Lohnnebenkosten in Bulgarien gütig seit 1.01.2024
Unsere Mandanten Fragen immer wieder welche Lohnnebenkosten sie für ihre Angestellten – Arbeitnehmer oder auch für sich als Geschäftsführer – in Bulgarien abführen müssen.
(Hier zum Stand Januar 2024) möchten wir das kurz mitteilen, den diese gehören zu den Folgekosten einer Gesellschaftsgründung in Bulgarien.
Dabei wird zum Beispiel der Geschäftsführervertrag in Bulgarien hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht einem Arbeitsvertrag gleich gestellt.
Die mit einem Arbeits Vertrag beschäftigten Personen stehen in der Pflicht.
Gemeint sind Versicherungsbeiträge für die allgemeinen sogenannten Lebensrisiken sowie auch Lohnsteuer abzuführen.
Für die einzelnen Branchen in Bulgarien gelten je nach Gegenstand (Laut Satzung) des Unternehmens unterschiedliche aber verbindliche einkommensrelevante Beitragsbemessungsgrenzen.
Dazu ist neben der Mindest- auch die Höchstgrenze für alle Tätigkeiten zu beachten, die ab 01.01.2024 in Höhe von 3.750 Leva festgesetzt ist.
Bis zu diesem Betrag sind sämtliche Sozialversicherungsbeiträge zu leisten und für höhere Einkommen ist lediglich die Lohnsteuer abzuführen.
Hier die Prozentsätze:
1) der Arbeitnehmeranteil:
zur öffentlich-rechtlichen Versicherung – 8,38 %;
zur zusätzlichen gesetzlichen Rentenversicherung – 2,2 %;
zur Krankenversicherung – 3,2 %.
Die Gesamthöhe der vom Arbeitnehmer zu leistenden Versicherungsbeiträge beläuft sich auf 13,78%.
Dieser Prozentsatz der Versicherungsbeiträge wird vom Bruttolohn abgezogen und der Restbetrag mit der Lohnsteuer in Höhe von 10 % besteuert.
2) der Arbeitgeberanteil:
zur öffentlich-rechtlichen Versicherung – 10,92 %;
zur zusätzlichen gesetzlichen Rentenversicherung – 2,8 %;
zur Krankenversicherung – 4,8 %.
Neben diesen Versicherungsbeiträgen, gehört zur öffentlich-rechtlichen Versicherung ein weiterer Fonds, und zwar der Fonds Arbeitsunfall und Berufskrankheit, für den, je nach Risikobemessung für den entsprechenden Beruf, die Beitragsleistungen zwischen 0,4 % und 1,1 % liegen. Zum Beispiel einer der höchsten Beiträge gilt für die Baubranche.
Die Gesamthöhe der vom Arbeitgeber zu leistenden Versicherungsbeiträgen variiert zwischen 18,92 % und 19,62 %,
je nach Gegenstand des Unternehmens.
Das bemessungsrelevante Mindesteinkommen für einen Geschäftsführer, aus dem Dienstleistungsbereich ist aktuell auf Brutto 1.008 BGN festgelegt. Das ist stand 1.01.2024 die niedrigste Bemessungsgrenze für einen Geschäftsführervertrag in dieser Dienstleistung-branche.
Was meisten bei Gesellschaftsgründungen zum Start genutzt wird.
Ein Beispiel für einen Bruttolohn von 1.008,-BGN (516,63 €) in der Dienstleistungsbranche:
1.008,- BGN Bruttolohn, – 138,91 BGN Sozialabgaben, – 86,91 BGN Lohnsteuer = 782,18 BGN Netto Auszahlung an den GF. oder einem Angestellten.
Die Belastung für das Unternehmen mit dem Arbeitgeberanteil bedeutet:
Der Arbeitgeberanteil für Versicherungsbeiträge in der Dienstleistungsbranche ist in Höhe von 18,92 %, oder anhand des obigen Beispiels – 190,71 BGN.
Der Gesamtaufwand für den Arbeitgeber ergibt sich aus dem Bruttolohn der Person zzgl. des Arbeitgeberanteils für Versicherungsbeiträge.
Bei diesem Beispiel wäre das:
1.008,-BGN Lohn, plus 190,71 BGN Arbeitgeberanteil, = 1.198,71 BGN Kostenbelastung für das Unternehmen.
Am nachstehendem Beispiel lässt sie erahnen warum die Wahl von Neugründern oft nicht leicht ist, wenn es um den eigenen Lohn geht.
Hohes Gehalt oder nur Mindestlohn?
Das Motiv dabei ist was ist besser, ein hohes Gehalt oder nur der Mindestlohn.
Um später per Dividende, die ja nur mit 5% besteuert wird, lohnender ist.
An dem gewählten Brutto-Lohn über 5.000,- BGN (2.562,65 €)
sind vom Arbeitnehmer zu leistenden Versicherungsbeiträge mit 13,78 % abzuziehen,
allerdings nur vom derzeit geltendem bemessungsrelevanten Einkommen von 3.750,- BGN (1.914,83 €)
Also nur 516,75 BGN (263,48€) Sozialabgaben plus Lohnsteuer.
Bei einem Gehalt von 7.000,-BGN (3.587,71€) bleibt es bei 516,75 BGN und 10% Lohnsteuer
auch bei 10.000,-BGN(5.125,30€) bleibt es bei 516,75 BGN und 10% Lohnsteuer
oder bei 15.000,- BGN (7.687,95€) bleibt es bei 516,75 BGN und 10% Lohnsteuer
Beispiel; das Bedeutet bei einem Gehalt von 7.687,95 € fallen - ca. 264,47 € und - 742,35 € 10% Lohnsteuer an.
Also bleibt von einem Brutto Gehalt über ca. 7.687,95 €,
Netto also 6.681,13 € übrig in der Tasche. Als Netto wäre das Jahresgehalt dan ca. 80173,58€
Das sind nur sagenhafte 1.006,82 € Lohnanzüge für ein mtl. Gehalt
dies sind nur ca. 13.56 % Lohnabzüge für einen Angestellten in der Dienstleistung Branche.
Beispiel; Ein Gesellschafter der sich lieber mit Dividende belohnen möchte, könnte bei einem erwirtschafteten netto Überschuss in Höhe eines Jahresbruttogehalts inklusive der Arbeitgeberanteile usw. folgende Gegenrechnung machen.
Den Gesamtbetrag eines Jahres Bruttogehalts inklusive Arbeitgeberanteile berechnen wir somit
über ein mtl. Brutto Gehalts mit ca. 15.709,50 BGN (8032.14€),
welches als Jahres Netto Überschuss bilanziert erreicht werden müsste,
das wären ca. 188.514,- BGN oder (924678.48,-€)
Bei der Ausschüttung an einen Gesellschafter würden nun bei der Auszahlung 5% Dividendensteuer in Bulgarien anfallen und fällig.
Das wäre ein Nettobetrag von ca.179.088,30 BGN oder 91.563,29€, der dem Alleigesellschafter zustehen würde.
Nicht schlecht die Rechnung.
Vieleicht wäre die Mischung kleinstes Gehalt und Dividende für einen geschäftsführenden Gesellschafter eine gute Wahl,
Sozialversichert, mit Krankenkasse und Rentenanspruch sowie ein steuergünstigen Dividendenanspruch.