Allgemeine Informationen

Das hohe Wachstum der litauischen Volkswirtschaft hat sich auch im I. Halbjahr 2007 fortgesetzt. Mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP)von 8,1% in der ersten Jahreshälfte 2007 (2006: 7,5%) liegt Litauen nach wie vor in der Spitzengruppe der EU-Mitgliedstaaten. Allerdings wird damit gerechnet, dass der Höhepunkt erreicht ist und die in den letzten Jahren hohen Zuwachsraten bereits ab 2008 abnehmen werden. Gleichwohl besteht weiterhin Aufholbedarf; das BIP pro Kopf liegt erst knapp über 50% des Durchschnitts der EU-Mitgliedsstaaten. Für das Jahr 2007 wird ein Haushaltsdefizit in Höhe von 1,0% des BIP prognostiziert (2006: 1,6% des BIP). Die Arbeitslosigkeit lag zwar zuletzt offiziell bei 2,8% und damit so niedrig wie in kaum einem anderen EU-Mitgliedstaat (auch wenn sie wegen verdeckter Arbeitslosigkeit tatsächlich bei von Analytikern errechneten 4,1% liegen dürfte). Als Folge der mit dem EU-Beitritt verbundenen Arbeitnehmerfreizügigkeit wanderten Facharbeiter vor allem in Richtung Großbritannien, Irland, Spanien und Schweden aus, so dass zunehmend über Facharbeitermangel geklagt wird. Die Verbraucherpreise sind in der ersten Hälfte des Jahres 2007 um 5,2% (2006: 3,8%) gestiegen. Das durchschnittliche monatliche Gehalt ist in der ersten Jahreshäfte 2007 (auf Jahresbasis) um 20,2% auf 1.826,30 LTL (529 Euro) gestiegen. Die Staatseinnahmen sind im ersten Halbjahr 2007 auf 2,692 Mrd. € gestiegen (einschl. EU-Gelder i.H.v. 461 Mio. €). Im gleichen Zeitraum nahmen die Exporte aus Litauen um 7,0%, die Importe nach Litauen um 15,4% zu. Mit einem Anteil von 10,9% der Ausfuhren aus Litauen befindet sich Deutschland unter den litauischen Exportpartnern auf Platz 3 nach Russland (14,2%) und Lettland (12,8%). Bei den Importen nach Litauen hält Deutschland weiterhin Platz zwei (14,8%) Hier liegt Russland aufgrund des Umfangs der Energielieferungen mit 18,9% an der Spitze. Schwerpunkt des Außenhandels liegt weiterhin in der EU (I. Hälfte 2007: Exporte 65,4%, Importe 67,2%). Die ausländischen Direktinvestitionen betrugen im I. Quartal 2007 89 Mio. €. Deutschland liegt jetzt auf Platz vier (bisher Platz drei) der Herkunftsländer nach Polen, Dänemark und Schweden; das starke Vorrücken von Polen ist jedoch ausschließlich auf den Erwerb der Erdölraffinerie Mažeikių nafta zurückzuführen. Die Regierung hat inzwischen Maßnahmen zur Steigerung der ausländischen Direktinvestitionen eingeleitet. Litauen liegt trotz der hier sehr niedrigen effektiven Steuerbelastung noch immer auf einem in Europa relativ nachgeordneten Platz. Die litauische Währung, der Litas, stand auch im Berichtszeitraum in einem festen Wechselkursverhältnis zum Euro (1 € = 3,4528 LTL). Litauen ist am 27.06.2004 in den Wechselkursmechanismus II eingetreten. Der Versuch, zum 01.01.2007 den Euro einzuführen, ist 2006 an der Nichterfüllung des Inflationskriteriums gescheitert; alle anderen Maastricht-Kriterien hätte Litauen erfüllt. Wegen der mit dem hohen Wirtschaftswachstum verbundenen anhaltend hohen Inflation sieht die Regierung keine Möglichkeit, den Euro vor 2010 einzuführen; Analytiker gehen davon aus, dass das Inflationskriterium nicht vor 2014/2015 erfüllt wird. Die Reform der Einkommenssteuer wird umgesetzt, am 01.07.2006 ist der Steuersatz von 33% auf 27% gesenkt worden, eine weitere Absenkung auf 24% erfolgt am 01.01.2008. Die Sozialsteuer für Arbeitnehmer wird zum 01.01.2008 ersatzlos abgeschafft.

Steuern & Sozialversicherung

Steuern

Das Gesetz zur Körperschaftssteuer trat mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Entsprechend diesem Gesetz unterliegen litauische Unternehmen der Körperschaftssteuer mit Ihrem Welteinkommen und ausländische Unternehmen für den Teil des Einkommens, den Sie mittels einer permanenten Betriebsstätte in Litauen verdient haben und das Einkommen, welches durch Einkunftsquellen in Litauen verdient wurde. Einkommenssteuer: Derzeit liegt der Regelsteuersatz der persönlichen Einkommenssteuer bei 33 %. Ab 01.07.2006 wird dieser Steuersatz auf 27 % vermindert und ab 01.01.2008 auf die finale Zielgröße von 24 % gesenkt. Umsatzsteuer in Litauen: Das USt-Gesetz Litauens trat per 1. Juli 2002 in Kraft und wurde per 1. Mai 2004 an die EU-Normen, inklusive der 6. USt-Richtlinie, angepasst. Es kommen somit auch alle Regelungen zur USt.. auf innergemeinschaftliche Lieferungen zur Anwendung. Umsatzsteuerrückerstattung: Im Kapitel XIII des litauischen USt-Gesetzes von 2002 (per 15. Jänner 2004 mit der Verordnung IX-1960 novelliert), wurde die Möglichkeit der Umsatzsteuer-Rückvergütung für ausländische Unternehmen geschaffen. Nationale Steuern werden von der Staatssteuerinspektion (litauisches Finanzamt) eingehoben. Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuern werden von der Zollbehörde eingehoben. Die Steuerbehörden, die Einhebung und die Verwaltung der Steuern und die Rechte und Pflichten der Steuerzahler werden im Gesetz über die Steuerverwaltung geregelt.

Sozialversicherung

Nach der Wiederherstellung der Unabhängigkeit Litauens im Jahre 1990 wurde ein neues System der Sozialversicherung und Sozialhilfe eingerichtet und eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen. Das Ministerium für Soziales und Arbeit ist für Sozialversicherung, Sozialhilfe und Beschäftigungsprobleme zuständig, bereitet Gesetzesvorlagen vor und erarbeitet neue Vorschläge. Die wichtigste Aufgabe des Sozialsystems ist die Sozialversicherung. Das Sozialversicherungssystem wird vom Staat verwaltet und umfasst Renten, Mutterschaftsbezüge und Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Die Sozialversicherung ist für alle Beschäftigten Pflicht und wird zentral von einer staatlich bevollmächtigten Institution verwaltet. Die staatliche Sozialversicherungsrente besteht aus zwei Teilen: einer Mindestrente von 121 Litas (seit dem 1. Februar 1997) und einer Zusatzrente, bemessen nach Beschäftigungsjahren und Einkommensgeschichte der rentenberechtigten Person. Einige Personengruppen (Personen, die durch die Besatzung anerkanntermaßen Verluste erlitten haben) haben neben der Sozialversicherungsrente Anspruch auf zusätzliche Rentenbezüge. Herausragenden Persönlichkeiten gewährt die Republik Litauen eine Rente 1. und 2. Grades. Renten erhalten auch diejenigen, die von Kindheit an krank oder verletzt und nicht in der Lage waren, Sozialversicherungs- oder andere Rentenansprüche zu erwerben. Die private Rentenversicherung ist in Litauen nicht sehr verbreitet. Das Ministerium für Soziales und Arbeit legt die Kriterien für Sozialversicherung und Sozialhilfe fest und analysiert die soziale Situation im Staat. Staatliche Sozialhilfe wird auch Personen gewährt, die nicht für ihre eigene Mindestversorgung aufkommen können. Nichtversicherungszahlungen beinhalten Sozialrenten, Sozialbeihilfe, Kindergeld (vom Staat), Lebensmittelzuteilungen (kostenlos), Teilerstattung der Steuern für Heizung und Heißwasser, kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel und verschiedene andere Sozialleistungen. Das Recht auf Sozialhilfe haben Bürger der Republik Litauen und Personen mit ständiger Aufenthaltsgenehmigung. Das litauische Arbeitsamt ist Teil der Sozialverwaltung. Das Zentralarbeitsamt des Landes und 47 lokale Arbeitsämter registrieren arbeitsuchende Personen und offene Stellen, organisieren berufsbezogene Weiterbildung und Wiedereingliederungsschulungen für Erwachsene, zahlen Arbeitslosengeld, erarbeiten neue Beschäftigungsprogramme und organisieren in Zusammenarbeit mit den Stadtverwaltungen gemeinnützige Arbeitseinsätze. Das Ministerium für Soziales und Arbeit formuliert auch Rehabilitations- und Integrationsstrategien für Behinderte. In Zusammenarbeit mit anderen Institutionen legt das Ministerium Kriterien für die ärztliche Behandlung fest und organisiert die Bereitstellung von Hilfsmitteln für Behinderte.

Möglichkeiten der Firmengründung in Litauen

Wichtige Rechtsformen

GmbH UAB uzdaroji akcine bendrove

AG AB akcine bendrove

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung
muss in Litauen einen Firmensitz haben. Die Gesellschaft kann sowohl auf unbeschränkte Zeit, als auch für eine bestimmte Zeit gegründet werden. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) darf höchstens 250 Anteilseigner haben. Das Mindestkapital einer GmbH beträgt 10.000 Litas (ca. EUR 2.896,-). Ihre Gesellschafter sind beschränkt haftbar. Die Gesellschaft haftet mit den gesamten Aktiva, die Gesellschafter bis zur Höhe der von ihnen geleisteten Einlage. Die Gesellschafter haften allerdings mit Ihrem Privatvermögen, wenn die Gesellschaft aufgrund betrügerischer Aktivitäten der Gesellschafter nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu befriedigen. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss zumindest einen Geschäftsführer und eine Gesellschafterversammlung haben. Zusätzlich kann ein Aufsichtsrat bestellt werden und die Geschäftsführung aus mehreren Personen bestehen. Es besteht für keine Organe Residenzpflicht. Daher können ausländische Staatsbürger mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Litauens in alle Organe gewählt werden. Ein Wirtschaftsprüfer muss bestellt werden, wenn zwei der folgenden drei Bedingungen erfüllt werden: Der jährliche Umsatz des Unternehmens übersteigt im vorangegangenen Finanzjahr LTL 10 Mio. (EUR 2,9 Mio.); Es werden durchschnittlich mehr als 50 Mitarbeiter im vorangegangenen Finanzjahr beschäftigt oder der Gesamtbestand der Aktiva in der Bilanz übersteigt LTL 5 Mio. (EUR 1,45 Mio.).

Bei der Aktiengesellschaft
ist die Zahl der Aktionäre nicht begrenzt, es können sowohl In- wie auch Ausländer und auch natürliche und juristische Personen Aktionäre werden. Die Aktiengesellschaft haftet mit den gesamten Aktiva, die Aktionäre der Gesellschaft haften nur mit Ihrer Einlage bis zur Höhe des Aktienkapitals. Die Aktionäre haften allerdings mit Ihrem Privatvermögen, wenn die Aktiengesellschaft aufgrund betrügerischer Aktivitäten der Aktionäre nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu befriedigen. Die Aktien einer Aktiengesellschaft können öffentlich an einer Börse gehandelt werden. Das Mindestkapital einer Aktiengesellschaft (AG) beträgt 150.000 Litas (ca. EUR 43.443,-). Die Aktiengesellschaft muss in Litauen einen Firmensitz haben. Die Gesellschaft kann sowohl auf unbeschränkte Zeit, als auch für eine bestimmte Zeit gegründet werden. Eine Aktiengesellschaft muss zumindest einen Vorstand und eine Hauptversammlung haben. Zusätzlich kann ein Aufsichtsrat bestellt werden und der Vorstand aus mehreren Personen bestehen. Für keines dieser Organe gibt es eine Residenzpflicht. Daher können ausländische Staatsbürger mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Litauens in alle Organe gewählt werden. Bei einer Aktiengesellschaft muss in jedem Fall ein Wirtschaftsprüfer bestellt werden, genauso ist die Registrierung der Aktien mit der Wertpapierkommission verpflichtend vorgeschrieben.

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