Ganz diskret! IBC veröffentlicht Ihre Chiffre Anzeige unter Angabe einer Chiffre-Nummer. Interessenten antworten unter Angabe dieser Nummer an IBC und IBC leitet diese E-Mail Zuschriften an den Inserenten weiter. Zu Ihrem Nutzen veröffentlicht IBC Chiffre-Anzeigen in den Rubriken EU- Vorratsgesellschaften und Offshore- Vorratsgesellschaften |
Chiffreanzeigen sind Kennwort-Inserate, deren Auftraggeber nur IBC bekannt ist.
Die Anonymität des Inserenten wird durch das Chiffregeheimnis garantiert.
IBC stellt mit ihrem Chiffredienst eine Service-Einrichtung für die Entgegennahme,
Verwahrung, Aushändigung und Weiterleitung eingehender E-Mail Zuschriften zur Verfügung.
Es gibt viele Gründe die Anonyme Chiffre-Anzeige zu wählen.
Einige sind zum Beispiel kein eigener Internetauftritt, Berufs oder Standesrichtlinien verschiedener Länder, Wettbewerbsregeln oder Mitbewerber, Abschirmung von unseriösen Interessenten oder sogenannten Informationsjägern, den Wunsch das Angebot Anonym zu platzieren, eigene Interessen zu schützen usw.
Sperrvermerke von Interessenten und Inserenten schützen beide Parteien.
Inserieren Sie seriös im Chiffre- Dienst von IBC für den Interessenten
• Wollen Sie eine Vorratsgesellschaft oder eine Auftragsgründung anbieten?
• Suchen Sie einen Interessenten der eine Vorrats- oder Auftragsgründung sucht?
• Suchen Sie eine punktgenaue Web- Insertion Ihres Angebotes?
Dann sind Sie bei IBC richtig!
Schauen Sie sich unsere Eingabeformulare an, eine Registrierung ist hierfür nicht erforderlich.
Lesen Sie sich unseren Leitfaden und Angebot durch, entscheiden Sie dann.
Schnell - Zuverlässig - Erfolgreich mit IBC Chiffre-Anzeigen
Ideal wenn Sie ein Angebots-Inserat nicht unter Ihrem Namen aufgeben wollen
IBC die gute Adresse für Ihre Chiffre-Anzeige! Es gibt immer wieder einmal triftige Gründe dafür, dass Sie ein Inserat nicht unter Ihrer Adresse veröffentlichen möchten, dürfen oder können. |
Premium-Service
IBC bietet darüber hinaus noch einen Prämium Chiffre- Service an! Die doppelte Chance des Verkaufs. |
Der Premium-Service für Ihr Chiffre-Angebot
Bei Buchung der Prämium- Dienste wird die Chiffre- Anzeige zweimal geschaltet.
Einmal unter Chiffre mit Weiterleitungsservice der Interessenten dierekt zum Auftraggeber weiterleitet, und einmal unter dem Chiffre Angebotspool der vom Competence Center verwaltet wird.
Der Anbieter hat die doppelte Chance sein Angebot verkaufen zu können.
Einmal selbst und/oder durch den IBC Premium-Service
Das IBC Competence Center informiert und verhandelt für Sie mit den Interessenten Ihres Chiffre- Angebotes.
Auf Wunsch bis zur verbindlichen schriftlichen Auftrags- oder Kaufabsicht
durch den Interessenten.
Auf Wunsch bis zur Zeichnung eines verbindlichen Auftrags- oder
Kaufvorvertrages mit Koordinationsservice zur notariellen Beurkundung
und Übergabe der Gesellschaft an den Käufer.
Der IBC Premium-Service für Chiffre- Angebote ist die Möglichkeit alle
zeitraubenden Informations- und Kaufgespräche die rund um den Verkauf
Ihres Chiffre-Angebotes anfallen weg zu delegieren.
Sie bestimmen inwieweit IBC Informieren und Verhandeln soll.
Der IBC Premium- Service ist ein Instrument welches Erfolgsbezogen honoriert wird.
Der IBC Premium- Service bezahlt sich durch Erfolg selbst.
Chiffre- Anzeigenrichtlinien! |
Gehören mit zu den Chiffre-AGBs
1.
Chiffre- Anzeigen
Bei diesen Anzeigen, die auch Ziffernanzeigen genannt werden, handelt es sich um Inserate, deren Auftraggeber in der Anzeige nicht namentlich genannt wird noch aufgrund anderer Angaben (z.B. Telefonnummer) direkt von Interessenten angesprochen werden kann. Bei der Anzeigenannahme ordnet IBC dem Inserenten eine Chiffre- Ziffer zu, die statt eines Namens oder einer Adresse in der Anzeige abgedruckt wird. Interessenten wenden sich nun unter Angabe der Chiffre- Ziffer an IBC, IBC leitet daraufhin die Online-Zuschriften an den Inserenten weiterleitet.
Die Chiffre- Anzeige wird im von IBC vorgegebenen Gestaltungsrahmen veröffentlicht Umfang und Inhalt sind in einem Anzeigenformular vorgegeben.
Das IBC Anzeigenformular ist Grundsätzlich zu verwenden. Sollten Anzeigenaufträge bei IBC eingehen die nicht nach Vorlage des Anzeigenformulares einzurichten sind, behält sich IBC die Rückweisung und nicht Veröffentlichung vor.
Die Chiffre-Anzeige ermöglicht es dem Inserenten, bis zur konkreten Kaufabsicht eines Interessenten anonym zu bleiben. Oft wird diese Vorgehensweise auch genutzt um sich vor Belästigungen zum Beispiel von reinen Informationsjägern oder sonstigen unangenehmen Ansinnen zu schützen.
2.
Chiffrebuch
Um seine Vermittlungstätigkeit ausüben zu können, führt IBC ein Chiffrebuch, d.h. ein Verzeichnis, aus dem hervorgeht, welche Chiffre welchem Auftraggeber zugeordnet ist. Darin werden auch noch mit eintragen, wie viele Zuschriften zu den einzelnen Anzeigen eingegangen sind.
3.
Chiffregebühr
Da der Chiffredienst mit erhöhtem Verwaltungsaufwand verbunden ist, erhebt IBC neben dem Online- Anzeigenpreis eine zusätzliche Gebühr um die Mehrkosten der Chiffre- Verwaltung zu decken.
4.
Chiffregeheimnis
IBC ist laut AGB verpflichtet, keinem Dritten die Identität des unter Chiffre inserierenden Auftraggebers zu offenbaren, es sei denn, es liegt eine gerichtliche Anordnung eines zuständigen Gerichtes vor.
5.
Öffnung von Online- Zuschriften durch IBC
Laut AGB kann IBC vom Auftraggeber einzelvertraglich ermächtigt werden, Zuschriften zu öffnen, um beispielsweise unerwünschte Angebote auszufiltern oder Sperrvermerke zu erkennen.
6.
Weiterleitungsauftrag mit Sperrvermerk
Online- Zuschriften können mit einem solchen Vermerk versehen sein, daher mit einem Hinweis versehen sein, an wen die Online- Zuschrift nicht weitergeleitet werden soll. Bei einem Angebot von Vorratsgesellschaften oder Auftragsgründung unter Chiffre mag der Interessent oder Anbieter ein Interesse daran haben, dass seine Online- Zuschrift nicht an den Anbieter, oder umgekehrt, weitergeleitet wird.
Solche Vermerke werden von IBC grundsätzlich eingehalten.
IBC sendet bei Online-Zusendungen mit „Sperrvermerk“ daraufhin die Online-Zuschrift mit der Angabe „es besteht ein Sperrvermerk“ zurück. Dieses erfolgt neutral und online an die Online- Absenderadresse des Einsenders. Es wird in keinem Falle der Interessenten oder Anbieter Name oder umgekehrt weitergeleitet.
Bei Postzusendungen wird nur eine Rücksendung erfolgen wenn ein Rücksendeumschlag mit ausreichender Frankierung beigefügt wurde.
7.
Weiterleitung
Bei Chiffreanzeigen wendet IBC für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an.
Online- Zuschriften auf IBC Chiffreanzeigen leitet IBC gemäß den AGB immer an die jeweils vereinbarte Online- Adresse, es sei denn, der Auftraggeber übernimmt die Kosten für eine andere Art der Weiterleitung.
IBC haftet auf keinen Fall für in Verlust geratene Einsendungen. Auftraggeber von Chiffreanzeigen sind für die rechtzeitige und vollständige Rücksendung der den Chiffrebriefen (auch Online) beigeschlossenen Unterlagen verantwortlich. Einsender, die den IBC- Chiffredienst missbrauchen, können mit Weiterleitung des diesbezüglichen Schriftgutes nicht rechnen.
Eingelangte Chiffresendungen werden nur innerhalb des Erscheinens der Anzeige und nach Beendigung nur noch 8 Tage lang weitergeleitet. Die nach dieser Zeitspanne eingetroffenen Zuschriften sowie Sendungen ohne Weiterleitungsgebühr werden vernichtet.
Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet wenn entsprechende Gebühren entweder vom Auftraggeber oder Interessenten geleistet werden. IBC kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Zusendungen anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen, sind von der Weiterleitung grundsätzlich ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
8.
Gewerbliche Angebote unter Chiffre
Es muss aus der Anzeige hervorgehen, dass es sich um einen gewerblichen Anbieter handelt. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen die IBC- AGBs vor. Für deutsche Anbieter könnte ein Verstoß gegen § 3 UWG eintreten.
9.
IBC ist nicht verpflichtet, im Chiffredienst Zuschriften von Mitbewerbern auf dem Print-/Online-Anzeigenmarkt weiterzuleiten.
10.
Für Anzeigen, die inhaltlich auf weitere Informationen im Internet hinweisen, behält sich IBC vor, einen Aufschlag zu erheben.
11.
IBC ist berechtigt, Anzeigenaufträge im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten gegebenenfalls auch in anderen Onlinediensten und Portalen zu veröffentlichen.
12.
Der Anzeigenauftraggeber hat vor einer digitalen Übermittlung von Text und Bildvorlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt IBC auf einer ihr übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Auftraggeber oder Einsender hieraus Ansprüche geltend machen könnte. IBC behält sich zudem vor, den Auftraggeber oder Einsender auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Auftraggeber oder Einsender infiltrierten Computerviren IBC Schäden entstanden sind.
13.
Digitale Druckvorlagen sind solche, welche per Datenträger (z. B. Disketten, Cartridges, CD-ROM) direkt oder indirekt per Fernübertragung, email (z. B. ISDN) an IBC papierlos übermittelt werden.
Für die Übertragung von digital übermittelten Druckvorlagen dürfen nur geschlossene Dateien verwendet werden, also solche Dateien, an denen IBC inhaltlich keine Möglichkeit der Veränderung hat. Offene Dateien kann IBC ablehnen. IBC kann bei offenen Dateien für die inhaltliche Richtigkeit nicht in Anspruch genommen werden.
Bei Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Auftraggeber oder Einsender dafür Sorge zu tragen, dass diese Dateien innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden.
Werden digital übermittelte Druckvorlagen per Datenträger an IBC übermittelt, werden diese nur auf besonderen Wunsch an den Auftraggeber oder Einsender digital zurückgesendet.
Der IBC sendet nur auf Anforderung, auf ein vom Auftraggeber verbindlich zu benennende email Adresse, einen Korrekturabzug der von IBC digital gespeicherten und digital übermittelten Text und Bildvorlage zur Überprüfung. Nennt der Auftraggeber IBC keine email Adresse oder auch kein spezielles Telefaxgerät, so sendet IBC nur, wenn und soweit ihm eine anderweitige email Adresse oder Telefaxnummer des Auftraggebers bekannt ist. Scheitert eine email- oder Telefaxübertragung wegen technischer Probleme, ist IBC nicht verpflichtet, die Text und Bildvorlage dem Auftraggeber auf eine andere Weise zukommen zu lassen. Der IBC empfiehlt seinen Kunden, diese Text und Bild Korrekturabzüge gründlich zu prüfen und ggf. einen Fehler unverzüglich, insbesondere aber vor dem für die Anzeige geltenden Anzeigenstart, IBC zur Korrektur zu melden. Erhält IBC keine Fehlermeldung bis zum vorgesehenen Anzeigenstart, und es werden Fehler vom Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt, entfällt jeglicher Anspruch auf Preisminderung oder anderweitige Ansprüche, wie z. B. Schadenersatz, Ansprüche auf Erstattung von Anwalts- und Gerichtskosten und Ordnungsgelder.
Die übermittelten Text und Bildvorlagen werden grundsätzlich dem Anzeigenformat von IBC angepasst.
14.
Verantwortlichkeit für den Inhalt von Internet-Anzeigen
Der Kunde gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Internet- Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Kunde trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der zur Verfügung gestellten Text-und Bildunterlagen. Er stellt IBC und das Webmedium im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner werden IBC und das Webmedium von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Kunde ist verpflichtet, IBC und das Webmedium nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Kunde überträgt IBC und dem Webmedium sämtliche für die Nutzung der Werbung in Web- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.