Kriterien bei Übernahme einer Vorratsgesellschafft
Damit eine Unternehmensgründung sicher und problemlos verläuft, sollte der Unternehmenskäufer beim Kauf einer Vorratsgesellschaft dringend auf folgende Punkte achten:Die Stammeinlage muss tatsächlich in voller Höhe auf dem Bankkonto der Vorrats-Gesellschaft eingezahlt sein.
Als Nachweis dient der Kontoauszug. Im Kaufvertrag sollte der Verkäufer verbindlich zusichern, dass das gesamte, auf das Konto eingezahlte Stammkapital im Zuge der Übergabe mitübertragen wird.Die Gesellschaft braucht eine Bankverbindung.
Das Konto zu übertragen, ist aber nicht notwendig, weil es ohnehin der Gesellschaft gehört.
Es genügt, wenn sich der neue Geschäftsführer gegenüber der Bank legitimiert und verifiziert.
Professionelle Dienstleister wie wir gründen und verkaufen stetig Gesellschaften.
Der hohe Durchlauf bringt es mit sich, dass eine echte Vorratsgesellschaft nur wenige Monate alt sein sollte.
Wann eine Gründung tatsächlich erfolgte, lässt sich durch den Eintrag im Handelsregister überprüfen.
Also noch vor der Übertragung einen aktuellen Registerauszug verlangen.
Der Käufer sollte sich vergewissern, dass er tatsächlich eine auf Vorrat gegründete Gesellschaft übernimmt und keine Mantelgesellschaft.
Denn bei Kauf einer Mantelgesellschaft, die ihre Geschäftstätigkeit schon mal aufgenommen hatte, würde der Käufer auch bestehende Verbindlichkeiten und Risiken der Gesellschaft ebenfalls übernehmen.
Achtung: Dass es sich um keine Mantelgesellschaft handelt, sollte im Kaufvertrag grundsätzlich bestätigt sein.
Ein guter Dienstleister kümmert sich um den Notartermin und um die Betreuung während des Termins.
Außerdem berät er den Klienten wenn denn Vorgesehen ist, grundsätzlich bei einer Wahl des neuen Firmennamens und des neuen Geschäftszwecks.
Der Dienstleister sollte wie wir, also nicht nur einen schnellen Verkauf im Blick haben, sondern wie wir ein umfangreiches Servicepaket anbieten können.
Denn jede Gesellschaft braucht einen Registersitz mit zustellfähiger Postanschrift.
Denn jedes Unternehmen braucht eine Steuernummer um geschäftlich tätig werden zu können.
Denn jedes Unternehmen braucht ein Geschäftskonto um geschäftlich am Zahlungsverkehr teilnehmen zu können.
Ganz wichtig ist außerdem, dass der Gründer die Vorratsgesellschaft nicht aus unseriösen Quellen bezieht. Kleinanzeigenportale sind keine geeignete Stelle. Auch bei einem sehr niedrigen Aufpreis oder Lockangeboten wie „GmbH ohne Stammkapital“ sollten die Alarmglocken schrillen. So etwas ist nicht nur aus rechtlicher Sicht unzulässig und kann zu bösen Überraschungen führen
Kostenvergleich bei einer Gründung mittels Vorratsgesellschaft
Zusätzlich zum Stammkapital der Gesellschaft sollte der Gründer seine eigenen Gründungskosten und Zeitaufwand mit dem Kaufpreis einer Vorratsgesellschaft vergleichen.
Dann wird so mancher Eigen-Gründer nur einen Aufpreis von ungefähr 600,- bis 900,-Euro feststellen können.
Die Eigen-Gründung ist oft wie wir feststellen konnten, nicht kostengünstiger.
Gemessen an dem eigenen Zeitaufwand und Stress mit Bankbesuchen einer Kontoeröffnung,
der zeitraubenden KYC-Prüfung (Know Your Customer) die bei der Stammkapital und Kontoeröffnung entstehen.
Die üblicherweise bohrenden Bankfragen nach Businessplänen usw.
Dann noch der Kostenfakt Notar und Handelsregister mit Eintragungskosten, eventuelle Beratungskosten zur Gründungsplanung usw.
Das alles zusammen genommen bedeuten oft nur 600,- bis 900,-€ Mehrkosten für einen stressfreien Kauf einer starklaren Wunsch-Vorratsgründung.
Denn der Aufpreis beinhaltet alle Kosten im Zusammenhang mit der Vorratsgründung, also die Gebühren für den Notar, das Handelsregister, das Stammkapital und Bankkonto sowie kosten einer Beantragung der MwSt. ID, an sich, sowie die der Kaufabwicklung.
Also Kosten für die Übertragung, die beim Notar und im Handelsregister anfallen, übernehmen in der Regel die Vorratsgründer, denn diese befinden sich meist im Verkaufsaufpreis einer Vorratsgründung.
Vorausgesetzt es ist eine Vor Ortgründung beim Verkäufer der Vorratsgesellschaft.
Selbst wenn es zu einer Fernübertragung kommt, werden nur geringe Notarkosten und Kosten einer Überbeglaubigung dem Käufer zusätzlich entstehen.
Aus rechtlichen Gründen sollte der Käufer nur eine Vorratsgesellschaft mit einer gesamten eingezahlten Stammeinlage kaufen.
Der Aufpreis einer Vorratsgründung ist natürlich ein Faktor, den sollte jedoch ein Eigen-Gründer ehrlich vergleichen und dann entscheiden.
Die Vorratsgesellschaft ist eine zeitgemäße Möglichkeit, um mit wenig bürokratischem Aufwand und vor allem Stressfrei innerhalb sehr kurzer Zeit mit der Geschäftstätigkeit starten zu können.