In der Reihenfolge des Gründungsablaufes beginnen wir hier einige Vorgänge mit Bildern von Formularen und Dokumenten vorzustellen.

Alles beginnt dann mit der Wahl eines Firmennamens.

Die Wahl ist oft sehr langwierig und dauert oft Stunden und Tage.
Der Name soll sehr einprägsam sein und nach Möglichkeit auch schon aussagen
was der Geschäftszweck der Gesellschaft ist.

Jeder der sich damit auseinander gesetzt hat weiß davon ein Lied zu singen.

Um dann den Namen auch zu erhalten bedarf es einer Recherche ob er überhaupt noch frei ist.

Das ist durch Kostenpflichtigen Registerzugang in Madrid schnell gemacht.

Schritt 1

 

Antrag Firmenname

Muster Antrag auf Namensgenehmigung

Diesen Service bieten wir natürlich auch bei Neugründungen oder Namensänderung an.
Für die Recherche verlangen wir 45,-€ für die Beantragung eines Firmennamens 95,-€
Beim Kauf einer Gesellschaft oder Auftrag einer Neugründung wird der Betrag in voller Höhe verrechnet.


Und dann kommt das zuständige Registergericht und verlangt 3 Namen, (in Worten drei Namen) die zur Genehmigung eingereicht werden sollten.
Dies ist die Möglichkeit, damit das Registergericht die Auswahl hat bei vorliegen von Ablehnungsmerkmalen eines der Namensvorschläge, doch noch einen der drei eingereichten Namen zu genehmigen.

Auf Wunsch gehen wir bei Kostenersatz durch den Klienten aber das Risiko ein und beantragen nur mit einem Namen ohne Ausweichmöglichkeit auf weitere Vorschläge.
Die Chance diesen einen gewünschten Namen genehmigt zu bekommen ist leider sehr ungewiss, wir haben dabei schon sehr viele Kostenpflichtige Ablehnungen erhalten.
Doch manchmal lohnt sich dieser Weg.

nächster Schritt

 
Mit dieser Mitteilung wird eine Entscheidung des Registergerichtes angekündigt.
Die Entscheidung ist eine kostenpflichtige CERTFICACION.
Es wird per Nachnahme Sendung über „NACEX“ zugestellt.
Erst nach öffnen erfährt der Antragsteller ob es eine Ablehnung oder Positiventscheidung ist.
Leider wurden mit dieser kostenpflichtigen Abweisung alle drei Namensvorschläge abgewiesen.
Also eine DENEGATORIA
Mit dieser Mitteilung wurde ein beantragter Name genehmigt und per CERTIFICATION erteilt.
Diese CERTIFICACION No. XXXX wird dann in der Gründungsurkunde mit eingebunden und beglaubigt.

nächster Schritt

 
Mit der Namens-CERTIFICACION vom Zentralregister in Madrid kann nun das sogenannte NOMINAL Stammkapital auf ein Gründungskonto bei einer Bank eingezahlt werden.
Dabei wird eine Einzahlungs-Bescheinigung (CERTIFICA) von der Bank ausgestellt.
Diese ist später bei der notariellen Gründung der Gesellschaft erforderlich. Ohne diesem Bank CERTIFICA gibt es keine Beurkundung.

nächster Schritt

 

Muster:CERTIFICA über Stammkapital nominal 3.006,-

Für eine Vorratsgründung zahlen wir das nominal Stammkapital über 3.006,-€ ein und erhalten dann das für die Gründung erforderliche Bank- CERTIFICA !

Bei einer Vorratsgründung wird also das Stammkapital in voller Höhe von uns eingezahlt.

Der Klient muss also nicht wie bei einer Auftragsgründung (Neugründung) das Stammkapital bereitstellen.

Weiter ermöglicht es dem Interessenten die Vorratsgesellschaft später als Firmenmantel zu erwerben.

Die Vorteile erklären wir Ihnen gerne bei einem Informationsgespräch.

Zu bemerken ist das Gründungskonto ist nicht das spätere Geschäftskonto der Vorratsgesellschaft, das wird von uns erst später eingerichtet.

nächster Schritt

 

Muster:einer praxisgerechten Grund-Satzung

Für die notarielle Errichtungsurkunde erstellen wir nun eine umfangreiche Firmensatzung, welche in den letzten 10 Jahren so Praxisgerecht ausgefeilt wurde das kaum Änderungen erforderlich werden. Meist muss nur der Zweck hinzu und die Firmierung geändert werden.
Wirtschaftsberater, Anwalts- und Steuerkanzleien die einen großen Anteil unserer Klienten ausmachen, bescheinigen uns immer wieder eine sofort verwendbare Gesellschaftssatzung in unseren Vorratsgesellschaften installiert zu haben.
Grundsätzlich gehört zu unserem Premium-Paket der S.L.Vorratsgründung eine Anpassung der Satzung an die Wünsche und Bedürfnisse des Klienten und dem zukünftigen Geschäftszweck.

nächster Schritt

 
Die notarielle Errichtung der Gründungsurkunde erfolgt durch Verlesung durch den Notar mit anschließender Beurkundung durch ihn.

Anschließend erhalten wir die Gründungsurkunde „Escitura de CONSTITUCION DE SOCIEDAD LIMITADA“ mit der wir dann die vorläufige (CIF)Steuernummer beantragen können.

Genauso wird später auch beim Verkauf verfahren, die notariellen Satzungsänderungen werden noch von uns durchgeführt und dann die Gesellschaftsanteile auf den Käufer notariell übertragen.

nächster Schritt

 
Vorläufige Steuernummer:

Zur Steuernummer Erteilung sind einige Formulare erforderlich bevor die Gründungsurkunde beim Registergericht eingereicht werden kann.

Es ist grundsätzlich eine vorläufige (Numero de Identificacion Fiscal Provisional) Steuernummer beim Finanzamt zu beantragen.


Ohne der Vorlaufigen Steuernummer gibt es keine Registrierung im Handelsregister.





Nach der Registereintragung wird durch uns die Vorratsgesellschaft Inaktiv gestellt. Wir beantragen die „Codigo de Identificacion Definitivo“ (CIF) immer erst wenn eine Gesellschaft durch den Käufer Aktiviert werden soll. Als geschäftlich tätig werden soll.

nächster Schritt

 

Registereinreichung

Muster Einkleber Einkleber in der Gründungsurkunde über die Leistung der Kapitalsteuer.

Nach einer Vorprüfung ob die vorläufige Steuernummer vorhanden ist und die Kapitalsteuer entrichtet wurde, wird die Gründungsurkunde zur Eintragung vom Handelsregister "REGISTRO MERCANTIL DE MALLORCA) entgegengenommen.

Nun wird vom einem Registerbeamten die Urkunde auf Konformität geprüft

gibt es keine Beanstandung (Defecto) in der Urkunde wird alles ins Register übernommen und die Gesellschaft ins Register eingetragen.

Die Urkunde erhält einen weiteren Einkleber (BASE DECLARADA) mit Registerstempel.

Danach werden wir als Gründungskanzlei benachrichtigt und können die Gründungsurkunde abholen.

Abschluß der Gründung

Nach Mitteilung durch das REGISTRO MERCANTIL DE MALLORCA holen wir die Gründungsurkunde samt bestelltem einfachem Registerauszug (DATOS GENERALES)ab.

Es wird noch die Eröffnungsbilanz erstellt und das Gründungskonto in ein Geschäftskonto umgewandelt.

Hiermit ist dann die Gründung der Gesellschaft abgeschlossen und Rechtswirksam im Register eingetragen.

Ab jetzt steht die Gesellschaft als Vorratsgründung zum Verkauf bereit.

Dieser gesamte Ablauf nimmt in der Regel 14 Tage in Anspruch, doch je nach Jahreszeit können auch 6-8 Wochen dafür in Land gehen.

Sollten Sie nun Lust haben diese Prozedur selber durchführen zu wollen, wünschen wir Ihnen lieber Besucher gutes Gelingen und empfehlen viel Geduld und Zeit mitzubringen.

Sie sollten Ihre Reisekasse gut auffüllen, ca. 3 Wochen Urlaub einplanen und vergessen Sie nicht für die Gründung außer 3.000,-€ fürs Stammkapital noch zirka 1.300,- Nebenkosten einzuplanen.

Ach ja, gute Ortskenntnisse, einen Firmensitz (Domizil) und gute Spanisch-Kenntnisse besser noch catalan (mallorquin) sollten Sie auch mitbringen.

Das schnellste und der bessere Weg wäre wohl doch über uns.

Kaufen Sie einfach eine Premium- S.L. Vorratsgesellschaft.

Denn wir haben schon alles für Sie erledigt.

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