Luxemburg

Infos Allgemein

Die früher von Schwerindustrie und Landwirtschaft geprägte Wirtschaftsstruktur Luxemburgs hat sich seit Beginn der 70er Jahre tiefgreifend gewandelt. Vor dem absehbaren Rückgang der Bedeutung der Schwerindustrie hat die Luxemburger Regierung seit 1975 bewusst und konsequent eine Diversifizierungspolitik betrieben, neue Industrien angesiedelt und vor allem mit großem Erfolg den Banken- und Versicherungssektor forciert. Auch die Logistikindustrie spielt eine zunehmend wichtige Rolle. Zur Zeit gelten die Bemühungen der Regierung vor allem der Ansiedlung eines High-Tech-Sektors und dem Ausbau der landeseigenen Forschung. Das Wachstum der Wirtschaft hat sich trotz der Konjunkturrückgänge bei wichtigen Wirtschaftspartnern in Luxemburg blendend entwickelt, im Jahr 2006 betrug es 6,2%. Für das Jahr 2007 wird ein Wachstum von 5,5% prognostiziert. Die Inflationsrate - 2006 teilweise auf über drei Prozent gestiegen - lag im Oktober 2007 bei 2,9 Prozent. Die Arbeitslosenquote betrug im Oktober 2007 4,3 Prozent. Ungeachtet dessen zählt Luxemburg weiterhin zu den Ländern mit dem höchsten Pro-Kopf-Einkommen der Welt. Für die angrenzenden Regionen ist das Großherzogtum ein wichtiger Arbeitgeber. Täglich strömen ca. 134.000 Grenzgänger in das Land. Luxemburg verfügt nur über wenige Rohstoffe (Schiefer, Kalk, Sand und Kies). Erdöl, Erdgas und Kohle müssen importiert werden. Die verfügbare elektrische Energie wird zu ca. 80 Prozent importiert. Den größten Teil seines Importbedarfs bezieht Luxemburg von der deutschen RWE. Zur Zeit bemüht sich das Land darum, den Anteil an erneuerbaren Energien zu steigern. Die wichtigsten Wirtschaftszweige: In wohl keinem anderen Land der Europäischen Union hat die Krise der Industrie den Marsch in die Dienstleistungsgesellschaft derart beschleunigt wie in Luxemburg. Marktbestimmte und nicht marktbestimmte Dienstleistungen tragen 85,1 Prozent zur Bruttowertschöpfung im Großherzogtum bei: Die größte Gruppe in diesem Bereich ist das Finanzwesen, das mit 29,4 Prozent noch vor dem Sektor Handel, Gastgewerbe, Transport liegt, der auf 20,2 Prozent kommt. Finanzplatz Luxemburg : Herzstück des luxemburgischen Wirtschaftsgefüges ist der Finanzsektor. Die Entstehung des Finanzplatzes wurde in erster Linie durch vorteilhafte gesetzliche Rahmenbedingungen und attraktive Steuersätze begünstigt. Bereits 1970 war der Finanzsektor in der luxemburgischen Wirtschaft bedeutend. in den folgenden Jahrzehnten beschleunigte sich die positive Entwicklung noch: der Finanzsektor wurde zum wichtigsten Motor der luxemburgischen Wirtschaft. Die Wirtschaftssektoren Finanzdienstleistungen und unternehmensbezogene Dienstleistungen generieren heute 48,6% der luxemburgischen Bruttowertschöpfung. Der Finanzsektor allein verbucht an der gesamten Beschäftigung einen Anteil von nahezu 12,5% und beschert dem Staat mehr als 40 Prozent der Steuereinnahmen.

Steuern & Sozialversicherung

Steuern

Man verdient im Großherzogtum netto um einiges mehr als in Deutschland, weil die Steuersätze und Sozialabgaben wesentlich niedriger sind. Informieren Sie sich gut: Ausländische Arbeitskräfte verdienen im Schnitt knapp sechs Prozent weniger als Luxemburger, unter anderem, weil sie bei der Einstellung nicht so gut über die Lohnverhältnisse Bescheid wissen. Sofern keine tariflichen Regelungen vorliegen, verhandeln Arbeitnehmer ihre Vergütung frei mit dem Arbeitgeber. Ein 13. oder 14. Monatsgehalt ist in den meisten Branchen nicht üblich. Es bestehen jedoch in der Regel gute Chancen auf zusätzliche Sachleistungen wie Wohnung, Nutzung von Firmenwagen oder Mobiltelefon - fragen Sie bei Vertragsabschluss danach! Ein weiterer Vorteil für Arbeitnehmer: Löhne, Gehälter, Renten und Pensionen werden automatisch an die Inflationsrate angepasst. In der Industrie verdienen Facharbeiter pro Monat durchschnittlich 2.595 € brutto, Verwaltungsangestellte 3.058 €, Führungskräfte 4.777 €. In der Bauwirtschaft bekommen Facharbeiter 2.373 €, Führungskräfte 4.220 €. In der Hotel- und Gaststättenbranche verdienen Facharbeiter 1.897 €, Führungskräfte 2.940 €. Bei den Finanzinstituten verdienen Facharbeiter 3.106 €, Führungskräfte 6.393 € Es gibt einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn, der von Alter und Qualifikation des Beschäftigten abhängt - für einen mindestens 18-jährigen qualifizierten Arbeiter beträgt er 1.804 €, für einen unqualifizierten 1.503,42 € pro Monat. Informationen dazu gibt es unter www.mss.public.lu. Die Zentrale Steuerverwaltung (Administration des Contributions directes) bietet unter der Adresse https://saturn.etat.lu eine Eingabemaske an, mit der man seinen Steuerabzug selbst berechnen kann. Zudem veröffentlicht sie dort die Jahreslohnsteuertabellen (Barèmes de la retenue d'impôt sur les salaires) und erklärt, nach welchen Kriterien ständige Einwohner und Grenzgänger in eine Steuerklasse eingestuft werden. Auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 30.000 € entrichtet zum Beispiel ein lediger Arbeitnehmer ohne Kinder (Klasse 1) eine Steuer von 3.374 €.

Sozialversicherung

Die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes haben sich auf die Einhaltung bestimmter Regeln verständigt, mit denen die Beibehaltung und Übertragung von Rechten im Bereich der sozialen Sicherheit garantiert wird. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen. Die Verordnungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu (Suchbegriff "EUlisses"). Für die Rentenversicherung bezahlen Arbeiter und Angestellte 8 Prozent ihres Bruttomonatslohns, für die Pflegeversicherung 1 Prozent, für die Krankenversicherung zahlen Arbeiter 5 Prozent, Angestellte 2,8 Prozent. Von gelegentlichen Zulagen und Gratifikationen muss man 2,7 Prozent an die Krankenversicherung abführen.

Firmengründung in Luxemburg und die Rechtsformen

Recht

Wichtige Rechtsformen

GmbH (Einmann) s.a.r.l. unipersonnelle

Holding 1929, Soparfi-Holding Aktiengesellschaft (AG)

GmbH (SARL) in Luxemburg

Die Zahl der Gesellschafter beträgt mindestens 1 (s.a.r.l. unipersonnelle) und maximal 40. Das Stammkapital muss mindestens 12.394,68 EUR betragen, voll gezeichnet und eingezahlt sein. Das Gesetz vom 28. Dezember 1992 hat die Möglichkeit der Gründung einer Einmanngesellschaft eingeführt, die den gleichen Prinzipien wie die der GmbH unterliegt. Die Organe sind: Gesellschafterversammlung: Sie setzt sich aus allen Gesellschaftern zusammen, die Abhaltung einer jährlichen Gesellschafterversammlung ist nicht erforderlich, wenn die Zahl der Gesellschafter 25 nicht übersteigt. Die Gesellschaftsanteile können nur mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung, in der mindestens 75% des Gesellschaftskapitals vertreten sein muss, abgetreten bzw. veräußert werden: Geschäftsführer: Eine Ges.m.b.H wird von einem oder mehreren Geschäftsführern, die nicht Gesellschafter sein müssen und Ausländer sein können bzw. in Luxemburg nicht ansässig sein müssen, geleitet. Buchprüfer: Ein internes Kontrollorgan ist erst ab 25 Gesellschaftern notwendig und besteht aus Beauftragten, die nicht Gesellschafter sein müssen. Die Bestimmungen bezüglich der Heranziehung externer Buchprüfer sind dieselben wie bei einer AG. Name: Beliebig, wenn nach Überprüfung im Handelsregister noch nicht vergeben. Erforderliche Zusätze: "GmbH" oder "SARL" Aktien: Keine Aktien, sondern Gesellschafteranteile

AG -Soparfi-Holding

Gesellschaftstyp: Holding 1929, Soparfi-Holding Aktiengesellschaft (AG) Name: Beliebig, wenn nach Überprüfung im Handelsregister noch nicht vergeben. Erforderliche Zusätze: "AG" oder "SA" Zusatz "Holding" ist bei einer Holding 1929 notwendig. Kapital: Mindestkapital 31.000 €, muss zu 25 % eingezahlt werden. Aktien: Inhaber- oder Namensaktien Voraussetzung für Inhaberaktien: das Kapital muss vollständig eingezahlt sein.

Gründungsagenturen

Ausländische Markteinsteiger und Firmengründer in Luxemburg bedienen sich immer öfter den auf Firmengründung spezialisierten Gründungsagenturen. Diese bestehen oft aus einheimischen professionellen Netzwerken mit Anwälten, Unternehmensberatern und Steuerberatern. Solche Gründungsagenturen werden meistens von deutsch/englisch sprechenden Luxemburgern oder Ausländern vertreten. Sehr oft werden diese sogenannten Vorratsgesellschaften oder Auftragsgründungen von deutschen Gründungsagenten oder Agenturen angeboten. Im Internet werden neuerdings solche Vorrats- oder Auftragsgründungen auch auf spezialisierten Portalen per Inserat angeboten.

Niederlassungsfreiheit innerhalb Europa

Die Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 - 48 EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (1957) erlaubt es (natürlichen) Personen oder Gesellschaften, sich in einem Mitgliedstaat der EU niederzulassen, solange mit einer dauerhaften und stabilen Eingliederung in die Volkswirtschaft des jeweiligen Staates zu rechnen ist. Auf juristische Personen ist dieses Recht anwendbar, wenn die juristische Person nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates gegründet worden ist und die eingetragene Hauptniederlassung sich ebenfalls in einem Mitgliedstaat befindet.

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