Vorratsgesellschaft

Im Fokus

So genannte Vorratsgründungen sind juristisch und handelsrechtlich vollständig eingetragene
auf Vorrat gegründete Firmen. Mit dem Ziel der späteren Verwendung.
Der Name Vorratsgründung besagt treffend den Grund der Firmengründung.
Die Gesellschaftsbezeichnung zum Beispiel GmbH oder AG macht kenntlich um
welche Art von Gesellschaftsform es sich handelt.
Die Vorratsgründung ist nicht eine Erfindung jüngeren Datums, sondern wurde schon immer
von weitsichtigen Unternehmern selbst angewendet und genutzt.

Oft wurden so Unternehmenskonzepte mit einer auf Vorrat gegründeten Gesellschaft getestet,
ohne die bestehende alte und bekannte Firma in ein Abenteuer zu schicken.

So genannte Projektfirmen wurden von großen Bauherren und Konzernen oder Handelsfirmen auf Vorrat gegründet.

Bekannte Handelsunternehmen gründen für jede Neueröffnung eines Ladengeschäftes eine eigene Firma
oder trennen die Geschäftssparten in unabhängige Unternehmungen.
Eine für die Immobilien, eine für den Einkauf, eine für den Verkauf usw.
Um sehr schnell in der Expansion ihrer Unternehmen zu sein oder einen neuen Standort sofort besetzen zu können
werden schon mal etliche Vorratsgesellschaften gegründet.

In den letzten 50 Jahren haben sich viele Unternehmer erst um die Geschäftsidee und deren Umsetzungsmöglichkeiten gekümmert und ganz zum Schluss eine Firma dazu gegründet.
Oft auch mit fatalen Folgen die sich aus einer in Gründung befindlichen Firma für die Gründer persönlich ergab.
Bekanntlich haften die Gründer persönlich bei einer noch in Gründung befindlichen Gesellschaft, wenn diese vor der rechtlich
gültigen Handelsregistereintragung geschäftlich tätig wird oder wurde.
Diese bekannte Durchgriffshaftung wurde schon oft auch bei einer späteren Insolvenz der Firma noch für die Gründungsgesellschafter zum Verhängnis. Insolvenzverwalter sind diesbezüglich unnachgiebig.

Bei vielen Geschäften spielt die Zeit eine wichtige Rolle, und es bleibt keine Zeit für eine aufwändige und lange Gründungszeit,
eine Vorratsgesellschaft ist daher oft für alle Beteiligten die richtige Wahl um unübersehbare
und unkalkulierbare Risiken zu vermeiden.

In den letzten 10 Jahren sollen in Deutschland allein von Gründungsagenturen über 100 Tausend Vorratsgesellschaften
gegründet und geliefert worden sein.

Was also für Großunternehmen normale Tagesordnung ist haben sich zunehmend auch die kleinen und
mittelständischen Unternehmer zu Nutze gemacht.
Die Haftungsbegrenzung während der Gründungszeit ist nur einer der Gründe.

Doch seitdem die Europäische Niederlassungsfreiheit für alle EU- Unternehmen innerhalb der EU- Staaten
nicht nur auf dem Papier steht ist eine wahre Niederlassungs-Flut von Auslandsgesellschaften
über Deutschland hereingebrochen.

Täglich werden vollkommen legal von deutschen Unternehmern und Firmengründern ausländische
EU-Firmengründungen genutzt um in Deutschland die hohen Stammkapitalvorgaben zu vermeiden.
Zwischenzeitlich kennt wohl jeder Firmengründer die geringen Stammkapitalvorgaben in
England, Spanien, Frankreich oder Bulgarien.
Diese Unternehmerfreundliche Art der Haftungsbegrenzung wird zu recht von vielen klein und
mittelständischen Unternehmern in Deutschland genutzt.

Das alles und weitere Gründe haben dazu geführt das Vorratsgesellschaften seit Jahren von seriösen Gründungsagenturen erfolgreich angeboten werden! IBC Mitarbeiter haben mehr als 50 plausible Gründe ausgemacht warum eine Vorratsgesellschaft zweckmäßiger ist als eine eigene langwierige Firmengründung.

Die EU- Vorratsgründung

Die Europäische Union hat eine EU- Niederlassungsfreiheit für alle Unternehmen die in einem Mitgliedsstaat rechtsverbindlich gegründet und eingetragen sind in allen Mitgliedsstaaten festgeschrieben.

Deutschland wurde als Land mit einem sehr bürokratischen und aufwändigen Gründungsprozedere für deutsche
Firmengründungen schnell von den Gründungsagenturen des Auslandes entdeckt.
Die erforderlichen Stammkapitalvorschriften und Höhe des erforderlichen Stammkapitals in Deutschland sind schnell
als Hauptargument für Firmengründer als hinderlich erkannt worden.
Es ist schon ein gewaltiger Unterschied ob ein Stammkapital von 25.000,00 für eine deutsche Handels GmbH oder
zum Beispiel nur ein Stammkapital von 3.006.00€ für eine spanische Handels S.L. erforderlich ist.

Zumal wenn beide Firmen in Deutschland nebeneinander tätig sein dürfen weil die spanische S.L. ein verbrieftes
EU- Recht auf Niederlassungsfreiheit in Deutschland hat.

Tausende von Auslandsfirmen wurden in den letzten Jahren auf betreiben von Gründungsagenturen und Anwälten in die
deutschen Handelsregister eingetragen und sind somit in Deutschland neben der deutschen GmbH gleichberechtigt eingetragen.

Eine unterschiedliche Behandlung durch Handelsregister und Banken ist zwischenzeitlich auf eine
geschäftliche Akzeptanz eingependelt worden. IBC Kunden haben zum Beispiel die Garantie einer
deutschen Handelsregistereintragung einer bei IBC erworbenen spanischen EU-S.L. oder bulgarischen EOOD.
Spanische oder bulgarische Gesellschaften werden zunehmend von deutschen KG Gesellschaftern
als Komplementär also Vollhafter eingesetzt.

Hier geht es zur Info- Seite für spanische Vorratsgründungen

Hier geht es zur Info Seite für bulgarische Vorratsgründungen

Hier geht es zu den verfügbaren bulgarischen Vorratsgesellschaften

Hier geht es zu den verfügbaren spanischen Vorratsgesellschaften

Die EU- Auslandsgesellschaft ist Salonfähig und als seriöse Gesellschaft in Deutschland mit einer Niederlassung zu betreiben. Nutzen auch Sie die Vorteile einer Auslandsgesellschaft

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