IBC die Gründerkanzlei
Wir heißen Sie willkommen!
Sie sind auf der Suche nach einem internationalen Firmengründer, der eine umfassende Gründungsberatung und absolute Seriosität bei transparenter Kostenstruktur bietet oder einem Gründungsspezialisten, der Sie kompetent und zuverlässig in allen Firmen- Gründungsfragen berät oder beim Kauf vertritt?
Dann laden wir Sie ein, uns und unsere Gründungskanzlei auf den folgenden Seiten näher kennenzulernen!
Unser Angebot sind Firmen- Vorratsgründungen aus ganz Europa mit Schwerpunkt auf die EU- Länder Spanien, Bulgarien und Deutschland! Wir haben ständig unbelastete Firmen vorrätig welche sofort in ganz Europa eingesetzt werden können.
IBC Gründerkanzlei ist in den normalen Bürozeiten direkt zu erreichen und steht Besuchern gerne nach vorheriger Besuchsanmeldung offen.
Das Sekretariat vergibt diese Termine und eine Anfahrtsbeschreibung. Bei verbindlicher Bestellung holt unser Fahrservice Sie gerne vom nächsgelegenen Flughafen oder Hotel ab.
Unser Kanzleikoordinatoren sind für ein Erstgespräch, wenn es um Firmengründungen geht, die beste Informationsquelle.
Und das in deutscher Sprache
Sie erreichen uns in den üblichen Bürozeiten.
Tätigkeits- Profil: Unser Tätigkeitsfeld ist nicht die Rechts, Steuer oder Wirtschaftsberatung, wir sind auf die Firmengründung spezialisiert.
Wir sind aber nicht nur spezialisierte
professionelle Firmengründer,
aber das mit Leib und Seele!
Für Rechtsberatung sowie Steuerberatung steht jedoch unsere Rechtsanwaltskanzlei und/oder Steuerberater bei Bedarf zur Verfügung, wenn es rund um eine Firmengründung geht.
Unsere Kanzleikoordination ist die erste und wichtigste Ansprechstation wenn Sie eine Firmengründung planen und Informationen wünschen.
Das IBC- Gründer-Team besteht aus 3 Serviceagenturen und unserer Gründerkanzlei in Sofia, die in 3 Ländern tätig sind und über unsere Gründungskanzlei ihre Vorratsgründungen sowie Gründungsdienste anbieten.
Sofort verfügbare Gesellschaften sind die Spezialität von IBC.Gründerkanzlei.
Durch kompetente Partner sind auch der Office & Domizil-Service gewährleistet.
Bulgarien ist auch mit einem eigenem Office & Domizil-Service vertreten.
Gerne unterbreiten wir auch Angebote an nicht durch uns gegründete Firmen.
Unsere Zielsetzung für Gesellschaftgründungen
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, unseren Auftraggebern solche Dienstleistungen anzubieten, die ihren individuellen Belangen bei einer Gründung einer Gesellschaft am besten entsprechen und informieren sie laufend und schriftlich über die aktuelle Entwicklungen in der Gründungsphase.
Unsere Bemühungen sind auf gründliche Vorbesprechungen und einer Auswertung jedes einzelnen Gründungsfalles gerichtet, wobei wir alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um ihnen eine ausführliche Dokumentation über die Gesellschaftsgründung zu verschaffen, die wir für Sie gründen.
Dabei liegt eine Erfahrung jetzt aktuell aus über 27 Jahren Gründungstätigkeit von Gesellschaften zu Grunde.
Beginnend und spezialisiert erst auf deutsche und ab 1999 auf spanische, sowie aktuell seit 2007 mit bulgarischer Gründungstätigkeit.
Das dabei die Gründungsleitung vor Ort immer in den Händen eines deutschsprachigen Gründungsteam lag und liegt ist sicher für beide Parteien von Vorteil.
Wir wissen aus Erfahrung dass die meisten Gründer einer ausländischen Gesellschaft innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend tätig werden wollen.
Meist werden dann Geschäftstätigkeiten in den Ländern angestrebt aus der die Gründer selber stammen.
Hierbei werden oft Firmen/Gesellschaftsdokumente bei der späteren Geschäftstätigkeit erforderlich, die zum Beispiel in nur kyrillischer Ausführung garantiert Probleme bedeuten können.
Was sollte eine Deutsche Bank, Vertragspartner oder bei einer Anmeldung in Deutschland für eine Niederlassung mit Dokumenten nur in kyrillischer Schrift anfangen.
Zweisprachige Gründungsdokumente
Das wir alle Gründungsdokumente zweisprachig erstellen hat viele Gründe.
Wir meine gerade zivilrechtliche Gründungsdokumente, also ohne Notarbeteiligung sollten dringend zweisprachig sein.
Auch die Dokumente, die bei einem Notar beurkundet werden müssen werden bei uns zweisprachig ausgefertigt.
So können zum Beispiel deutschsprachige mitlesen was Ihnen ein Pflicht-Dolmetscher mehr gut oder schlecht übersetzt.
Auch spätere beglaubigte Übersetzungen ins zum Beispiel deutsche, wären da nicht nur teuer und langwierig sondern dann auch sehr oft unzureichend.
Bei Banken, Bezahlsystemen, Internetplattformen oder Behörden brauchen Sie belastbare und gesetzeskonforme Dokumente, zum Beispiel in Deutschland und anderen Ländern.
Das wird bei einer Gründung bei uns extra berücksichtigt.
Eine Gründung die das berücksichtigt ist wohl etwas aufwändiger, spart aber später viele Übersetzungskosten und weitere unangenehme Überraschungen die bei einer einfachen Wald und Wiesen Gründung so vorprogrammiert ist.
Der spätere Geschäftsauftritt der Gesellschaft im angestrebten Ausland ist bei der Gründung ein nicht zu unterschätzender Faktor.
Das Vertrauen späterer Kunden gegenüber einer neu gegründeten Auslandsgesellschaft ist absolut existentiell für die Geschäftsentwicklung.
Schon mit der Firmierung einer Gesellschaft geht es los.
Die sollte bei späteren Rechnungs- oder Angebotsdokumenten eindeutig in deutscher Sprache lesbar sein,
zum Beispiel so im Register eingetragen und in einem Registerauszug nachzulesen sein.
Nutzen Sie bei einer Gründung unsere Erfahrung.
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Vorschau per Kurzinfo auf Inhalt des Kanzleiangebotes
Der Gründungsaufwand einer Vorratsgesellschaft ist im Prinzip nicht von der einer Auftragsgründung zu unterscheiden.
Doch wird oft übersehen das die Stammkapitalbindung, die nötige Interims Geschäftsführung plus Vorrats-Verwaltung
eine Vorratsgesellschaft mit Kosten belasten.
Da Vorratsgesellschaften -wenn auch inaktiv- Kosten verursachen sind diese zwangsläufig teurer als eine neue Auftragsgründung.
Ein Firmengründer muss daher selbst entscheiden ob ihm die Zeitersparnis beim Kauf einer Vorratsgesellschaft
die Mehrkosten gegenüber einer neuen Auftragsgründung wert ist.
Das es noch weitere Gründe gibt die für den Kauf einer Vorratsgründung sprechen liegt oft im Hintergrund des Käufers begründet.
Es gibt da viele sehr plausible Gründe die für eine Vorratsgründung sprechen und den Mehrpreis rechtfertigen.
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Sind Ihnen die Begriffe Domizil oder Geschäftsadresse,
Coworking Center oder Virtual Office schon begegnet?
Sie haben noch keine eigene Adresse Standort Ihrer Neugründung?
Kein Problem, denn bei EASY OFFICE SOFIA der unserer Kanzlei angeschlossen ist, können Sie ihr Unternehmens -Start Up Büro in Sofia schon jetzt kennenlernen.
Wir bieten Ihnen so bei Bedarf einer Registersitz oder auch den sogenannte Virtual Office Service in unserem Domizil Center direkt in Sofia an mehreren Standorten an.
Sie bekommen damit die Möglichkeit, einfache bis repräsentative Geschäftsadressen in Sofia/Bulgarien an zu mieten, die Sie auf Ihren Visitenkarten, auf Ihrer Internetseite und all Ihren Geschäftspapieren nutzen können. Damit sichern Sie sich jederzeit eine optimale Außenwirkung - ohne teure Mieten, Büroeinrichtung und Personalkosten.
Zusätzlich sind Sie über den EASY OFFICE Service per Postadresse und Telefonservice am Standort Ihrer neuen Geschäftsadresse jederzeit erreichbar.
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Steuerliche Verwaltungsdienste
Die Mehrwertsteuer ist eines der komplexesten und wichtigsten Pflichten, die für Unternehmen mit EU-ID, mit zwei monatlichen Meldungen/Erklärungen
(nationale und EU Vorgänge) einzuhalten sind. Der ständig wachsende Umfang der Mehrwertsteuer, der stetige Strom von detaillierten Änderungen der Vorschriften
und die ständig wachsenden Anforderungen von Zoll und Verbrauchsteuern erfordern ein geschultes professionelles Auge, um sicherzustellen, dass Sie nicht gegen die Vorschriften verstoßen und nicht mehr Mehrwertsteuer zahlen als erforderlich. Unser angeschlossener Partnerdienst bietet einen kosteneffektiven Mehrwertdienst, der folgendes beinhaltet:
Vorbereitung der Mehrwertsteuererklärung
Unterstützung bei der Mehrwertsteuerregistrierung
Mehrwertsteuerkontrolle und Abstimmung
Personalbuchhaltung
Wenn Sie mehr über unseren buchhalterischen Service erfahren möchten
oder ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren möchten, kontaktieren Sie uns bitte.
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Unsere beliebten Paketpreise finden Sie hier!
Diese Paketpreise überzeugen durch Leistung und Preis. Sie machen über 60% unserer Gründungen und Verkäufe von Vorratsgesellschaften aus! Überzeugen Sie sich selbst von diesen Paketleistungen. Diese Angebotspakete wenden sich an den Interessenten der genau weiß was er braucht und sucht.
Daher werden sie auch gerne von Unternehmensberatern, Anwälten und Steuerberatern für ihre Mandanten geordert.
Auch eine Reihe von Ausländischen Gründungsagenturen nutzen diese Paketangebote für ihre Kunden, da sie nicht in Spanien oder Bulgarien selbst tätig sind.
Diese wenden sich an uns im Name ihrer Interessenten, und weiß dann genau was er braucht und sucht.
Alle vorherigen Preise sind ungültig. 01.03.2024
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Blitz-Start Paket zum Profipreis 1.559,-€
Auf vielfachen ganz besonderen Wunsch unserer Klienten aus dem Bereich der Profigründer und gewerblichen Klienten wie Wirtschaftsberater, Steuerberater, Gründeragenturen oder Holdinggründer, haben wir unser Blitzstart-Paket wieder neu ins Programm genommen. Nach neuer Überarbeitung inklusive der leider auch in Bulgarien erfolgten Kostensteigerungen der letzten 3 Jahre und dem Wissen was für ein Gründungs-Umfang erforderlich ist, um mit einer Bulgarien EOOD/GmbH in Europa erfolgreich durchstarten zu können, gibt es wieder unser beliebtes Blitz-Start Paket. Die Erfahrung aus Jahrzehnten bestehender Gründungstätigkeit mit internationalen Auslandsgründungen für Gründer aus dem deutschsprachigen EU Raum haben uns zu den Gründungs-Spezialisten für Bulgarien gemacht.
Wir bedanken uns für Ihre Treue mit diesem Blitz-Start Paket für Profis.
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Hilfe zur Entscheidungsfindung.
Im Laufe ihrer Tätigkeit braucht jede Firma eine präzise Buchführung und rechtzeitige Information in Bezug auf die fällige Steuerzahlung, den finanziellen Zustand des Unternehmens, den Geldverkehr, die Kommunikation mit Behörden und oder die Personalverwaltung.Gerade Neugründer eines Unternehmens/Firma mit ausländischen Gesellschaftern und/oder Geschäftsführung sind bei VB Startup Kooperation herzlich willkommen.
Für die Entscheidungsfindung für ausländische Unternehmensgründer in Bulgarien bietet unsere Kanzlei ein umfassendes Gespräch an.Es versteht sich von selbst dass ein Kleinstunternehmen einen anderen Buchhalterischen Aufwand betreiben muss als ein Großunternehmen.
Ganz zu schweigen von der unterschiedlichen Aufwandsgröße für die steuerliche Bearbeitung und Vertretung eines Unternehmens.
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Anonyme Gesellschaftsgründung
Seid Jahrhunderten gibt es Vermögensverwalter und Treuhänder die schon ganze Königreiche verwalteten.
Es war nur ein logischer Schritt das schon im letzen Jahrhunderten Firmensachverwalter
und Treuhänder für Firmen und Unternehmen eingesetzt wurden.
In den letzten 50 Jahren sind Treuhänder für die Firmenverwaltung und Führung
zur täglichen Praxis geworden.
In vielen Ländern wurde die Tätigkeitsbezeichnung zur ehrbaren Berufsbezeichnung erhoben
und durch Gesetze geregelt.
Dieser Beruf oder die Tätigkeit als Treuhänder ist eine legale und durch Gesetze geregelte Tätigkeit sowie Grundlage für den freien Willen einen Treuhänder einsetzen zu wollen.
Der sogenannte Treugeber überträgt durch einen Treuhandvertrag in der Regel die Verwaltung von Vermögen auf einen Treuhänder.
Seid vielen vielen Jahren ist es auch an der Tagesordnung um anonym zu bleiben Firmen durch treuhänderische Geschäftsführer oder Gesellschafter führen zu lassen.
Auch wir bieten eine seriöse Möglichkeit an.
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IBC Leistung
Eine Firmengründung wird anhand der jeweils IBC Kanzlei vorliegenden neuesten Rechtsprechung gestaltet
und vorbereitet. Die national jeweils gültigen Gründungsvorschriften und Gesetze werden stehst auf neuesten Stand
durch Notars- und Rechtsanwalt geprüft und als Grundlage einer Gründung angewendet.
Die gesamten Terminierungen und Vorbereitungen der Gründungsprozederen werden von IBC koordiniert und auf
Verfügbarkeit von handelnden Personen abgestimmt.
Dazu gehören grundsätzlich die Vorort- oder Ferngründungen vom Heimatland des Gründers gestartet, auszuführen.
Das bedeutet der oder die Gründer müssen nich in Bulgarien anreisen
Die erforderlichen Gründungsvorbereitungen, Gründungsunterlagen, Personendaten und Bank- Zertifikate über das
erforderliche Stammkapital werden von IBC Kanzlei koordiniert und beschafft.
Die zum Beispiel in Spanien erforderliche NIE Nummer für Gesellschafter und/oder Geschäftsführer gehört zu diesen
Vorbereitungen zwingend mit dazu.
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Namens-Check für eine Firmengründung
Sehr oft wird bei einer Firmengründung der zukünftige Name der Firma vergessen oder ganz zum Schluss wird so ein Name festgelegt der leider schon belegt oder nicht genehmigt wird.
Wir empfehlen daher schon frühzeitig einen Namens-Check zu machen um den Wunschnamen auf Verfügbarkeit hin zu prüfen.
Um einen Firmennamen für Sie abchecken zu können bedarf es einer genauen Namensangabe
des gewünschten Namens durch Sie:
Wir haben dafür ein Formular mit welchem wir einen Namen abchecken oder auch bestellen können.
Bitte schreiben Sie uns vorher möglichst früh den gewünschten Namen zur Prüfung.
„1. Namenswunsch“
Wir empfehlen zur Sicherheit, Sie sollten zwei weitere Alternativnamen mit angeben, da es vorkommt
dass ähnlich klingende Firmennamen vorhanden sind und eine spätere Zulassung bzw. Genehmigung von
den Registergerichten oft sonst ohne Angaben von Gründen wegen Verwechselungsgefahr verweigert wird.
:
Steueransässigkeit in Bulgarien erlangen
Unser Service zur Erlangung der Steueransässigkeit!
> persönlicher Wohnsitz in Bulgarien
> Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bis zu 5 Jahre
> Steueranmeldung & Steueransässigkeitsbescheinigung
> Sozial- und Krankenversicherung in Bulgarien
> Europäische Krankenversicherungskarte
Die obergenannten Dienstleistungen, Genehmigungen und Bescheinigungen können wir derzeit nur für EU-Bürgers leisten und besorgen.
Wenn Sie alleine oder mit Ihrer Familien zusammen, nach Bulgarien umziehen möchten, sind wir bereit die obigen Schritte mit Ihnen durchzuführen.
Bei Interesse sprechen Sie uns an und erfahren Sie unsere Leistungen.
Was spricht für eine Auswanderung nach Bulgarien?
Für eine persönliche Auswanderung nach Bulgarien sprechen vor allem neu zugewinnende finanzielle Freiheiten und Möglichkeiten. Ganz bedeutende Vorteile durch das Steuergefälle innerhalb der Europäischen Union.
Viele kennen nur die Steuersätze und Besteuerung in ihrem Land.
Gerade aber die Hochsteuerländer haben da keine Chance wenn es um die Steuersätze in Bulgarien geht.
Dieser beträgt 10% auf alle Einkommen einer natürlichen der ausländischen natürlicher Personen aus Quellen in Bulgarien, Dividenden werden sogar nur mit 5% besteuert.
Die Einkommen aus Arbeitsverhältnisse, Erträge aus anderen Geschäftstätigkeiten, Einkommen aus Miete oder aus Übertragung von Rechten oder Eigentum sowie aus anderen Quellen werden mit einem Steuersatz in Höhe von 10% besteuert.
Auswanderer finden sich in der Regel sehr schnell in Bulgarien zurecht.
Rechtliche Hindernisse gibt es fast keine, da Bulgarien ja zur EU gehört.
Und was besonders zu erwähnen ist, alle Bürger mit einer Staatsbürgerschaft haben in der EU ein verbrieftes Recht auf Niederlassungsfreiheit.
Link zur EU-Niederlassungsfreiheit
Sie spielen mit dem Gedanken, nach Bulgarien auszuwandern, eventuell eine Bulgarische Firma zu gründen oder vielleicht einige Zeit in Bulgarien zu arbeiten.
Dann brauchen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer oder EU-Bürger in Bulgarien, die Litschna Karte (лична карта), Litschna Card oder Litschna ID.
Als EU-Bürger können Sie ohne Probleme und Anmeldung mit einem Personalausweis oder Reisepass 3 Monate in Bulgarien an einem Stück aufhalten.
Ein Visum wäre dazu nicht nötig. Urlaub machen und das Land genießen und kennenlernen also kein Problem.
Wollen Sie jedoch länger als 3 Monate in Bulgarien bleiben, brauchen Sie unbedingt eine Litschna Karte, nämlich eine Aufenthaltsgenehmigung.
Diesen Service zue Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung bieten wir für Firmengründer mit einem Migrations-Paket an,
zur Erlangung der LitschnaKarta.
Unsere Leistungen mit Hinweisen
Beantragung und Registrierung einer persönlichen Steuernummer bei der Einkommensagentur.
Erstellung der Antragsformulare (mit persönlicher deutschsprachigen Begleitung zu den Behörden)
Beschaffung eines Interims-Domiziles für die Registrierung bei der Ausländerbehörde.
.-
Da viele Fragen in Gesprächen mit unseren Klienten immer wieder ähnlich gestellt wurden, haben wir diese in vier Blöcken zusammen gefasst und hier auf unserer
Startseite den ersten Block für Sie zusammengefasst und eingefügt.
Die Ansicht ermöglicht es, nur die Frage zu öffnen die Sie persönlich interessiert!
Drei weitere Blöcke folgen auf den nächsten Seiten und betreffen die Themen:
"Zusatzoptionen zu Gründungspaketen"
"Folgekosten einer bulgarischen OOD/EOOD" und einer " einer spanischen S.L."
Hier der 35 Fragen-Block mit Kurzantworten
- Frage 1
- Antwort
Gründung einer EOOD/OOD (GmbH) in Bulgarien
In Bulgarien ist die Gründung einer EOOD/OOD am gleichen Bürokratismus zu messen, wie z. B. in Deutschland. Das Gesellschaftsrecht ist fast identisch mit einer GmbH in Deutschland. Und selbst bei fast deckungsgleichen Gesetzen, wie z. B. beim Deutschen GmbH-Gesetz, klaffen Gesetze und Gesetzesanwendung auseinander. Wenn es aber darum geht, welche Möglichkeiten ein Unternehmer in Bulgarien hat verglichen mit einem Unternehmer in Deutschland mit einer GmbH hat, gibt es doch Unterschiede, die wir nachfolgend aufzeigen.
Das Kapitel der Bulgarischen GmbH beträgt mit mindestens EUR 2.500,00€ Es ist aber auch ein Stammkapital von nur 100 BGN möglich und dadurch nur einen Bruchteil des deutschen GmbH-Kapitals. Und die Überwachung und Handhabung ist weit liberaler und unternehmerfreundlicher.
Die recht freizügige Absetzung von Betriebsausgaben kommt nicht nur dem Unternehmen, sondern der gesamten Bulgarischen Wirtschaft zugute, weshalb der Drang in die Selbständigkeit in Bulgarien weit größer ist als z. B. in Deutschland.
- Frage 2
- Antwort
Benötigt man zur Gründung einer EOOD/OOD einen Notar?
Die Gründung wird von Rechtsanwälten und Anwälten von IBC Kanzlei vorbereitet und auch bei der Anmeldung bei der Eintragungsagentur-Handelsregister werden sie tätig. Einige Dokumente müssen jedoch vor einem Notar beglaubigt werden.
Das kann bei einer Ferngründung auch im Heimatland des Gründers geschehen. Denn für die Gründung ist keine Anreise in Bulgarien nötig.
- Frage 3
- Antwort
Ab welchem Zeitpunkt kann eine neu gegründete EOOD/OOD den Geschäftsbetrieb aufnehmen?
Sofern in der Satzung keine abweichenden Regelungen getroffen werden, kann die Gesellschaft ab der Eintragung. Die eigenständige Rechtsfähigkeit als EOOD/OOD erhält die Gesellschaft jedoch erst mit Eintragung ins Handelsregister am Gesellschaftssitz in Sofia.
- Frage 4
- Antwort
Wer darf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann von privaten oder juristischen Personen gegründet werden.
Die beteiligten natürlichen oder juristischen Personen dürfen sowohl in- als auch ausländisch sein.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung entsteht gemäß Art. 115 BHG aufgrund eines Gesellschaftsvertrags nach Eintrag ins Handelsregister.
Für die Gesellschaftsgründung ist ein Eintrag in das Handelsregister, die Anzahlung des Stammkapitals und die Benennung eines Gesellschaftsführers notwendig.
Der Geschäftsführer ist berechtigt die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister zu beantragen.
Das Stammkapital muss durch Banktestat zertifiziert sein, das Zertifikat ist bei der Antrag auf Eintragung dem Register eizureichen.
- Frage 5
- Antwort
Akzeptanz einer Bulgarischen GmbH im Deutschsprachigen Raum
Aus dem Grunde, dass die Akzeptanz einer Bulgarischen GmbH zwischenzeitlich in Deutschland eine weit höher ist, als die einer englischen Limited ist nicht nur dem Brexit zuzuschreiben. Nicht nur weil eine Bulgarische EOOD/OOD in fremder Sprache im bulgarischem Handesregister für fremde Sprache mit dem Kürzel GmbH versehen werden darf. Das ist bei Gründungen von IBC Kanzlei eine grundsätzliche Form der zweisprachigen Registereintragung.
Das zwischen Bulgarien und Deutschland bestehende Doppelbesteuerungsabkommen gibt deutschen Unternehmern die Möglichkeit mit einer bulgarischen Gesellschaft , eine Repräsentanz oder eine EOOD/GmbH als Haupt- oder Zweigniederlassung in Bulgarien/Deutschland zu gründen.
Nach den EU-Bestimmungen kann jede Bulgarische GmbH auch nach Deutschland verlegt werden. Dies geschieht meist. in der Form der Zweigniederlassung. Beachten Sie aber, dass das deutsche Finanzamt alle Vorgänge von Auslandsfirmen beobachtet und Banken beim Eröffnen von Konten der Auslandsfirmen diese dem Finanzamt melden.
- Frage 6
- Antwort
Ist die Besteuerung einer EOOD/OOD in Bulgarien wirklich mit echten Steuerparadiesen zu vergleichen?
Bulgarien ist das steuergünstigste EU-Mitglied.
Bulgarische Gesellschaften werden mit einer Flatrate von nur 10% Körperschaftssteuer und Ausschüttungen (Dividenden)nur mit max. 5% Flatrate besteuert
Freelancer, Einzelkaufleute oder Freiberufler können bei Ansässigkeit in Bulgarien mit nur einer Steuerlast von ca. 7,5 % gesamt Besteuerung unternehmerisch tätig werden.
- Frage 7
- Antwort
Stammkapital der Gesellschaft und Gesellschaftsanteile einer EOOD/GmbH
Das Stammkapital besteht aus den Kapitaleinlagen der Gesellschafter, die gemäß Art. 117 BHG mindestens 2,- BGN betragen müssen.
In Bezug auf die Garantiefunktion des Kapitals muss es durch die Kapitaleinlagen angezahlt werden und im Handelsregister eingetragen werden.
Wir Gründen mit 100 BGN/Lev Stammkapital das ist 50,-€.
Die beiden Formen der Kapitaländerung (Erhöhung und Herabsetzung) erfordern eine Abänderung des Gesellschaftsvertrags und ihren Eintrag im Handelsregister.
Das Kapital besteht aus den Kapitaleinlagen der Gesellschafter und es wird in das Handelsregister eingetragen.
Die Kapitaleinlagen müssen real eingezahlt werden, auf ein Stammkapitalkonto und durch ein Zertifikat von der Bank bestätigt werden.
Dieser Vorgang wird durch Auftrag an IBC Kanzlei gerne übernommen, und ist in den Gründungspaketen als Service enthalten.
Der Gesellschaftsanteil stellt das Gesellschaftsverhältnis zwischen dem jeweiligen Gesellschafter und der Gesellschaft dar. Die Gesellschaftsanteile können übertragen, geerbt und aufgeteilt werden.
- Frage 8
- Antwort
Wie viele Gesellschafter sind für die EOOD GmbH erforderlich?
Nach Gesetzeslage über Kapitalgesellschaften muss mindestens ein Gesellschafter vorhanden sein (Einmann-Gesellschaft), ansonsten können es beliebig viele sein.
Beachten Sie aber bitte, dass bei der Eintragung einer Ein-Personen-Gesellschaft in das Bulgarische Handelsregister der Alleingesellschafter in dem einfachen Handelsregisterauszug namentlich benannt wird.
- Frage 9
- Antwort
Organstruktur der EOOD/OOD Gesellschaft
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat eine Organstruktur und handelt im Handelsverkehr durch seine Organe. Gemäß Art. 135 BHG hat die Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Hauptversammlung und der/die Gesellschaftsführer, die obligatorisch sind, sowie einen Prüfer, der fakultativ ist.
Die Hauptversammlung ist das Hauptgesellschaftsorgan, weil es den Willen der Gesellschaft bildet und erklärt. Die Hauptversammlung besteht gemäß Art. 136 BHG aus allen Gesellschaftern, die auch durch ihre Vertreter mit ausdrücklicher Vollmacht (ausschließlich bei juristischen Personen als Gesellschafter) wirken können. Die Zuständigkeiten der Hauptversammlung sind ausdrücklich im Art. 137 BHG aufgezählt. Diese enthalten Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Kapitaländerungen und Änderungen in der Gesellschaft, die Annahme und der Ausschluss von Gesellschaftern, die Auswahl des Gesellschaftsführers, Gewinnausschüttung u.a.
- Frage 10
- Antwort
Rechte und Pflichten der Geschäftsführer
Mit der Gesellschaftsvertretung und -führung werden ein oder mehrere Geschäftsführer beauftragt.
Der Geschäftsführer ist das einzige Vertretungsorgan der Gesellschaft. Er wird von der Hauptversammlung gewählt und im Handelsregister eingetragen.
Der Eintrag im Handelsregister bedarf des Vorlegens seiner notariell beglaubigten Zustimmung samt Unterschriftsprobe.
Das Verhältnis zwischen dem Geschäftsführer und der Gesellschaft werden durch einen Vertrag geregelt.
Für den Geschäftsführer gilt ein Wettbewerbsverbot - ihm ist es verboten, Geschäfte in seinem oder im Namen von Dritten abzuschließen, sich an offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften oder an anderen Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu beteiligen, Mitglied der Geschäftsführungsorgane anderer Gesellschaften zu sein, wenn diese eine vergleichbare Tätigkeit ausüben u.a.
Die Gesellschaft kann aber den Geschäftsführer von diesem Wettbewerbsverbot befreien.
Die Vertretungsmacht des Geschäftsführers kann unter den folgenden Voraussetzungen beendet werden:
" Entmündigung oder Tod des Geschäftsführers;
" nach Beschluss der Hauptversammlung;
" auf Antrag des Geschäftsführers.
- Frage 11
- Antwort
Rechte und Pflichten der Gesellschafter/in
Der Gesellschafter hat gemäß Art. 123 BHG materielle (das Recht auf Gewinnanteil und auf Liquidationsquote) und immaterielle Rechte (das Recht auf Beteiligung an der Geschäftsführung der Gesellschaft und ein Recht darauf zum Geschäftsführer gewählt zu werden).
Zu den immateriellen Rechten zählen auch das individuelle Kollektivrecht auf Information und Kontrollrechte, auf Einberufung der Hauptversammlung u.a.
Zu den materiellen Pflichten zählt die Verpflichtung auf Zahlung der Kapitalleinlage.
Die Nichteinhaltung dieser Obliegenheit kann zum Ausschluss des Gesellschafters führen.
Zu den immateriellen Obliegenheiten gehört die Beteiligung an der Geschäftsführung der Gesellschaft, die Beschlüsse der Hauptversammlung zu erfüllen,
die Gesellschaftsinteressen zu wahren u.a.
Für die Gesellschafter in der Gesellschaft mit beschränkter Haftung gilt auch das Wettbewerbsverbot.
- Frage 12
- Antwort
Auflösung der EOOD/OOD Gesellschaft
Die Beendigung und die Liquidation der Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfolgen nach den Regeln in Art. 154 ff. BHG.
Sie erfolgen sowohl nach den allgemeinen Regeln für Auflösung und Liquidation der Kapitalgesellschaften, als auch nach einigen Sonderregeln.
Vom Gericht kann Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter den folgenden Bedingungen gemäß Art. 155 BHG aufgelöst werden:
" auf Antrag der Gesellschafter, deren Gesellschaftsanteile insgesamt mehr als 1/5 des Kapitals darstellen, wenn wichtige Gründen vorliegen;
" auf Antrag der Staatsanwaltschaft, wenn die Gesellschaftstätigkeit gesetzwidrig ist;
" auf Antrag der Staatsanwaltschaft, wenn die Gesellschaft innerhalb von 3 Monaten ohne einen Geschäftsführer bleibt.
Ein Liquidationsverfahren kann sowohl nach den allgemeinen Regeln durchgeführt werden, als auch auf Antrag des Prüfers oder der Gesellschafter mit mehr als 1/10 Gesellschaftsanteil.
- Frage 13
- Antwort
Kann jeder Ausländer eine Bulgarische GmbH gründen?
Ja, natürlich soweit es sich um EU-Bürger handelt.
Dieses bedeutet aber nicht, dass dadurch eine unbeschränkte Steuerpflicht in Bulgarien für den einzelnen Gesellschafter automatisch entsteht.
Aber auch Personen aus dem nicht EU-Raum dürfen in Bulgarien eine Gesellschaft gründen,
oder auch zum Geschäftsführer berufen werden.
Wir haben US-Bürger, genauso wir Pakistanische oder Chinesische sowie Türkische Gesellschafter oder Geschäftsführer.
Auch ohne Aufenthaltsgenehmigung innerhalb der EU zur Eintragung im Handelsregister gebracht.
- Frage 14
- Antwort
Registrierung eines Unternehmens für einen Ausländer per Ferngründung möglich?
Es ist egal, ob es um die Registrierung eines Unternehmens durch eine physische Person aus einem Land der Europäischen Union oder um die Registrierung eines Unternehmens durch eine physische Person aus einem Land außerhalb der EU geht -
Wir brauchen von der Person einen gültigen Reisepasskopie, und in dem Fall in dem der Gründer ein europäischer Bürger ist - nur eine gültige Ausweiskopie.
Alle Anmeldeunterlagen des neu zu gründenden Unternehmens werden in der bulgarischen Sprache vorbereiten und von einem zertifizierten Übersetzer in der jeweiligen Muttersprache der ausländischen Personen übersetzt.
Wenn keine Ferngründungsoption gebucht wird. müssten Sie für drei Werktage in Sofia anreisen.
Bei Buchung der Ferngründung müssen Sie nicht anreisen.
Die Vorgehensweise dafür lesen Sie an anderer Stelle.
Die Registrierung eines Unternehmens in Bulgarien kann als ein erster Schritt dienen, um ein Visum, einen vorübergehenden oder dauerhaften Wohnsitz in Bulgarien zu erhalten.
- Frage 15
- Antwort
Bei Registrierung einer Firma in Bulgarien durch eine ausländische juristische Person.
Bei der Registrierung eines Unternehmens durch eine juristische Person braucht man allerdings mehr Dokumente als von einer natürlichen Person. Und die Dokumente müssen ins bulgarische übersetzt werden mit eine Apostille und vom bulgarischen Aussenministerium legalisiert sein.
Das wird durchschnittlich wegen der Übersetzungskosten von diesen Dokumenten Rgistrierung um 400,- bis 600,-€ teurer.
Wegen Beschaffung von Dokumenten wie:
- den aktuellen beglaubigten Register Status der Firma aus dem Handelsregister des Sitz- Landes die einen Anteil an einem bulgarischen Unternehmen übernehmen sollen.
- einen Beschluss der Gesellschafter oder der Aktionäre der ausländischen Firmen, dass ein Unternehmen in Bulgarien gründen will, wofür eine Person ermächtigt werden muss. Die Rechte der ermächtigten Person werden detailliert beschrieben - die Registrierung eines Unternehmens, mit der Unterzeichnung der Dokumente durch die Person, Ermächtigung anderer Personen zur Einreichung der Dokumente, zur Eröffnung eines Bankkontos, zur Bestellung eines Geschäftsführers.
Das muss alles durch vereidigten Dolmetscher übersetzt und mit einer Apostille versehen werden.
- Frage 16
- Antwort
Kann ich auch ohne rechtliche Nachteile völlig im Hintergrund und Anonym bleiben?
Und trotzdem eine Sicherheitsgarantie haben über die Gesellschaft haben?
Ja, Sie können eine Interims-Gründung vornehmen lassen und sich dann zwei notarielle Vollmachten vom Interims- Gründer ausstellen lassen.
Eine Vollmacht lautet über die uneingeschränkte Verfügung über die Gesellschaftsanteile, die nicht ins Handelsregister eingetragen wird.
Eine weitere Vollmacht lautet über die uneingeschränkte und alleinige Vollmacht über sämtliche Bankkonten, die bestehen und darüber weitere Konten, die der Berechtigte bei welcher Bank im In- und Ausland auch immer allein für die Gesellschaft einrichten kann.
Damit erscheint der Name des wirklichen Inhabers der Bulgarischen Gesellschaft, nicht im Handelsregister, er bleibt völlig anonym, wenn er es so will.
Seine Legitimation weist er durch die ausgestellten Vollmacht per Notarurkunden nach.
Muss ich für diese Spezial-Gründung und die Vollmachten nach Bulgarien reisen, zu einem Bulgarischen Notar?
Nein, weder für die Gründung noch für die Vollmachten müssen Sie zu einem Bulgarischen Notar.
Die Vollmachten sind einseitige Willenserklärungen des Interims-Gründers. Sie können unwiderruflich erklärt werden.
- Frage 17
- Antwort
Wo muss der Sitz der Gesellschaft EOOD/GmbH sein?
An jedem beliebigen Ort in Bulgarien.
Wenn Sie selber nicht in Bulgarien Ansässig sind, empfiehlt sich, insbesondere für die Überwachung und Einhaltung der Steuertermine, diesen an den Ort und Sitz in der Nähe einer Steuerberatungsgesellschaft zu legen.
Wir empfehlen dabei gerne Sofia, aber auch Varna oder Burgas ist.
Da aber auch eine bulgarische Gesellschaft im Ausland Niederlassungen eröffnen darf,
kann eine bulgarische Gesellschaft zum Beispiel in jedem EU-Land mit einer Niederlassung eine handelsrechtliche Eintragung im örtlichem Handelsregister eintragen lassen.
Das bedeutet, in Deutschland könnte eine bulgarische EOOD/GmbH mit den gleichen Rechten und Pflichten einer deutschen GmbH tätig werden.
Die weiteren Vorteile die dadurch entstehen, sollten durch nachfrage zu diesem Thema erfragt werden.
- Frage 18
- Antwort
Muss die Bulgarien GmbH einen bulgarischen Namen haben und wie funktioniert die Namensgebung?
Nein, man kann jeden in- oder ausländischen Namen in Bulgarien wählen oder auch einen Phantasienamen.
Achtung: Wir gründen jedoch auch in zwei Sprachen.
Die Firma der Gesellschaft muss die zusätzliche Bezeichnung „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ (bulgarisch: „Дружество с ограничена отговорност“) oder die Abkürzung „OOD“ enthalten. Ist der Besitzer des Stammkapitals nur eine Person, muss die Firma die Bezeichnung „EOOD“ enthalten
Diese Besonderheit im bulgarischen Gesellschaftsrecht besagt, die Gesellschaft darf mit dem Kürzel GmbH in fremder Sprache eingetragen werden.
Bei der Wahl des Namens können drei verschiedene Vorschläge über das Zentralregister/Eintragungsagentur abgefragt werden.
Will man ein bestimmtes Hauptwort im Namen haben, so sollte man diesen in allen drei Vorschlags-Bezeichnungen zusätzlich einfließen lassen.
Die Anfrage des Namens erfolgt durch unsere IBC Gründerkanzlei.
Beispieleintrag im BG-Handelsregister lautet: "Мустерман ООД" und der Eintrag in fremder Sprache "Mustermann GmbH"
Das bedeutet.
Auf Geschäftsdokumenten für ausländische Kunden oder Rechnungen zum Beispiel werden dann der Name der Firma mit dem eingetragenen Namen in fremder Sprache auch genutzt und der Firmenname "Mustermann GmbH" lauten.
- Frage 19
- Antwort
Wie arbeite ich am besten mit einer bulgarischen GmbH in Deutschland oder Österreich?
Das ist möglich und kein Problem:
Ja, sie können in jedem EU-Land mit der Gesellschaft arbeiten.
Sie können Zweigniederlassungen oder Repräsentanzen einrichten.
a) - (als Selbständige) Niederlassung:
Sie können eine Zweigniederlassung in Deutschland errichten.
Dies kommt den Rechten und Pflichten einer deutschen GmbH sehr nahe, weil für eine Eintragung in das deutsche Handelsregister eine Gewerbeanmeldung und eine steuerliche Erfassung in Deutschland zwingend erforderlich werden.
b)- nur als Repräsentanz:
diese weitere, häufig vorteilhaftere Möglichkeit ist die Errichtung einer Repräsentanz der bulgarischen Gesellschaft in Österreich oder Deutschland, die keiner Handelsregistereintragung, keiner Gewerbeanmeldung und auch keiner steuerlichen Erfassung bei einem deutschen Finanzamt bedarf,
geregelt wird das im Deutsch-Bulgarische Doppelbesteuerungsabkommen.
Die Korrespondenz kann komplett in Deutschland erledigt werden, nur die vertraglichen Vereinbarungen und Zahlungsvorgänge müssen über die bulgarische Gesellschaft aus Bulgarien heraus erfolgen. Das auch obwohl Sie ja mit der Vollmacht auch in Deutschland Konten anlegen lassen können.
Bei Einrichtung so einer Repräsentanz entstehen die Gewinne dann ausschließlich in Bulgarien, der Zahlungsverkehr berührt Deutschland steuerrechtlich ebenso wenig.
Rechnungen zwischen der bulgarischen Gesellschaft und einer deutschen Gesellschaft unterliegen dann dem Reverse-Charge Verfahren für innergemeinschaftliche Leistungen. Dabei wird die Umsatzsteuerschuld umgedreht:
Nicht Sie müssen die Umsatzsteuer in Bulgarien abführen, sondern Ihr Kunde.
Dadurch bleiben Ihnen bürokratische Hürden mit dem ausländischen Finanzamt voll erspart.
Für Ihre Rechnung ins EU Ausland bedeutet das:
Sie dürfen auf derRechnung keine Umsatzsteuer ausweisen, müssen jedoch auf der Rechnung den Hinweis „Reverse-Charge Verfahren” anbringen.
Außerdem dem Vermerk "Reverse Charge Rechnung" sowohl Ihre Umsatzsteuer-ID, als auch die Umsatzsteuer-ID Ihres Kunden aufführen.
- Frage 20
- Antwort
Haftung der Bulgarische GmbH?
Die GmbH haftet mit Ihrem gesamten Vermögen der Gesellschaft, wie in Deutschland.
Dabei ist es unerheblich, ob das Stammkapital bereits verbraucht (ausgegeben) wurde oder nicht.
Wichtig ist nur, dass es (Stammkapital) bei der Gründung nachgewiesen eingezahlt wurde und das ist obligatorisch,
weil man keine Bulgarische GmbH gründen kann, ohne den Banknachweis der Einzahlung des Stammkapitals (Bankzertifikat) bei der Registrierung zubelegen, eintragen kann.
Nach Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister, steht das eingezahlte und hinterlegte Stammkapital wieder zur freien Verfügung,
wenn der Geschäftsführer dann der Bank die Gründungsurkunde mit der Handelsregistereintragung vorlegt.
Bei einer Ferngründung machen wir das im Auftrage bei der Bank.
- Frage 21
- Antwort
Kann ich mit einer bulgarischen handwerkliche Tätigkeiten in Deutschland ausführen?
Ja. Sie können z. B. als Bauunternehmer in allen EU-Mitgliedsstaaten tätig werden, auch in Deutschland.
Dabei ist es unerheblich, ob Sie den Meister nach deutschen Bestimmungen haben oder nicht.
Denn Sie benötigen in der bulgarischen Gesellschaft keinen Meistertitel, weil es den Vergleichbar so nicht gibt (außer in Deutschland).
Sie sind daher auch zum Beispiel. nicht verpflichtet, wenn Sie mit der bulgarischen in Deutschland arbeiten, einen Maurermeister einzustellen könnte aber von Vorteil sein.
Die EU-Verträge bestimmen eindeutig, dass jedes Unternehmen in jedem EU-Land tätig werden kann.
Dabei gelten die Bestimmungen des Sitzlandes also Niederlassungslandes, nicht jedoch die Bestimmungen des Landes in dem die Tätigkeit ausgeführt wird.
Doch Vorsichtig bei einer selbstständigen Niederlassung in Deutschland werden die Gesetze des Landes in dem die Anmeldung als selbstständige Niederlassung erfolgt, gelten und wirksam.
Bedenken Sie aber bitte, dass die bulgarische Gesellschaft in diesem Fall eine bestimmte Zeit in Bulgarien tätig gewesen sein muss.
Da wäre eine Vorratsgründung mit Steuernachweis möglich zu nutzen.
- Frage 22
- Antwort
Für welche Fälle ist die bulgarische Gesellschaft geeignet bzw. nicht geeignet?
Zunächst muss grundsätzlich festgestellt werden, dass eine bulgarische GmbH zu jedem Zweck gegründet werden kann (außer genehmigungspflichtigen) und in Deutschland und der EU dann einsatzfähig ist.
Wenn jedoch eine Genehmigung von der bulgarischen und zuständigen Stelle erteilt wird, ist auch hier eine Gründung kein Problem.
Viele Genehmigungen werden sehr leicht beantragt und genehmigt.
Es lohnt sich da grundsätzlich mit unseren Anwälten das abzuklären.
Eine beabsichtigte eingetragene Zweigniederlassung, die zum Beispiel in Deutschland im Handelsregister, ist in der praktischen und rechtlichen Handhabung faktisch dann jedoch eine deutsche GmbH geworden und unterliegt der rechtlichen deutschen Vorgaben.
- Frage 23
- Antwort
Steuern in Bulgarien allgemein für die EOOD/GmbH
Die Bulgarische EOOD/OOD unterliegt der bulgarischen Körperschaftssteuer.
Diese beträgt 10% vom Gewinn der Gesellschaft.
Wenn Dividende an die Gesellschafter ausgeschüttet wird,
so ist eine Quellsteuer in Höhe von bis zu 5% auf den ausgeschütteten Betrag zu entrichten.
Bei ausländischen Gesellschaftern sind die jeweiligen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu beachten.
Nach dem bulgarischen Steuergesetz werden die Gewinne von juristischen Personen, deren Tätigkeitsschwerpunk sich in Bulgarien befindet, mit einer Körperschaftsteuer belegt. Hierbei ist es unabhängig, ob es sich um inländischen oder ausländischen Gesellschaften handelt.
Ebenso gilt dies für gewerbetreibende natürliche Personen.
Die Körperschaftsteuer wird ebenso erhoben, wenn die juristische oder natürliche Person das Einkommen aus einer Quelle in Bulgarien bezieht.
Der einheitliche Steuersatz für die Körperschaftsteuer in Bulgarien beträgt nur 10% (Flat-Tax).
Das bulgarische Steuergesetz unterscheidet hierbei zwischen inländischen und ausländischen Personen (juristische und natürliche).
Inländische Personen werden mit ihrem Welteinkommen scheuerpflichtig.
Achtung: Hingegen sind ausländische Gesellschaften und Personen nur mit dem Gewinn aus ihrer Geschäftstätigkeit in Bulgarien steuerpflichtig.
Die Anmeldung der Körperschaftsteuer hat grundsätzlich immer bis zum 31. März des Folgejahres zu erfolgen, solange der Nettoumsatzerlös des Vorjahres nicht 300.000,- BGN (ca. 150.000,- Euro) übersteigt, oder es sich um das Gründungsjahr einer neuen bulgarischen Firmengründung in Bulgarien handelt
- Frage 24
- Antwort
Besteuerung eines Geschäftsführergehaltes in Bulgarien.
Entscheidende für ein Gehaltsberechnung wird der Geschäftsführervertrag in Bulgarien hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht einem Arbeitsvertrag gleich gestellt.
Die nach diesem Vorgabe laut Vertrag beschäftigten Personen stehen in der Pflicht, Versicherungsbeiträge für die allgemeinen Lebensrisiken sowie Lohnsteuer abzuführen.
Achtung: Für die einzelnen Branchen gelten je nach Gegenstand des Unternehmens unterschiedliche verbindliche einkommensrelevante Beitragsbemessungsgrenzen.
Dazu sind neben der Mindest- auch die Höchstgrenze für alle Tätigkeiten zu beachten, die ab 01.01.2024 in Höhe von 3.750 Leva festgesetzt ist.
Bis zu diesem Betrag 3.750,- Leva sind sämtliche Sozialversicherungsbeiträge zu leisten und für höhere Einkommen ist lediglich die Lohnsteuer abzuführen.
Für alle beitragsrelevante Einkommen gelten dieselben, nachstehend aufgeführten Prozentsätze, und zwar:
A) Arbeitnehmeranteil:
zur öffentlich-rechtlichen Versicherung – 8,38 %;
zur zusätzlichen gesetzlichen Rentenversicherung – 2,2 %;
zur Krankenversicherung – 3,2 %.
Die Gesamthöhe der vom Arbeitnehmer zu leistenden Versicherungsbeiträge beläuft sich auf 13,78%.
Dieser Prozentsatz der Versicherungsbeiträge wird grundsätzlich vom Bruttolohn abgezogen und der Restbetrag mit der Lohnsteuer in Höhe von 10 % besteuert.
B) Arbeitgeberanteil ist gesammt etwas höher:
zur öffentlich-rechtlichen Versicherung – 10,92 %;
zur zusätzlichen gesetzlichen Rentenversicherung – 2,8 %;
zur Krankenversicherung – 4,8 %.
Neben diesen Versicherungsbeiträgen, gehört zur öffentlich-rechtlichen Versicherung ein weiterer Fonds, und zwar der Fonds Arbeitsunfall und Berufskrankheit, für den, je nach Risikobemessung für den entsprechenden Beruf, die Beitragsleistungen zwischen 0,4 % und 1,1 % liegen.
Zu beachten ist: zum Beispiel einer der höchsten Beiträge gilt für die Baubranche.
Die Gesamthöhe der vom Arbeitgeber zu leistenden Versicherungsbeiträge variiert daher zwischen 18,92 % und 19,62 %, je nach Gegenstand des Unternehmens.
Hier der Hinweis auf das Mindestgehalt eines Geschäftsführers.
Das bemessungsrelevante Mindesteinkommen für einen Geschäftsführer, der im Dienstleistungsbereich beschäftigt ist, wurde aktuell auf Brutto 1.008 Leva festgelegt,
daher ist dies aktuel die niedrigste Bemessungsgrenze für einen im Geschäftsführervertrag Gehaltsgrundlage in dieser Branche.
Dazu ein passendes Beispiel für einen Bruttolohn von 1.008 Leva
Die Gesamthöhe der vom Arbeitnehmer zu leistenden Versicherungsbeiträge beläuft sich, wie wir bereits weiter oben geschildert haben, auf 13,78 %, d.h. 138,91 Leva.
Dieser Betrag ist vom Bruttolohn abzuziehen, um so das lohnsteuerrelevante Einkommen: 1.008 – 138,91 = 869,09 Leva als Ergebnis zu erhalten.
Der Betrag von 869,09 Leva wird dann mit 10 % Lohnsteuer besteuert, das sind. 86,91 Leva.
Vom Bruttolohn werden dann noch der Arbeitnehmeranteil für Versicherungsbeiträge und die Lohnsteuer abgezogen und somit wird das zu leistende Nettoeinkommen:
von 782,18 Leva ermittelt.
Der Arbeitgeberanteil der noch vom Unternehmen anfällt:
ist für Versicherungsbeiträge in Höhe von 18,92 %, oder anhand des Beispiels – 190,71 Leva.
Hier ein weitres Beispiel mit einen Bruttolohn über 5.000 Leva – in der Dienstleistungsbranche, der die beitragsrelevante Einkommensgrenze übersteigt:
Eine Gesamthöhe der vom Arbeitnehmer zu leistenden Versicherungsbeiträge beläuft sich auf 13,78 % des höchsten bemessungsrelevanten Gehalts von 3.750 Leva,
das sind 516,75 Leva. um das lohnsteuerrelevante Einkommen: 5.000 – 516,75 = 4.483,25 Leva als Ergebnis zu erhalten.
Der Betrag von 4.483,25 Leva wird dann mit 10 % Lohnsteuer besteuert, also mit 448,33 Leva.
Vom Bruttolohn werden der Arbeitnehmeranteil für Versicherungsbeiträge und die Lohnsteuer abgezogen und somit wird das Nettoeinkommen:
5.000 – 516,75 – 448,33 = 4.034,92 Leva betragen.
Die Berechnung der vom Arbeitgeber zu leistenden Versicherungsbeiträge in diesem Fallbeispiel belaufen sich auf insgesamt 18,92 %,
berechnet in diesem Beispiel jedoch nur auf das höchste bemessungsrelevante Einkommen von 3.750 Leva, was 709,50 Leva sind.
Der Gesamtaufwand für das Unternehmen als Arbeitgeber berechnet sich aus dem Bruttolohn der Person (Geschäftsführer) zuzüglich des Arbeitgeberanteils für Versicherungsbeiträge, in diesem Fall:
BGN 5.000 + BGN 709,50 = BGN 5.709.50 die das Unternehmen der Geschäftsführer kostet..
- Frage 25
- Antwort
Ordentlicher Geschäftssitz in Bulgarien.
Um das gleich klarzustellen, ein "Briefkasten" ist kein ordentlicher Geschäftssitz.
Auf der anderen Seite sind i.d.R. keine großen Büroflächen erforderlich.
Hier ist "Augenmaß" gefragt.
Die Mindestanforderung wäre eine zustellbare Postadresse, aber keine C.O-Massenadresse und eine eigene Telefonnummer- möglichst mit persönlicher Gesprächsannahme in den normalen Geschäftszeiten.
Was kein Problem in dieser Zeit ist.
Ob dieses bei einem großen Business-Center sein kann, hängt davon ab, ob der Geschäftszweck bzw. der Umfang der geschäftlichen Tätigkeiten eine entsprechende Infrastruktur erforderlich macht.
Zum Start eines Unternehmens in Bulgarien ist ein Registersitz in einem Service Center oder Coworking-Office grundsätzlich üblich, vorausgesetzt das Unternehmen ist vor Ort erreichbar.
Dazu gehören natürlich auch die Zustellbarkeit von Postsendungen und Zustellungen, also ein bevollmächtigter durch die Geschäftsführung vor Ort.
Je nach Geschäftsumfang ist die Anmietung eines voll eingerichteten Büros, mit Vorlage eines Mietvertrages zwischen Vermieter und Gesellschaft, immer die optimale Konstellation.
Unsere die IBC Schwestergesellschaften bieten daher gerne ein passendes Firmendomizil mit entsprechenden gewünschten Service an.
- Frage 26
- Antwort
Bulgarien ist immer noch ein Geheimtipp?
Bulgarien ist immer noch sowas wie ein Geheimtipp.
Unauffällig, diskret und seit 2007 in Europa - kein schlechter Deal.
Allerdings hatten sich die Steuersätze damals zum 01.01.2014 geändert.
Daran war die regierende Sozialistische Partei maßgeblich beteiligt.
Die komplette Befreiung von der Körperschaftssteuer gilt zwar so nicht mehr.
Aber jeder der in Deutschland oder Hochsteuerländern überlegt eine Firma zu gründen,
sollte dringend und unbedingt Bulgarien als Standort prüfen.
Denn eine Unternehmensführung in Bulgarien hat nicht nur für Deutsche viele Vorteile, die zu nutzen sind.
Wer nach Möglichkeiten sucht, die Wettbewerbsfähigkeit seines Unternehmens zu steigern und gleichzeitig seine Kosten zu optimieren,
findet in Bulgarien den Grund, warum das Land als Geheimtipp für viele unzufriedene Unternehmer gilt.
Geringe Körperschaftsteuer:
Bulgarien bietet eine attraktive Körperschaftsteuer von nur 10%, was im Vergleich zu anderen europäischen Ländern besonders vorteilhaft ist.
Dies ermöglicht es, die Steuerbelastung einer Firma zu minimieren und mehr Gewinne zu behalten.
Unbürokratische Gründung:
Die Gründung eines Unternehmens in Bulgarien ist im Vergleich zu Deutschland unbürokratisch und relativ schnell erledigt.
Für eine Gründung muss man nicht in Bulgarien anreisen es geht auch per Ferngründung. IBC Kanzlei ist darauf spezialisiert.
– und ausländische Staatsbürger/Innen haben dabei absolut keinen Nachteil, solange sie EU-Bürger/Innen sind oder einen entsprechenden Aufenthatsstatus in der EU haben.
Der Prozess der Unternehmensgründung
mit der IBC Kanzlei ist effizient und transparent, was es ausländischen Unternehmern erleichtert, ihre Geschäfte schnell aufzunehmen.
Geringe Lohnkosten:
Bulgarien überzeugt im Vergleich zu den meisten westeuropäischen Ländern durch niedrige Lohnkosten.
Wer nach top qualifiziertem Personal sucht, dem aber das Budget für deutsche Arbeitskräfte fehlt, für dem ist Bulgarien ein idealer und alternativer Standort für ein Unternehmen, insbesondere im Bereich der Produktion und des IT-Sektors oder des Handels ob per Internet oder Versand in ganz Europa.
Stabile Steuerpolitik:
Bulgarien hat sich durch eine stabile und kosquente Steuerpolitik ausgezeichnet.
Dies schafft Vertrauen für Unternehmen, die langfristige Investitionen planen und auf eine vorhersehbare steuerliche Umgebung angewiesen sind.
Niedrige Lebenshaltungskosten:
Wer nicht nur darüber nachdenkt, eine Firma in Bulgarien zu betreiben, sondern auch im Land wohnen möchte, profitiert von den niedrigen Lebenshaltungskosten.
Bulgarien wurde in 2024 als Auswandererland innerhalb der EU als Nr. 1 gewält.
Rendner Paradies:
Renten von 1.000,-€ verdoppeln in Bulgarien die Kaufkraft und verbessern ihre Lebensqualität.
- Frage 27
- Antwort
Die wichtigen FAQs bei der Beurteilung eines Firmenstandortes:
" zehn Prozent einheitlicher Ertragssteuersatz bei Einkommensteuer und Körperschaftssteuer unabhängig von der Höhe des Gewinns
" Ermittlung des Gewinns in der Regel durch Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanzierung
" Großzügiger Betriebsausgabenabzug
" Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige: 5% Definitivbesteuerung für Dividenden, 10% Definitivlohnbesteuerung
" für Angehörige ausländischer Sozialversicherungssysteme keine Sozialversicherungspflicht
" monatliche Umsatzsteuervoranmeldung, Pflicht ab 100.001,-BGN innerhalb von 12 Monaten
" bei Umsatzgröße unter 99.999,-BGN kann Mehrwertsteuer befreit gearbeitet werden.
" Einreichung der Jahressteuererklärungen bis zum 31.3. des Folgejahres
" Gerichtliche Registrierung und Zuteilung einer Steuernummer in der Regel in sieben Tagen seit Beantragung
" Mindeststammkapital für die Gründung 1 Lew (wir empfehlen 100,-BGN (50,-€)
" Keine Beschränkungen bei der Entlassung von Arbeitnehmern durch besondere Rechtfertigungsgründe
" Niedrige operative Unternehmenskosten
- Frage 28
- Antwort
Ausblick in die Zukunft des Standortes Bulgarien
Bulgarien hat sich für ein einfaches Steuersystem mit der Berücksichtigung der tatsächlich entstandenen Betriebsausgaben und einem einheitlichen niedrigen Steuersatz entschieden. Was Langfristig keine Veränderungen erwaten läst
.
Das Land benötigt für die weitere gute Entwicklung seiner Infrastruktur ausländisches Kapital.
Dafür ist die getroffene bulgarische Grundsatzentscheidung essentiell wichtig und nicht zu erwarten das daran etwal geändert wird.
Obwohl das Land landschaftlich, kulturell und von seiner Lebensart vor allem im Bereich der großen Städte und insbesondere in seiner Metropole Sofia viel zu bieten hat,
wäre ohne Anreiz durch die Steuergesetzgebung dieser Kapitalzufluss aus dem Ausland nicht möglich und lässt eher erwarten das noch Vergünstigungen geschaffen werden.
In seiner bisherigen Entwicklung ist Bulgarien im Gegensatz anderer EU-Länder ohne nennenswerte Schulden ausgekommen.
Damit ist zumindest für überschaubare Zeit nicht mit einem Paradigmenwechsel der bulgarischen Regierung zu rechnen.
- Frage 29
- Antwort
Weitere Gründe für eine bulgarische Firmengründung
Es gibt sicher eine Menge von Gründen, warum es notwendig oder zweckmäßig sein kann, in Bulgarien eine Firma zu gründen.
Erinnert sei dabei an den Eigentumserwerb von Grund & Boden,
an beste Produktions- und Beschäftigungsbedingungen oder z.B. auch an den Aufbau einer neuen Bonität.
Immobilienkauf zu noch immer moderaten Preisen
Sie können nahezu jede gewerbliche Tätigkeit fast völlig ohne Befähigungsnachweis bzw. Bildungsabschluss ausüben.
Die laufenden Betriebskosten, wie auch das Haftungsrisiko reduzieren sich auf ein Minimum.
Dabei sind Sie mit einer bulgarischen Firma in Europa genauso handlungsfähig, wie mit einer deutschen Firma.
Im Wesentlichen lehnt sich das Gesellschaftsrecht an das deutsche GmbH-Gesetz an.
Praktisch folgt es aber nicht ganz den strengen Auflagen des deutschen Gesetzes.
Dennoch muss ein Gesellschaftervertrag ebenfalls die wesentlichsten Punkte der Gesellschaftsgründung enthalten.
Eine Bulgarie EOOD kann in Deutschland als Komplementär in einer deutschen KG eine absolute Haftungsbeschränkung ermöglichen.
- Frage 30
- Antwort
Die 100 BGN Stammkapitalempfehlung
Die Mindesteinlage zum Stammkapital einer Bulgarien Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt Minimum 2 BGN.
wir empfehlen aber 100,-BGN/Leva
Da das Stammkapital voll auf einem Stammkapitalkonto eingezahlt werden und von der Bank per Zertifikat belegt beim Handelregister eingereicht werden muss,
entstehen bei 2 BGN Stammkapital verschiedene Probleme.
Die Banken die ein Stammkapitalkonto einrichten sollen verlangten dann oft Bearbeitungsgebühren die ein vielfaches der beabsichtigten 2 BGN Stammkapital.
Oder was sehr ost passiert, eine Kontoeröffnung wir abgelehnt.
Abgesehen davon das dieses Konto schon nach einem Monat in Minus durch Kontogebühren rutscht und die Auflösung nochmal Geld kostet.
Der Inhaber des Stammkapitalkontos so gleich einen Negativeindruck bei der Bank produziert.
Dabei gleich die Bankverbindung überhaupt für das Unternehmen riskiert,
und dadurch eine Umwandlung in ein Geschäftskonto mit Internetbanking und Business Karte mit sicherheit vereitelt.
Daher sind in allen IBC Kanzlei Gründungspaketen mindestens 100,-BGN Stammkapital vorgesehen,
um eine sichere Bankverbindung zu erstellen.
- Frage 31
- Antwort
Externer Domizil & Büroservice Angebot
Vorrangig bieten wir diesen Service natürlich für unsere Kunden an,
die in Bulgarien zwar geschäftlich tätig sind, jedoch nicht die Zeit oder gar nicht planen das ganze Jahr in Bulgarien zu verbringen.
Hierbei kann Ihnen der Externe Service einiges an Arbeit abnehmen und insbesondere auch unwichtige Dinge auf Distanz halten.
Dabei können Sie selbst darüber entscheiden, welche Dinge Sie persönlich auf den Tisch bekommen möchten und was der Büroservice ausfiltern soll.
Sie sollten es vermeiden, nach der Gründung einer Firma in Bulgarien, die Geschäfte des Unternehmens vorrangig aus Deutschland abzuwickeln.
Schnell könnte Ihnen das Finanzamt die dadurch erzielten Erträge als steuerpflichtige Einkünfte versuchen anzuberechnen.
Nach der Gründung der Gesellschaft sollten Sie, sofern Sie nicht ständig in Bulgarien leben und arbeiten möchten,
sich also mit dem Gedanken vertraut machen, einen virtuellen Büroservice zu nutzen.
Dazu gehört dann auch in gewissen Zeitabständen eine Ansässigkeits und Steuerunbedenklichkeit über uns für Ihr Unternehmen eingesetzte Steuervertretung zu bestellen.
Das den bulgarischen Status der Ansässigkeit des Unternehmens bescheinigt.
- Frage 32
- Antwort
Bankenhinweise und Kontoservice
Bulgarische Banken (übrigens oft großer Bankgesellschaften aus Westeuropa und Amerika)
tragen nicht unbedingt zu einem investitionsfreundlichen Klima im Lande bei.
Die Banken die wir ihnen empfehlen bieten Ihnen den Service des Onlinebanking.
Damit Sie vom Heimatland aus immer Zugriff auf Ihr Konto haben und Buchungen veranlassen können.
Zu beachten ist das nur ein Teil der bulgarischen Bevölkerung verfügt über ein Bankkonto.
Analog verhält es sich mit kleinen bulgarischen Firmen. Während alle Firmen mir Auslangsbezug über Konten sowohl in Bulgarien und dem Ausland verfügen.
Hinzu kommt noch, dass Sie als kleine Firma in Bulgarien nicht zwingend ein Bankkonto führen müssen,
wird sehr schnell klar, warum der übergrößte Teil aller Leistungen versucht noch bar zu begleichen.
Vergleichsweise Unmengen an Bargeld sind täglich im Lande im Umlauf. Doch so ungläublich sich diese Einleitung auch anhört, bietet diese Situation zweifelsohne auch Vorteile.
Manch ein Lieferant in Westeuropa wäre froh um jeden Kunden, der die bestellte oder gekaufte Leistung auch gleich bar bezahlt und die Liquidität mancher Firma würde unter diesen Umständen wohl weitaus besser aussehen.
Doch spätestens wenn Sie dann aber Erträge mit Ihrem Unternehmen in Bulgarien erwirtschaften oder durch Verträge Leistungsverpflichtungen eingehen und nicht mit dem Geld unter dem Kopfkissen schlafen wollen oder nicht ständig im Lande sind, kommen Sie an den Punkt, ein Konto einrichten zu müssen.
Also bestenfals das Stammkapitalkonto in ein Geschäftskonto umwandeln.
Natürlich ist für Auslandskunden Ihrer Gesellschaft unabdinglich ein Geschäftskonto in Bulgarien zu führen.
Den nur über ein Bulgarisches Konto können Steuern in Bulgarien an das Finanzanzamt überwiesen werden.
Die Möglichkeit das über die Steuervertretung abzuwickeln hat nicht jeder.
Die Eröffnung eines Privat- oder Geschäftskontos ist ohne weitere Bonitätsprüfung allerdings möglich.
Ein Geschäftskonto mit Online Banking ist bei Bestellung eines Premium Gründungspaket enthalten.
Dieses Konto können Sie wahlweise in bulgarischer Landeswährung (BGN) oder in Euro bzw. USD ($) führen.
Für Transfers von und ins Ausland sollte das Konto jedoch auf Euro- oder Dollar-Basis geführt werden.
Dem gegenüber nehmen in der Regel Lewa-Konten nur am inländischen Zahlungsverkehr teil.
Vorbehaltlich eines entsprechenden Auftrags Ihrerseits ist im Premiumpaket ein entsprechendes Konto enthalten.
- Frage 33
- Antwort
Antrag EU-ID VAT inklusive nationaler Steuernummer
Wenn Sie im EU-Raum mit Grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr arbeiten wollen werden Sie nicht um die Beantragung einer jederzeit überprüfbaren EU-ID Steuernummer herum kommen.
Die Überprüfung auf Gültigkeit einer EU-Mehrwertsteuernummer (MIAS) ist Pflicht wenn Sie keinen Ärger mit dem Finanzamt oder der Steuerfahndung haben wollen.
Mithilfe des Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystems MIAS der Europäischen Union kann und muss ein Geschäftspartner auf Gegenseitigkeit nachprüfen, ob ein Unternehmen für grenzübergreifende Geschäfte innerhalb der EU gültig registriert ist.
Nur so darf MwSt. befreit eine Rechnung erstellt werden.
Die leichtsinnige Unterlassung der Prüfung der Gültigkeit wurde schon als Beihilfe zur MwSt. Hinterziehung von Steuerfahndern geahndet.
Was ist MIAS?
MIAS ist eine Suchmaschine (keine Datenbank), deren Eigentümerin die Europäische Kommission ist.
Bei einer Suchanfrage über MIAS werden MwSt.-Registrierungsdaten aus den Datenbanken der EU-Länder abgefragt.
Eine Suche mit MIAS kann zweierlei ergeben:
Entweder werden MwSt.-Registrierungsdaten gefunden (gültige MwSt.-Nummer) oder aber nicht (ungültige MwSt.-Nummer).
Gültige MwSt.-Nummer:
Bei einer gültigen MwSt.-Nummer werden die MwSt.-Registrierungsdaten in MIAS angezeigt.
Ungültige MwSt.-Nummer:
Wenn die Suchanfrage die Ungültigkeit der MwSt.-Nummer anzeigt, bedeutet dies, dass die MwSt.-Nummer, die Sie überprüfen möchten, in der durchsuchten nationalen Datenbank nicht registriert ist.
Dies kann folgende Gründe haben:
" Die MwSt.-Nummer existiert nicht.
" Die MwSt.-Nummer ist nicht für grenzübergreifende Geschäfte innerhalb der EU freigeschaltet.
" Die Registrierung ist noch nicht abgeschlossen (einige EU-Länder verlangen eine eigene Registrierung für grenzübergreifende Geschäfte innerhalb der EU).
Änderungen werden in den nationalen Datenbanken oft nicht unmittelbar erfasst und sind demzufolge auch über MIAS nicht auffindbar.
In dringenden Fällen wenden Sie sich an Ihre örtliche Steuerbehörde.
MIAS steht in 23Amtssprachen der Europäischen Union zur Verfügung.
https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/#/vat-validation
Da bei der Bestellung der EU-ID auch gleichzeitig und inklusive die Aktivstellung der Nationalen Steuernummer bestätigt wird bedeutet dies für Sie eine Ersparnis.
Wir empfehlen dringend die Prüfung zu achivieren. Denn es ist schon oft passiert, das die MwSt. Reistrierung nicht mehr existiert uns Sie dann für die Steuer selbst aufkommen müssen.
- Frage 34
- Antwort
Zweisprachige Firmendokumente der Gründung DE & BG
Auch Sie wollen sicher alles in Ihrer Sprache lesen und verstehen können.
Insbesondere was Sie selber unterschreiben sollen oder?
Da aber auch die wenigsten ausländischen Geschäftspartner bulgarisch sprechen oder lesen können,
muss nicht nur der Register-Auszug von einem zertifizierten Übersetzer übersetzt und beglaubigt sein,
sondern oft wird der Gesellschaftervertrag (Satzung) Banken, Behörden oder Geschäftspartner verlangt und gefordert.
Natürlich meist in der Sprache des Verhandlungspartners.
Bei Banken, Telecom, Internetplattformen, Bezahlsystemanbieter oder Geschäftsverträgen wird das standardmäßig verlangt.
Da ist es sehr sinnvoll dass die Gründung zweisprachig erfolgt.
Daher empfehlen wir Ihnen diese Option immer zu wählen bei wem auch immer Sie eine Gesellschaftsgründung bestellen.
Sie ersparen sich aus unserer Erfahrung viele Kosten für spätere Übersetzungen und oft sehr hinderliche Zeitverzögerungen.
In unserer IBC Kanzlei ist dies Standard
Der zweisprachige Registerauszug ist grundsätzlich beglaubigt und mit Apostille versehen.
- Frage 35
- Antwort
Handelsregisterauszug mit Beglaubigung &. mit Apostille
Um mit einer Bulgarischen Gesellschaft im europäischem Ausland zum Beispiel zusätzliche Firmenkonten einzurichten,
werden Sie sofort aufgefordert einen entsprechenden aktuellen Register-Auszug der Firma vorzulegen.
Natürlich beglaubigt und mit einer Apostille versehen.
Da die wenigsten Banker Bulgarisch sprechen muss der Register-Auszug von einem zertifizierten Übersetzer übersetzt und beglaubigt sein.
Und eine Apostille darf da dann auch nicht fehlen.
Meistens wird auch noch die Satzung der Gesellschaft bzw. Gründungsurkunde verlangt, die dann auch übersetzt werden müsste.
Wer eine Immobilie kauft oder Mieten möchte kommt um diese beglaubigten Firmendokumente nicht herum.
Wenn eine Firma mit Internetplattformen arbeiten möchte, bei der auch Zahlungssysteme oder Abrechnungssysteme zum Einsatz kommen,
werden Firmen-Unterlagen verlangt die genauso belastbar sein müssen wie bei Banken.
Dann natürlich übersetzt und beglaubigt usw.
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Auch holen wir Sie vom Flughafen oder Hotel in Bulgarien oder Spanien ab.
Wir bedanken uns für Ihren Besuch und weiterem Interesse.
Auf Grund der vergangenen Corona-Krise und aus Sorge der sich weiterhin daraus nachfolgenden Meldungen über die laufende Insolvenzwelle, meldete sich ein schon vor Jahren in den verdienten Ruhestand ausgeschiedener Insolvenzverwalter in unserem Kanzlei-Netzwerk nochmal dringend zu Wort. Mädels und Jungs, bereitet euch vor. Die Pleitewelle ist noch lange nicht vorbei, die Corona-Krise hat noch immer gewaltige Auswirkungen. Täglich ist in deutschen Medien von großen und kleinen Insolvenzen zu lesen, die Pleitewelle ist alltäglich zu spüren in allen Lebensbereichen. |
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