 der Vorjahressumme etwa im Februar, 1/3 dann noch mal im Mai und der Rest dann nach dem der Steuerbescheid vom Amt zurück ist, also im August/September. ab diesem Zeitpunkt kann man aber auch beantragen seine Steuern monatlich zu bezahlen 4. Jahr Exakt wie 3. Jahr. Wichtig für Unternehmer: Gewinne bis zu € 38.120,—p.a. unterliegen lediglich einem Körperschaftsteuersatz von 15%. Dividendenzahlungen an deutsche Gesellschafter, bleiben in Frankreich gänzlich unbesteuert.
Sozialversicherung
Selbstständige müssen bei der für ihre Berufsgruppe zuständigen Abteilung der Sozialversicherung angemeldet sein. Sie müssen sich binnen 15 Tagen nach der Arbeitsaufnahme in Frankreich ins Handelsregister (registre du commerce) eintragen lassen, um Leistungen der Kranken- und Mutterschaftsversicherung in Anspruch nehmen zu können. Außerdem müssen sie sich innerhalb von zwei Monaten bei der zuständigen Regionalstelle der Sozialversicherung (Caisse mutuelle régionale) melden, die sich dann um die Anmeldung kümmert. Jeder in Frankreich angestellte Arbeitnehmer ist versicherungspflichtiges Mitglied der französischen Sozialversicherung. Diese umfasst Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfälle etc.. Es gibt in Frankreich drei öffentlich-rechtliche Sozialversicherungsanstalten (CNAMTS, CNAVTS und CNAF). Der Arbeitgeber meldet den Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung an. Die Beiträge werden direkt vom Gehalt einbehalten. Krankenversicherung: Das Sozialversicherungssystem deckt nicht alle Kosten für ärztliche Behandlungen und Arzneimittel ab (z.B. zahlt der Patient das Arzthonorar zunächst selbst und erhält später eine teilweise Erstattung von der Krankenversicherung.) Daher kann eine Zusatzversicherung sinnvoll sein. Handelt es sich nur um einen kurzen Arbeitsaufenthalt in Frankreich, vielleicht als Student, so ist weiterhin die eigene, deutsche Krankenversicherung zuständig. Hier sollte man sich aber noch vor dem Auslandsaufenthalt bei der eigenen Krankenkasse über die Formalitäten im Fall der Fälle informieren. Deutsche Arbeitslose, die in Frankreich auf Arbeitssuche sind, können sich ihr Arbeitslosengeld nach Frankreich übertragen lassen. Dazu müssen die Formulare E303 und E301, die beim deutschen Arbeitsamt erhältlich sind, am Aufenthaltsort in Frankreich beim französischen Arbeitsamt (ASSEDIC) eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt für maximal 3 Monate. Danach muss das Arbeitslosengeld in Deutschland erneut beantragt werden.
Nicht versicherungspflichtig sind im Betrieb des Arbeitgeber; beschäftigte Ehegatten, Eltern, Kinder und weitere Angehörige bis zum zweiten Verwandtschaft- oder Schwägerschaftsgrad, wenn sie in dem Haushalt des Arbeitgebers wohnen und von ihm unterhalten werden. Sie gelten nicht als Lohnempfänger. Diese gesetzliche Vermutung kann jedoch im Einzelfall von den betreffenden Personen widerlegt werden. Unter das allgemeine System fallen auch nicht Personen, die gelegentliche Arbeiten im Rahmen von Freundschaftsdiensten oder Nachbarschaftshilfe leisten. Personen, die Arbeiten verrichten, die zu einer Einschreibung in besondere Systeme der Sozialversicherung führen, werden ebenfalls nicht vom allgemeinen System erfasst. Als Arbeitgeber im Sinne des Sozialversicherungsrechts gilt jede natürliche oder juristische Person, die versicherungspflichtige Personen beschäftigt, ohne Rücksicht darauf, ob ihre Tätigkeit auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist oder nicht.
Möglichkeiten der Firmengründung in Frankreich
Firmengründung in Frankreich und die relevante Rechtsform
Gründungsagenturen
Ausländische Markteinsteiger und Firmengründer in Frankreich bedienen sich immer öfter den auf Firmengründung spezialisierten Gründungsagenturen. Diese bestehen oft aus einheimischen professionellen Netzwerken mit Anwälten, Unternehmensberatern und Steuerberatern. Solche Gründungsagenturen werden meistens von deutsch/englisch sprechenden Franzosen oder Ausländern vertreten. Sehr oft werden diese sogenannten Vorratsgesellschaften oder Auftragsgründungen von deutschen Gründungsagenten oder Agenturen angeboten. Im Internet werden neuerdings solche Vorrats- oder Auftragsgründungen auch auf spezialisierten Portalen per Inserat angeboten.
Wichtige Rechtsformen
GmbH SARL Societe a responsablilite limitee
Gründung einer Gesellschaft
Voraussetzungen Die Société à responsablilitè limitée (Sàrl) muss mindestens 2 und darf höchstens 100 Gesellschafter haben (Ausnahme: das französische Recht kennt ebenfalls die Einmann-GmbH = Eurl). Die Gesellschafter müssen nicht Kaufmann im Sinne des Handelsrechts sein, d. h. Minderjährige können auch Gesellschafter werden. Im Gegensatz zum deutschen Recht muss der Gesellschaftsvertrag nicht notariell beurkundet werden (Ausnahme: Einbringung von Immobilien). Für die Sàrl gibt es kein festgesetztes Stammkapital. Die Gesellschafter können die Kapitalhöhe frei bestimmen. Die Geldeinlagen müssen bei der Gründung mindestens zu 20 % eingezahlt bzw. die Einlage von den Gesellschaftern zur Verfügung gestellt werden. Der Restbetrag des Kapitals muss innerhalb von fünf Jahren nach der Gründung eingezahlt werden. Bei Sacheinlagen muss dem Gesellschaftsvertrag ein Bericht des Gründungsprüfers beigefügt werden, sobald der Gesamtwert der Sacheinlagen 50 % des Stammkapitals oder eine einzelne Sacheinlage den Wert von 7.500 € überschreitet. Auch eine Sàrl & Co. KG als Personengesellschaft ist möglich. Öffentliche Urkunden aus Frankreich werden im Gegensatz zur Ltd. ohne Apostille anerkannt.
Gründungsformalitäten Einfacher Gründungsprozess: Veröffentlichung der Gründung in einem amtlichen Anzeigenblatt und anschließende Anmeldung der Gesellschaft innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit zur Eintragung ins Handelsregister. Gründungszeit: ca. 1 bis 2 Wochen, meistens jedoch innerhalb von 3 Tagen.
Geschäftsführung Der Geschäftsführer muss eine natürliche Person sein (Gesellschafter oder Fremdgeschäftsführer). Der Geschäftsführer hat die selben Befugnisse wie im deutschen GmbH-Recht. Verwaltungsaufwand und Steuern Aufgrund der europäischen Bilanzrichtlinie hängt die Publizitätspflicht von der Gesellschaftsgröße ab. So muss die kleine Gesellschaft (GmbH, Limited oder Sàrl) den Jahresabschluss z. B. ohne Gewinn- und Verlustrechnung und mit nur verkürztem Anhang beim Handelsregister einreichen. Das erste Geschäftsjahr dauert bis zum Ablauf des nächsten vollen Kalenderjahres, so dass ein Rumpfjahr entfällt.
Frankreich ist gegenüber Auslandsinvestitionen sehr aufgeschlossen. In Paris und Umgebung (Ile de France) ist mittlerweile einer von vier Arbeitnehmern bei einem ausländischen Unternehmen beschäftigt. Der Investitionsförderung ist auch das "Invest in France Network" (http://www.afii.fr) mit seinen 21 Agenturen im Ausland, darunter auch in Wien, verschrieben. Diese Agenturen versuchen, den Investor zunächst für Frankreich zu gewinnen, beraten ihn bei der Standortwahl und begleiten ihn schließlich - kostenlos und vertraulich - bei seinen weiteren Schritten, insbesondere auch bei den Verhandlungen über Fördermittel. Die Vorteile, die Frankreichs bietet, sind beachtlich: Politische und wirtschaftliche Stabilität, großer Binnenmarkt (60 Mio. Einwohner), billige Baugründe in großer Zahl, erstklassige Infrastruktur, liberales Devisenregime, extrem niedrige Stromkosten, zahlreiche Förderungen, qualifizierte Arbeitskräfte, viele Industrieparks und Forschungszentren. Neben der Ile de France mit Paris sind vor allem die grenznahen Regionen Lothringen, Elsass, Rhône-Alpes, Franche Comté, Provence-Alpes-Côte-d’Azur und Nord-Pas de Calais für Auslandsniederlassungen attraktiv, da hier die geographische Nähe zu Deutschland, Belgien, Großbritannien, Schweiz oder Italien einen zusätzlichen Anreiz bietet. Wichtigste Investorenländer sind Deutschland, Großbritannien, Benelux, Italien und die USA, während der Anteil Asiens, vor allem Japans, relativ gering ist. Die österreichischen Niederlassungen (rund 200, Investitionssumme ca. EUR 600 Mio.) sind auf Paris, Elsass und Rhône-Alpes konzentriert.
Niederlassungsfreiheit innerhalb Europa
Recht
Die Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 - 48 EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (1957) erlaubt es (natürlichen) Personen oder Gesellschaften, sich in einem Mitgliedstaat der EU niederzulassen, solange mit einer dauerhaften und stabilen Eingliederung in die Volkswirtschaft des jeweiligen Staates zu rechnen ist. Auf juristische Personen ist dieses Recht anwendbar, wenn die juristische Person nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates gegründet worden ist und die eingetragene Hauptniederlassung sich ebenfalls in einem Mitgliedstaat befindet.
Hymne Frankreich
Text der Marseillaise:
1. Strophe
Auf, Kinder des Vaterlands!
Der Tag des Ruhms ist da.
Gegen uns wurde der Tyrannei
blutiges Banner erhoben. (zweimal)
Hört Ihr im Land
Das Brüllen der grausamen Krieger?
Sie rücken uns auf den Leib,
Eure Söhne, Eure Frauen zu köpfen!
Refrain
Zu den Waffen, Bürger!
Schließt die Reihen,
Vorwärts, marschieren wir!
Das unreine Blut
tränke unserer Äcker Furchen!
2. Strophe
Was will diese Horde von Sklaven,
Von Verrätern, von verschwörerischen Königen?
Für wen diese gemeinen Fesseln,
diese seit langem vorbereiteten Eisen? (zweimal)
Franzosen, für uns, ach! welche Schmach,
Welchen Zorn muss dies hervorrufen!
Man wagt es, daran zu denken,
Uns in die alte Knechtschaft zu führen!
Refrain
3. Strophe
Was! Ausländisches Gesindel
würde über unsere Heime gebieten!
Was! Diese Söldnerscharen würden
Unsere stolzen Krieger niedermachen! (zweimal)
Großer Gott! Mit Ketten an den Händen
würden sich unsere Häupter dem Joch beugen.
Niederträchtige Despoten würden
Über unser Schicksal bestimmen!
Refrain
4. Strophe
Zittert, Tyrannen und Ihr Niederträchtigen
Schande aller Parteien,
Zittert! Eure verruchten Pläne
Werden Euch endlich heimgezahlt! (zweimal)
Jeder ist Soldat, um Euch zu bekämpfen,
Wenn Sie fallen, unsere jungen Helden,
Zeugt die Erde neue,
Die bereit sind, gegen Euch zu kämpfen!
Refrain
5. Strophe
Franzosen, Ihr edlen Krieger,
Versetzt Eure Schläge oder haltet sie zurück!
Verschont diese traurigen Opfer,
die sich widerwillig gegen uns bewaffnen.
Musik der Hymne von: Claude-Joseph Rouget de L'isle (1760-1836) im Jahr 1792