Auftragsdienste rund um die S.L.


Hier bieten wir Ihnen die Möglichkeit schnell und problemlos einen Namenscheck, Handelsregisterauszug oder eine Nie-Nr. bestellen zu können. Unsere Dienstleistungen ermöglichen Ihnen zum Beispiel die erforderliche Nie-Nr. schnell und ohne anreisen zu müssen zu bestellen.
Hier können Sie kostengünstige weiterführende Beratungen bestellen:

Beachten Sie bitte den Hinweis in eigener Sache:

Ein offener Hinweis an neue Interessenten

Gerade bei Auslandskonstruktionen ist oft die kompetente Beratung durch Hochspezialisierte Fachleute von entscheidender Bedeutung. I.d.R. kann die Mehrheit der deutschen Steuerberater (gleiches gilt für StB in anderen Ländern) eine solche Beratung nicht optimal leisten, da Spezialwissen im internationalen Steuerrecht sowie Recht des Sitzstaates der Gesellschaft und, oder ergänzendes EU-Recht mit Kenntnissen im Rahmen der aktuellen Urteile des EuGHs erforderlich sind.
Steuerkanzleien für internationales Steuerrecht verlangen dabei für eine steuerliche Beratung Stundensätze ab 150,00 Euro/Std oder Tagessätze von mindestens 1.200,00 Euro (pro Person & Tag), welches durchaus angemessen ist und im internationalen Vergleich eher eine niedrige Honorars-Note darstellt. Unsere Interessenten sollten sich darüber im Klaren sein, dass die eigentliche Firmengründung im Ausland das wohl kleinste Problem ist. Wir gründen in Serie und wissen genau, entscheidend ist die richtige steuerliche Gestaltung, damit z.B. die ausländische Betriebsstätte auch als solche anerkannt wird.
Deutsche Steuergesetze zur Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs wie z.B. 42 AO werden oft in den Strategien zur möglichst steuerfreien Vereinnahmung der Ausschüttungen/Dividenden und vieles mehr übersehen.

Es versteht sich wohl von selbst,
dass Interessenten derartiges Spezialwissen nicht zum Nulltarif abfragen können.


Beachten Sie: bei Bedarf macht eine steuerliche Beratung oft mehr aus als eine Gründung einer Gesellschaft kostet.

Daher bieten wir unsere Premium- Beratung oder Individualberatung an und sind sicher hiermit einen sehr günstigen Beitrag
zur individuellen Beratung anzubieten.

Unseren Klienten nützt keine Schnellschuss- Konstruktion, die nach kurzer Zeit in sich zusammenbricht und sicher noch schwerwiegende Konsequenzen nach sich zieht.

Bedenken Sie: jeder Finanzbeamte lernt im ersten Ausbildungsjahr den sogenannten mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauch
einer Firmen- Auslandskonstruktion zu formulieren.

Verstehen Sie uns, wir erwarten für eine Beratung eine angemessene Vergütung und bieten daher unseren Premium- Service
zu äußerst günstigen Honorarsätzen an, die darüber hinaus beim Kauf einer Gesellschaft oder Bestellung einer Auftragsgründung bis zu 100% angerechnet und verrechnet werden.


Sehen Sie dazu unsere Prämien- Beratungsangebote. Hier



NIE-Nr.

Es gibt viele Geschäftstätigkeiten die ohne NIE nicht möglich sind.

Die viel diskutierte Tarjeta de Residencia wurde zum März 2007 abgeschafft. EU-Bürger, die sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten wollen, müssen sich lediglich in ein zentrales „Ausländerregister“ eintragen lassen. Das zuständige Ausländeramt stellt dann ein Zertifikat (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión) aus, in dem Registrierungsdatum, Name, Nationalität, Geburtsdatum und -Ort, Adresse und NIE-Nummer des Antragsstellers aufgeführt sind. Da das Zertifikat kein Lichtbild enthält, dient es nicht der Identifizierung. Es ist zusätzlich ein Ausweis mitzuführen.

In der Praxis führt diese Änderung zu diversen Problemen, da sich die Neuerung noch nicht herumgesprochen hat und noch immer die alte Tarjeta verlangt wird. Ein anderes Problem ist die Pflicht zur Beantragung bereits nach 3 Monaten.

Es wird empfohlen, zunächst lediglich eine NIE zu beantragen. Diese indiziert keine steuerliche Ansässigkeit, sondern dient lediglich der Identifizierung von Ausländern. Sie ist zwingend erforderlich wenn ein Arbeitsverhältnis (Geschäftsführer einer S.L)
in Spanien eingegangen werden soll.

Bitte beachten Sie, dass z.B. eine Berufung zum Geschäftsführer oder Kauf einer spanischen Gesellschaft auf eine Person oder auch durch eine Person ohne NIE nicht möglich ist


Mit einem Formular können Sie bei uns Ihre benötigte spanische Steuernummer NIE) bestellen. Die Kosten belaufen sich auf 150,- €. Die Zahlungsweise erfolgt per Banküberweisung. Geben Sie bitte an, ob Sie die Zahlung auf unser spanische Konto vornehmen möchten oder über Western Union. Wir senden Ihnen dann per Mail die entsprechende Kontoverbindung. Sobald der Betrag bei uns eingegangen ist, senden wir Ihnen die bereits von uns ausgefüllten Formulare und Vorgaben zur Beantragung per Mail zu. Sie müssen nur noch an den gekennzeichneten Stellen unterzeichnen, dazu benötigen wir 3 beglaubigte Kopien Ihres Personalausweises oder Reisepasses. Wenn alles erfüllt ist senden Sie uns die Unterlagen per Post zu. Die Bearbeitungszeit bei der Behörde beträgt bis zu 4 Wochen.

Hier geht´s zum Bestellformular der NIE-Nr. [120 KB]




Namens-Check oder Bestellung

Info-Center

Sehr oft wird bei einer Firmengründung der zukünftige Name der Firma vergessen oder ganz zum Schluss wird so ein Name festgelegt der leider schon belegt oder nicht genehmigt wird.

Wir empfehlen daher schon frühzeitig einen Namens-Check zu machen um den Wunschnamen auf Verfügbarkeit hin zu prüfen.

Um einen Firmennamen für Sie abchecken zu können bedarf es einer genauen Namensangabe
des gewünschten Namens durch Sie:

Wir haben dafür ein Formular mit welchem wir einen Namen abchecken oder auch bestellen können.
Bitte tragen Sie darum den gewünschten Namen in das Feld „1. Namenswunsch“ ein!

Wir empfehlen zur Sicherheit, Sie sollten zwei weitere Alternativnamen mit angeben, da es vorkommt
dass ähnlich klingende Firmennamen vorhanden sind und eine spätere Zulassung bzw. Genehmigung von
den Registergerichten oft ohne Angaben von Gründen wegen Verwechselungsgefahr verweigert wird.
Benutzen Sie dazu bitte die Felder 2. und 3. für Namenswünsche!



Hier geht es zum Auftragsformular: Namens-Check oder Bestellung [163 KB]




Registerauszug einer Firma

Europa Standorte


Firmen Handelsregisterauszug aus Spanien oder einem anderen EU Land

Mit einem Formular können Sie bei uns einen Firmenregisterauszug aus dem spanischen oder einem anderem Handelsregister bestellen. Es gibt viele Gründe einen solchen Handelsregisterauszug zu bestellen.

Wir sind auf Grund unseres Koordinations- Netzwerks in der Lage aus jedem Land der europäischen Union binnen drei Werktagen einen Aktuellen Registerauszug zu beschaffen, welchen wir mit einer deutschsprachigen Kommentierung per E-Mail zusenden.

Auf Wunsch liefern wir auch eine beglaubigte Übersetzung mit Apostille. Diese Dienstleistungskosten richten sich jedoch nach den jeweils gültigen Übersetzungs- Notar und Apostille gebühren des Landes in welchem der Handelsregisterauszug bestellt wurde. Bei Bedarf fragen Sie schriftlich dieses bei uns an.

Hier geht es zum Bestellformular: Handelsregisterauszug [193 KB]



Wohnsitz & Firmensitz


Hier bieten wir einen Klienten-Service an der sich nur an jene richtet die durch Kauf oder Bestellung einer Auftragsgründung Bedarf an einem aktiven Firmensitz oder auch als Gesellschafter/Geschäftsführer einen persönlichen Wohnsitz wünschen.

In den Ländern in welchen wir selbst als Firmengründungskanzlei tätig sind beschaffen wir schnell und unproblematisch einen Firmen- und/oder Wohnsitz. Bitte beachten Sie dabei diese sind nicht virtuell oder als Briefkastenadresse gemeint sondern für aktive Nutzung konzipiert.

Die Kosten sind daher nicht mit Angeboten von reinen Briefkastenadressen zu vergleichen.

Der persönliche Anspruch an Räume und Ausstattung oder die Nutzung sind bei der Preisfindung ausschlaggebend.

Unser Angebot reicht von landestypischen einfachen Gemeinschaftsräumen für Büros oder Wohngemeinschaften bis zu exklusiven Luxusobjekten zur allein Nutzung.

In Spanien oder Bulgarien zum Beispiel werden Sie bei der Wohnsitznahme als ordentlicher Resident registriert und gemeldet.
Die Beschaffung entsprechender Meldebescheinigungen oder auch eine persönliche Kennkarte gehören dazu.

Die steuerlichen Aspekte einer solchen Wohnsitznahme sind je nach Land sicher sehr interessant und sicher lohnend.

Grundsätzlich sollte jedoch vor so einem persönlichen Ausflaggen eine steuerliche Beratung erfolgen.

In Ländern in denen wir nicht selbst aktiv tätig sind werden unsere Kooperationspartner für Sie tätig.

Prämium- Beratung

IBC hat in ihrer Grundkalkulation auch den Informationsaufwand der beim Anbieten von Vorratsgesellschaften oder Auftragsgründungen entsteht berücksichtigt.

Grundsätzlich sind die IBC Angebotsinformationen und Informationsgespräche für den Interessenten kostenfrei.


IBC bietet eine kostenlose Angebotsinformation, die darüberhinaus eine Angebotsberatung beinhaltet
um ein IBC Angebot verstehen und nachvollziehen zu können.

Es liegt nicht nur in unserem Interesse das wir Interessenten im Rahmen der Angebotsberatung auch
über Steuer- und Rechtsvorschriften, die mit der Gründung im Zusammenhang stehen, informieren.

Interessenten die eine weitaus tiefere Beratung wünschen bieten wir hier drei Beratungsangebote an.


Diese drei Beratungsangebote finden Sie hier:

Kontakt E-Mail

Hier starten Sie den E-Mail-Kontakt

Auf Wunsch können Sie hier mit uns Kontakt aufnehmen:

Info Mail hier starten: Hier können Sie den E-Mail Kontakt starten!

Hinweise zur Kontaktaufnahme.

Wir werden Ihre Nachricht, Bestellung oder Hinweise innerhalb eines Werktages bearbeiten und dann beantworten

Als internationaler Anbieter haben wir naturgemäß sehr viele Interessenten in aktueller Beratung/Bearbeitung.

Aus diesem Grunde können sich Rückmeldungen –sofern erwünscht- des zuständigen Sachbearbeiters verzögern.
Wir bitten unsere Interessenten daher um etwas Geduld.
I.d.R. erfolgt eine E-Mailrücksendeng oder Rückruf innerhalb von 24 Stunden(Werktags),
ein Rückkontakt am gleichen Tag kann NICHT gewährleistet/garantiert werden

IBC Gründerkanzlei bietet nicht nur professionelle Gesellschaftsgründungen, sondern auch über das externe Kanzlei Netzwerk, vom Firmendomizil über Office bis buchhalterische Dienstleistungen, alles was eine Startup Firma braucht. Alle angebotenen Leistungen unterliegen den jeweils aktuellen gültigen AGBs, der IBC Gründerkanzlei EOOD & ext. Partner. Informieren Sie sich stets darüber.