Wappen von Spanien

Infos Allgemein

Das Königreich Spanien (amtlich spanisch Reino de España, katalanisch Regne d'Espanya, galicisch Reino de España, baskisch Espainiako Erresuma) liegt im Südwesten Europas und nimmt den größten Teil der Iberischen Halbinsel ein. Spanien befindet sich, ebenso wie Portugal (im Westen) und das zum Vereinigten Königreich gehörende Gibraltar (im Süden), auf der iberischen Halbinsel, von der Spanien sechs Siebtel einnimmt. Im Nordosten, entlang des Gebirgszuges der Pyrenäen, grenzt Spanien an Frankreich und den Kleinstaat Andorra. Außerdem gehören die Inselgruppen der Balearen, im Mittelmeer gelegen, und der Kanaren, im Atlantik, sowie die an der nordafrikanischen Küste gelegenen Städte Ceuta und Melilla zum Staatsgebiet. Spanien ist das drittgrößte Land Europas. In Frankreich besitzt Spanien die Exklave Llívia. Außerdem gehören Spanien die vor der marokkanischen Küste gelegenen Inseln Islas Chafarinas, Peñón de Vélez de La Gomera, Alhucemas, Alborán und die Islas Columbretes. Die Zugehörigkeit der Insel Perejil ist zwischen Marokko und Spanien nicht geklärt. Der höchste Berg Spaniens ist mit 3.718 m Höhe der Pico del Teide auf der Insel Teneriffa, die zu den Kanarischen Inseln gehört. Die Städte Ceuta und Melilla liegen in Nordafrika und grenzen an das Mittelmeer sowie Marokko. Der nördlichste Punkt Spaniens ist die Estaca de Vares, der westlichste das Kap Toriñana, beide in Galicien, der südlichste die Punta Marroquí bei Tarifa, der östlichste das Kap de Creus. Die größte Ausdehnung von Norden nach Süden beträgt 856 km und von Osten nach Westen 1020 km. In Spanien werden überwiegend Spanisch (Español/Castellano, "Kastilisch"), Katalanisch (Català) und Galicisch (Gallego), sowie das Baskische (Euskara) gesprochen. Die spanische Sprache ist im gesamten Staatsgebiet Amtssprache, während die anderen drei nur in den entsprechenden Autonomen Regionen diesen Statu Spanien ist ein vorwiegend katholisches Land. 92 % (2000) sind nach dem Ritus der römisch-katholischen Kirche getauft und gehören ihr – nach Meinung der Kirche – somit auch an. s genießen. emäß der Verfassung vom 6. Dezember 1978 ist Spanien ein sozialer und demokratischer Rechtsstaat mit der Staatsform einer parlamentarischen Monarchie (Art. 1, Abs. 3 der spanischen Verfassung). Der Königstitel ist erblich. Der derzeitige König ist Juan Carlos I. Der König ist Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Thronfolger ist Prinz Felipe de Borbón y Grecia, der gleichzeitig den Titel Fürst von Asturien (Príncipe de Asturias) trägt. Wohnsitz der Königsfamilie ist der Palacio de la Zarzuela in Madrid Rund 40 Städte verfügen über einen Flughafen für Verkehrsmaschinen. Die größten spanischen Fluggesellschaften sind Iberia, Spanair, Vueling und Air Europa. Die Flughäfen von Madrid und Barcelona sind unter den Top 10 der Passagierzahlen der europäischen Flughäfen.

Steuern & Sozialversicherung

Standort Kanaren

Steuern

Die Steuernummer (NIE) in Spanien
Unabhängig davon, ob Sie in Spanien eine Immobilie kaufen, einen festen Wohnsitz begründen, oder einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen wollen, benötigen Sie immer eine Steuernummer in Spanien – die NIE - Número de Identificación de Extranjeros Hierbei handelt es sich um die "Identifizierungsnummer für Ausländer" bzw. die Steuernummer für Ausländer. Sie ist anzugeben bei allen Steuerzahlungen und ist bei der Ausländerbehörde der zuständigen Polizeibehörde unter Vorlage des Personalausweises / Reisepasses mittels eines Formulars zu beantragen. Die Steuernummer ist unerlässlich zur Zahlung der entsprechenden Steuern. In der Regel dauert die Erteilung der Steuernummer mindestens 4 Wochen ab Einreichung der Unterlagen. . Allein die Beantragung der NIE löst keine Steuerpflicht oder die Vermutung einer Steuerpflicht aus. Sie dient lediglich der Identifizierung und hat eine unbefristete Gültigkeit. Die in einer S.L. erzielten Gewinne werden mit 35% (30% bis zu 90.000 Euro Gewinn) Körperschaftssteuer besteuert. Seit 2003 sind Unternehmen mit weniger als 1.000.000,-€ Umsatz von der Gewerbesteuer in Spanien befreit. Einige wichtige Besonderheiten stellen die verschiedenen autonomen Regionen Spaniens in bezug auf die Besteuerung von Unternehmensgewinnen dar. Hervor zu heben ist hier die Region ZEC (Zona Especial Canaria) auf Gran Canaria. Unter bestimmten Auflagen in Bezug auf Investitionen und der Höhe der beschäftigten Mitarbeiter kann hier die Steuerlast bis auf ca. 2% gesenkt werden. Ebenso verhält es sich hier mit der Mehrwertsteuer (IGIC) und Gewerbesteuer .

Sozialversicherung

Die spanische Sozialversicherung kann in zwei große Systeme unterteilt werden. Am wichtigsten ist das allgemeine System, das "régimen general", in dem vornehmlich Arbeitnehmer versichert sind. Daneben bestehen besondere Systeme, "régimenes especiales", für Personen mit beruflichen Aktivitäten, die aufgrund ihrer Natur, ihrer Arbeitsbedingungen oder ähnlicher Umstände nach Ansicht des spanischen Gesetzgebers eine besondere Regel verlangen. So bestehen beispielsweise spezielle Systeme Selbständige und Freiberufler, für in der Landwirtschaft Beschäftigte, für Seeleute und für Studenten. Im allgemeinen System gibt es auch einige Sondergruppen, die aber nur in den Bereichen Anmeldung und Beitragswesen Besonderheiten aufweisen. Daneben bestehen auch einige Unterschiede für Arbeitnehmern gleichgestellte Personen. Gegen geringe Beiträge können sich Ausländer bei der DKV Spanien privat versichern – als Zusatz zur gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung besteht Anspruch auf eine sog. Mindestrente nach 15 vollen Beitragszahlungsjahren. Die Höhe ist derzeit ca. 550,00 Euro/mtl. bezogen auf den Mindestbeitragssatz. Die Rente wird jedoch erst ab dem 65 Lebensjahr gewährt. Im allgemeinen System der Sozialversicherung sind alle Arbeitnehmer sowie diesen gleichgestellte Personen in Spanien pflichtversichert. Darunter werden Spanier, die mindestens 16 Jahre alt sind, in Spanien ihren ständigen Wohnsitz haben und dort unselbständige Tätigkeiten oder gleichgestellte Tätigkeiten ausüben, verstanden. Auch in Spanien wohnende und arbeitende Ausländer unterfallen diesem System, sofern das in internatnationalen Verträgen vorgesehen ist, was faktisch für fast alle Ausländer der Fall ist. Der Begriff des unselbständig Beschäftigten im spanischen Sozialversicherungsrecht geht weit über den Begriff des Arbeitnehmers im Arbeitsrecht hinaus und umfasst auch leitende Angestellte, die nicht dem allgemeinen Arbeitsrecht unterliegen zeitweilig oder unregelmäßig beschäftigte Personen, Heimarbeiter sowie andere Personengruppen wie z.B. den unselbständigen Handelsvertreter, die durch gesetzliche Regelung den unselbständig Beschäftigten gleichgestellt werden.

Möglichkeiten der Firmengründung in Spanien

Europäisches- Recht

Wichtige Rechtsform

GmbH SL Sociedad de Responsabilidad Limitada

Gründung einer Gesellschaft

Bei der sogenannten SL (Sociedad de Responsabilidad Limitada) handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung spanischen Rechts (vergleichbar mit der deutschen GmbH). Diese Gesellschaftsform erfreut sich bei Unternehmern sowohl in Spanien als auch in ganz Europa aufgrund der Haftungsbegrenzung und des geringen Mindestkapitals von nur 3.006 € besonderer Beliebtheit. Seit dem Urteil "Überseering" des EuGH (Urteil vom 05.11.2002) muß einer ausländischen Kapitalgesellschaft (sei es eine "GmbH" oder "AG") nun endlich auch von deutschen Gerichten die Rechts- und Parteifähigkeit anerkannt werden, wenn die Gesellschaft in Deutschland eine Zweigniederlassung betreibt. Zuvor erkannte der BGH ausländische Gesellschaften aufgrund der Sitztheorie in Deutschland nicht an und versagte Ihnen die gerichtliche Parteifähigkeit. Nunmehr hat der BGH mit Urteil vom 13. März 2003 ( VII ZR 370/98E) in Anlehnung an "Überseering" entschieden, daß im Ausland gegründete Kapitalgesellschaften in Deutschland rechtsfähig sind und im Falle einer ausländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung auch die Haftungsbeschränkung nach dem Recht des Gründungsstaates anerkannt wird.

Gründung einer spanischen GmbH / SL

Zunächst ist die Durchführung einer Namensabfrage beim zentralen Handelsregister in Madrid erforderlich. Dazu sind 3 mögliche Namen für die zu gründende Gesellschaft anzugeben. Das Register prüft mögliche Verwechslungsgefahren mit bereits bestehenden Firmen. Besteht eine solche nicht, stellt das Register ein Zertifikat aus, welches den Namen für bis zu 15 Monate reserviert, nach Ablauf von 2 Monaten ist das Zertifikat jedoch vor dem Notartermin beim Zentralregister zu aktualisieren. Sofern Sie bereits einen Namen in Betracht gezogen haben und sich diesen zunächst nur sichern möchten, können Sie über uns für 45,-€ eine Namensabfrage durchführen. Die Anfrage dauert ca. 1– 2 Wochen. Später erfolgt die Eröffnung eines Bankkontos auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft, die Beantragung einer spanischen Steuernummer für die Gesellschafter (NIE), die Erarbeitung der Gesellschaftsstatuten, die notarielle Beurkundung der Gründungsurkunde, die Beantragung der Steuernummer der Gesellschaft (CIF), die Zahlung der Gründungssteuern (1% über das Gesellschaftskapital) und -kosten (wie den Notar, Handelsregister) und schließlich die Eintragung der Gesellschaft in das örtliche Handelsregister. Vermögensverwaltende Gesellschaften (Immobilien SL) haben weder Gewerbesteuern zu zahlen, noch hat sich der Geschäftsführer bei der Sozialversicherung anzumelden. Soll die Gesellschaft aktiv werden, so ist das entsprechende Gewerbe anzumelden und ggfs. die Gewerbesteuer (IAE) zu zahlen. Die Höhe der Steuer hängt von der jeweiligen Aktivität ab und wird von der zuständigen Gemeinde unabhängig vom erwirtschafteten Gewinn mit einem jährlichen Festbetrag erhoben. Seit 2003 sind Unternehmen mit weniger als 1.000.000,-€ Umsatz von der Gewerbesteuer in Spanien befreit. Für den Immobilienerwerb kann die Gründung einer spanischen GmbH (SL) und die Einbringung der Immobilie in die SL bzw. der Erwerb über eine SL vorteilhaft sein, da juristische Personen grundsätzlich nicht der Vermögenssteuer unterworfen sind und eine Körperschaftssteuer lediglich bei Gewinnerzielung anfällt. Als Eigentümer ist die spanische GmbH (SL) im Grundbuch eingetragen. Zudem bietet die spanische SL individuelle Gestaltungsmöglichkeiten zur Steueroptimierung, da die Übertragung von Gesellschaftsanteilen grundsätzlich von der Grunderwerbs- und Umsatzsteuer befreit ist. Interessant ist hier der Erwerb einer in Spanien gegründeten Vorratsgesellschaft. Die in der S.L. erzielten Gewinne werden mit 35% (30% bis zu 90.000 Euro Gewinn) Körperschaftssteuer besteuert.

Niederlassungsfreiheit

Standort Balearen

Die Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 - 48 EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (1957) erlaubt es (natürlichen) Personen oder Gesellschaften, sich in einem Mitgliedstaat der EU niederzulassen, solange mit einer dauerhaften und stabilen Eingliederung in die Volkswirtschaft des jeweiligen Staates zu rechnen ist. Auf juristische Personen ist dieses Recht anwendbar, wenn die juristische Person nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates gegründet worden ist und die eingetragene Hauptniederlassung sich ebenfalls in einem Mitgliedstaat befindet.

Sie könnten also in Deutschland

…. eine selbstständige Zweigniederlassung (Repräsentanz) eröffnen

…. sofort (neu) mit Ihren Geschäften starten

…. ein „Mischgesellschaft“ z. B. S.L. & Co. KG neu gründen, die nach

deutschen / österreichischem Recht geführt wird

…. ein Handwerk ohne Meisterzwang ausüben . . . . .


Standorte von Firmengründern

Standort Kanaren

Ausländische Markteinsteiger und Firmengründer in Spanien bedienen sich immer öfter den auf Firmengründung spezialisierten Gründungsagenturen. Diese bestehen oft aus einheimischen professionellen Netzwerken mit Anwälten, Unternehmensberatern und Steuerberatern. Solche Gründungsagenturen werden meistens von deutsch/englisch sprechenden Spaniern oder Ausländern vertreten. Sehr oft werden diese sogenannten Vorratsgesellschaften oder Auftragsgründungen von deutschen Gründungsagenten oder Agenturen angeboten. Im Internet werden neuerdings solche Vorrats- oder Auftragsgründungen auch auf spezialisierten Portalen per Inserat angeboten.

Auf Gran Canaria werden mehrere Service Büros unterhalten.

Besonders interessant sind die Sonderstellung im spanischen Steuerrecht.
Dies jedoch nur für aktive Firmen mit Sitz auf den Kanaren


Hier können Sie ein deutschsprachiges Wochenblatt der Kanaren kennenlernen: Wochenblatt online

Standort Balearen

Standort Balearen

Hier können Sie drei sehr interessante deutschsprachige Informationsquellen der Deutschen Residenten und Unternehmer kennen lernen, das Mallorca Magazin
und die Mallorca Zeitung sowie das Wochenblatt von den Kararischen Inseln.

Panorama 2 vom Flughafen Palma de Mallorca:
hier ansehen
Panorama 1 vom Flughafen Palma de Mallorca: hier ansehen

Hier können Sie drei sehr interessante deutschsprachige Informationsquellen der Deutschen Residenten und Unternehmer kennen lernen, das Mallorca Magazin und die Mallorca Zeitung sowie das Wochenblatt von den Kararischen Inseln.

Deutschspachige Standort-Informationen

Das Mallorca Magazin Die Mallorca Zeitung: Wochenblatt der Kanaren:
IBC Gründerkanzlei bietet nicht nur professionelle Gesellschaftsgründungen, sondern auch über das externe Kanzlei Netzwerk, vom Firmendomizil über Office bis buchhalterische Dienstleistungen, alles was eine Startup Firma braucht. Alle angebotenen Leistungen unterliegen den jeweils aktuellen gültigen AGBs, der IBC Gründerkanzlei EOOD & ext. Partner. Informieren Sie sich stets darüber.